Wie viel kostet ein Tag in einer psychosomatischen Klinik?

Liebe Angehörige & Besucher,

zum Schutz unserer Patienten & Mitarbeiter bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:

  • Wenn Sie selbst Symptome (trockenen Husten, Fieber, Halsschmerzen) haben, verzichten Sie unbedingt auf Besuche in unserer Klinik!
  • Wenn Sie während der letzten 14 Tage in einem ausgewiesenen Risikogebiet waren, dürfen Sie unsere Klinik nicht betreten!
  • Wir bitten Sie, Besuche so weit wie möglich einzuschränken:

    1 Besucher pro Patient pro Tag für maximal eine Stunde

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Asklepios-Team

Mehr erfahren

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter unserer Zentralen Patientenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.

Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie, den Betrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patienten direkt mit der ärztlichen Verrechnungsstelle ab.

Als beihilfeberechtigter Patient stellen Sie bei der stationären Patientenaufnahme den Antrag auf Überweisung der Beihilfe an unser Klinikum. Nachdem Sie die Rechnung von uns erhalten haben, reichen Sie sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Überweisung des Rechnungsbetrags an uns übernimmt dann Ihre Beihilfestelle.

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Privatklinik der Schön Klinik Roseneck

Steigern Sie Ihr Wohlbefinden durch unser Angebot an zusätzlichen besonderen Services und exklusiven Dienstleistungen. Eine persönliche Betreuung und ein Bündel zusätzlicher Leistungen garantieren Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt.

Unser Service rund um Ihren Aufenthalt.

Ihr Ansprechpartner

Die Schön Klinik Beratung steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen außerhalb des medizinischen Bereichs zur Verfügung. Wir informieren Sie gern über die Ausstattung der Schön Klinik Roseneck und alle Fragen zu Ihrem Aufenthalt.

  • Jetzt Kontakt aufnehmen

Informationen zur Kostenübernahme und Abrechnungsmodalitäten

Wir nehmen zur stationären Behandlung Patienten aller privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen auf. Als Versicherter einer privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unser Vertragspartner.

Sie benötigen i. d. R. vor Aufnahme keine Kostenzusage von Ihrem Kostenträger. Wir empfehlen Ihnen, von Ihrer Beihilfestelle eine Bescheinigung über die Beihilfefähigkeit für die stationäre Krankenhausbehandlung in unserer Klinik einzuholen. Sie möchten sich über die Abrechnungsmodalitäten erkundigen? Das Team der Schön Klinik Beratung hilft Ihnen gerne.

Die Kostensätze im Einzelnen

Zur Abrechnung mit dem Kostenträger und/oder Ihrer Beihilfestelle sind folgende Leistungen relevant:

  • Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anhand des PEPP-Entgeltkataloges
  • Kosten für die Wahlleistung "Zimmer"
  • Kosten für wahlärztliche und physikalische Leistungen

Die Kosten für Ihre Leistungen in der Privatklinik werden von Ihrem Kostenträger (zum Beispiel private Krankenversicherung oder Beihilfestelle) gemäß Ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen.

Hinweise für Beihilfeberechtigte

Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher zum 01. und zum 15. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil zuzüglich gegebenenfalls der Differenz für die Unterbringung im Einbettzimmer. Bitte reichen Sie diese Rechnungen umgehend bei Ihrer Beihilfestelle ein.

Damit Sie diese Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können, bringen Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare mit.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Beihilfestelle, je nach Bundesland und individuellem Versicherungstarif einen Eigenanteil für gewisse Leistungen zum Abzug bringt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.

Der rechtliche Status - Belegungsgrundlagen

Belegungsgrundlagen

Die Klinik wird von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen belegt. Die Leistungen in der Privatklinik werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Behandlung findet nicht in öffentlich geförderten Räumlichkeiten statt. Die Privatklinik unterliegt deshalb nicht dem Pflegesatzrecht.

Worauf müssen Sie achten?

Die Kosten für die stationäre Behandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfen je nach Versicherungstarif übernommen. Eine Kostenzusage ist vor Aufnahme i. d. R. nicht erforderlich. Bitte prüfen Sie aber trotzdem Ihren Versicherungstarif um sicherzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung übernommen werden.

Der rechtliche Status - keine Kur- oder Rehabehandlung

Wir führen ausschließlich stationäre Krankenhausbehandlungen durch. In Anbetracht des intensiven Behandlungsprogramms ist die Schön Klinik Roseneck nicht geeignet für Personen, die ausschließlich eine Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung oder eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen wollen. In der Privatklinik rechnen wir sinngemäß nach Bundespflegesatzverordnung ab.

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