Wie hoch ist die strafe bei corona verstoß nrw

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Erstellt: 19.11.2021Aktualisiert: 23.02.2022, 16:29 Uhr

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Wer künftig in NRW gegen die Corona-Regeln verstößt, muss extrem tief in die Tasche greifen. Die Bußgelder werden erhöht - bis zu 25.000 Euro werden fällig.

Düsseldorf - Nicht nur die Corona*-Regeln in Nordrhein-Westfalen werden verschärft: Auch die Strafen bei Verstößen gegen die Maßnahmen haben es künftig in sich. Wer etwa die Maskenpflicht missachtet, muss bald das Dreifache an Bußgeld zahlen. Bei gefälschten Testnachweisen verfünffacht sich die Strafe.

Land Nordrhein-Westfalen
Hauptstadt Düsseldorf
Einwohner 17,9 Millionen

Verstöße gegen Corona-Regeln werden extrem teuer - Bußgelder in NRW erhöht

Corona-Vergehen werden teurer, das kündigte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst* (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf an. Die Bußgelder für Verstöße gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz sollen bald angehoben werden.

Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, müsse künftig mit 150 Euro statt bisher 50 Euro Strafe rechnen. Bei gefälschten Corona-Testnachweisen werde das Bußgeld auf bis zu 5000 Euro sogar verfünffacht.

Werden Corona-Tests oder Impfnachweise bei Veranstaltungen oder in Restaurants nicht ordentlich kontrolliert, seien künftig 2000 Euro statt bisher 500 Euro fällig. Jedem müsse klar sein: „Das ist kein Spaß - hier geht es um die Gesundheit, hier geht es um das Leben von Menschen“, sagte Hendrik Wüst.

Bußgelder in NRW: Landesregierung kündigt schärfere Corona-Kontrollen an

Die Kontrollen der neuen Corona-Maßnahmen in NRW mit der 2G-Regel im Freizeitbereich und 3G am Arbeitsplatz müssen laut Wüst regelmäßig erfolgen. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse mit „deutlichen Konsequenzen“ rechnen. Laut Corona-Schutzverordnung fällt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bei Verstoß gegen die Kontrollpflicht an.

So sieht es auch SPD-Landesparteichef Thomas Kutschaty*. „Die 2G-Regel bringt nur etwas, wenn deren Einhaltung auch ausreichend kontrolliert wird“, sagte der Oppositionsführer dem Nachrichtenportal nw.de. Bislang werde ihm mit den Kontrollen „viel zu lax“ umgegangen. „Ich wundere mich, wer offenbar mit dem bloßen Auge einen QR-Code scannen kann“, so Kutschaty weiter.

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Erstellt: 25.11.2021, 11:26 Uhr

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Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf die 2G-Regel hin. © Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild

NRW verschärft ab diesem Mittwoch die Corona-Regeln. Auch die Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung sind deutlich angehoben worden. Wo jetzt 2G, 2G-Plus oder 3G gilt.

Update vom 24. November 2021: Nordrhein-Westfalen (NRW) verschärft auch die Strafen gegen Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Ab Mittwoch (24. November) ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, bis zu 5.000 Euro drohen bei entsprechenden Verstößen. Eine Übersicht:

Corona-Verstöße - Diese Strafen gelten jetzt in NRW

Verstoß gegen die Maskenpflicht 150 Euro (zuvor 50 Euro)
Verstoß gegen von Veranstaltern gegen die G-Regeln 1.000 Euro
Verstoß bei Teilnahme von Menschen an Veranstaltungen ohne Einhaltung der G-Regeln 250 Euro
Teilnahme an einer Veranstaltung mit einem gefälschten oder fremden Test- oder Immunisierungsnachweis 1.000 Euro
Veranstalter mit einem gefälschten oder fremden Test- oder Immunisierungsnachweis 2.000 Euro
Veranstalter: Unterlassen einer Kontrolle der Test und Immunisierungsnachweise 2.000 Euro (zuvor 500 Euro)
Ausstellen eines Testnachweis ohne Test 2.000 bis 5.000 Euro
Ausstellen eines Testnachweis ohne Anmeldung durch Arbeitgeber 1.000 bis 5.000 Euro
Verstoß bei nicht rechtzeitig angetretener Quarantäne 250 Euro Bußgeld für die zur Quarantäne verpflichtete Person
Empfang von Besuch bei Quarantäne 250 Euro Bußgeld für die zur Quarantäne verpflichtete Person

Bei Verstößen gegen die Corona-Fleischwirtschaftsverordnung droht Unternehmen, die Personen ohne vorherigen und regelmäßige Testung einsetzen, ein Bußgeld von 1.000 bis Euro. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht in diesem Zusammenhang können mit 1.000 bis 2.500 Euro Strafe belegt werden.

Die Inzidenz in NRW liegt aktuell bei 249,7. In den vergangenen 24 Stunden sind 7.825 positive Corona-Tests und 32 Todesfälle an das Robert-Koch-Institut gemeldet worden. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums bei 3,96.

Neue Corona-Regeln in NRW: Weihnachtsmärkte, Clubs und ÖPNV - wann 2G gilt und wann 3G

Erstmeldung vom 23. November 2021

Düsseldorf - Vergangenen Donnerstag haben die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel und dem zukünftigen Bundeskanzler Scholz neue Regeln für die Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Dabei geht es vor allem um die Ausweitung der 2G- und 3G-Maßnahmen. Nun hat auch Nordrhein-Westfalen seine Regelungen angepasst.

So stellte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag vor: Im gesamten Freizeitbereich soll ab Mittwoch, den 24. November 2021 die 2G-Regelung gelten. Konkret gelte 2G für:

  • Museen, Ausstellungen, Konzerte, Theater und Kinos
  • Tierparks, zoologische Gärten und Freizeitparks
  • Schwimmbäder und Wellness-Einrichtungen
  • Sportveranstaltungen (nicht nur für Zuschauer, auch für Amateursportler)
  • Weihnachtsmärkte und Volksfeste
  • touristische Übernachtungen
  • Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen davon: medizinische/pflegerische Dienstleistungen und Friseurbesuche)

Corona in NRW: Ab Mittwoch 2G- und 3G-Regeln

Für Einrichtungen, in denen ein hohes Infektionsgeschehen zu erwarten ist, gilt ab Mittwoch sogar die 2G-Plus-Regel. Davon betroffen sind folgende Bereiche:

  • Clubs, Diskotheken
  • Tanzveranstaltungen
  • Karnevalsfeiern und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen

Neue Corona-Regeln: 2G und 3G in NRW ab Mittwoch, 24. November

In diesen Bereichen müssen auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Testnachweis vorlegen. Ob es sich hierbei um einen überwachten Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) handelt, ist zunächst egal. Von dieser Regelung ausgenommen sind Minderjährige sowie Personen, für die es laut Robert-Koch-Institut keine Impfempfehlung gibt und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Diese Regelungen gelten laut Gesundheitsminister Laumann unabhängig von der aktuellen Hospitalisierungsrate. Nur wenn diese über einen Wert von 6,0 steigt, will das Kabinett laut Laumann neu über das weitere Vorgehen beraten.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: Hier gilt ab Mittwoch 2G und 3G

Zudem gilt ab Mittwoch, den 24. November die 3G-Regel auch in folgenden Bereichen:

  • am Arbeitsplatz, im ÖPNV und Fernverkehr
  • Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen
  • Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung
  • jegliche Art von Kongressen und Messen
  • Sitzungen von kommunalen Gremien
  • Beerdigungen, standesamtliche Trauungen
  • Friseurbesuche und berufliche Übernachtungen

Auch können die Kommunen in gewissem Maß selbstständig Maßnahmen beschließen, etwa die Maskenpflicht in der Innenstadt, so Laumann.

Aktuell schauen Politiker und Mediziner besorgt auf das kommende Weihnachtsfest. Eine neue Umfrage hat ergeben, dass der Anteil positiver Corona-Tests deutlich angestiegen ist.

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