Kinderfreibetrag obwohl Kind nicht bei mir lebt

Wenn Sie alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, dann stehen Ihnen normalerweise der hälftige Kinderfreibetrag von 2.730 Euro und der hälftige Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro zu.


Zusätzlich erhalten alleinstehende Alleinerziehende (keine weitere erwachsene Person im Haushalt) einen Entlastungsbetrag, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt und wenn Sie für Ihr Kind Kindergeld oder die Freibeträge erhalten. Damit die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt wird, wurde dieser Steuerfreibetrag von 1.908 auf 4.008 Euro erhöht. Die zunächst auf die Jahre 2020 und 2021 befristete Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird mit dem Steuerhilfegesetz aufgehoben, sodass die Erhöhung dauerhaft auch ab dem Jahr 2022 gilt.

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro Kind. Sinn des Entlastungsbetrages ist es, die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht zu berücksichtigen.

Erklärfilm: der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

©BMFSFJ

Volltextalternative zum Erklärfilm Entlastungsbetrag

Sprecher

Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Ihnen hilft der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

[Ein Mann und eine Frau sind eingeblendet. Beide sind jeweils mit einen Kinderwagen zu sehen.]

Sprecher

Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.008 Euro im Jahr. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind. Der Entlastungsbetrag wird über die Lohnsteuerklasse II, der Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt. Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können Sie auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommenssteuerveranlagung.

[Ein grünes Rechteck mit einem Euro-Zeichen ist zu sehen und die Einblendung: Zusätzlicher Steuerfreibetrag. Es werden Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen eingeblendet. Danach erscheint ein Blatt Papier mit einem Stift und der Einblendung: Finanzamt.]

Sprecher 

Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.

[Es erscheint das Logo des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es werden drei Website-Adressen eingeblendet: www.bmfsfj.de,  www.familienportal.de und www.infotool.de]

Übertragung des Kinderfreibetrags

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Finanzamt beantragen, dass Ihnen der halbe Kinderfreibetrag übertragen wird und Sie den vollen Kinderfreibetrag von 5.460 Euro im Jahr nutzen können, beispielsweise wenn der andere Elternteil:

  • beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, zum Beispiel, weil er nicht in Deutschland wohnt, oder
  • seine Unterhaltsverpflichtung gar nicht oder nicht zu mindestens 75 % erfüllt oder
  • gestorben ist.

Übertragung des Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

Neben dem hälftigen Kinderfreibetrag steht Ihnen pro Kind der hälftige Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro pro Jahr zu.

Außerdem können Sie beim Finanzamt beantragen, dass auch die andere Hälfte des Freibetrags auf Sie übertragen wird, wenn Ihr Kind

Hallo zusammen, ich habe auf meiner Lohnsteuerkarte 1,0 Kinderfreibetrag. Meine Tochter (13 Jahre alt) lebt jetzt aber wieder bei meinem "Ex". Kann ich trotzdem den Kinderfreibetrag behalten?

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2 Antworten

Kinderfreibetrag obwohl Kind nicht bei mir lebt

DFgen

Experte

Dipl.-Wirtschaftsingenieur

17.02.2014, 10:58

Den kannst Du behalten, wenn der Vater des Kindes diesen nicht mindestens zur Hälfte für sich beansprucht, denn getrennt lebenden Eltern stehen jeweils 0,5 Kinderfreibeträge zu ...

Kinderfreibetrag obwohl Kind nicht bei mir lebt

Frangge

17.02.2014, 10:55

Ja, wenn der Erzeuger damit einverstanden ist, ihr könnt ihn auch teilen.

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