Wie lange ist ein pcr test gültig bei ausreise

Einreise nach Österreich ohne 3G-Nachweis! Infos zur An- und Abreise und zu den Bestimmungen im Fall eines positiven Testergebnisses in Wien.

Alle wegen der Pandemie verhängten Einreiseregeln sind aufgehoben: Bei der Einreise nach Österreich ist kein 3G-Nachweis mehr nötig. Eine Einreise ist damit wieder aus allen Ländern der Welt ohne Auflagen möglich.

Seit 1. August 2022: Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne.

Was Sie derzeit in Wien beachten müssen

Infos zum Flughafen

  • Informationen zum laufenden Flugbetrieb am Flughafen Wien finden Sie auf der Website des Flughafens. Die FFP2-Masken-Pflicht am Flughafen ist mit 1.6.2022 aufgehoben.
  • Der City Airport Train CAT vom Flughafen zum Bahnhof Wien Mitte ist wieder in Betrieb. Züge der ÖBB und Busse sorgen für einen reibungslosen Transfer vom und zum Flughafen. Die ÖBB garantieren, dass ihre Zuggarnituren täglich mehrfach gereinigt und desinfiziertwerden. Das Tragen einer FFP2-Maske ist in allen Zügen innerhalb Wiens verpflichtend.
  • Alternative Anreisemöglichkeiten vom/zum Flughafen nach/von Wien
  • In allen ÖBB Nightjets Richtung Wien stehen Ihnen kostenlose PCR-Gurgeltests zur Verfügung. Die Testkits können vom Bordpersonal bezogen und nach der Ankunft in Wien in einer der 620 REWE-Filialen abgegeben werden. Bei einer Abgabe vor 9 Uhr liegt das Ergebnis binnen 24 Stunden vor. Mehr Informationen

Reisen innerhalb Österreichs

Selbstverständlich ist es auch möglich, innerhalb Österreichs zu reisen. In Wien ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Stationen, Bahnhöfen und Bahnsteigen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend (außerhalb Wiens wird dies derzeit empfohlen, ist aber nicht verpflichtend).

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Abreise

Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Seiten Ihrer Heimatdestination über die dortigen Einreisebestimmungen bzw. darüber, welche Art von Test Sie für Ihre Heimreise beibringen müssen.

Testmöglichkeiten in Wien für Ihre Heimreise

Verkehrsbeschränkungen für positiv getestete Personen

Seit 1. August 2022 müssen positiv getestete Personen nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.

  • Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Nach 5 Tagen kann man sich mit negativem Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 freitesten.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Für positiv getestete Personen gilt ein Betretungsverbot in Gesundheitseinrichtungen, Senior:innen- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen.
  • Alle Infos zu Testmöglichkeiten in Wien

Das bedeutet getestet – geimpft – genesen:

Getestete Personen

  • Molekularbiologischer Test (z. B. PCR-Test): gültig für 72 Stunden ab Probenahme. In Wien sind PCR-Tests nur 48 Stunden gültig.
  • Antigen-Test einer befugten Stelle, gültig für 24 Stunden ab Probenahme.

Genesene Personen

  • Genesungsnachweis: ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch (z. B. mit einem PCR-Test) bestätigt wurde.

Geimpfte Personen (Voraussetzungen):

  • Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und der Erstimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder
  • Ablauf von 21 Tagen seit der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
  • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test (z. B. PCR-Test) auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
  • weitere Impfung („Booster“), wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf. Zwischen 1. und 2. Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen 2. und 3. Impfung zumindest 90 Tage liegen.
  • Eine Genesung (im Zeitraum von 180 Tagen) nach einer Zweitimpfung (max. 270 Tage alt) ist einer weiteren Impfung („Booster“) gleichgestellt.