Wirklich jeder Einzelne von uns kann in diese Lebenslage kommen und muss dabei womöglich erleben, wie schwer es ist, mit nur wenig Geld über die Runden zu kommen. Mal eben mit der Familie lecker essen gehen, ausgiebig shoppen oder ein neues Handy kaufen? Hartz-IV-Empfänger müssen hier zwei Mal überlegen und dennoch mit zum Teil erniedrigenden Reaktionen der Gesellschaft kämpfen. Show
Darf ich als Hartz-IV Empfänger in den Urlaub fahren?Das sind eure Rechte Dürfen Hartz-IV Empfänger in den Urlaub fahren? Tipps für einen günstigen Urlaub Grundsätzlich gilt es: „Jeder hat Urlaub verdient“. Doch bevor ich ins Details gehe und euch die wichtigsten Voraussetzungen für euren nächsten Urlaub trotz Hartz IV erläutere, möchte ich euch mit unseren besten und günstigsten Reiseangebote inspirieren. Also, stöbert euch gern durch und taucht zunächst einmal ins Urlaubsfeeling ein. Hartz-IV Urlaub: Das sind eure RechteSeit dem 01. Januar 2020 müssen alleinstehende ALG II Empfänger mit einem Regelsatz von 432€ auskommen, wobei die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden – im Gegensatz zu 2017 hat sich der Regelsatz immerhin um 1,70 Prozent erhöht. Ein Betrag, der in einem Monat ziemlich schnell schrumpft! Doch wie sieht es eigentlich mit Urlaub aus? Haben Hartz-IV Empfänger überhaupt Anspruch darauf, in den Urlaub zu fahren und wenn ja, kann man sich das bei diesem Regelsatz überhaupt leisten? Insbesondere in der Sommerzeit merken Betroffene die Kluft zwischen Arm und Reich noch intensiver als im alltäglichen Leben und haben eventuell noch stärker mit ihrer Lebenssituation zu kämpfen – während die Familien um sie herum fröhlich in den dreiwöchigen Urlaub aufbrechen und schon Wochen vorher Pläne machen, ist es in einigen Familien kaum möglich, sich über so eine Reise überhaupt nur Gedanken zu machen. Ich habe einmal recherchiert und mit dem ehemaligen Hartz-IV-Bezieher Peter gesprochen, um euch einen kleinen Überblick bezüglich des Urlaubs in den Sommerferien zu verschaffen. Drei entscheidende Fragen zum Thema Hartz-IV und Urlaub:
Dürfen Hartz-IV-Empfänger in den Urlaub fahren?Die Antwort lautet: Ja! Grundsätzlich können Erwerbslose 6 Wochen im Jahr Urlaub nehmen, wobei sie in dieser Zeit 21 Tage finanziell unterstützt werden. Ab dem 22. Tag Ortsabwesenheit kann es sein, dass Leistungen gekürzt werden. Ortsabwesenheit muss angemeldet werdenDas heißt konkret: Wer länger als drei Wochen Urlaub am Stück macht, bekommt nur Geld für drei Wochen ausgezahlt, eine vierte Urlaubswoche wird nicht unterstützt. Man sollte also unbedingt darauf achten, dass man wirklich höchstens 21 Tage am Stück weg ist. Die bei den meisten üblichen 14 Tage sind also gar kein Problem. Wer länger als 6 Wochen am Stück weg ist, bekommt sogar schon in den ersten drei Wochen, die im Normalfall unterstützt werden, kein Geld. Das ist ganz schön tricky. Allerdings bedeutet diese allgemeine Urlaubsregelung nicht, dass die Ortsabwesenheit für den geplanten Zeitraum auch garantiert vom Sachbearbeiter bestätigt wird. Hartz-IV-Empfängern steht letztendlich kein rechtssicherer Anspruch zu. Wieso? Sollte zum Beispiel während des vorgesehenen Urlaubs eine Ein-Euro-Job-Vermittlung möglich sein, müssen Erwerbslose dieser Folge leisten. Allerdings hängt eine Ablehnung beispielsweise auch von der Art des Berufs ab, wie der ehemalige Arbeitslose Peter mir erzählt: „Nehmen wir als Beispiel mal einen Arzt – bei dem ist es eigentlich klar, dass er nicht lange auf eine Jobvermittlung warten müssen wird, da Ärzte einfach immer gebraucht werden und daher nicht mal eben so eine Genehmigung für einen Urlaub bekommen. Bürokaufleute hingegen gibt es wie Sand am Meer, bei diesen legen die Behörden eventuell weniger Wert auf deren Anwesenheit und nehmen einfach den nächsten arbeitslosen Bürokaufmann, um ihn zu einem Bewerbungsgespräch zu schicken.“ Hier nochmal die offizielle Formulierung der Bundesagentur für Arbeit: „Arbeitslose sollten vor jeder Urlaubsplanung rechtzeitig Kontakt mit dem Arbeitsvermittler aufnehmen. Es besteht für sie die Möglichkeit, mit Zusage der Agentur für Arbeit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr, unter Fortzahlung der Leistung, in Urlaub zu fahren beziehungsweise ortsabwesend zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass während dieser Zeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung des anfragenden Arbeitslosen geplant sind. […] Fährt der Arbeitslose ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit in Urlaub, riskiert er ein teures Ferienvergnügen. Nicht nur, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bei Bekanntwerden eingestellt wird, auch das bereits überwiesene Geld für den Urlaubszeitraum muss zurückgezahlt werden. Zudem droht ein empfindliches Bußgeld.„Meldepflichten müssen erfüllt werden Sollten Betroffene jedoch die Erlaubnis bekommen, ist es wichtig, dass sie ihre Meldepflichten erfüllen. Zum einen müssen sie sich zuvor rechtzeitig bei der Arbeitsagentur abmelden, damit sie sich außerhalb ihres Wohnortes oder im Ausland aufhalten dürfen. Und auch nach der Ortsabwesenheit müssen sie sich wieder zurückmelden. Bezüglich der Meldepflichten erklärt mir Peter, dass diese in der Tat unbedingt ordnungsgemäß gemeldet werden müssen, damit keine Probleme aufkommen: „Die Behörden geben Steuergelder an die Arbeitslosen ab, sprich finanzieren sie damit, sodass Arbeitslose nicht alles mit ihrem Geld machen können.“ Sollten sie also ihre Meldepflichten nicht erfüllen, droht ihnen ein Bußgeld. Darüber hinaus müssen sie während ihrer Abwesenheit für ihre Arbeitsgemeinschaft immer erreichbar sein, doch dafür sind in der sogenannten Erreichbarkeitsanordnung alle Einzelheiten geregelt. Tipps für einen möglichst günstigen UrlaubBei meiner Recherche über Hartz IV Urlaub bin ich ebenso auf einige wertvolle Tipps gestoßen, die ich euch selbstverständlich nicht vorenthalten möchte und die hoffentlich einigen etwas helfen werden. Die günstigsten Pauschalreise Angebote 1. Rechtzeitig Urlaub mitteilen
2. Möglichst in der Nebensaison verreisen
3. Anreise mit Auto, Bahn oder Fernbus
4. Günstig wohnen in Ferienwohnung & Co.
5. Profis Urlaub suchen lassen
Kann man mit Hartz 4 auswandern?Sozialhilfeempfänger und Hartz IV-Empfänger (Arbeitslosengeld II) können jederzeit auswandern, erhalten dann aber keine staatliche Förderung. Wer im Ausland einen Job gefunden hat, kann versuchen, von der Arbeitsagentur eine Erstattung der Umzugskosten zu bekommen.
Wie lange darf man mit hartz4 ins Ausland?Wenn Sie länger als 21 Tage abwesend sind
Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.
Kann ich mein Arbeitslosengeld im Ausland bekommen?Sie können im Ausland Arbeit suchen und deutsches Arbeitslosengeld von Ihrer Agentur für Arbeit weiter beziehen.
Kann man als Sozialhilfeempfänger auswandern?Seit dem 1. Januar 2005 gilt folgender Grundsatz: Sozialhilfe wird nur noch an in Deutschland lebende Bedürftige gezahlt. Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, wonach Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keine Leistungen erhalten.
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