Ab wann darf baby in fahrtrichtung sitzen

Eine der uns am häufigsten gestellten Fragen ist: “Zu welchem Zeitpunkt sollte mein Kind in den nächstgrößeren Sitz wechseln?” – Eine berechtigte und äußerst wichtige Frage! Die verschiedenen Normen mit Fokus auf Gewicht, Größe oder Alter können schließlich sehr verwirrend sein. Deshalb haben wir eine Übersicht zusammengestellt, wann jeweils der früheste und späteste Zeitpunkt zum Kindersitz wechseln ist.


Um sicherzugehen, dass der Autokindersitz Ihres Kindes stets zu Ihrem Kind passt und es wie vorgesehen beschützen kann, ist die Entscheidung, wann der richtige Zeitpunkt zum Kindersitz wechseln ist, eine besonders wichtige.

Bei BeSafe teilen wir Autokindersitze in drei verschiedene Stufen ein:

1) Kindersitze ab Geburt
2) Kleinkindsitze
3) Sitzerhöhungen

Bei der Wahl eines Kindersitzes für Ihr neugeborenes Baby, gibt es 2 Möglichkeiten: entweder die klassische Babyschale von ca. 0-12 Monaten und das Kind wechselt danach in einen Kleinkindsitz; oder ein 2-in-1 Sitz ab Geburt bis ca. 4 Jahre.

Bei der Nutzung solch eines 2-in-1 Sitzes, können Sie einen Teil dieses Artikels überspringen und ab der Überschrift “Wann kann frühestens vom Kleinkindsitz zur Sitzerhöhung gewechselt werden?” weiterlesen. Wann die Baby-Shell™ (Baby-Einsatz) entfernt werden sollte um den 2-in-1 Sitz an Ihr wachsendes Kind anzupassen, ist in der Bedienungsanleitung des Sitzes definiert.

Ab wann darf baby in fahrtrichtung sitzen

1) Babyschalen

Entscheiden Sie sich für eine klassische Babyschale, profitieren Sie von einem Tragegriff, welcher ein einfaches Mitnehmen der Babyschale auch außerhalb des Autos ermöglicht. Ihr Kind wird eine Babyschale von Geburt an bis ca. 12 Monate nutzen – plus oder minus ein paar Monate, abhängig vom Gewicht und der Größe Ihres Kindes. Babyschalen werden stets rückwärtsgerichtet eingebaut. Sie können entweder mit dem Autogurt oder einer Basisstation befestigt werden. Beide Varianten bieten die gleiche Sicherheit, wenn die Babyschale korrekt eingebaut ist.

Wann sollte frühestens von der Babyschale zum Kleinkindsitz gewechselt werden?

Wir von BeSafe empfehlen Ihnen, Ihre Babyschale so lange wie möglich zu nutzen, da Sie Ihnen im Alltag mehr Flexibilität und für Babys optimierten Seitenaufprallschutz bietet. Manchmal jedoch fangen manche Babys an, sich in der Babyschale nicht mehr wohl zu fühlen, auch wenn die Schale an sich noch weiter genutzt werden könnte, sodass Sie vielleicht am Überlegen sind, ihr Kind in einen Kleinkindsitz wechseln zu lassen. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Kleinkindsitz erst zu nutzen, wenn Ihr Kind selbstständig sitzen kann, da Kleinkindsitze üblicherweise aufrechter sind als Babyschalen und etwas weniger Seitenhalt bieten.

Je nachdem, welchen Kleinkindsitz Sie wählen, sollten Sie natürlich auch sichergehen, dass Ihr Kind die Mindestanforderungen dieses Sitzes erfüllt hat. Je nach Zulassung des Sitzes kann dies entweder ein Mindestgewicht oder eine Mindestgröße sein.

Wann sollte spätestens von der Babyschale zum Kleinkindsitz gewechselt werden?

Schritt 1: Überprüfen Sie die Gewichts-/Größengrenze Ihrer Babyschale

Nutzen Sie eine nach ECE R44-04 zugelassene Babyschale, dann hat diese ein Maximalgewicht, welches Sie auf dem Zulassungsaufkleber finden. Dieses Maximalgewicht darf nicht überschritten werden. Allerdings ist es nicht zwangsläufig gegeben, dass Sie die Babyschale nutzen können, bis das Maximalgewicht erreicht ist – in vielen Fällen sind die Kinder schon vorher der Größe nach der Schale entwachsen. Schauen Sie hierzu auf Schritt 2!

Ist Ihre Babyschale nach UN R129 zugelassen, dann hat diese eine Maximalgröße, welche Sie auf dem Zulassungsaufkleber finden. Diese Maximalgröße darf nicht überschritten werden. In den meisten Fällen stellt die Maximalgröße auch das wahre Ende der Nutzungsdauer dar, überprüfen Sie jedoch zusätzlich auch Schritt 2!

Schritt 2: Überprüfen Sie die Schultergurte und den Abstand von Kopf bis Ende der Schale

Wenn der höchste Punkt am Kopf Ihres Babys nur noch ca. 2 Fingerbreiten vom oberen Ende der Babyschale entfernt ist, sollten Sie zum nächsten Sitz wechseln. Idealerweise sollten Sie sich jedoch schon vorher nach einem Folgesitz umschauen. Dieser Spielraum von zwei Fingerbreiten wird empfohlen, um im Falle eines Unfalls einen Puffer für die Aufwärtsbewegung des Kindes zu haben, welche bei nicht perfekt angezogenen Gurten auftritt. Wir wissen, dass Eltern natürlich immer ihr Bestes tun um die Gurte korrekt stramm zu ziehen – jedoch kann es passieren, dass in der Eile oder wenn sich das Baby viel bewegt, die Gurte nicht ganz so fest angezogen werden, wie empfohlen.

Ebenso sollten Sie den Gurtverlauf der Schultergurte überprüfen sowie die Angaben dazu im Handbuch Ihrer Babyschale. Die meisten Hersteller geben an, dass die Schultergurte gerade auf den Schultern des Kindes liegen und nicht “von unten” kommen sollten. Wenn es also der Fall ist, dass die Schultern Ihres Kindes in der höchsten Gurteinstellung nicht mehr unter die Gurte passen, dann ist es ebenfalls an der Zeit, zum nächsten Sitz zu wechseln.

Ab wann darf baby in fahrtrichtung sitzen

BeSafe Gruppe 2 – Kleinkindsitze

Wenn Ihr Kind aus seiner Babyschale herausgewachsen ist, wechselt es in einen Autokindersitz für Kleinkinder. Diese können von ca. 6 Monaten bis ca. 4 Jahren genutzt werden, je nach Größe und Gewicht Ihres Kindes und je nach Zulassung des Autokindersitzes (ECE R 44 oder i-Size). Gemäß der UN Regulation R129 (i-Size) müssen Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet mitfahren. Wir von BeSafe empfehlen jedoch, Ihr Kind mindestens bis zu einem Alter von vier Jahren rückwärtsgerichtet mitfahren zu lassen, wenn möglich sogar noch länger. Manche Sitze in dieser Gruppe können sowohl vorwärts- als auch rückwärtsgerichtet genutzt werden.

Wann kann frühestens vom Kleinkindsitz zur Sitzerhöhung gewechselt werden?

Wir von BeSafe empfehlen Ihnen, Ihr Kind so lange wie nur möglich rückwärtsgerichtet im Kleinkindsitz mitfahren zu lassen, mindestens jedoch bis zum Alter von 4 Jahren. Deshalb legen wir Ihnen nahe, frühestens auf eine Sitzerhöhung mit fester Rückenlehne zu wechseln, wenn alle drei dieser Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ihr Kind sollte mindestens 4 Jahre alt sein. Dies ist (leider) nicht gesetzlich vorgeschrieben, wir von BeSafe möchten Ihnen jedoch wirklich ans Herz legen, nicht zu früh von rückwärtsgerichtet zu vorwärtsgerichtet zu wechseln.
  2. Ihr Kind muss die gesetzliche Mindestanforderung des Sitzes erfüllt haben, also entweder 15kg bei Zulassungen nach ECE R44 oder 100 cm bei Zulassungen nach UN R129. Dies ist durch die jeweilige Prüfnorm gesetzlich bindend.
  3. Ihr Kind sollte die geistige Reife haben, ruhig im Sitz sitzen zu bleiben. Sollte Ihr Kind ansonsten häufig mit dem Fahrzeuggurt spielen oder sich oft aus dem Sitz vorlehnen, gerät es somit nämlich außerhalb der Seitenaufprallschutzzone der Rückenlehne und Kopfstütze, wodurch der Sitz das Kind nicht wie vorgesehen schützen kann.

Wann kann der Kleinkindsitz spätestens nicht mehr genutzt werden?

Schritt 1: Überprüfen Sie die Gewichts-/Größengrenze Ihres Sitzes

Wenn Ihr Kleinkindsitz nach UN R129 zugelassen ist, dürfen Sie diesen laut Zulassung nicht mehr nutzen, wenn die Maximalgröße des Sitzes erreicht ist. Zusätzlich haben mit ISOfix eingebaute UN R129-Sitze eine Gewichtsbeschränkung, die ebenfalls nicht überschritten werden darf – beide Angaben finden Sie auf dem Zulassungsaufkleber und/oder im Handbuch. Sobald eine der beiden Obergrenzen erreicht ist, muss auf den nächsten Sitz gewechselt werden.

Wenn Ihr Kleinkindsitz nach ECE R44-04 zugelassen ist, hat der Sitz ein Maximalgewicht, welches Sie auf dem Zulassungssticker finden. Hat Ihr Kind das Maximalgewicht erreicht, muss auf den nächsten Sitz gewechselt werden. Allerdings ist es nicht zwangsläufig gegeben, dass Sie den Sitz nutzen können, bis das Maximalgewicht erreicht ist – in vielen Fällen sind die Kinder schon vorher der Größe nach dem Sitz entwachsen. Schauen Sie hierzu auf Schritt 2!

Schritt 2: Überprüfen Sie die Schultergurte und den Abstand von Ohren zu Ende der Kopfstütze

Wenn das obere Ende der Ohren das obere Ende der Kopfstütze in der höchsten Einstellung erreicht hat, ist es höchste Zeit, zum nächsten Sitz zu wechseln.

Ebenso sollten Sie den Gurtverlauf der Schultergurte überprüfen sowie die Angaben dazu im Handbuch Ihres Sitzes. Die meisten Hersteller geben an, dass die Schultergurte gerade auf den Schultern des Kindes liegen und nicht “von unten” kommen sollten. Wenn es also der Fall ist, dass die Gurte in der höchsten Gurteinstellung “von unten” kommen, dann ist es ebenfalls an der Zeit, zum nächsten Sitz zu wechseln.

Ab wann darf baby in fahrtrichtung sitzen

Gruppe 3 – Kindersitze/Sitzerhöhungen

Diesen Sitz wird Ihr Kind am längsten Nutzen. Autokindersitze mit Rückenlehne bieten im Vergleich zu reinen Sitzerhöhungen zusätzlichen Schutz im Falle eines Seitenaufpralls während der gesamten Nutzungsdauer. Wir empfehlen Ihnen, einen Sitz mit fester Rückenlehne so lange wie nur möglich zu nutzen, selbst wenn Ihr Kind den gesetzlichen Vorschriften nach schon nicht mehr in einem Sitz sitzen müsste.

Ab wann kann aufgehört werden, eine Sitzerhöhung zu nutzen?

Schritt 1: Überprüfen Sie die Gewichts-/Größengrenze Ihres Sitzes

Wenn Ihr Sitz nach ECE R44-04 zugelassen ist, kann diese nicht mehr genutzt werden, sobald das zugelassene Maximalgewicht erreicht ist. Dieses finden Sie auf dem Zulassungsaufkleber des Sitzes.

Ist Ihr Sitz nach UN R129 zugelassen, dann darf dieser nicht mehr genutzt werden, sobald die zugelassene Maximalgröße des Sitzes erreicht ist. Diese finden Sie auf dem Zulassungsaufkleber des Sitzes.

Schritt 2: Beachten Sie die nationalen Gesetzesregelungen

Zusätzlich zu den europaweit geltenden Vorschriften für Autokindersitze hat jedes Land auch eigene Gesetze, die angeben, bis wann ein Kind erst ohne Autokindersitz im Auto mitfahren darf. In Deutschland und der Schweiz liegt diese Grenze bei 150 cm oder 12 Jahren, je nachdem, was zuerst erreicht wird. In Österreich ist das Ende der Kindersitzpflicht für 135 cm oder 14 Jahre, je nachdem, was zuerst erreicht wird.

Schritt 3: Überprüfen Sie, wie Ihr Kind ohne Kindersitz im Auto sitzt

Selbst wenn Ihr Kind nach den gesetzlichen Vorschriften schon ohne Kindersitz fahren dürfte, empfehlen wir Ihnen, zusätzlich den “5 Punkte Check” zu machen, um zu überprüfen, ob Ihr Kind denn ohne Kindersitz überhaupt schon richtig gesichert im Auto sitzen könnte. Ist einer dieser 5 Punkte nicht erfüllt sein, dann sollte das weiterhin in einem Autokindersitz sitzen.

Wann darf Baby in Fahrtrichtung sitzen?

Laut Gesetz können Kinder ab 9 kg in einem Kindersitz mit ECE R44/04-Zulassung vorwärtsgerichtet reisen, also etwa ab 9 Monaten. Doch du solltest die Umstellung nicht überstürzen. Es gibt viele gute Gründe, warum du mit dem vorwärtsgerichteten Reisen im Kindersitz noch länger warten solltest.

Wie lange muss mein Kind rückwärts fahren?

Wie lange sollte das Kind rückwärtsfahren? Bis zum Alter von vier Jahren ist der rückwärtsgerichtete Sitz sicherer. Das Verhältnis von Kopf und Körper hat sich erst in einem Alter von vier Jahren vollständig ausgeglichen. Theoretisch sollten Kinder also auch bis zu einem Alter von vier Jahren rückwärts mitfahren.

Warum bis 15 Monate rückwärts fahren Pflicht?

Zudem müssen Babys in Sitzen mit i-Size-Zulassung bis zum Alter von 15 Monaten zwingend rückwärts fahren. Mit diesen Neuerungen soll verhindert werden, dass Kinder zu früh auf die nächstgrößere Kindersitzklasse wechseln.

Wann Kinderwagen nach vorne drehen?

Ab der Geburt bis zum Alter von etwa 9 Monaten ist Blickkontakt für das Wohlbefinden deines Babys sehr wichtig. Die Forschung kommt zu dem Ergebnis, dass es für die soziale und Sprachentwicklung vorteilhaft sein kann, wenn dein Baby im Kinderwagen in deine Richtung blickt.