Also eine Beleidigung setzt die Kundgabe der Missachtung einer Person voraus. Eine Beleidigung und somit die Missachtung der Person muss auch ehrverletzend sein. Erstmal wird unterschieden zwischen der inneren und äußeren Ehre. Die innere Ehre ist die eigene persönliche Wertgeltung, die äußere der Grad der Achtung in der Gesellschaft. Wenn man jetzt Halt die Fresse zu einem sagt, könnte das auf jeden Fall für unbeteiligte Dritte so aufgefasst werden, dass derjenige unter dir steht, sodass du ihn solche Phrasen an den Kopf werfen kannst und könnte dadurch auch an Ansehen in der Gesellschaft verlieren. Außerdem ist es zwar kein Angriff auf die eigene Wertgeltung, es hat aber, je nach Kontext, auch einen sehr kränkenden Charakter. Schon allein die Unterstellung, dass das Opfer keinen Mund, sondern eine Fresse hat, würde daher meiner Meinung nach auch die innere Ehre berühren. Daher liegt eine Beleidigung vor.
Streitfälle bei der Beleidigung sind zum Beispiel das provokante Duzen, Gesten, also nonverbale Beleidigungen und sonstige sehr subtile Formen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
blackurant
31.08.2021, 23:06
kommt wahrscheinlich immer auf den Kontext an. Hab mal gehört das man auch "Sie können mich mal" zu Polizisten sagen kann, aber ist immer Kontextsache würde ich sagen das entscheidet dann der Richter, wenn man es denn soweit kommen lassen möchte. Am Besten immer aufpassen was man zu wem sagt dann hat man da auch keine Probleme^^
TheQ86
31.08.2021, 23:01
Du kannst auch wegen "Wissen Sie, wie spät es ist" angezeigt werden. Nur ob jemals ermittelt wird ist eine andere Frage.
3 Kommentare 3
NadjaJenny 31.08.2021, 23:07
Warum kann Man deswegen angezeigt werden?
2
TheQ86 31.08.2021, 23:08
@NadjaJenny Weil - so doof wie es klingt - die Polizei verpflichtet ist JEDE Anzeige aufzunehmen. Die rechtliche Bewertung der Anzeige obliegt der Staatsanwaltschaft. Kann man angezeitg werden wenn man jemanden über Skype oder Email also nicht öffentlich als hue, schlape usw beleidigt?
8 Antworten
RettAss95
14.08.2014, 16:16
Wen derjenige Beweise (Kopien) hat ja, da is es egal obs im Internet und somit "ned in der Öffentlichkeit" war. Ob die Polizei wegen was großartiges macht weis ich ned. Sonst könntest ja auch jemand in der Wohnung zamschlagen wen ihr allein seid und derjenige hätte keine Möglichkeit dich anzuzeigen.schlape usw
also nicht öffentlich
anicykamaya
14.08.2014, 15:41
ja klar, das nennt man Schmähkritik. Wird durch das Persönlichkeitsrecht geschützt, heißt derjenige der beleidigt wird kann Strafanzeige stellen. Der Staatsanwalt kann dann beim Telefonanbieter die persönlichen Daten des Beleidigers erfragen.
Ifm001
14.08.2014, 15:59
Strafbar ist [...] die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. [...] Die Kundgabe muss ehrverletzend sein [...] Quelle: //de.m.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)
kuehlerkopf
14.08.2014, 15:41
Ja natürlich kann man da angezeigt werden. Das Internet ist nicht für Beleidungen gedacht.
stern311
14.08.2014, 15:41
ja natürlich, man kann immer angezeigt werden. Was sich daraus entwickelt, steht auf einem anderen Blatt.
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