Zu Beginn der Liquidation hat der Liquidator auf den Tag der Auflösung der Gesellschaft eine Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen. Dabei ist das „Auflösungsdatum“ der in der Beschlussfassung genannte Tag oder im Zweifelsfall der Tag der Beschlussfassung.
Darüber hinaus hat der Liquidator das Auflösen der GmbH im Zusammenhang mit der Aufforderung an die Gläubiger, sich an ihn zu wenden und ihre Ansprüche gegen die GmbH geltend zu machen, im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen (sog. Gläubigeraufruf). Hierbei trägt die GmbH die Kosten dieser Publikation, rund 150 Euro.
Ferner sind alle der GmbH bekannten Gläubiger unmittelbar zu informieren. Außerdem muss der Liquidator Folgende Aufgaben erfüllen:
- Beendigung des laufenden Geschäfts
- Einziehung von Forderungen der GmbH
- Verwertung des Gesellschaftsvermögens
- Befriedigung oder Sicherung der Gläubiger
Die bekannten und unbestrittenen Forderungen von Gläubigern, die diese Beträge nicht anmelden oder einfordern, muss der Liquidator eine ausreichende Deckung bevorraten oder die nicht beigelegten Beträge an das Gericht zahlen. Auch für Verbindlichkeiten aus laufenden Geschäftsvorfällen der GmbH sind umstrittene oder noch nicht fällige Forderungen in Geldwert einzubehalten.
Dabei wird dann nach Befriedigung oder Sicherung der Verbindlichkeiten der GmbH das verbleibende Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter aufgeteilt, entsprechend ihren Anteilen am GmbH Stammkapital.
Für den Fall, dass sich beim GmbH auflösen während des Liquidationsverfahrens herausstellt, dass die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, so ist der Liquidator verpflichtet, rechtzeitig insolvenzrechtliche Schritte einzuleiten.
Für die Dauer der Liquidation gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Vorschriften. Jedoch darf mit der Verteilung des Restvermögens der GmbH nach Befriedigung aller Gläubiger erst nach einer dreimonatigen Sperrfrist ab der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs im Amtsblatt zur Wiener Zeitung begonnen werden.
Skip to content
- Fachanwaltskanzlei
- Rechtsanwalt Jörg Streichert
- Fachanwalt Jörg Streichert
- Sekretariat Dagmar Streichert
- Mein Logo, Meine Philosophie
- Im Interview
- Honorar, Vergütung
- Kompetenzen
- Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht: Meine Leistungen
- Der Geschäftsführer einer GmbH
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung
- Bewertung von Unternehmen
- Unternehmenskauf Unternehmensverkauf
- Umwandlungsrecht Reorganisation von Unternehmen
- Beendigung von Gesellschaften
- Die Compliance
- Steuerrecht
- Prozessführung Gesellschaftsrecht
- Gründung von Gesellschaften
- Gründung von Gesellschaften: Meine Leistungen
- Kapitalgesellschaft
- Die Satzung der GmbH
- Personengesellschaft
- GmbH & Co. KG
- Unternehmensnachfolge
- GmbH in der Krise
- GmbH in der Krise: Meine Leistungen
- Strategische Überlegungen
- Insolvenzreife der GmbH
- Schutzschirm – Verfahren, ESUG
- Abweisung mangels Masse
- Anfechtung im Insolvenzverfahren
- Insolvenzstrafrecht bei der GmbH
- Überblick Erbrecht Vermögensnachfolge
- Erbrecht Vermögensnachfolge: Meine Leistungen
- Private Vorsorge
- Vermögensplanung
- Gemeinnützige Stiftung
- Erbfall
- Erbschaftsteuer
- Prozessführung Erbrecht
- Handelrecht
- Handelsrecht: Meine Leistungen
- AGB’s
- Das Recht der Handelsgeschäfte
- UN-Kaufrecht, CISG
- Einzelunternehmer
- Scheinselbständigkeit
- Handelsvertreter
- Provisionsanspruch des Handelsvertreters
- Buchauszug des Handelsvertreters
- Ausgleichsanspruch § 89b HGB
- Wettbewerbsverbote
- Franchisevertrag
- Vertragshändler
- Prozessführung Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Journal
- Service
- WebAkte
- Mandatanfrage über Webakte
- Kontakt zu Jörg Streichert
- Anfahrt
- Downloads
- Weblinks
- eBook-Bibliothek
- Die Sitemap der Webseite
- Rechtliches
- Mandatsbedingungen
- Widerrufsbelehrung
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Disclaimer
- Bildnachweise
- Anwaltskanzlei
- Kompetenzen
- Journal
- Service
- Rechtliches
- WebAkte
- Beauftragung
- Terminvereinbarung
- Fragebögen, Formulare
- Beauftragung, Vergütung
- Fachanwaltskanzlei
- Rechtsanwalt Jörg Streichert
- Fachanwalt Jörg Streichert
- Sekretariat Dagmar Streichert
- Mein Logo, Meine Philosophie
- Im Interview
- Honorar, Vergütung
- Kompetenzen
- Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht: Meine Leistungen
- Der Geschäftsführer einer GmbH
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung
- Bewertung von Unternehmen
- Unternehmenskauf Unternehmensverkauf
- Umwandlungsrecht Reorganisation von Unternehmen
- Beendigung von Gesellschaften
- Die Compliance
- Steuerrecht
- Prozessführung Gesellschaftsrecht
- Gründung von Gesellschaften
- Gründung von Gesellschaften: Meine Leistungen
- Kapitalgesellschaft
- Die Satzung der GmbH
- Personengesellschaft
- GmbH & Co. KG
- Unternehmensnachfolge
- GmbH in der Krise
- GmbH in der Krise: Meine Leistungen
- Strategische Überlegungen
- Insolvenzreife der GmbH
- Schutzschirm – Verfahren, ESUG
- Abweisung mangels Masse
- Anfechtung im Insolvenzverfahren
- Insolvenzstrafrecht bei der GmbH
- Überblick Erbrecht Vermögensnachfolge
- Erbrecht Vermögensnachfolge: Meine Leistungen
- Private Vorsorge
- Vermögensplanung
- Gemeinnützige Stiftung
- Erbfall
- Erbschaftsteuer
- Prozessführung Erbrecht
- Handelrecht
- Handelsrecht: Meine Leistungen
- AGB’s
- Das Recht der Handelsgeschäfte
- UN-Kaufrecht, CISG
- Einzelunternehmer
- Scheinselbständigkeit
- Handelsvertreter
- Provisionsanspruch des Handelsvertreters
- Buchauszug des Handelsvertreters
- Ausgleichsanspruch § 89b HGB
- Wettbewerbsverbote
- Franchisevertrag
- Vertragshändler
- Prozessführung Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Journal
- Service
- WebAkte
- Mandatanfrage über Webakte
- Kontakt zu Jörg Streichert
- Anfahrt
- Downloads
- Weblinks
- eBook-Bibliothek
- Die Sitemap der Webseite
- Rechtliches
- Mandatsbedingungen
- Widerrufsbelehrung
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Disclaimer
- Bildnachweise
- Anwaltskanzlei
- Kompetenzen
- Journal
- Service
- Rechtliches
- WebAkte
- Beauftragung
- Terminvereinbarung
- Fragebögen, Formulare
- Beauftragung, Vergütung