1.1. Mit der Bestellung einer Brille oder Brillengläsern nach den individuellen Parametern des Käufers bei einem STEINER-Vision Partneroptiker wird zwischen dem Kunden und der SuperVista AG ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag geschlossen, in den die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen sind. Show 1.2. Da die optischen Produkte nach den individuellen Parametern des Käufers angefertigt werden und nach Anfertigung für die SuperVista AG nicht mehr anderweitig verwendbar sind, gilt kein allgemeines Rücktrittsrecht; die gesetzlichen Regelungen der Mängelgewährleistung gelten - mit den nachfolgenden Maßgaben - gleichwohl. 1.3. Der Käufer erklärt mit der Mitteilung oder Erfassung seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geb.-Datum, e-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) sein Einverständnis in die Speicherung und Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des gewünschten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen weiterverarbeitet werden. Dem Käufer ist bekannt, dass er den Umfang und die Dokumentation seiner Daten jederzeit abfragen kann und er auch die Löschung seiner Daten nach vollständiger Erfüllung des Rechtsgeschäfts verlangen kann. Der Käufer kann einer Verwendung seiner Daten für die Anbahnung weiterer Folge-Rechtsgeschäfte durch die SuperVista AG jederzeit widersprechen. 2. Preisangaben und Brillenversicherung Alle angegebenen Preise enthalten die geltende Umsatzsteuer und – soweit nicht anders angegeben - die steuerfreie Brillenversicherung, deren Prämie im angegebenen Preis enthalten ist und die nach den Bedingungen des Versicherers obligatorisch ist. Maßgeblicher Verkaufspreis für den Käufer ist der Gesamtpreis, der sich aus der Bestellung beim Partneroptiker ergibt und den der Partner-Optiker dem Käufer gerne aufschlüsselt und erläutert. 3. Kauf auf Rechnung, Factoring und Inkassoverfahren 3.1 Der Verkäufer bietet dem Käufer auch die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ an. In diesem Fall gibt der Käufer der SuperVista AG mit dem Vertragsschluss sein Einverständnis, dass seine dem Kaufvertrag zugrunde liegenden persönliche Daten (Name, Straße, Wohnort und Geburtsdatum) für eine Bonitätsprüfung verwendet werden und die Kaufpreisforderung zur Finanzierung des Kaufs an ein Factoring-Unternehmen abgetreten werden, welches auch das Inkasso im Namen der SuperVista AG vornimmt. 3.2 Die SuperVista AG bietet dem Käufer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung an, sofern die Rechnung innerhalb von fünf Tagen ab dem Rechnungsdatum beim Käufer eingeht; ansonsten verlängert sich die Zahlungsfrist entsprechend. Zahlt der Käufer nach dieser Frist und hat er die verspätete Zahlung zu vertreten (Zahlungsverzug), so ist die SuperVista AG berechtigt, € 5,00 für Mahnkosten als Schadensersatz zu verlangen. Nach dem Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann die SuperVista AG die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, wodurch für den Käufer weitere Kosten entstehen können. 4. Ratenzahlungsverträge, Vertragslaufzeiten 4.1. Auch bei Nutzung der Zahlungsart „Ratenzahlung“ wird die Kaufpreisforderung der SuperVista AG in der Regel an ein Factoring-Unternehmen oder deren Partnerbank abgetreten. Bei der Wahl dieser Zahlungsart muss der Käufer bei der Bestellung der Brille der Weitergabe seiner persönlichen Daten (mindestens Name, Straße, Wohnort und Geburtsdatum) an ein Factoring-Unternehmen zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung zustimmen. Wünscht er dies nicht, so besteht die Möglichkeit einer Einmalzahlung per Vorkasse. 4.2. Beim Abschluss der STEINER-Vision Flatrate „Alles Inklusive“ ist die Laufzeit des Vertrags auf 24-Monate begrenzt. Es besteht nach Ablauf der Vertragszeit die Möglichkeit, einen neuen Vertrag abzuschließen, mit dem sofort wieder eine neue Brille beim zuständigen Partner-Optiker bestellt werden kann. 4.3. Beim Abschluss des 12-Monats „Mein Brillenvertrag“ verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, sofern der Käufer ihn nicht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit durch eine Mitteilung an [email protected] gekündigt hat. Besteht der Vertrag fort, so kann der Kunde sofort eine neue Brille beim zuständigen Partner-Optiker bestellen. 5. Lieferfristen /Teillieferung Etwaig genannte Lieferfristen sind unverbindlich, da wegen der Produktion in Shanghai und Transport und Einfuhr der Brillen geringe Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Die Lieferfristen werden ständig optimiert und verkürzt. Kauft der Käufer mehrere Artikel, so ist die SuperVista AG zur Lieferung von Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer nutzbar und zumutbar ist und selbständig wirtschaftlich verwendbar. 6. Gewährleistung, Nacherfüllung und Schadenersatz 6.1 Die Übergabe der gemessenen Parameter des Käufers an die deutschen Produktionsmaschinen erfolgt digital, so dass Fehler so gut wie ausgeschlossen sind. Sind die Brillen dennoch mangelhaft im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches, so behält sich die SuperVista AG das Recht auf zweimalige Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware/Ersatzlieferung) vor. Bei Ersatzlieferung akzeptiert der Käufer den Tausch in gleiche oder höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften (z. B. Lieferung des Nachfolgemodells, Modell aus gleicher Serie o.ä.). 6.2. Die Feststellung der Sehfähigkeit des Käufers ist rein subjektiv und vom Verkäufer nicht überprüfbar. Eine Haftung auf Schadensersatz der Verkäuferin tritt daher nur ein, wenn sie selbst oder ihr Partneroptiker als Erfüllungsgehilfe ein Verschulden bei der Feststellung der Parameter trifft, welche der Bestellung zugrunde liegen. 6.3. Im Falle eines von der SuperVista AG kulanzhalber akzeptierten Rücktritts vom Vertrag ist diese berechtigt, dem Käufer für die vergebliche Anfertigung der Brille eine Aufwands-Pauschale von bis zu € 150,00 zu berechnen. Das Entsprechende gilt beim Kauf von Gleitsichtbrillen für den Fall der persönlichen Unverträglichkeit des Käufers. 6.4. Für Schadensersatzansprüche wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschaden gerichtet oder die auf grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, gelten die gesetzlichen Regelungen. 7. Zufriedenheitsgarantie Im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie kann der Käufer anstelle einer Gleitsichtbrille ein anderes Produkt der SuperVista AG auswählen, wie zum Beispiel zwei Einstärken-Brillen (je eine für Nah- und Fernsicht) oder ein anderes Gleitsichtprodukt. Die SuperVista AG ist in diesem Fall berechtigt, dem Käufer den etwaigen Differenzpreis zu berechnen; eine Preisreduktion für diese Ersatzlösung ist ausgeschlossen. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gekaufte Ware/ die bestellten Brillen Eigentum der SuperVista AG, auch wenn diese bereits dem Käufer oder Besteller übergeben worden sind und dieser diese – auch als notwendiges Heilmittel - schon benutzt. 8.2 Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag inklusive Nebenforderungen (z. B. Finanzierungskosten, Zinsen, etc.) Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung, tritt dieser bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten oder die Abnehmer in Höhe des auf den Kaufpreis für die Waren des Verkäufers entfallenden Anteils an den Verkäufer ab. 9. Brillenversicherung Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer Welche Sachen sind versichert? Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Versicherungsfall)
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Versicherte Interessen / Leistung im Schadensfall Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden? Was ist im Leistungsfall zu beachten (Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles)? Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Übergang und Sicherung von Ersatzansprüchen/ Welche Obliegenheiten treffen Sie? Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht findet Anwendung? 10. Widerrufsrecht Der Widerruf ist zu richten an: SuperVista AG Widerrufsfolgen Besondere Hinweise: Ende der Widerrufsbelehrung. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Sitz der SuperVista AG in Schönefeld bei Berlin. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch. 11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.3 Soweit der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 38 ZPO gleichgestellten Personen gehört, ist für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Schönefeld Gerichtsstand, nach Wahl des Verkäufers auch der Sitz des Käufers. Wer verbirgt sich hinter Brillen de?Das Familienunternehmen brillen.de wurde 2012 von Matthias Kamppeter, seiner Frau Christine Kamppeter, Daniel Thung und gutscheine.de-Gründer Marcus Seidel, der 2014 ausstieg, gegründet. Vor der Firmengründung leiteten Kamppeter und seine Frau ein Filialnetz von 20 Optiker-Fachgeschäften in Deutschland.
Wo ist der Sitz von Brillen de?SuperVista AG (bis 2016 brillen.de Optik AG) ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Königs Wusterhausen, das international in der Augenoptik in den Bereichen Handel und Herstellung tätig ist.
Wie kann ich einen Termin bei Brillen de absagen?Wenn Sie bereits einen Termin über die Brillen.de Hotline gebucht haben, diesen aber verschieben oder absagen möchten, machen Sie das bitte telefonisch unter 030 – 220 56 40 48.
Wie bezahlt man bei Brillen de?Die Bezahlung erfolgt nach Deinem Beratungstermin und Deiner Bestellung beim Optiker: Du erhältst eine Rechnung von brillen.de mit der Information, dass Deine Brille zur Abholung bereit liegt. Bitte überweise den Betrag an die angegebene Bankverbindung unter Angabe der Rechnungsnummer.
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