Wird das gehalt des partners bei alg 1 angerechnet

Arbeitslosengeld II: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen

Erfahren Sie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II und was Ihren Anspruch mindern kann.

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II

Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

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Antrag stellen

Arbeitslosengeld II können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Wie Sie dabei genau vorgehen, erfahren Sie auf der Seite Arbeitslosengeld II beantragen.

Weitere Informationen zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid, finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid.

Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.

Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Wie Sie das entsprechende Formular richtig ausfüllen, erfahren Sie im Video: So füllen Sie die Anlage EK für Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) aus.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) im Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Kapitel 9.

Häufig gestellte Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Gilt meine Lebensversicherung als Vermögen?

Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen. Es gibt aber einen Grundfreibetrag auf das Vermögen. Dieser beträgt 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 3.100 Euro. Diesen Grundfreibetrag können Sie für eine Lebensversicherung heranziehen.

Ist dies nicht möglich, zum Beispiel weil Sie den Grundfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, ist die Lebensversicherung kein Schonvermögen und muss verwertet werden.

Ist eine Lebensversicherung vertraglich als Altersvorsorge vorgesehen, gelten die Freibeträge für die Altersvorsorge.

Ihr Jobcenter beräte Sie genauer zum Thema Lebensversicherung und Freibeträge.

Welches Einkommen wird auf Arbeitslosengeld 1 angerechnet?

Was wird angerechnet? Bei einem Nebeneinkommen aus Erwerbstätigkeit besteht immer ein Freibetrag von 165 Euro monat- lich. Wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt, wird es auf das Arbeitslosengeld ange- rechnet.

Was steht mir neben ALG 1 noch zu?

Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II infrage.

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben wenn man arbeitslos ist?

Es gibt aber einen Grundfreibetrag auf das Vermögen. Dieser beträgt 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 3.100 Euro. Diesen Grundfreibetrag können Sie für eine Lebensversicherung heranziehen.

Wann kann ALG 1 gekürzt werden?

Wann kann es zu einer Kürzung des ALG 1 kommen? Die Arbeitslosengeld-1-Kürzung tritt beispielsweise ein, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, die Aufnahme einer Arbeit ablehnen oder sich weigern, an einer von der Agentur für Arbeit angebotenen Maßnahme teilzunehmen.