Wie lange darf man den Rasen mähen?

Seit 2002 – Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Im September 2002 wurde die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erlassen, die die alte Rasenmäherlärmverordnung ablöste.

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Neben dem Rasenmäher können auch viele andere Gartengeräte zu einem echten Ärgernis in Sachen Lärm werden. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und daher die alte Rasenmäherlärm-Verordnung durch die allgemeiner gefasste Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ersetzt.  Die neue Verordnung bezieht sich auf eine ganze Reihe von Gerätearten, die typischerweise zur Gartenarbeit eingesetzt werden und dabei viel Lärm erzeugen können.

Neben Rasenmähern unterliegt die Nutzung folgender Gerätetypen zeitlichen und örtlichen Einschränkungen:

  • Freischneider
  • elektrische Heckenscheren
  • Laubsauger und Laubbläser
  • Rasentrimmer und Rasenkantenschneider
  • Motorkettensägen
  • Motorhacken mit Verbrennungsmotor
  • Motorhäcksler
  • Vertikutierer

Ein Betrieb der genannten Geräte ist an Sonn- und Feiertagen in de Geltungsgebieten grundsätzlich strikt untersagt. Auch zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens dürfen sie nicht genutzt werden. Für bestimmte Geräteklassen sind die Einschränkungen restriktiver, um der Mittagsruhe Rechnung zu tragen. Zwischen 13 und 15 Uhr dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsauger nicht betrieben werden.

Allerdings greift die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nur in bestimmten Gebieten. Vor allem Wohngebiete werden hierdurch gegen übermäßigen Lärm durch Gartengeräte abgesichert. Hinzu kommen weitere Arten von Gebieten, die eines besonderen Lärmschutzes bedürfen, etwa Kur- und Klinikgebiete sowie allgemein die Gelände, auf denen sich Krankenhäuser und Pflegeanstalten befinden, Sondergebiete zu Erholungszwecken und Kleinsiedlungsgebiete.

Von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ausgeschlossene Gebiet

Von der Verordnung ausgeschlossen sind hingegen Gebiete, in denen allgemein das Lärmaufkommen höher ist und die keiner besonderen Lärmschutzmaßnahmen bedürfen – zum Beispiel, weil es dort keine Wohnbebauung gibt. Die ist insbesondere bei Gewerbe- und Industriegebieten der Fall. In Mischgebieten, Kerngebieten, Dorfgebieten und sonstigen Sondergebieten kommt sie ebenfalls nicht zur Anwendung.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist nur ein Mindeststandard. Darüber hinaus können Länder und Kommunen weitergehende Vorschriften erlassen, die auch die Gebiete umfasst, die durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht geschützt sind.

Maßgeblich ist – unabhängig von der tatsächlichen Bebauung – der jeweilige Bebauungsplan für das Gebiet. Ebenfalls möglich sind weitere Einschränkungen der zulässigen Betriebszeiten.

Es ist also wichtig, dass Sie sich kundig machen, welche Vorschriften in Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune gelten.

Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, sondern werden im Fall einer Anzeige als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Wer die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und weitergehender Betriebsverbote nicht befolgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann in einzelnen Fällen bei bis zu 50.000 Euro liegen.

Artikelinhalt

  • Unter der Woche kann man häufiger mähen
  • Mittagspause beim Rasenmähen
  • Handrasenmäher kennen keine Ruhezeiten beim Rasenmähen

Gerade wenn man mitten in der Stadt wohnt, sind Ruhezeiten beim Rasenmähen eine goldene Regel. Hält man sich nicht an diese Zeiten, so ist Ärger mit den Nachbarn beinahe vorprogrammiert.

Ein Streit im Garten hat schon die besten Nachbarschaften auf dem Gewissen. Mit einer gesunden Grundeinstellung und der Kenntnis einiger Regeln, umgeht man den Ärger und kann gleichzeitig ganz entspannt Rasenmähen.

Den Grundsatz für die Regelung der Ruhezeiten legt seit 2002 die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

Unter der Woche kann man häufiger mähen

Dass man nachts seinen Rasen nicht mähen darf, das sollte eigentlich jedem klar sein. Doch wie sieht es im Detail unter der Woche aus? Wann darf man mit dem Mähen des Rasens starten und wann sollte man auf jeden Fall pausieren?

Schauen wir uns die Regeln doch einmal im Detail an.

Werktags endet die Ruhezeit um 7 Uhr morgens – Frühaufsteher können ihren Rasen also bereits vor der Arbeit mähen und verstoßen dabei nicht gegen die Ruhezeiten beim Rasenmähen. Abends kann bis 20 Uhr gemäht werden, ohne dass die Nachbarn sich daran stören können.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Samstag ebenfalls zu den Werktagen zählt, sodass auch hier in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gemäht werden darf.

Mittagspause beim Rasenmähen

Für besonders laute Maschinen, gibt es laut Verordnung die Pflicht, die Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr einzuhalten. Das gilt beispielsweise für Laubbläser und Benzinrasenmäher.

In einigen Bundesländern und Kommunen muss man auf die Mittagspause achten. Es gibt zwar keine feste gesetzliche bundeseinheitliche Ruhezeit beim Rasenmähen für die Mittagszeit, dennoch wird es Ihnen viel Ärger ersparen, wenn Sie zwischen 13 und 15 Uhr insgesamt immer eine Pause einlegen.

Sonntags und an Feiertagen hingegen ist das Rasenmähen generell nicht erlaubt. An diesen Tagen sollte man besser pausieren und sich lieber in seinem Garten sonnen und den schönen, grünen Rasen einfach geniessen.

Handrasenmäher kennen keine Ruhezeiten beim Rasenmähen

Die oben genannten Ruhezeiten gelten lediglich für Benzin- und Elektorasenmäher. Nutzen Sie beispielsweise einen Handrasenmäher, der keine Geräusche macht, könnten Sie diesen theoretisch auch in der Nacht nutzen.

Wichtig für eine harmonische Nachbarschaft sind allerdings Rücksicht und Gespräche zur Abstimmung!

Strapazieren Sie die Nerven Ihrer Nachbarn daher nicht zu stark, sondern entwickeln Sie ein Gespür wie oft und wann die richtigen Ruhezeiten beim Rasenmähen in Ihrer Nachbarschaft sind – ohne, dass Sie den Nachbarn auf die Nerven gehen.

Beharren Sie nicht unbedingt immer stur auf den oben genannten Ruhezeiten beim Rasenmähen, denn es kann durch regionale Unterschiede in den Bestimmungen auch zu Verschiebungen der Ruhezeiten kommen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, fragen Sie am besten in Ihrer Gemeindeverwaltung einmal nach und reden Sie regelmäßig mit Ihren Nachbarn, um einen Streit zu vermeiden.

Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie auf der Suche nach einem ruhigen Tag sind und Ihr Nachbar schon seit Stunden am Rasenmähen ist. Gehen Sie einfach hin und fragen ihn höflich, wie lange er noch für seinen Rasen benötigt. Mit Kommunikation kann man einem Streit am Gartenzaun sehr gut vorbeugen.

Ansonsten heißt es bald Ruhezeit in der Nachbarschaft anstelle von Ruhezeit beim Rasenmähen.

Foto: MariuszBlach / iStockfoto.com

Wie lange darf man den Rasen mähen?

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Unser Garten ist meine Spielwiese. Hier versuche ich alles, um jedes Jahr aufs Neue einen wunderbaren Rasen genießen zu können. Meine Erfahrungen und Tipps zur Rasenpflege schreibe ich nieder, damit auch Sie davon profitieren können.

Wann ist der letzte Rasenschnitt im Jahr?

Die beste Zeit für den letzten Rasenschnitt der Saison ist im Herbst, noch vor dem ersten Frost. Bei kalten Temperaturen unter 10 bis 5 Grad Celsius stellt der Rasen sein Wachstum ein. Mähen ist dann nicht mehr erforderlich, bis das nächste Frühjahr die Pflanzen wieder aus dem Winterschlaf aufweckt.

Wie lange kann man im Herbst Rasenmähen?

Je nach Witterung wird bis Oktober oder November gemäht. Meist muss nicht mehr jede Woche gemäht werden – alle zwei Wochen ist aber häufig nötig. Der letzte Schnitt des Rasens hängt vom Wetter ab und sollte jedenfalls kürzer als im Sommer sein, da der Rasen jetzt das ganze Licht braucht, das er bekommen kann.

Wie lange darf ich im Garten Rasenmähen?

Das Rasenmähen ist werktags, also montags bis einschließlich samstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt.

Wie lange darf man mit benzinrasenmäher mähen?

Montags bis samstags dürfen Sie mit Geräten, welche das grün-blaue EU-Umweltzeichen tragen, ganztägig von 7-20 Uhr mähen. Für besonders laute Maschinen wird allerdings gefordert, die Pflicht der Mittagsruhe von 13-15 Uhr einzuhalten. Diese Zeiten gelten lediglich für Elektro- und Benzingeräte.