Bei aufkommen von kakerlaken wer ist dafür zuständig

Neuer Tunnel bringt neue Gäste ins Shopville

Kakerlaken-Plage im Zürcher HB

Seit der Eröffnung der Durchmesserlinie am Hauptbahnhof Zürich hat das Shopville neue Besucher – und zwar Kakerlaken.

Im Zürcher Hauptbahnhof hat es Kakerlaken (Symbolbild).

Im Zürcher Hauptbahnhof sind die Kakerlaken los. Das berichtet «20 Minuten». Offenbar haben Leserreporter in einem Take-away im Shopville das Ungeziefer entdeckt.

Das habe aber nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Der Besitzer des betroffenen Betriebs hat dafür eine simple Erklärung: Der Bau der Durchmesserlinie tief unter dem Zürcher Hauptbahnhof sei schuld. Seither krabbelten die Insekten aus den Wänden.

Stadt Zürich kennt das Problem

Für das Shopville zuständig sind die SBB und die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich (LVZ). Den SBB sind in ihrem Bereich des Shopville keine Vorfälle bekannt. Die LVZ jedoch bestätigt ein «zeitweise erhöhtes Aufkommen von Insekten» in ihrem Teil. Und bestätigt einen Zusammenhang mit dem Bau der Durchmesserlinie.

Der neue Tiefbahnhof Zürich Löwenstrasse (Archivbild).

Mit dem Bau seien neue Durchbrüche und Wege geschaffen worden. Diese machten es den Insekten leichter, den Weg an die Oberfläche zu finden. Zudem seien die Feuchtigkeit und Wärme im unterirdischen Einkaufszentrum ideal für die Kakerlaken.

Die LVZ lässt deshalb bei Auftreten des Ungeziefers die Betriebe sofort untersuchen.

Insekten wandern wegen Bauarbeiten

Für die Schädlingsbekämpfung zuständig ist die Firma Kistler & Stettler. Die Geschäftsführerin Sybille Stettler bestätigt «20 Minuten», dass das Aufkommen der Schaben mit dem Bau der Durchmesserlinie zusammenhängt: «Die Insekten wandern ab, wenn sie aus ihrem Zuhause vertrieben werden, etwa durch Bauarbeiten.»

Hauptsächlich handle es sich um orientalische Schaben. Diese leben meist im Untergrund. Zur Bekämpfung werden sie mit einer speziellen Paste gefüttert – und sterben dann. (nbb)

Durch einen Befall der Mietwohnung mit Kakerlaken, Schaben können sich Krankheitserreger verbreiten und nicht selten haben Mieter starke Ekelgefühle. Gleichgültig, aus welchem Grund es zum Schädlingsbefall gekommen ist: der Vermieter ist für die Bekämpfung zuständig. In der Regel ist von einem größeren Befall auszugehen.

Kakerlaken in der Mietwohnung - Ursache des Befalls

Schaben bzw. Kakerlaken können ohne Verschulden des Mieters in der Wohnung auftreten, z.B. aus Nachbarwohnungen kommen, auch wegen baulicher Mängel den Weg in die Wohnung finden.

Eine im Haus befindliche Gastronomie, oder ein Betrieb der Lebensmittel herstellt oder verarbeitet, kann ebenfalls Ursache für einen auftretenden Schabenbefall sein. 

Mieter muss Vermieter der Wohnung über einen Schabenbefall informieren

  • Grundsätzlich:
    Der Vermieter ist von dem Auftreten der Schädlinge zu informieren:
    Ungeziefer - Vermieter schnell über Befall, Auftreten informieren 

Vermieter der Wohnung hat für die Beseitigung von Schaben, Kakerlaken sorgen

Der Vermieter muss für die Beseitigung des Befalls sorgen, z.B. einen Kammerjäger beauftragen.

  • Dies gilt immer unabhängig von der Ursache des Schabenbefalls.

Hinweis

Auch wenn der Vermieter sagt, Mieter sollen selbst das Ungeziefer beseitigen, sollte man diesem Wunsch bzw. der Aufforderung des Vermieters nicht nachkommen, sondern den Vermieter darauf hinweisen, dass er dafür zuständig ist.

Auch wenn im Mietvertrag stehen sollte, dass der Mieter Ungeziefer selbst beseitigen muss - eine solche Klausel ist unwirksam, der Vermieter muss für die Beseitigung sorgen.

  • Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene (kurze) Frist für die Beseitigung.

Kakerlaken, Schaben in der Mietwohnung - welche Rechte haben Mieter?

Bei einem Schabenbefall sollten Mieter eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, da es sich oft um ein größeres Problem, einen größeren Befall handelt.

  • Es kann für Mieter unzumutbar sein, in der Wohnung weiterhin zu wohnen, zumindest bis zur Beseitigung der Schädlinge.

Schaben, Kalerlaken in der Wohnung - Beseitigung der Schädlinge als Mieter durchsetzen

Welche Möglichkeiten bestehen, wie vorgegangen werden sollte, sollte mit fachkundiger Hilfe geklärt werden:

  • Ist eine Ersatzvornahme für die Schädlingsbekämpfung der richtige Weg, wenn der Vermieter nicht handelt, sich in Verzug befindet,
  • sollte eine Klage auf Mängelbeseitigung gegen den Vermieter eingereicht werden:
    Mängel in Mietwohnung - Instandsetzung, Reparatur einklagen
  • können Schadenersatzsprüche durchgesetzt werden?
    Z.B. Kosten einer Unterkunft, wenn man für einige Tage die Wohnung verlassen muss,
  • wie sollte eine Mietminderung durchgesetzt werden,
  • kommt eine fristlose Kündigung der Wohnung in Betracht?

Küchenschaben in der Mietwohnung - als Mieter das Gesundheitsamt informieren

Es kommt die Information des Gesundheitsamtes über den Schabenbefall in Betracht: 

Paragraf 17 Infektionsschutzgesetz: ... (2) Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. ...

Mieter will Schabenbefall mit Beauftragung eines Kammerjägers selbst beseitigen

Kosten eines Kammerjägers können sehr hoch sein. Ob eine Ersatzvornahme überhaupt durchgeführt wird, muss sehr gut überlegt sein - oft ist dies nicht zu empfehlen.

  • Wenn auch andere Wohnungen betroffen sind, so ist eine selbständige Beauftragung eines Kammerjägers nicht sinnvoll.
    Klären Sie mit anwaltlicher Hilfe, wie vorgegangen werden sollte.

Schabenbefall der Mietwohnung - Mieter soll Schuld sein - Beseitigung durch Mieter

Vermieter behaupten gern, der Mieter sei für den Befall selbst verantwortlich, soll die Kosten bezahlen.

Gleichgültig, ob der Vermieter eine Schuld des Mieters nachweisen kann, was sehr selten der Fall sein dürfte: Der Vermieter muss für die Beseitigung der Schädlinge sorgen!

  • Eine Schuld des Mieters am Auftreten von Schädlingen muss der Vermieter beweisen.
    Ungeziefer beseitigen - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen? 

Wer zahlt bei Kakerlakenbefall?

Wer trägt die Kosten für den Kammerjäger? In den meisten Fällen von Ungezieferbefall ist ein Kammerjäger nötig. Dessen Einsatz kostet je nach Aufwand ungefähr zwischen 150 und 300 Euro. Die Kosten für eine einmalige Schädlingsbekämpfung trägt immer Ihr Vermieter – außer, Sie haben den Befall selbst zu verschulden.

Wer beseitigt Kakerlaken?

Natron und Zucker: Mischen Sie die beiden Mittel zu gleichen Teilen und verstreuen Sie sie im Haus. Die Kakerlaken werden von dem Zucker angelockt und kosten von ihm – das Natron jedoch produziert Gase, die die Schädlinge abtöten. Borax wird im Haushalt für Seife oder Wasserenthärter verwendet.

Was tun bei Verdacht auf Kakerlaken?

Informieren Sie bei einem Verdacht auf Kakerlaken in der Wohnung unverzüglich den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Das ist nicht nur wichtig, um den Befall schnell zu bekämpfen, sondern auch entscheidend bei der Frage, wer den Einsatz des Kammerjägers bezahlen muss.

Wann sollte man einen Kammerjäger rufen?

Wenn Sie nach ein bis zwei Tagen noch keinen Erfolg sehen, empfehlen wir Ihnen, einen Kammerjäger zu beauftragen, um das Ausurfern des Problems zu unterbinden. Bei folgendem Ungeziefer sollten Sie schneller als bei den gerade genannten Schädlingen den Kammerjäger beauftragen: Kakerlaken. Ratten und Wanderratten.

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