Wenn Sie alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, dann stehen Ihnen normalerweise der hälftige Kinderfreibetrag von 2.730 Euro und der hälftige Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro zu. Show
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro Kind. Sinn des Entlastungsbetrages ist es, die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht zu berücksichtigen. Erklärfilm: der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende©BMFSFJVolltextalternative zum Erklärfilm Entlastungsbetrag Sprecher Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Ihnen hilft der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. [Ein Mann und eine Frau sind eingeblendet. Beide sind jeweils mit einen Kinderwagen zu sehen.] Sprecher Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.008 Euro im Jahr. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind. Der Entlastungsbetrag wird über die Lohnsteuerklasse II, der Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt. Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können Sie auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommenssteuerveranlagung. [Ein grünes Rechteck mit einem Euro-Zeichen ist zu sehen und die Einblendung: Zusätzlicher Steuerfreibetrag. Es werden Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen eingeblendet. Danach erscheint ein Blatt Papier mit einem Stift und der Einblendung: Finanzamt.] Sprecher Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen. [Es erscheint das Logo des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es werden drei Website-Adressen eingeblendet: www.bmfsfj.de, www.familienportal.de und www.infotool.de] Übertragung des KinderfreibetragsUnter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Finanzamt beantragen, dass Ihnen der halbe Kinderfreibetrag übertragen wird und Sie den vollen Kinderfreibetrag von 5.460 Euro im Jahr nutzen können, beispielsweise wenn der andere Elternteil:
Übertragung des Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder AusbildungNeben dem hälftigen Kinderfreibetrag steht Ihnen pro Kind der hälftige Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro pro Jahr zu. Außerdem können Sie beim Finanzamt beantragen, dass auch die andere Hälfte des Freibetrags auf Sie übertragen wird, wenn Ihr Kind Hallo zusammen, ich habe auf meiner Lohnsteuerkarte 1,0 Kinderfreibetrag. Meine Tochter (13 Jahre alt) lebt jetzt aber wieder bei meinem "Ex". Kann ich trotzdem den Kinderfreibetrag behalten? ...komplette Frage anzeigen2 AntwortenDFgen Experte Dipl.-Wirtschaftsingenieur 17.02.2014, 10:58 Den kannst Du behalten, wenn der Vater des Kindes diesen nicht mindestens zur Hälfte für sich beansprucht, denn getrennt lebenden Eltern stehen jeweils 0,5 Kinderfreibeträge zu ... Frangge 17.02.2014, 10:55 Ja, wenn der Erzeuger damit einverstanden ist, ihr könnt ihn auch teilen. 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Wir sind seit zwei Wochen geschieden und so mussten wir auch unsere Lohnsteuerkarte ändern lassen. Ich, der Vater, habe nun die Lohnsteuerklasse Zwei, mit 0,5 Kinderfreibetrag. Wieso nur 0,5? Unser Sohn wohnt bei mir und meine Ex braucht kein Kindesunterhalt bezahlen. Steht mir nicht der volle Kinderfreibetrag zu? ...zur Frage Schwanger mit 13, Schulabbruch? Hallo, meine 13 jährige Tochter ist schwanger. Ich weiß nicht was ich machen soll! Ich selbst bin noch jung, erst 28! Ich will doch jetzt noch keine Oma werden, jedoch wäre das das kleinste Problem. Meine Tochter will jetzt die Schule abbrechen und ihr Vater hat es ihr genehmigt! Nun habe ich eine 13 jährige Tochter mit Kind im Leib zuhause sitzen! 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Er zahlt keinen Unterhalt (bekomme aber UVG), kümmert sich sehr selten um die kleine und zum Geburtstag/Weihnachten gibt es nicht mal ein kleines Geschenk. Er hat also keinerlei kosten für die kleine, warum sollte er dann einen steuerlichen Vorteil haben? Steht Ihm das “halbe” Kind auf der Lohnsteuerkarte wirklich zu? ...zur Frage Kinderfreibetrag von der Lohnsteuerkarte streichen? Hallo, meine Tochter beendet diesen Sommer ihre Ausbildung und hat danach einen Job. Muss ich den Kinderfreibetrag von meinerLohnsteuerkarte wieder streichen lassen? ...zur Frage 0,5 Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte aber wo bei Steuererklärung angeben? Hallo zusammen, ich bin Vater einer 5 Jährigen Tochter. Ich zahle an die Mutter (mit der ich nicht verheiratet war) Unterhalt. Wo bzw wie kann ich das nun bei meiner Steuererklärung angeben? Wo trage ich den Freibetrag ein und wo muss ich den Unterhalt angeben? 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Da wurde mir ein 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen. Ist das richtig? Ich habe kein Kind. Nur mein Mann hat aus einer früheren Beziehung (keine Ehe) ein Kind, welches aber bei der Ex wohnt. Er hat auch sein 0,5 behalten. Ist das richtig, dass ich diese 0,5 bekommen habe? Bin ganz unsicher, weil die dort auf dem Amt irgendwie den Eindruck machten, als müßten sie nen neuen Lehrgang machen, um sicher zu sein. ...zur Frage Kinderfreibetrag bei erneuter Heirat Hallo, ich (geschieden, eine bei der Kindesmutter lebenden Tochter, 17 J.) habe kürzlich meine jetzige Frau (geschieden, eine bei ihr lebende Tochter, 18 J.) geheiratet. Seit der Hochzeit habe ich 0,5 Kinder auf meiner "Lohnsteuerkarte" stehen, während meine jetzige Frau seit der Hochzeit 1,0 Kinder darauf stehen hat. Meines Erachtens kann aber ja nur eines der beiden Kinderfreibeträge richtig sein. Kann mich mal jemand aufklären, warum die Kinderfreibeträge so unterschiedlich sind? Andreas ...zur Frage Kind Nachname des Vaters, obwohl kein Sorgerecht Hi zusammen, ...zur Frage Unterhaltsansprüche, wenn Kind im Haushalt lebt? Ich hab da eine komische Frage... muss der Vater seinem eigenen Kind Unterhalt zahlen obwohl er mit der Mutter und dem Kind zusammen wohnt? |