Wie lange muß man arbeiten um arbeitslosengeld zu bekommen

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Diese Zeit wird innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren, aber höchstens bis zu einem früheren Arbeitslosengeldbezug, gemessen.

Hier eine Übersicht zur Anspruchsdauer:

nach einer Versicherungspflicht

von mindestens...Monaten

Monate mit

Anspruch auf ALG I

12 6
16 8
20 10
24 12

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ALG II sowie unseren Hartz IV Rechner, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnen können.

Rechner

  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

Arbeitslosengeld soll Beschäftigte, die ihren Job verlieren, finanziell absichern. Um es zu bekommen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Das Wichtigste im Überblick


  • Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
  • Wann kann die Agentur die Anspruchsdauer verkürzen?
  • Kann sich die Anspruchsdauer verlängern?
  • Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Welche Höhe hat mein Arbeitslosengeld?
  • Wo und wann beantrage ich Arbeitslosengeld?
  • Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

Wer plötzlich ohne Job dasteht, wird in Deutschland nicht alleingelassen: Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings gibt es die Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche das sind, wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten und wovon die Höhe der staatlichen Leistung abhängt, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Wie lange Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Wie lange Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung versicherungspflichtig waren
  2. und wie alt Sie sind (§ 147 SGB III).

Wer jünger als 50 Jahre ist, kann maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Danach steigt die Bezugsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an:

Versicherungspflicht vor ArbeitslosmeldungVollendetes LebensjahrHöchstanspruchsdauer
12 Monate
6 Monate
16 Monate
8 Monate
20 Monate
10 Monate
24 Monate
12 Monate
30 Monate 50. 15 Monate
36 Monate 55. 18 Monate
48 Monate 58. 24 Monate

Wann kann die Agentur die Anspruchsdauer verkürzen?

Die Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld I sinkt, wenn Sie die klassische Anwartschaft nicht erfüllen – wenn Sie also innerhalb von 30 Monaten nicht mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dann kann für Sie eine kürzere Anwartschaftszeit gelten, wenn Sie häufig befristet beschäftigt waren.

Es reicht dann, wenn Sie innerhalb der 30 Monate mindestens sechs Monate versicherungspflichtig angestellt waren. Allerdings müssen die meisten dieser Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet gewesen sein.

Versicherungspflicht vor ArbeitslosmeldungHöchstanspruchsdauer
6 Monate 3 Monate
8 Monate 4 Monate
10 Monate 5 Monate

Haben Sie von sich aus gekündigt und können keinen zwingenden Grund für die Kündigung nachweisen, gilt eine Sperrfrist. Sie erhalten Arbeitslosengeld dann erst nach Ablauf von zwölf Wochen (§ 148 SGB III). Gleiches gilt, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben. Er ist der Eigenkündigung gleichgestellt.

Weitere Gründe für Sperrzeiten können sein:

  • Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung
  • Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen
  • Sperrzeit wegen Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
  • Sperrzeit wegen eines Meldeversäumnisses
  • Sperrzeit wegen einer verspäteten Meldung

Kann sich die Anspruchsdauer verlängern?

Die Anspruchsdauer für ALG I kann sich für unter 50-Jährige auf bis zu zwölf Monate verlängern, wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann noch länger Arbeitslosengeld beziehen.

Die Anspruchsdauer verlängert sich

  • auf 15 Monate, wenn 50- bis 54-Jährige mindestens 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren,
  • auf 18 Monate, wenn 55- bis 57-Jährige mindestens 36 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben,
  • und auf 24 Monate, wenn Menschen, die 58 Jahre oder älter sind, mindestens 48 Monate versicherungspflichtig angestellt waren (siehe auch die Tabelle oben).

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld bekommen Sie, wenn Sie:

  • arbeitslos sind,
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben
  • und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen.

Die Anwartschaft sichern Sie sich, indem Sie innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren und somit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das gilt auch für Auszubildende. Zudem gibt es weitere Zeiten, die Ihnen angerechnet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung – etwa während einer Selbstständigkeit.
  • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebensjahr).
  • Sie haben Krankengeld erhalten.
  • Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.

Kommen Sie nicht auf zwölf Monate, weil Sie häufig befristet beschäftigt waren, gilt eventuell eine kürzere Anwartschaftszeit. Dann reicht es, wenn Sie innerhalb der 30 Monate mindestens sechs Monate versicherungspflichtig angestellt waren. Allerdings müssen die meisten dieser Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet gewesen sein.

  • Minijob bei Arbeitslosigkeit: So stark wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt
  • Job selbst gekündigt: So verhindern Sie eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld

Welche Höhe hat mein Arbeitslosengeld?

Kurz gesagt: 60 Prozent Ihres Netto-Entgelts pro Tag der vergangenen zwölf Monate. Wenn Sie oder Ihr Lebenspartner mindestens ein Kind haben, erhalten Sie 67 Prozent.

Die genaue Berechnung sieht so aus: Ihr Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate wird zunächst durch die 365 Tage eines Jahres geteilt, um das Brutto-Entgelt pro Tag zu erhalten. Davon zieht die Bundesagentur für Arbeit dann die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent ab. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das sich auf einen Monat hochrechnen lässt. Von dieser Summe erhalten Sie dann 60 oder 67 Prozent als Arbeitslosengeld ausgezahlt.

  • ALG I und ALG II: Das sind die Unterschiede
  • Arbeitslosengeld nach Elternzeit: Wie viel ALG I erhalte ich?

Wo und wann beantrage ich Arbeitslosengeld?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Erfahren Sie erst später von Ihrer Kündigung, bleiben Ihnen danach drei Tage, um sich arbeitssuchend zu melden.

Das können Sie nach vorheriger Registrierung direkt online bei der Agentur für Arbeit erledigen. Alternativ erreichen Sie das Amt auch persönlich, schriftlich oder telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800-4555500. Melden Sie sich verspätet arbeitssuchend, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch kann das dazu führen, dass sich Ihre Bezugsdauer verringert.

  • Arbeitslosengeld II: So beantragen Sie Hartz IV
  • Tabelle: Wie hoch sind die Hartz-IV-Regelsätze?

Arbeitslos melden müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – und zwar in der Regel persönlich. Während der Corona-Pandemie gilt jedoch die Ausnahme, dass die Meldung auch telefonisch oder auf anderem Wege erfolgen kann.

Wie lange Arbeitslosengeld nach 12 Monate gearbeitet?

Hast du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate gearbeitet, kannst Du sechs Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Bist Du jünger als 50, gibt es höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld. Für Ältere gibt es bis zu 24 Monate lang Geld.

Wann hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Haben Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate gearbeitet, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Wann bekomme ich 2 Jahre Arbeitslosengeld?

Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld. Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.

Was bekommt man nach 12 Monaten Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld II wird zu Monatsbeginn für den kommenden Monat an Sie ausgezahlt. Während das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach einem Jahr endet (Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) erhalten Sie Arbeitslosengeld II so lange, wie Sie finanzielle Unterstützung benötigen.