Ab wann gelten die neuen maßnahmen

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Neue Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten ab Oktober

Aktualisiert: 02.10.2022, 09:59 | Lesedauer: 4 Minuten

Ab wann gelten die neuen maßnahmen

Corona-Pandemie: Lauterbach kündigt Herbst- und Winterwelle an

Corona-Pandemie- Lauterbach kündigt Herbst- und Winterwelle an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat für Deutschland eine Corona-Herbst- und Winterwelle angekündigt. Die Fallzahlen würden derzeit auch in Ländern wie den Niederlanden, Belgien und Dänemark ansteigen, sagte der Gesundheitsminister in Berlin

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Von Oktober bis Ostern gelten neue Corona-Regeln. Wo man jetzt FFP2-Maske tragen muss – und welche Regeln in den Bundesländern gelten.

Berlin. 

  • Die Herbst-Welle rollt an: Die Corona-Zahlen steigen weiter deutlich an
  • Ab 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln in Deutschland
  • Die Maskenpflicht wird wieder verschärft: An vielen Orten wie Fernbussen oder medizinischen Einrichtungen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
  • Und auch bei der Testpflicht gibt es einige neue Maßnahmen

Die Zahl der registrierten Corona-Infektionen steigt wieder deutlich an. Ende der Woche lag die bundesweite Inzidenz über 400. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht die Entwicklung mit Sorge: „Wir sind zu Beginn einer Herbst- und Winterwelle.“ Die Dunkelziffer sei hoch, sie könnte wegen der Meldelücken sogar dreimal höher sein als die offizielle Zahl. Lauterbach mahnte zur Vorsicht: 75 Prozent der über 60-Jährigen hätten noch keine vierteImpfung bekommen.

Der Minister sieht das Land nach der Reform des Infektionsschutzgesetzes jedoch vergleichsweise gut vorbereitet. Wichtig sei es nun, dass die Länder Gebrauch vom neuen Maßnahmenpaket machten und rechtzeitig nachschärfen würden. „Wenn wir die Welle nicht begrenzen, haben wir in ein paar Wochen Probleme mit der kritischen Infrastruktur bekommen.“ Diese Regeln gelten ab 1. Oktober:

Morgenpost von Christine Richter

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Corona: Diese Regeln gelten ab 1. Oktober bundesweit

Von Oktober 2022 bis Ostern 2023 gilt eine bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

  • Jugendliche und Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen.
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren können auch eine einfache medizinische Maske nehmen.
  • Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

In Kliniken und Pflegeheimen müssen Besucher zusätzlich einen zertifizierten Schnelltest vorlegen, Beschäftigte müssen sich mindestens dreimal pro Woche testen lassen. Bei beiden Gruppen können die Länder jedoch Ausnahmeregeln erlassen.

In Flugzeugen dagegen fällt die Maskenpflicht zum 1. Oktober zunächst komplett weg. Die Bundesregierung könnte sie bei einer kritischeren Pandemie-Lage allerdings per Verordnung wieder einführen.

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Masken und Tests: Diese Regeln können die Länder verhängen

Die Länder können – je nach Pandemieverlauf – Maßnahmen in zwei Stufen verhängen. In der ersten Stufe sind Maskenpflichten in Bussen und Bahnen, in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants oder in Schulen ab der fünften Klasse möglich.

Es soll aber auch Ausnahmen geben: Wer einen frischen Test vorweist, soll in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen von der Maskenpflicht befreit sein. In Schulen und Kitas können zudem Tests vorgeschrieben werden.

  • Lesen Sie auch: Corona-Regeln – Was im Herbst für Kinder und Jugendliche gilt

In der zweiten Stufe können die Länder zusätzlich eine Maskenpflicht auch bei Außenveranstaltungen verhängen und Personenobergrenzen für Innenveranstaltungen beschließen. Ausnahmen für frisch Getestete sind dann nicht mehr möglich.

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Corona: Diese Regeln gelten aktuell in den Ländern

Bislang sehen die Länder noch keinen Grund, die Corona-Regeln deutlich zu verschärfen. Vom 1. Oktober an gelten deswegen in den meisten Bundesländern neben den bundesweiten Regeln nur Basisschutzmaßnahmen. So herrscht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs überall eine Maskenpflicht.

Unterschiede gibt es bei der Frage, ob die Fahrgäste zwingend eine FFP2-Maske tragen müssen oder ob auch eine OP-Maske reicht. Zum Teil sind sogar Stoffmasken erlaubt.

Vor dem Besuch eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung ist es ebenfalls ratsam, sich über die örtlichen Regelungen zu informieren: Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den Ländern, Ausnahmen von der Testpflicht zu machen. So gilt aktuell in mehreren Bundesländern, dass geimpfte und genesene Besucher keinen aktuellen Test vorlegen müssen. Zum Teil gelten auch lockerere Regelungen für geimpfte und genesene Beschäftigte – sie müssen sich zum Teil seltener oder gar nicht testen lassen.

Der Artikel "Neue Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten ab heute" erschien zuerst bei morgenpost.de.