Kann ein Baufinanzierung auch nur auf einen Ehepartner?

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  • Was müssen unverheiratete Paare bei einer Baufinanzierung bedenken?

Grundsätzlich macht es -aus Bankensicht- keinen Unterschied, ob die Finanzierung für Ehepaare oder für unverheiratete Paare bereitgestellt wird. Banken interessieren sich bei einer Immobilienfinanzierung nicht sonderlich für den Familienstand, sondern nur dafür, ob die Darlehensnehmer die Kredite gemeinsam oder auch jede(r) für sich zurückzahlen können.

Erwerben unverheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie, müssen in der Regel beide Erwerber auch Darlehensnehmer bei einer Bank, Sparkasse usw. werden. Das gilt auch für den Fall, dass einer oder eine der Darlehensnehmer über kein eigenes Einkommen verfügt. Dabei werden beide Darlehensnehmer für den gesamten Darlehensbetrag voll in die persönliche Haftung genommen und nicht etwa nur zur Hälfte.

Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben und finanzieren, müssen im Rahmen des Immobilienerwerbs (oder Neubaus) einiges bedenken und regeln. Dies gilt insbesondere für:

  • die Haftung der Partner gegenüber der Bank für die Darlehen
  • die Zahlung der Raten an die jeweilige Bank (trotz vielleicht “getrennter Kassen”)
  • die Absicherung der Finanzierung im Fall des Todes eines Partners
  • die Folgen einer Trennung, insbesondere wenn einer der Partner mehr Eigenkapital oder Eigenleistungen in das Projekt eingebracht hat als der bzw. die andere

Was viele nicht wissen: wem bei einem Wiederverkauf was zusteht, wird allein von den Eigentumsverhältnissen im Grundbuch bestimmt und nicht davon, wer wieviel finanziert oder bezahlt hat. Gerne vergessen wird auch, dass bei Tod eines Partners dessen Eigentum an der Immobilie automatisch an dessen Erben übergeht. Für den zurückbleibenden Partner kann das zu komplizierten Auseinandersetzungen mit den Erben führen, die schnell auch in der sog. Teilungsversteigerung der Immobilie und dem Rauswurf des überlebenenden Partners enden. Hier kann ein Testament Abhilfe schaffen, in dem der eigene Immobilienanteil an den bzw. die “überlebende” Partner(in) vererbt wird. Da in diesen Fällen aber auch Erbschaftsteuer anfällt (der Freibetrag liegt bei unverheirateten Paaren bei nur 20.000 Euro), kann die Erbschaftsteuer finanziell “ein Schlag ins Kontor sein”.

Auch sonst gibt es steuerlich einiges zu bedenken. Das gilt insbesondere, wenn einer der Partner einen höheren Eigenkapitalanteil einbringt als der andere. Auch hier können Steuern anfallen (sog. Schenkungssteuer).

Wer gemeinsam den Traum von den eigenen 4 Wänden verwirklich will, denkt auch nicht unbedingt als erstes darüber nach, welche Folgen beispielsweise eine Trennung hat. Das ist nur logisch, aber später fällt es Paaren meistens noch viel schwerer, entsprechende -wichtige- Regelungen in Form eines sog. Partnerschaftsvertrages zu treffen. Dajer sollte man sich bereits vor Unterschrift des Kaufvertrages einen Kopf machen.

Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben wollen, sollten sich unbedingt vor Unterschrift des Kaufvertrages umfassend von einem Notar und ggf. auch von einem Steuerberater beraten lassen. Sollte der Ihnen raten, beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht für den “überlebenden” Partner im Grundbuch eintragen zu lassen, ist Vorsicht angesagt, denn gem. einem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegt das das Wohnrecht der Erbschaftssteuer (AZ II R 45/12).

Unsere Baufinanzierungsberater können Ihnen weitere wichtige Tipps und Hinweise rund um die besonderen Anforderungen bei Finanzierungen für unverheiratete Paare geben. Eine rechtssichere Beratung bzgl. der Gestaltung des Kaufvertrages und weiterer vertraglicher Vereinbarungen kann aber nur seitens eines Notar bzw. einer Notarin erfolgen. Privatschriftliche Vereinbarungen (ohne notarielle Beurkundung) sind meistens rechtlich völlig ohne Belang.

Wie kommen Sie an ein Angebot für ein günstige Immobilienfinanzierung?

Das ist ganz einfach! Senden Sie uns einfach eine Online-Anfrage mit den ersten Daten und Informationen. Sobald diese hier bei uns eingeht, setzt sich einer unserer Kooperationspartner mit Ihnen in Verbindung und bespricht alle weiteren Details und die weitere Vorgehensweise (das kann beispielsweise auch ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort sein).

Kann ein Baufinanzierung auch nur auf einen Ehepartner?

Die Vorteile von zwei Kreditnehmern

Die Immobilienpreise steigen nach wie vor, sodass ein Immobilienkauf für viele unerschwinglich geworden ist. Wer nicht sehr gut verdient, kann sich ein Haus oder eine Wohnung allein nicht mehr leisten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich die Kosten zu teilen, eine Baufinanzierung zu zweit zu stemmen. Dafür müssen Sie nicht einmal verheiratet sein oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen. Warum nicht auch mit Freunden oder der Verwandtschaft eine Immobilie teilen? Die Vorteile sprechen für sich:

  • Alle Gebühren werden gemeinsam geschultert.
  • Mehr finanzielle Sicherheit Häufig mehr Eigenkapital zur Verfügung
  • Schneller schuldenfrei.
  • Die Immobilie darf teurer sein.
  • Die monatliche Rate darf höher ausfallen, da man sich mehr leisten kann.

Damit die Freundschaft durch das Projekt nicht in die Brüche geht und Sie der Verwandtschaft bei Familienfeiern auch noch in die Augen schauen können, ist es empfehlenswert, alle Absprachen schriftlich zu fixieren. Dazu gehören auch Alltagsdinge wie die Straßenreinigung, Gartenarbeit oder die Nutzung der Satellitenschüssel. Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt und im Grundbuch notiert werden. Rechte an der Immobilie hat nur, wer auch im Grundbuch steht. Machen Sie sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken, was passiert, wenn eine der Parteien stirbt oder auszieht. Räumen Sie sich beispielsweise gegenseitig ein Vorkaufsrecht ein, wird niemand zum Auszug gezwungen, wenn der oder die Erben die Immobilie verkaufen. Am wichtigsten ist jedoch, dass Sie sich untereinander verstehen und Ihre Beziehung Konflikte aushält. Bei einer Baufinanzierung zu zweit wird es Zeiten geben, in denen Sie sich nicht immer einig sind.

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Baufinanzierung zu zweit bei Eheleuten

Wenn Sie in den Hafen der Ehe eingeschippert sind, sind Sie automatisch Teil einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Alle Eheleute, die keinen Ehevertrag haben, haben diesen rechtlichen Status. Das bedeutet, dass all das Vermögen, das während der Ehe gemeinschaftlich erwirtschaftet wurde, im Fall einer Scheidung zu gleichen Teilen an die Eheleute aufgeteilt wird. Vermögen oder Immobilien, die Sie bereits vor der Ehe besaßen, bleibt auch weiterhin in Ihrem alleinigen Besitz. Erben oder kaufen Sie während der Ehe etwas, gehört das ebenfalls nicht zum gemeinsamen Vermögen.

Entscheiden Sie sich gemeinschaftlich für ein Haus, stemmen Sie die Baufinanzierung zu zweit und sind Sie beide Eigentümer der Immobilie, ist das ein klassischer Fall von gemeinschaftlich erworbenen Vermögen. Erfolgt dann eine Scheidung mit Haus gilt es, sich zu einigen. Jedes Paar hat bei einer Trennung die Möglichkeit, das Vermögen untereinander aufzuteilen. Erst, wenn Sie sich nicht einig werden, greift der Zugewinnausgleich. Dann wird geschaut, wer hat wie viel in die Ehe investiert und wer muss dem anderen wie viel auszahlen. Dabei wird auch folgender Fall berücksichtigt: Ihr Partner erbt während der Ehe ein Haus. Sie investieren Zeit und Geld in das geerbte Haus, dann können Sie sich diese Eigenleistungen anrechnen lassen. Sind Sie übrigens gemäß Grundbuch alleiniger Eigentümer der Immobilie, dürfen Sie den Partner in einer angemessenen Frist zum Auszug bewegen oder auch Miete von ihm verlangen, sollte er im Haus wohnen bleiben.

Kommt es während des Trennungsjahres zu keiner Einigung zwischen beiden Partnern, droht eine Teilungsversteigerung. Das Haus wird dann unter Wert versteigert. Reicht der Betrag nicht, um die Restschuld des Kredites zu tilgen, bleiben Schulden, die wiederum Ihnen beiden gehören. Daher ist es stets ratsam, sich zu einigen, um einer Teilungsversteigerung zu entkommen.

Unverheiratet in die Baufinanzierung zu zweit starten

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Hauskauf ohne Trauschein zu vollziehen. Für eine Baufinanzierung zu zweit müssen Sie schließlich nicht verheiratet sein. Es zählt nur, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Unerheblich ist, wer wie viel Liebe, Geld und Arbeit in die Immobilie gesteckt hat. Sind die Besitzverhältnisse ins Grundbuch eingetragen, wird es noch deutlicher. Neben einer sogenannten hälftigen Aufteilung (50/50), sind auch Angaben wie 60/40 oder 70/30 möglich.

In wenigen Fällen ist es sogar von Vorteil, wenn man nicht im Grundbuch steht. Ex-Partner oder Kinder aus früheren Beziehungen haben so keinen Anspruch auf die Immobilie. Bei der Baufinanzierung zu zweit gelten ähnliche Bedingungen. Unabhängig davon, wie viel die einzelnen Partner in den Kredit investieren oder wie viel sie verdienen, haften beide zu 100 Prozent bei Zahlungsausfällen, wenn beide den Kredit unterschrieben haben. 

Unverheiratet Paare sollten einen Partnerschaftsvertrag abschließen und ihn von einem Notar beglaubigen lassen. In diesem Vertrag werden die Besitzverhältnisse notiert, wem welche Möbel gehören, wie viel Eigenkapital eingebracht wurde und alles, was darüber hinaus noch festgehalten werden soll. Der Vorteil ist, dass es für den Ernstfall eine Vereinbarung gibt, auf die zurückgegriffen werden kann. Vor allem im Todesfall ist der andere Partner nicht erbberechtigt. Daher ist es von großer Bedeutung diese Situation im Vorfeld zu regeln. Ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Vorkaufsrecht sind hilfreich, falls die Erben Ansprüche erheben.

Werden die Anteile vom Partner vererbt, kann das teuer werden. Wer erbt, wird in der Regel zur Kasse gebeten und muss Erbschaftssteuern zahlen. Für Ehegatten gibt es einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro. Alles, was darüber liegt, wird mit 30 Prozent versteuert. In der Regel betrifft das dann auch die Anteile an der Immobilie. Wird dem Hinterbliebenen hingegen ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, entfällt die Steuer und auch die Erben können nichts dagegen unternehmen.  

Sinnvoll ist in einigen Fällen auch eine Risikolebensversicherung, in der der jeweils andere Partner als Begünstigter eingetragen ist. Im Todesfall fällt keine Erbschaftssteuer auf die Versicherung an. Dafür können Sie mit der Summe die Erbschaftssteuer für den Hausanteil oder die Baufinanzierung bezahlen. In der Regel reicht die Summe auch, um den Erben ihren Pflichtanteil auszuzahlen.

Mit Baugemeinschaft Kosten sparen

Sie müssen nicht unbedingt in einer Partnerschaft leben oder verheiratet sein, um eine Baufinanzierung zu zweit zu stemmen. Verstehen Sie sich gut mit Freunden oder wollen Sie mit Ihren Geschwistern zusammenziehen, ist das auch möglich. Um Streitigkeiten vorzubeugen, regeln Sie alle relevanten Dinge möglichst im Vorfeld.

Errechnen Sie bereits jetzt Ihre monatliche Rate, um einen Überblick über die Kosten zu bekommen. 

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts regelt die Besitzverhältnisse

Als unverheiratetes Pärchen oder Freunde, können Sie sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eintragen lassen. Bevor Sie das Haus bauen oder kaufen werden mit diesem Vertrag die Besitzverhältnisse genauestens festgehalten. Die GbR wird ins Grundbuch eingetragen und als Eigentümerin bestätigt. Es geht folglich aus dem Grundbuch nicht hervor, wer genau sich hinter der GbR verbirgt. Aus den vereinbarten Anteilen geht auch der Preis für jeden einzelnen hervor. Für die Baufinanzierung zu zweit ist es von Vorteil, wenn genau geregelt ist, wer was finanziert. Auch hier gilt: Fällt ein Darlehensnehmer aus, kann die Bank auf den oder die anderen Darlehensnehmer zugehen und die monatlich fälligen Raten verlangen. Kommt es zu einer Trennung der Gesellschafter, kann er seine Anteile an die übrigen Gesellschafter verkaufen oder die anderen Gesellschafter suchen sich einen neuen.

Der Vorteil: Im Grundbuch muss nichts geändert werden, da die GbR weiterhin Eigentümerin der Immobilie bleibt. Lediglich der Gesellschaftervertrag muss umgeschrieben werden. Handelt es sich jedoch um eine Lebenspartner-GbR und scheidet einer der Partner aus, erlischt die GbR. Dadurch fallen dann auch wieder Notarkosten und Gebühren für das Grundbuch an. Voraussetzung ist, dass der alleinige Eigentümer den Darlehensvertrag alleine stemmen kann. Der einzige Nachteil einer GbR besteht darin, dass ab einem gewissen Vermögen Buchhaltung geführt werden muss. Das bedeutet, dass alle Ausgaben genau aufgeführt und ans Finanzamt übermittelt werden müssen.

Vorteil einer Doppelhaushälfte

Mit einer Doppelhaushälfte, und damit zwei Wohneinheiten, können Sie sich die Baufinanzierung zu zweit sehr gut aufteilen. Zudem müssen auch die übrigen Kosten nicht von Ihnen allein getragen werden. Das Grundstück finanzieren Sie beispielsweise mit der zweiten Partei zusammen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn Sie kein geeignetes Grundstück für sich selbst finden, sondern auf ein größeres zurückgreifen müssen. Ein weiterer Vorteil einer Baufinanzierung zu zweit mit einer Doppelhaushälfte besteht darin, dass die Grundstücksgrenzen sich verringern. Dadurch benötigen Sie ein kleineres Grundstück. Das bedeutet für Sie wiederum weniger Kosten. 

In Deutschland gilt in der Regel ein Mindestabstand von drei Metern zur nächsten Grundstücksgrenze. Eine Doppelhaushälfte zeichnet sich dadurch aus, dass beide Wohneinheiten durch eine Wand miteinander verbunden sind. Die Grundstücksgrenze von drei Metern gilt in diesem Fall nicht.

Aufgrund der geringeren Größe wird weniger Grundsteuer fällig. Die Doppelhaushälfte kann so geplant werden, dass Sie sich eine gemeinsame Heizung teilen. Damit sparen Sie Wartungs- und Reparaturkosten ein. Übrigens müssen Doppelhaushälften nicht baugleich sein. Beide Haushälften dürfen unterschiedlich aussehen. Einzige Prämisse ist eine gemeinsame Wand, durch die sie miteinander verbunden sind. Das kann jedoch auch die Rückwand eines Hauses sein. Damit liegen dann auch die Eingänge separat voneinander.

Baufinanzierung zu zweit, Finanzierung mit Dr. Klein

Eine Baufinanzierung ist nicht mehr nur etwas für Eheleute oder unverheirtete Paare. Sie haben genauso gut die Möglichkeit, sich mit Freunden oder Bekannten eine Immobilie zu suchen und eine Finanzierung auf die Beine zu stellen. Eine Doppelhaushälfte ist dabei eine adäquate Bauweise, die die Bedürfnisse beider Parteien abdeckt. Eine Bank möchte das Risiko möglichst gering halten, wenn Sie Ihnen Geld leiht. Daher sind mehrere Kreditnehmer für die Bank eine Sicherheit, die Finanzierung auf solide Beine zu stellen. Wir von Dr. Klein unterstützen Sie gerne dabei die passende Finanzierung für Ihre Immobilie zu finden. Zusammen finden wir ein maßgeschneidertes Darlehen aus unserem Netzwerk aus über 400 namhaften Banken.  

Kann nur ein Ehepartner einen Kredit aufnehmen?

Nicht jeden Kredit können Sie ohne Zustimmung des Ehepartners aufnehmen. Kleinkredite sowie Konsumkredite sind in der Regel jedoch problemlos möglich. Sie können einen anderen Bürgen in Ihren Kreditvertrag einsetzen, wodurch Ihre Chancen auf eine höhere Kreditsumme besteht.

Kann nur ein Ehepartner ein Haus kaufen?

Alleineigentum ist in erster Linie für Paare sinnvoll, wenn nur einer der Ehegatten sein Geld in das Haus investiert bzw. den Hauptanteil an der Finanzierung trägt. Ausserdem bietet sich diese Eigentumsform für Eheleute an, die den Güterstand der Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart haben.

Wem gehört das Haus wenn nur einer im Grundbuch steht?

Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.

Wem gehört das Haus wenn nur einer den Kredit bezahlt?

Wichtig ist nur, dass die jeweilige Person, oder die Personen im Grundbuch stehen. Derjenige, der im Grundbuch steht ist damit auch der rechtliche Eigentümer des Objekts, unabhängig davon, ob Sie zu zweit einen Kreditvertrag aufnehmen oder nicht.