Hinzuverdienst bei Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren 2022

Viele Menschen planen ihre Rente! Oft wollen sie weiter neben der Rente arbeiten. Die Bedingungen sind seit 2020 sehr günstig. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Jahr 2020 von 6.300 auf 44.590€ angehoben und im Jahr 2021 auf 46.060€. Wie es für 2022 aussehen wird, ist entschieden. Von amtlicher Stelle. Der Bundestag hat am 18.11.2021 im Rahmen der Änderungen zum Infektionsschutzgesetz auch viele Änderungen anderer Gesetze beschlossen. Unter anderem die Fortgeltung der Regelungen des § 302 Absatz 8 SGB VI. Es wird die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ im Jahr 2022 angehoben. Es bleibt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersgrenzen im Jahr 2021 auch im Jahr 2022 bestehen.

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Hinzuverdienst bei Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren 2022

Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten, wenn ich im Jahr 2022 neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente noch weiter arbeite. Ärger mit der Rentenversicherung vermeiden! Tipps und Hinweise durch die erfahrenen Rentenberater von rentenbescheid24.de, wie Sie die richtigen Schritte gehen, damit Sie sorgenfrei arbeiten und Ihre Rente weiter beziehen können.
Der Bundestag hat am 18.11.2021 beschlossen: Die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ gilt auch im Jahr 2022.  Der Bundestagsbeschluss wurde durch den Bundesrat am 19.11.2021 bestätigt. Somit ist es amtlich, am 01.01.2022 gelten für alle vorgezogenen gesetzlichen Altersrente die neue Hinzuverdienstgrenze von 46.060€.


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Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 1. Tipp Hinzuverdienstgrenze gilt nur für vorgezogene Altersrenten

Grundsätzlich gilt die Anwendung der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten nur für die vorgezogenen Altersrenten. Also für Altersrenten, die Sie vor  Vollendung Ihrer individuellen Regelaltersgrenze beziehen. Vorgezogene Altersrente sind:

  • die Altersrente für langjährig Versicherte,
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und
  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

 Hinzu­verdienst­grenze gilt bis zum Ablauf des Kalender­monats in dem Sie Ihr Lebensalters für die Regel­alters­grenze erreichen! Ab Vollendung der Regelalters­grenze wird Hinzu­verdienst, egal in welcher Höhe, nicht mehr an die Rente angerechnet.

Wer erstmals eine Regelaltersrente bezieht, muss sich um dem Hinzuverdienst und dessen Höhe aus rentenrechtlicher Sicht keine Gedanken mehr machen!

Die Hinzuverdienstgrenze des §§ 34,302 Absatz 8 SGB VI gilt nur für Altersrenten. Nicht für Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten.

Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 2. Tipp: Hinzuverdienst und Rente ist Jahresbetrachtung

Ihr Hinzuverdienst wird kalenderjährlich betrachtet! Das heißt, wenn Sie im Jahr 2022 ein Jahresbruttoverdienst von 50.000€ ab Beginn Ihrer Rente erzielen, liegen Sie über der Hinzuverdienstgrenze. Grundsätzlich berechnet sich der Hinzuverdienst und Ihre Rente ab Rentenbeginn. Ihr Verdienst, den Sie vor Rentenbeginn erzielen, wird nicht als möglicher anrechenbarer Hinzuverdienst erfasst. Nur das was Sie wirklich real ab Rentenbeginn verdienen. Und zwar bis zum 31.12.2022!


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Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 3. Tipp: Achten Sie vor dem Rentenbeginn auf arbeitsrechtliche Regelungen zum Rentenbeginn

Die Freude ist groß. Ich kann arbeiten und eine Altersrente beziehen. Der Gesetzgeber hat es für das Jahr 2022 sehr schmackhaft gemacht. Aber Vorsicht! Für den einen oder anderen Arbeitnehmer*in kann der Bezug einer Altersrente oder der Beginn einer solchen Rente arbeitsrechtlich das Ende des bestehenden Arbeitsverhältnisses bedeuten.

Vor dem Rentenantrag: Prüfen Sie unbedingt Ihren Arbeitsvertrag und oder Tarifvertrag. Tarifrechtliche Regelungen zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente können automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Damit diese sicher unangenehme Situation für Sie nicht eintritt, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Es gibt arbeitsrechtliche Lösungen, wie die Befristung des Arbeitsverhältnisses durch Verlängerung der Arbeitsvertrages oder andere vertraglichen Absprachen. Damit vermeiden Sie, dass Sie sich zu früh freuen und auf einmal durch Ihren Rentenbescheid das Arbeitsverhältnis beendet ist und Sie nicht in den Genuß der neuen Hinzuverdienstregelungen kommen.

Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 4. Tipp: Verdienst richtig an die Rentenversicherung melden

Ein ganz wichtiges Thema. Hier kann es richtig Ärger geben, wenn die Rentenversicherung am 01.07.2023 Ihren realen Jahresverdienst 2022 spitz abrechnet. Und dann von Ihnen überzahlte Rente zurückverlangt. Sicher nicht lustig und auch richtig ärgerlich.

Um den Verdienst für das laufende Jahr- 2022 der Rentenversicherung zu melden, müssen Sie eine Schätzung Ihres Verdienstes machen. Diese Meldung nennt man auch den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst. Sie geben der Rentenversicherung für das laufende Kalenderjahr in dem Ihre Rente beginnt- also dem Jahr 2022- eine Prognose ab. Diese Prognosemeldung Ihres Jahresverdienstes kann zwei Folgen haben:


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  • die Prognose liegt unter der Hinzuverdienstgrenze von 46.060€
  • die Prognos liegt über der Hinzuverdienstgrenze von 46.060€.

Wenn klar ist, dass bei aller Voraussicht und Schätzung Ihr Verdienst nicht höher als die 46.060€ liegt, wird Ihre Rente nicht gekürzt. Sie erhalten Ihre Rente als Vollrente.

Wenn aber klar ist, dass der Hinzuverdienst höher als 46.060€ Brutto im Jahr 2022 ab Beginn der Altersrente ist, wird die Rente nicht als Vollrente, sondern nur noch als Teilrente ausgezahlt. Der Betrag der über den 46.060€ liegt wird dann zu 40% an die Jahresrente angerechnet.

Tipp von rentenbescheid24.de: Lieber mehr Verdienst der Rentenversicherung für 2022 melden, als zu wenig!

Warum? Oft ist noch gar nicht klar, wie sich das Lohnjahr 2022 entwickelt. Es kann zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber während der Rentenlaufzeit eine Lohnerhöhung durchführt oder eine Sonderzahlung leistet.


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Wer im Jahr 2021 zum Beispiel im Bereich der 46.060 € verdiente, sollte unbedingt mit seinem Arbeitgeber sprechen, ob es im Jahr 2022 Lohnerhöhungen oder Prämienzahlungen-Sonderzahlungen zum laufenden Lohn geben wird. Alle diese unvorhergesehenen Lohnleistungen erhöhen das kalenderjährliche Einkommen. Wenn sich dann im Juli 2023 bei der Berücksichtigung des realen Verdienstes 2022 herausstellt, dass Sie mehr als die 46.060€ verdient oder mehr als Sie in der Prognose-Schätzung angegeben haben, müssen Sie mit einer Rückforderung von gezahlter Rente rechnen. Denn Sie hätten dann in diesem Fall keinen Anspruch auf die Vollrente, sondern nur auf eine Teilrente wegen Hinzuverdienstanrechnung gehabt.

Lieber eine Teilrente als eine Vollrente – wenn die Einkommensentwicklung unklar ist!

Aus unserer Erfahrung heraus ist es oftmals nicht verkehrt, für das Jahr 2022 mehr Gehalt anzugeben, als im Vorjahr. Sie laufen zwar dann in die Gefahr, dass Sie statt der Vollrente eine Teilrente als Altersrente bekommen.


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Dies ist aber wirtschaftlich gesehen, vielleicht nicht ganz so schlimm, als wenn Sie im umgekehrten Falle der Rentenversicherung etwas zurückzahlen müssten. Stellt sich in der Spitzabrechnung heraus, dass Sie zu viel Hinzuverdienst angegeben haben, also Sie real im Jahr 2022 weniger verdient haben, dürfen Sie sich über eine Rentennachzahlung freuen.

Beispiel!

Susi bezieht seit dem 01.07.2021 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In Ihrer Schätzung im R 0230 hatte Susi bis zum 31.12.2021 der Rentenversicherung ein Verdienst von 25.000€ angegeben. Für das Folgejahr 2022 war sich Susi nicht ganz sicher. Im vergangenen Jahr 2021 verdiente Susi rund 55.000€.  Ihr Chef signalisierte Susi, dass es im März 2022 eine Lohnerhöhung geben soll, deren Höhe noch unklar ist, weil die Geschäftslage wegen Corona noch unsicher ist. Da Susi unsicher ist, meldet sie der DRV für das Jahr 2022 eine Verdienstschätzung  von 60.000€. Mit dieser Schätzung- neuen Verdienst, ist die Rentenversicherung verpflichtet, ab dem 01.01.2022 neu zurechnen, weil der neue gemeldete Verdienst von Susi um mehr als 10 Prozent von dem Verdienst des Jahres 2021 abweicht.

Teilrente für Susi im Jahr 2022

Susi  hat mit ihrem geschätzten Verdienst von 60.000€ im Jahr 2022 die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ um 13.940€ überschritten. Die Rentenversicherung wird ihr für 2022 die Altersrentevollrente um rund 464,67 € monatlich kürzen (40% von 13.940 ./. 12 Kalendermonate). Sollte sich im Juli 2023 herausstellen, dass das reale Einkommen Susis niedriger als 60.000€ war, so muss die Rentenversicherung Susi Rente nachzahlen.


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Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 5. Tipp: Verdienständerungen bei mindestens 10-Prozent Veränderung melden

Auch ein ganz wichtiges Thema: Veränderungen des Verdienstes sollten Sie immer dann der Rentenversicherung melden, wenn die Veränderung mindestens 10 % des bisher berücksichtigten Verdienstes beträgt.

Verdienständerungen ab 10 Prozent melden!

Susi bekommt ab dem 01.01.2022 eine Altersrente. Sie wird das gesamte Jahr 2022 weiter arbeiten. Sie hat der Rentenversicherung als Jahresverdienst 60.000€ gemeldet. Das sind 5.000€ Brutto im Monat. Ab März 2022 zahlt ihre Firma Susi statt der 5.000€ nur noch 4.200€ monatlich Brutto. Sie meldet ihrer Rentenversicherung die Einkommensänderung. Wird die Rentenversicherung diese Änderung ab dem 01.03.2022 berücksichtigen?

Ja! 

Susis Jahresverdienst 2022 beträgt nunmehr 52.000€ (2x 5.000€ + 10x 4.200€).  Die Änderung des Verdienstes ab dem 01.03.2022 bis zum 31.12.2022 beträgt rund 13,3 % (60.000€ — 52.000€). Die Rentenversicherung muss die monatliche Teilrente für Susi ab dem 01.03.2022 neu berechnen.

Verdienständerungen nicht gemeldet! Was passiert dann?

Im Falle einer vergessenen Meldung einer Verdienstminderung um 10 % ist es nicht ganz so tragisch. Denn dann erhalten Sie mit der Spitzabrechnung am 01.07.2023 eine Rentennachzahlung. Bei einer Verdiensterhöhung um mindestens 10 % müssen Sie nach der Spitzabrechnung mit einer Rückzahlung überzahlter Rente rechnen, weil die monatliche Teilrente niedriger gewesen wäre, als mit nach der Berechnung der Rentenversicherung nach dem bisher gemeldeten Verdienst.


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Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 6. Tipp: Gesamt- Hinzuverdienst melden

Der Rentenbezieher sollte unbedingt seine gesamten Verdienste im Rahmen des § 34 SGB VI der Rentenversicherung melden. Dazu zählen das Arbeitsentgelt oder auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Denn die Höhe der Altersrente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes über der Hinzuverdienstgrenze erfasst den „Gesamt-Verdienst“. Wenn klar ist, dass der Versicherte zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit einen Verlust macht, so wäre der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im laufenden Jahr 2022 mit Null anzugeben.

Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 7. Tipp: Was ist, wenn ich unbedingt unter der Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ bleiben will

Dann hilft nur der Blick in die Lohnabrechnungen aus 2021. Und vor allem in Gehaltsbestandteile, die Firmenwagen oder andere geldwerte Vorteile, die als anrechenbares Einkommen zählen können (1%-Regelung?). Wenn der Wegfall solcher Gehaltsbestandteile zur Reduzierung des monatlichen Verdienstes beitragen kann, kann dies ein Teil der Lösung sein, um das Jahreseinkommen zu senken. Grundsätzlich kann der Versicherte mit seinem Arbeitgeber auch eine Arbeitszeitreduzierung und damit Reduzierung seines Arbeitsengeltes vereinbaren.


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Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 8. Tipp: Hinzuverdienst erhöht Rentenansprüche und mindert Rentenabschläge

Wenn Sie im Jahr 2022 weiter neben der Rente arbeiten wollen, wird der Hinzuverdienst, so weit er sozialversicherungspflichtig ist, Ihre Rentenansprüche ab dem Zeitpunkt des Beginns der Regelaltersgrenze um einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhöhen.

Einen zusätzlichen Entgeltpunkt für 38.901 € Jahresverdienst 2022

Wer im Jahr 2022 einen Jahresverdienst von 38.901 Euro hat, wird bezogen auf das Jahr 2022 als Gegenwert einen Entgeltpunkt zusätzlich auf die schon in der Rente festgestellten Entgeltpunkte erhalten. Und zwar abschlagsfrei. Weil dieser eine Entgeltpunkt erst zum Zeitpunkt des Beginns der Regelaltersgrenze auf dem Rentenkonto gutgeschrieben wird. Auch wenn die vorgezogene Altersrente selbst einen Abschlag haben sollte. Ein Entgeltpunkt entspricht bis zum 30.06.2022= 34,19€ monatliche Bruttorente.

Wer im Jahr 2022 eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezieht, kann mit einem höheren Hinzuverdienst als 46.060€ seine Abschläge in der Rente reduzieren. Die Rentenabschläge beziehen sich auf die volle Summe der festgestellten Entgeltpunkte für die Altersrente! Da der Versicherte wegen der Anrechnung des Verdienstes über der Hinzuverdienstgrenze nur eine Teilrente als Altersrente erhält, nimmt er dehalb auch nicht die vollen Entgeltpunkte für seine Rente in Anspruch. Der prozentuale Anteil der Entgeltpunkte, den der Versicherte wegen Altersteilrente nicht in Anspruch nimmt, wird ihm bei zukünftiger Vollrente neu berechnet, weil der Zugangsfaktor ( Abschlag) sich für diesen Teil der Entgeltpunkte verringert hat.  Oder erst bei Beginn der Regelaltersgrenze abschlagsfrei auf seine dann neu zuberechnende Altersrente aufgeschlagen, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt wegen Hinzuverdienstanrechnung nur eine Altersteilrente bezog.

Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 9. Tipp: Teilrententrick kann Hinzuverdienstgrenze nochmals deutlich erhöhen

Es gibt viele Versicherte, die im Jahr 2022 mehr als die 46.060€ Hinzuverdienst haben werden. Dann kann es sich für diese Versicherte lohnen, dass Sie den Teilrenten-Trick anwenden. Dieser Trick sagt nichts anderes aus, als dass der Versicherte der Rentenversicherung bei Rentenbeginn mitteilt, dass er Unabhängig vom eigenen Hinzuverdienst statt der Vollrente eine bestimmte prozentuale Teilrente haben möchte. Diese darf im Normalfall nicht niedriger sein, als 10 Prozent der Vollrente. Mit der gewählten Teilrente muss die Rentenversicherung eine individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnen, an Hand derer dann erkennbar ist, wie hoch der maximal nicht anrechenbare Hinzuverdienst auf die Altersrente sein kann!

Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: 10. Tipp: Verdienst über den 46.060€ wird  grundsätzlich nur zu 40% angerechnet, keine Anwendung des Hinzuverdienstdeckels

 

Die Regelungen zur Anwendung der Hinzuverdienstgrenze 46.060€ werden bis zum 31.12.2022 befristet sein. So sieht es der vom Bundesrat genehmigte Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 18.11.2021 vor. Eine sogenannte 100% Anrechnung des Hinzuverdienstes ab einer bestimmten Grenze wird es nicht geben. Auch eine für die Versicherten günstige Regelung, weil die Anrechnung des Hinzuverdienstes dann viel einfacher ist. Unsere Beispielsrechnung zeigt es Ihnen, wie es geht!

 

Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten: Beispielsrechnung Anrechnung Hinzuverdienst

 Susis Teilrente: Beispiel stark vereinfacht!

Susi wird im Jahr 2022 rund 52.000€ Jahresverdienst haben. So hat Susi es im R 230 ihrer Rentenversicherung gemeldet! Sie bezieht ab dem 01.01.2022 eine abschlagsfreie Altersrente in Höhe von 1.600€ Brutto. Die Jahresbruttorente beträgt 12x 1.600€ = 19.200€.

Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 2022 = 46.060€.

Berechnung Teilrente!

  • 52.000€ – 46.060€ = 5.940€
  • 40 % von 5.940€ = 2.376€
  • Abzug 2.376€ von 19.200€ = 16.824€
  • 16.824€ ./. 12 = 1.402€ 

Die Bruttomonatsrente für Susi beträgt nach Anrechnung Hinzuverdienst 1.402€.

Gesamtergebnis:

Susi erhält im Jahr zusätzlich zu Ihrem Hinzuverdienst von 52.000€ Brutto noch eine Jahresbruttorente von 16.824€.  Insgesamt hat Susi dann Einkünfte aus Hinzuverdienst und Rente von 68.824€ Brutto!


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Hinzuverdienst im Jahr 2022: was muss ich beachten!

10 wichtige Tipps und Hinweise der Renten­berater und Rechtsanwälte von renten­bescheid24.de im Zusammenhang mit der neuen Hinzuverdienstgrenze an Altersrente ab dem Jahr 2022! Einiges muss bedacht werden, wenn man neben der Rente noch weiter arbeiten will. Dieser Kurz­ratgeber hat ausdrücklich nicht die steuerlichen und beitrags­rechtlichen Sachverhalte des Renten­verdienstes und Arbeits­verdienstes betrachtet. Klar ist auch, dass die „neue“ Hinzu­verdienst­regelungen 2022 nur bis zum 31.12.2022 befristet ist. Alle rechtlichen Einzelheiten konnte diese Ratgeber nicht beantworten. Wir empfehlen allen Versicherten, die ab dem 01.01.2022 neben der Rente weiter arbeiten wollen, immer eine individuelle Renten­beratung!

Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine Rente im Jahr 2022 sein wird, wenn ich neben der Rente weiter arbeiten gehe!

Kann ich Vollzeit arbeiten und Rente beziehen?

Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und möchten weiter arbeiten? Dann können Sie nun unbegrenzt hinzuverdienen und es gibt Vorteile bei der Rente: einen Zuschlag, wenn Sie Ihre Rente erst später in Anspruch nehmen, oder eine höhere Rente, wenn Sie neben der Rente arbeiten und selbst weiter Beiträge zahlen.

Kann man nach 45 Jahren mit 63 in Rente gehen?

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Wird die Hinzuverdienstgrenze für Rentner verlängert 2023?

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

Welche Abzüge habe ich als Rentner wenn ich arbeiten gehe?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.