Wird die Hin und Rückfahrt absetzbar?

Diese Fahrtkosten können Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen

Wird die Hin und Rückfahrt absetzbar?

Situationen, in denen Ihnen Fahrtkosten entstanden sind, können Sie in der Steuererklärung als Steuersparposten unterbringen. Hier die wichtigsten Informationen für Fahrtkosten in der Steuererklärung.

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Sind Sie Arbeitnehmer und pendeln jeden Tag zur Arbeit, können Sie für Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro für die einfache Strecke als Werbungskosten abziehen (sog. Entfernungspauschale).

Beim Werbungskostenabzug für Fahrtkosten im Rahmen der Entfernungspauschale sollten Sie als Arbeitnehmer folgende Besonderheiten kennen:

  • Anerkannt wird immer nur die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
  • Nutzen Sie eine längere Strecke, weil Sie sich dadurch täglich 10% Fahrtzeit sparen, können Sie ausnahmsweise auch diese längere Strecke bei den Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen.
  • Sind Sie Lehrer oder Schichtarbeiter und müssen an einem Tag mehrmals zur Arbeit fahren, gibt es für die Entfernungspauschale leider nur eine einzige Fahrt pro Tag.
  • Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich alle Fahrtkosten abgegolten. Einzige Ausnahme: Verursachen Sie einen Unfall auf dem Arbeitsweg, können selbst getragene Unfallkosten neben der Entfernungspauschale abgezogen werden.
  • Die Entfernungspauschale für Fahrtkosten in der Steuererklärung, gibt es unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie für den Arbeitsweg benutzt haben (Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, passiver Mitfahrer in Fahrgemeinschaft).

Beispiel: Ihr Partner und Sie arbeiten beim selben Arbeitgeber. Sie fahren an 230 Tagen im Jahr im gemeinsamen Auto zur Einrichtung Ihres Arbeitgebers. Die Entfernung zwischen Wohnung und dieser ersten Tätigkeitsstätte beträgt einfach 50 km. Sowohl Sie als Ihr Partner können für die Fahrtkosten zur Arbeit in der Steuererklärung einen Werbungskostenabzug in Höhe von 3.450 Euro beantragen (230 Tage x 50 km x 0,30 Euro/km).

Hinweis: Beantragen Sie für Fahrtkosten einen Werbungskostenabzug in Ihrer Steuererklärung, dürfen Sie bei Benutzung eines Autos die Entfernungspauschale in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen. Kommen Sie auf anderem Weg zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, ist der Werbungskostenabzug auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt

Sind Sie Arbeitnehmer und haben in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers keine erste Tätigkeitsstätte oder sind Sie mit Ihrem Pkw aus beruflichen Gründen außerhalb dieser ersten Tätigkeitsstätte unterwegs, winkt für diese Fahrtkosten in der Steuererklärung der doppelte Werbungskostenabzug im Vergleich zur Entfernungspauschale. Denn Fahrtkosten im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit können mit 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Beispiel:  Sie sind Außendienstmitarbeiter und benutzten für die Fahrten zu Kunden Ihren Privat-Pkw. Sie zeichnen in einem Jahr 7.000 beruflich gefahrene Kilometer außerhalb Ihrer ersten Tätigkeitsstätte auf.

Folge: Da es sich bei diesen Fahrten um Fahrten im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit handelt, können Sie dafür Werbungskosten für Fahrtkosten in Höhe von 2.100 Euro in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Arbeitnehmer mit einem bestimmten Grad der Behinderung dürfen bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte für die Fahrtkosten einen Werbungskostenabzug von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer (= Hin- und Rückfahrt) in ihrer Steuererklärung geltend machen. Behinderte Arbeitnehmer profitieren von diesem Steuerprivilegien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 70 Prozent
  • Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent und zusätzlich ist die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen "G" oder "aG").

Auch für Leerfahrten gibt es einen Werbungskostenabzug, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner Behinderung nicht selbst Auto fahren kann und zur Arbeit gefahren und wieder abgeholt werden muss.

Kann man bei der Steuer Hin und Rückfahrt absetzen?

Wer mit dem Auto fährt, kann die Kilometerpauschale nutzen. Sie gilt für Hin- und Rückfahrt und beträgt 30 Cent pro Kilometer. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen kannst Du die Entfernungspauschale für jeden Weg zur jeweils ersten Tätigkeitsstätte ansetzen, wenn Du am selben Tag zwischendurch nach Hause fährst.

Welche Fahrtkosten können steuerlich abgesetzt werden?

Reisekosten: Bei beruflich veranlassten Reisen sind entweder die tatsächlichen Kfz-Kosten oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar. Zusätzlich zählen Parkgebühren und Unfallkosten. Bewerbung: Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch kann mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.

Wird bei der Pendlerpauschale Hin und Rückfahrt berechnet?

Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 0,30 € pro Entfernungskilometer. Maßgeblich sind also nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt), sondern nur die Kilometer der Entfernung. Dieser Wert muss immer auf volle Kilometer abgerundet werden.

Wann lohnt es sich Fahrtkosten absetzen?

Pauschal und ohne Nachweis werden für jeden Arbeitnehmer jährlich 1000 Euro Werbungskosten berücksichtigt. Schon wer zum Beispiel 22 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt lebt und an 150 Tagen im Jahr pendelt, überschreitet diesen Betrag und profitiert somit von der Pendlerpauschale.