Neuer Tunnel bringt neue Gäste ins Shopville
Kakerlaken-Plage im Zürcher HB
Seit der Eröffnung der Durchmesserlinie am Hauptbahnhof Zürich hat das Shopville neue Besucher – und zwar Kakerlaken.
Im Zürcher Hauptbahnhof hat es Kakerlaken (Symbolbild).
Im Zürcher Hauptbahnhof sind die Kakerlaken los. Das berichtet «20 Minuten». Offenbar haben Leserreporter in einem Take-away im Shopville das Ungeziefer entdeckt.
Das habe aber nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Der Besitzer des betroffenen Betriebs hat dafür eine simple Erklärung: Der Bau der Durchmesserlinie tief unter dem Zürcher Hauptbahnhof sei schuld. Seither krabbelten die Insekten aus den Wänden.
Stadt Zürich kennt das Problem
Für das Shopville zuständig sind die SBB und die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich (LVZ). Den SBB sind in ihrem Bereich des Shopville keine Vorfälle bekannt. Die LVZ jedoch bestätigt ein «zeitweise erhöhtes Aufkommen von Insekten» in ihrem Teil. Und bestätigt einen Zusammenhang mit dem Bau der Durchmesserlinie.
Der neue Tiefbahnhof Zürich Löwenstrasse (Archivbild).
Mit dem Bau seien neue Durchbrüche und Wege geschaffen worden. Diese machten es den Insekten leichter, den Weg an die Oberfläche zu finden. Zudem seien die Feuchtigkeit und Wärme im unterirdischen Einkaufszentrum ideal für die Kakerlaken.
Die LVZ lässt deshalb bei Auftreten des Ungeziefers die Betriebe sofort untersuchen.
Insekten wandern wegen Bauarbeiten
Für die Schädlingsbekämpfung zuständig ist die Firma Kistler & Stettler. Die Geschäftsführerin Sybille Stettler bestätigt «20 Minuten», dass das Aufkommen der Schaben mit dem Bau der Durchmesserlinie zusammenhängt: «Die Insekten wandern ab, wenn sie aus ihrem Zuhause vertrieben werden, etwa durch Bauarbeiten.»
Hauptsächlich handle es sich um orientalische Schaben. Diese leben meist im Untergrund. Zur Bekämpfung werden sie mit einer speziellen Paste gefüttert – und sterben dann. (nbb)
Durch einen Befall der Mietwohnung mit Kakerlaken, Schaben können sich Krankheitserreger verbreiten und nicht selten haben Mieter starke Ekelgefühle. Gleichgültig, aus welchem Grund es zum Schädlingsbefall gekommen ist: der Vermieter ist für die Bekämpfung zuständig. In der Regel ist von einem größeren Befall auszugehen.
Kakerlaken in der Mietwohnung - Ursache des Befalls
Schaben bzw. Kakerlaken können ohne Verschulden des Mieters in der Wohnung auftreten, z.B. aus Nachbarwohnungen kommen, auch wegen baulicher Mängel den Weg in die Wohnung finden.
Eine im Haus befindliche Gastronomie, oder ein Betrieb der Lebensmittel herstellt oder verarbeitet, kann ebenfalls Ursache für einen auftretenden Schabenbefall sein.
Mieter muss Vermieter der Wohnung über einen Schabenbefall informieren
- Grundsätzlich:
Der Vermieter ist von dem Auftreten der Schädlinge zu informieren:
Ungeziefer - Vermieter schnell über Befall, Auftreten informieren
Vermieter der Wohnung hat für die Beseitigung von Schaben, Kakerlaken sorgen
Der Vermieter muss für die Beseitigung des Befalls sorgen, z.B. einen Kammerjäger beauftragen.
- Dies gilt immer unabhängig von der Ursache des Schabenbefalls.
Hinweis
Auch wenn der Vermieter sagt, Mieter sollen selbst das Ungeziefer beseitigen, sollte man diesem Wunsch bzw. der Aufforderung des Vermieters nicht nachkommen, sondern den Vermieter darauf hinweisen, dass er dafür zuständig ist.
Auch wenn im Mietvertrag stehen sollte, dass der Mieter Ungeziefer selbst beseitigen muss - eine solche Klausel ist unwirksam, der Vermieter muss für die Beseitigung sorgen.
- Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene (kurze) Frist für die Beseitigung.
Kakerlaken, Schaben in der Mietwohnung - welche Rechte haben Mieter?
Bei einem Schabenbefall sollten Mieter eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, da es sich oft um ein größeres Problem, einen größeren Befall handelt.
- Es kann für Mieter unzumutbar sein, in der Wohnung weiterhin zu wohnen, zumindest bis zur Beseitigung der Schädlinge.
Schaben, Kalerlaken in der Wohnung - Beseitigung der Schädlinge als Mieter durchsetzen
Welche Möglichkeiten bestehen, wie vorgegangen werden sollte, sollte mit fachkundiger Hilfe geklärt werden:
- Ist eine Ersatzvornahme für die Schädlingsbekämpfung der richtige Weg, wenn der Vermieter nicht handelt, sich in Verzug befindet,
- sollte eine Klage auf Mängelbeseitigung gegen den Vermieter eingereicht
werden:
Mängel in Mietwohnung - Instandsetzung, Reparatur einklagen - können Schadenersatzsprüche durchgesetzt werden?
Z.B. Kosten einer Unterkunft, wenn man für einige Tage die Wohnung verlassen muss, - wie sollte eine Mietminderung durchgesetzt werden,
- kommt eine fristlose Kündigung der Wohnung in Betracht?
Küchenschaben in der Mietwohnung - als Mieter das Gesundheitsamt informieren
Es kommt die Information des Gesundheitsamtes über den Schabenbefall in Betracht:
Paragraf 17 Infektionsschutzgesetz: ... (2) Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. ...
Mieter will Schabenbefall mit Beauftragung eines Kammerjägers selbst beseitigen
Kosten eines Kammerjägers können sehr hoch sein. Ob eine Ersatzvornahme überhaupt durchgeführt wird, muss sehr gut überlegt sein - oft ist dies nicht zu empfehlen.
- Wenn auch andere Wohnungen betroffen sind, so ist eine selbständige
Beauftragung eines Kammerjägers nicht sinnvoll.
Klären Sie mit anwaltlicher Hilfe, wie vorgegangen werden sollte.
Schabenbefall der Mietwohnung - Mieter soll Schuld sein - Beseitigung durch Mieter
Vermieter behaupten gern, der Mieter sei für den Befall selbst verantwortlich, soll die Kosten bezahlen.
Gleichgültig, ob der Vermieter eine Schuld des Mieters nachweisen kann, was sehr selten der Fall sein dürfte: Der Vermieter muss für die Beseitigung der Schädlinge sorgen!
- Eine Schuld des Mieters am Auftreten von Schädlingen muss der Vermieter beweisen.
Ungeziefer beseitigen - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?