Kann ich mit 60 in Rente gehen bei 50% Schwerbehinderung?

Die (Arbeits-)Belastung für einen schwerbehinderten Menschen kann enorm sein – vor allem mit zunehmendem Alter. Um diese Personengruppe zu entlasten, wurde die Rente für Schwerbehinderte eingeführt. Sie bietet den Betroffenen die Möglichkeit, entweder zwei Jahre abschlagsfrei oder maximal fünf Jahre mit entsprechenden Abschlägen vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen.

Konkret bedeutet das: Wenn ein schwerbehinderter Mensch nach 1964 geboren wurde, kann er mit 65 statt mit 67 Jahren ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen. Jahrgänge zwischen 1952 und 1963 können sogar noch früher, also im Altersbereich zwischen 63 und 65 Jahren in Rente gehen.

Darüber hinaus besteht für schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, noch früher in den Ruhestand zu wechseln, wenn sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, wird ihnen 0,3 Prozent von ihrer Rente abgezogen – der maximale Abzug liegt bei 10,8 Prozent.

Menschen mit Schwerbehinderung dürfen früher in Rente – jetzt wurde die Altersgrenze für den Renteneintritt angehoben. Ohne Abzüge kann man mit 65 Jahren gehen.

Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Ohne Abzüge können Schwerbehinderte zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Mit Abschlägen ist sogar ein noch früherer Renteneintritt denkbar. Stiftung Warentest hat sich Vor- und Nachteile von einem früheren Renteneintritt angeschaut.

Rente mit Schwerbehinderung: Ohne Schwerbehindertenausweis geht es nicht

Er ist in etwa so groß wie der Personalausweis und hat die Farben grün und rosa – der Schwerbehindertenausweis. Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, dann haben Sie sicherlich den Schwerbehindertenausweis parat. Sie brauchen diesen zwingend, um früher in Rente gehen zu können. Vorteile bietet Ihnen der Ausweis aber nicht nur bei einem möglichen Renteneintritt, Sie bekommen zum Teil auch andere Erleichterungen durch den Ausweis. Diese Jahrgänge dürfen regulär und ohne Schwerbehinderung unter 67 Jahren in Rente gehen.

Kann ich mit 60 in Rente gehen bei 50% Schwerbehinderung?

Schwerbehinderte können früher in Rente gehen – ab dem Jahrgang 1964 erst mit 65 Jahren. (Symbolbild) © Eibner/Imago

Diese Voraussetzungen müssen Sie für eine frühe Rente mit Schwerbehinderung erfüllen

Wer früher in Rente gehen will, der muss ein paar Voraussetzungen erfüllen, damit der Rentenantrag angenommen wird.
Zum Beispiel müssen Sie bei der Beantragung mindestens einen Schwerbehindertengrad von 50 haben, außerdem müssen Sie mindestens auf 35 Jahre Versicherungsjahre kommen.

Rente mit Schwerbehinderung: Ohne Abschläge zwei Jahre früher, mit Abschlägen bis zu fünf Jahre früher

Zwei Jahre vor dem allgemeinen Renteneintritt in Rente gehen: das können Schwerbehinderte, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Wem Abzüge egal sind, der kann bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Sie sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, was für Sie eine sinnvolle Option ist. Beratung können Sie beispielsweise bei der Deutsche Renten­versicherung suchen. Sollten da Probleme auftauchen, sind Sozialverbände der richtige Ansprechpartner.

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Rente mit Schwerbehinderung: Renteneintritt mit 65 Jahren möglich

Der allgemeine Renteneintritt wird stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Auch der Renteneintritt für Schwerbehinderte wurde angepasst, die Altersgrenze hebt sich von 63 auf 65 Jahren. Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964 sind die Ersten, die erst mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können. Stiftung Warentest teilt folgende Angaben für den regulären Rentenstart mit Schwerbehinderung:

JahrgangAlter (Jahr und Monate)Rentenstart (Monat und Jahr)19586401/22 bis 01/23195964 + 203/23 bis 03/24196064 + 405/24 bis 05/25196164 + 607/25 bis 07/26196264 + 809/26 bis 09/27196364 + 1011/27 bis 11/28ab 196465ab 01/29, nach Vollendung 65. Lebensjahr

Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann bis zu drei Jahre früher in Rente gehen, das wäre dann ein Rentenstart mit 62 Jahren. Die Abzüge sind nach den Jahren gestaffelt.

  • Abzüge für ein Jahr früher: 3,6 Prozent
  • Abzüge für zwei Jahre früher: 7,2 Prozent
  • Abzüge für drei Jahre früher: 10,8 Prozent

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Pro Monat, in dem die Rente früher in Anspruch genommen wird, werden demnach 0,3 Prozent abgezogen. Durch den früheren Rentenstart gehen Verantwortliche davon aus, dass Sie insgesamt länger die Rente in Anspruch nehmen. Mit dem Abzug soll das ausgeglichen werden. Stiftung Warentest erläutert, dass auch bei dem regulären Rentenstart mit 65 Jahren und einer Schwerbehinderung Geld abgezogen wird. Das wird damit begründet, dass Schwerbehinderte, die früher in Rente gehen, auch zwei Entgeltpunkte weniger auf dem Rentenkonto haben. Derzeit machen diese zwei Entgeltpunkte weniger ein Minus von 72,04 Euro im Westen und 71,04 im Osten Deutschlands aus.

Wann in Rente Jahrgang 1962 mit 50% Schwerbehinderung?

Rente bei Schwerbehinderung mit Abschlägen Bei 1962 Geborenen beträgt die Grenze 61 Jahre und 8 Monate, bei 1961 Geborenen 61 Jahre und 6 Monate. Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist niedriger als die abschlagsfreie Rente.

Kann ich mit 61 in Rente gehen bei 50 Schwerbehinderung?

Mit Schwerbehinderung schon mit 61 in Rente gehen Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich.

Wann kann ich in Rente gehen mit 60 Behinderung?

Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.

Wann kann ich als Schwerbehinderter ohne Abzüge in Rente gehen?

Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1959 geboren wurde und 2022 63 Jahre alt wird, kann erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.