Wann können Daten vom Finanzamt abgerufen werden?

Am 01.01.2014 startete in allen Bundesländern das Projekt „Belegabruf - vorausgefüllte Steuererklärung“. Mit diesem Serviceangebot der Steuerverwaltung wird den Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, die die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern soll.

Das Belegabrufverfahren wird nur in elektronischer Form angeboten, da es Teil der Bestrebungen ist, das Besteuerungsverfahren zu modernisieren und papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Datenübermittlung abzulösen. Die Steuerverwaltung wird daher keine Papiervordrucke der Steuererklärung mit eingetragenen Daten versenden - auch wenn man dies anhand der Bezeichnung „vorausgefüllte Steuererklärung“ vermuten könnte.

Vielmehr werden Bürgerinnen und Bürgern oder ihren Bevollmächtigten die bei der Steuerverwaltung zur Person gespeicherten Daten elektronisch bereitgestellt. Diese Daten können abgerufen und in die elektronische Steuererklärung übernommen werden. Es werden insbesondere solche Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Folgende Daten können abgerufen werden:

  • Grundinformationen wie Vorname, Name, Titel, Adresse, Identifikationsnummer, Geburtsdatum,  Religionszugehörigkeit, Bankverbindung, Angaben zum steuerlichen Vertreter,
  • Angaben aus Lohnsteuerbescheinigung/besonderen Lohnsteuerbescheinigung, z.B. Bruttoarbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitnehmers,
  • Angaben aus Rentenbezugsmitteilung (Rentenzahlungen),
  • Angaben zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung (Zahlungen an Kranken- und Pflegeversicherung und Erstattungen),
  • Beiträge zur Altersvorsorge (Riester-Vorsorgebeiträge, Rürup-Vorsorgebeiträge)
  • Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.) können ab dem Kalenderjahr 2014 abgerufen werden.

Der Umfang der bereitgestellten Daten wird sukzessive erweitert.

Ein Abruf der Daten ist jeden Tag rund um die Uhr möglich. Zudem können die Daten auch mehrfach abgerufen werden. Aufgrund der jeweiligen gesetzlichen Übermittlungsfrist werden viele dieser Daten erst Ende Februar des folgenden Jahres übermittelt und stehen dementsprechend auch nicht direkt zu Jahresbeginn zum Abruf bereit.

Um die eigenen bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten abrufen zu können, ist eine Registrierung im ElsterOnlinePortal mit der Identifikationsnummer und anschließend eine Anmeldung zum Datenabruf erforderlich.

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürgern auch Dritte (z. B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, ihre Daten einzusehen und diese bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.

Die abgerufenen Daten müssen vor Übernahme kontrolliert werden. Die Bürgerinnen und Bürgern tragen weiterhin die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihnen abgegebenen Erklärung. Die abgerufenen Daten können unverändert übernommen oder personell geändert oder auch wieder ganz gelöscht werden.

Bei Fragen zum Inhalt der abgerufenen Daten kann das Finanzamt leider nicht weiterhelfen. Bürgerinnen und Bürgern müssen sich vielmehr an den Datenübermittler wie seinen Arbeitgeber oder seine Versicherung wenden. Es ist auch weiterhin ein Nachweis der Einnahmen/Aufwendungen anhand von Papierbelegen möglich.

Profitieren können vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, aber auch alle anderen Steuerpflichtigen, weil man weniger Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung braucht. Die Steuererklärungen haben eine höhere Qualität, weil Übertragungsfehler vermieden werden. Damit lassen sich auch Rückfragen und möglicherweise sogar Einsprüche vermeiden. Das neue Angebot bringt zudem mehr Transparenz in das Besteuerungsverfahren, weil Bürgerinnen und Bürger oder ihre Vertreter schon vor Abgabe der Steuererklärung feststellen können, welche Daten der Finanzverwaltung über sie vorliegen.

Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung?

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen erleichtern soll.

Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen der letzten 4 Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt:

  1. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  2. Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
  3. Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  4. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  5. Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
  6. Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)

Wie nutze ich die vorausgefüllte Steuererklärung und wie erfolgt der Abruf von Bescheinigungen?

Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Sie Ihre Bescheinigungen abrufen. Hierzu benötigen Sie eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer bei Mein ELSTER.

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Registrierung ist außerdem die Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen in Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER erforderlich. Alternativ können Sie auch ElsterFormular oder andere Software kommerzieller Anbieter nutzen.

Die Daten stehen Ihnen dann frühestens einen Tag nach erfolgreicher Zustimmung zur Verfügung. Sie können die Daten rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und wiederholt abrufen.

Noch Fragen?

Die häufigsten Fragen werden in unseren FAQs zum Thema Abruf von Bescheinigungen beantwortet.

Wie lange dauert der Steuerabruf?

Wie lange dauert es, bis der Steuer-Abruf meine Daten einträgt? Nach Eingabe des Freischaltcodes benötigt das Finanzamt 24 Stunden, um die Daten bereitzustellen. In der Regel sind die Daten also am nächsten Tag verfügbar. Danach prüft der Steuer-Abruf jede Nacht, ob sich etwas geändert hat.

Wie kann ich meine Daten vom Finanzamt abrufen?

Um die Belege elektronisch abrufen zu können, musst Du Dich unter Angabe der Steueridentifikationsnummer auf elster.de, dem Online-Finanzamt, registrieren. Dann kannst Du den Belegabruf im Elster-Portal freischalten. Du benötigst einen dauerhaft gültigen Abrufcode.

Wie lange dauert abrufcode Finanzamt?

Sie erhalten Ihren Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Ist der Steuer Abruf sinnvoll?

Nachteile der vorausgefüllten Steuererklärung Die Absicht des Staates ist ja lobenswert, jedoch muss auch ein Blick auf die Schattenseiten geworfen werden. Nur wenige Informationen sind in Wahrheit vorausgefüllt. Wirklich Steuern sparen kann man mit dieser Variante nicht.