Bin heute auf unserer Straße gefahren (30er Zone), auf der Seite, an dem durchgängig Autos parken. Es ist Platz genug für zwei Autos, selbst der Bus kommt durch, wenn ein Auto entgegen kommt.
Auf der anderen Straßenseite parken vereinzelt Autos, eigentlich parken da so gut wie keine Autos, aber anscheinend parken die Besucher der Anwohner auf der Seite. Nun bin ich heute auf der Seite gefahren, an dem die ganzen Autos parken und auf der anderen Seite hat ein einzelnes Auto geparkt und es kam Gegenverkehr. Ich war etwa 20m vor dem einzelnen parkenden Auto. Eigentlich hatte ich es bis jetzt immer so, dass die Fahrer anhalten und mich zuerst durchfahren lassen, in so einer Situation, was ich selber auch machen würde.
Nun wurde das Auto in der Gegenrichtung auch langsamer, sodass ich halt gedacht hab, die Frau wartet. Hab also etwas beschleunigt auf ca. 35-38km/h. Aufeinmal gibt die Frau auch Gas und schwenkt nach links. Für eine Vollbremsung war es zu spät, sodass ich durchgefahren bin, zum Glück haben sich nur unsere linken Außenspiegel getroffen, ohne Schaden.
Kann ja mal passieren, allerdings hat die Frau mich als Aschlch beschimpft (bei sowas hab ich überhaupt kein Verständnis), sodass ich dann ausgestiegen bin und zu ihr hin bin. Sie schrie mich total an, dass ich geheizt wäre (wie gesagt, waren maximal 38km/h, ok es sind nur 30 erlaubt, hab aber auch nur beschleunigt, damit die Frau nicht länger warten muss), aber unter heizen verstehe ich etwas anderes. Sie meinte auch, ich hätte warten müssen, weil ja auf meiner Seite die Autos parken. Auf meine Aussage, was dabei sei, wenn sie wartet, da sie ja langsamer wurde, wurde sie noch stinkiger.
Allerdings parken auf meiner Seite durchgängig Autos, sodass in meinen Augen und anscheinend bin ich auch nicht der einzige, da mir das zum ersten mal passiert ist, dass das einzelne parkende Auto ein Hindernis ist, sprich sie hätte warten müssen. Wahrscheinlich hätte ich Teilschuld, weil ich etwas schneller gefahren bin als erlaubt, aber sehe ich das richtig, dass sie eigentlich hätte warten müssen?
Für mich sah es sogar so aus, als wolle sie einen Unfall provozieren, mit ihrem etwas altem Auto. Wieso sonst wird sie langsamer und gibt dann wieder Gas.
Gruß!
bussgeldrechner.org
Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 17. Oktober 2022 Mindestabstand zur Ampel: Wieso ist er so wichtig?
Halten bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen | 10 € |
… mit Behinderung | 15 € |
Parken bis zu zehn Meter vor einem Lichtzeichen | 15 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… länger als eine Stunde | 25 € |
… mit zusätzlicher Behinderung | 35 € |
Mehr Sicherheit dank eingehaltenem Abstand zur Ampel
Dass im deutschen Straßenverkehr ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand zum Vordermann eingehalten werden muss, ist wohl den meisten Kraftfahrern bewusst. Zu groß wäre ansonsten das Risiko eines Auffahrunfalls, sollte das vorausfahrende Fahrzeug ohne Vorwarnung stark abbremsen müssen.
Doch obwohl das Thema „Abstand“ in der Fahrschule noch vor dem Erwerb von einem Führerschein groß und breit durchgesprochen wird, erinnern sich viele Fahrer nach ein paar Jahren nicht mehr daran, dass es ebenfalls einen Mindestabstand zur Ampel zu beachten gilt. Schließlich könnte diese verdeckt werden, wenn ein Kfz zu dicht davor parkt oder hält, was wiederum einen Rotlichtverstoß sowie einen Unfall nach sich ziehen könnte.
Doch welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten? Mit welchen Konsequenzen müssen Autofahrer rechnen, wenn sie die Vorschriften zum Abstand zu einer Ampel missachten? Der folgende Ratgeber soll Licht ins Dunkel bringen.
- Mehr Sicherheit dank eingehaltenem Abstand zur Ampel
- FAQ: Mindestabstand zur Ampel
- Welchen Mindestabstand zur Ampel sieht die StVO vor?
- Was kommt auf Sie zu, wenn Sie den Mindestabstand vor einer Ampel nicht einhalten?
FAQ: Mindestabstand zur Ampel
Warum muss ein Mindestabstand zur Ampel eingehalten werden?
Die Lichtzeichenanlage könnte durch ein parkendes oder haltendes Fahrzeug verdeckt werden, was einen Rotlichtverstoß oder einen Unfall zur Folge haben könnte.
Welcher Mindestabstand muss zur Ampel eingehalten werden?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass bis zu 10 Meter vor einer Ampel nicht gehalten oder geparkt werden darf, wenn diese dadurch verdeckt wird.
Was droht, wenn Sie den Mindestabstand zur Ampel nicht einhalten?
Wird beim Halten vor einer Ampel der Mindestabstand nicht eingehalten, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, beim Parken hingegen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Dieses kann sich je nach Dauer und Behinderung erhöhen.
Welchen Mindestabstand zur Ampel sieht die StVO vor?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 37 Absatz 1 Satz 2, welchen Abstand Sie als Kraftfahrer mindestens zu einer Ampel einhalten müssen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.“
Demzufolge beträgt der Mindestabstand zu einer Ampel sowohl beim Halten als auch beim Parken zehn Meter. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht auf Situationen, in denen die Ampel Rot anzeigt und Sie bis zur Haltelinie vorfahren.
Nur wenn Sie Ihr Fahrzeug an der Seite für eine längere Zeit abstellen oder sogar verlassen, müssen Sie die Zehn-Meter-Vorschrift beachten.
Übrigens: Auch in der Fahrschule spielt der Mindestabstand vor einer Ampel eine wichtige Rolle, denn in der Theorieprüfung kann angehenden Fahranfängern genau die Frage danach begegnen. Beantworten Sie diese falsch, erhalten sie drei Fehlerpunkte.
Was kommt auf Sie zu, wenn Sie den Mindestabstand vor einer Ampel nicht einhalten?
Davon abgesehen, dass Sie für ein höheres Unfallrisiko sorgen, indem Sie Ihr Auto zu nah an einer Ampel parken, sieht der Bußgeldkatalog bestimmte Sanktionen für ein solches Fehlverhalten vor.
Da es sich bei der Missachtung vom Mindestabstand zu einer Ampel jedoch um einen vergleichsweise geringfügigen Verstoß gegen das Verkehrsrecht handelt, werden weder Bußgelder, noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fällig.
Sie erwartet allerdings ein Verwarngeld, welches sich zwischen 10 und 35 Euro bewegt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen der Ordnungswidrigkeit.
Parkten Sie beispielsweise vor einer Ampel, ohne den Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten, haben jedoch niemanden gefährdet, kommen 15 Euro auf Sie zu. Hielten Sie lediglich zu nah an der Ampel und wurden dabei erwischt, müssen Sie ein Verwarngeld von 10 Euro berappen.
Haben Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde abgestellt, ohne den Mindestabstand vor einer Ampel zu wahren, und dadurch eine zusätzliche Behinderung herbeigeführt, müssen Sie hingegen mit 35 Euro rechnen.