Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO abt III fahrerlaubniswesen)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO abt III fahrerlaubniswesen)

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der ADAC informiert über Fristen und Hintergründe.

Es geht um gewaltige Zahlen: Etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dieser Prozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Umtausch erfolgt ohne Prüfung

So funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

Welche Fristen-Tabelle ist entscheidend?

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO abt III fahrerlaubniswesen)
Tabelle 1: Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Bild: ADAC e.V. 02.2020

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabelle geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument. 

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1.Januar 1999 müssen daher entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1.Januar 1999 liegt, der muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO abt III fahrerlaubniswesen)
Tabelle 2: Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Bild: ADAC e.V. 02.2020

orientieren.

Terminprobleme beim Umtausch

In den Regionen, in denen das Problem längerer Wartefristen bei der Fahrerlaubnisbehörde bekannt ist, wird bei einer Kontrolle in einer Übergangsfrist möglicher Weise nur mündlich auf die Umtauschfrist hingewiesen und auf das Verwarnungsgeld verzichtet. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Es kann daher ratsam sein die Online-Terminbuchung dabei zu haben. Die Praxis bleibt insoweit abzuwarten.

Gültigkeitsdatum des neuen Führerscheins

Unabhängig davon, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde, gilt: Sie dürfen Pkw- und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet – dann bekommen Sie eine neuen Scheckkarten-Führerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Wieviel kostet der Umtausch?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.

Kann man bereits jetzt umtauschen?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    Personalausweis bzw. Pass

  • 1 Lichtbild

    Aktuelles biometrisches Foto

  • Alter Führerschein im Original
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde.

    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. III – Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet III C 22
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin

  • ggf. Augenärztliches Zeugnis

    Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
    Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
    Ein Sehtest reicht bei Antragstellung seit dem 20.07.2015 nicht mehr aus.

Text: red, Bild: IMAGO / photothek

Wie lange dauert es bis der Führerschein zugeschickt wird Berlin?

Aufgrund der zentralen Bestellung der Führerscheindokumente in Berlin und der erforderlichen Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beträgt die übliche Bearbeitungsdauer etwa 4-6 Wochen. Die Bearbeitungsdauer beim Direktversand durch die Bundesdruckerei ist deutlich geringer (ca. 3 Wochen).

Wo kann ich in Berlin den Führerschein umtauschen?

Zuständige Behörden.
Bürgeramt Halemweg (Außenstelle) Termin buchen..
Bürgeramt Heerstraße. Termin buchen..
Bürgeramt Heerstraße - Vorzugstermine. ... .
Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt) ... .
Bürgeramt Hohenzollerndamm - Vorzugstermine. ... .
Bürgeramt Wilmersdorfer Straße. ... .
Bürgeramt Wilmersdorfer Straße - Vorzugstermine..

Wo hole ich meinen Führerschein in Berlin ab?

Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle des Landes Berlin verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen, im Dienstgebäude der Bußgeldstelle oder bei den Berliner Polizeiabschnitten abgeben und abholen.

Wer stellt in Berlin den Führerschein aus?

Führerscheinstellen-Infos für Berlin Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung - III C -