Wie können Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?

Viele Rechte sind in Deutschland an den deutschen Pass gebunden. Bei der Bundestagswahl etwa sind nur deutsche Staatsbürger*innen wahlberechtigt, Ausländer*innen sind von der Abstimmung ausgeschlossen. Welche Wege gibt es, den deutschen Pass zu erhalten? Wer hat Anspruch auf eine Einbürgerung? Und wie viele Menschen leben in Deutschland, die zwei Pässe haben?

Wie bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft?

Es gibt drei Wege, deutsche*r Staatsbürger*in zu werden: per Abstammung, per Geburt in Deutschland oder durch eine Einbürgerung.

Abstammung

Per Abstammung bedeutet: Wer mindestens einen deutschen Elternteil hat, erhält mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wird das Kind im Ausland geboren oder ist bei der Geburt nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und nicht mit der Mutter verheiratet, müssen bestimmte Nachweise Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 1 und Abs. 4 erbracht werden.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 1

Geburt in Deutschland

Per Geburt in Deutschland bedeutet: Kinder, die zwei ausländische Eltern haben und in Deutschland geboren sind, können neben dem Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass erhalten – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3

Für einige dieser Kinder gilt die sogenannte Optionspflicht. Das heißt: Zwischen ihrem 18. und 22. Geburtstag müssen sie sich entscheiden, welchen der beiden Pässe sie dauerhaft behalten wollen. Von der "Optionspflicht" ist jedoch ausgenommen, wer bis zu seinem 22. Geburtstag acht Jahre in Deutschland gelebt hat, sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen ist oder einen Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben hat. Ebenso ausgenommen sind Personen, die neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz besitzen.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 29 Abs. 1 und 1a; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: "Einbürgerung in Deutschland"

Einbürgerung

Wer nicht per Abstammung oder per Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, kann sich einbürgern lassen. Antragsteller*innen müssen dafür allerdings verschiedene Voraussetzungensiehe Staatsangehörigkeitsgesetz § 10 Abs. 1 erfüllen. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat, wer:

  • seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt,
  • zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht hat,
  • seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann,
  • über ausreichende DeutschkenntnisseNiveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und
  • den "Einbürgerungstest" bestanden hat (hier gibt es Ausnahmeregelungen),
  • seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (auch hier gibt es Ausnahmeregelungensiehe Staatsangehörigkeitsgesetz § 12 Abs. 1).

Für Antragsteller*innen, die nicht alle Voraussetzungen erfüllen, gibt es die Möglichkeit einer "Ermessenseinbürgerung". In diesen Fällen muss die Einbürgerungsbehörde entscheiden, ob ein "öffentliches Interesse" an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.QuelleBundesregierung: "Die Ermessenseinbürgerung"

Die Einbürgerung kostet 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.QuelleBundesinnenministerium: Einbürgerung

Das Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland war lange Zeit sehr restriktiv geregelt. Bis 2000 galt ausschließlich das Abstammungsprinzip: Demnach war nur Deutsche*r, wer auch deutsche Eltern hatte. Mit einer Gesetzesreform im Jahr 2000 wurde auch das "Geburtsortsprinzip" eingeführt. Seitdem können auch Kinder, die keine deutschen Eltern haben, aber hier geboren sind, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.QuelleBundeszentrale für politische Bildung (2007): "Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und das neue Einbürgerungsrecht"

Wie viele Menschen wurden in Deutschland eingebürgert?

2021 haben sich rund 131.600 Menschen in Deutschland einbürgern lassen. Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen um knapp 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Einbürgerungen von Syrer*innen ist stark gestiegen: 2021 wurden 19.100 syrische Staatsangehörige eingebürgert, das waren fast dreimal so viele wie 2020. Viele der syrischen Schutzsuchenden, die zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland kamen, erfüllen mittlerweile die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.QuelleStatistisches Bundesamt (2022): Pressemitteilung Nr. 237 vom 10. Juni 2021 und Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2021, Tab3

Syrien löst die Türkei damit als häufigstes Herkunftsland bei Einbürgerungen ab. Die häufigsten Herkunftsländer waren 2021:

  • Syrien: Rund 19.100 Einbürgerungen (+185 Prozent)
  • Türkei: Rund 12.200 Einbürgerungen (+5 Prozent)
  • Rumänien: Rund 6.900 Einbürgerungen (+17 Prozent)

Zwischen 2000 und 2020 wurden insgesamt mehr als 2,7 Millionen Menschen in Deutschland eingebürgert. Mehr als 700.000 von ihnen waren Türkinnen und Türken.QuelleStatistisches Bundesamt (2022): Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2021, Tab1

Warum lassen sich nur wenige Menschen einbürgern, die eigentlich das Recht dazu hätten? Zum einen liegt das an hohen Anforderungen für die Einbürgerung, zum anderen an zu wenig Personal in den Behörden. Diese und weitere Gründe haben Expert*innen auf einem >> Pressegespräch diskutiert (2017). Der Politikwissenschaftler Dietrich Thränhardt erklärt weitere Gründe in einem >> Artikel hier (2018)

Wie viele Menschen könnten sich einbürgern lassen?

Wer die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt, ist statistisch nur schwer zu erfassen. Das Statistische Bundesamt geht deshalb vereinfachend von der Annahme aus, dass ausländische Staatsbürger*innen, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben, eingebürgert werden könnten.

Ende 2020 waren das laut "Ausländerzentralregister" (AZR) rund 5 Millionen Menschen. Im Jahr 2020 wurden allerdings nur 109.900 Menschen eingebürgert. Das "ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial" liegt daher lediglich bei rund 2,2 Prozent. QuelleStatistisches Bundesamt (2021): "Ausländische Bevölkerung 2020", S. 86 f.; Statistisches Bundesamt (2021): Pressemitteilung vom 26.05.2021; Destatis auf Anfrage des MEDIENDIENSTES 

Die Quoten variieren deutlich zwischen den Bundesländern. Die Quote ist in Thüringen und Sachsen mit rund vier Prozent deutlich höher als in anderen Ländern wie Baden-Württemberg (2,1 %) oder dem Saarland (1,9 %). Einem Forschungsbericht der Robert-Bosch-Stiftung zufolge hängen die Quoten oft mit der Zusammensetzung der nichtdeutschen Bevölkerung in den Ländern zusammen. Fallstudien würden allerdings auch zeigen, dass Maßnahmen in den Kommunen – insbesondere Einbürgerungskampagnen – messbare Effekte haben.Quelle Robert Bosch Stiftung (2021): "Forschungsbericht - neue Erkenntnisse: Neubürger:innen in Stadt und Land: Wie kommt es zu den großen Unterschieden bei den kommunalen Einbürgerungsquoten?"; Statistisches Bundesamt (2021): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Einbürgerungen 2020, S. 15

Wenig Einbürgerungen können ein "Problem für die Demokratie" sein, weil viele Menschen dauerhaft in Deutschland leben, die kein Wahlrecht haben. Darüber haben Expert*innen auf einem >> Pressegespräch diskutiert (2017).

Was ist der Einbürgerungstest?

2008 wurde in Deutschland der sogenannte Einbürgerungstest eingeführt. Seitdem müssen Menschen, die sich einbürgern lassen möchten, 33 Fragen zur deutschen Gesellschaft und Politik beantworten – mindestens 17 davon richtig. Vom Test befreit sind Personen unter 16 sowie Antragsteller*innen, die die Anforderungen aus gesundheitlichen Gründenwegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Ebenso ausgenommen sind Personen mit deutschem Schulabschluss oder einem abgeschlossenen Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaft an einer deutschen Hochschule.QuelleBundesinnenministerium: Einbürgerung

Von den 33 TestfragenDie Fragen werden aus einem Katalog von 310 Fragen ausgewählt. behandeln 30 die Geschichte und Politik der Bundesrepublik und drei das Bundesland, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin wohnt. Beispielfragen sind: Wie heißt die deutsche Verfassung? Was ist die Bundeswehr? Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken?QuelleBAMF: Der Einbürgerungstest; BAMF: Fragenkatalog zum Test"Leben in Deutschland" und zum "Einbürgerungstest"

Für den Einbürgerungstest haben die Teilnehmer*innen eine Stunde Zeit. Er kann beliebig oft wiederholt werden. Jeder Versuch kostet 25 Euro.QuelleBAMF: Der Einbürgerungstest; Land Sachsen-Anhalt: Einbürgerungstest

Nach AngabenBAMF auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, 07.02.2020 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben 2019 rund 44.000 Personen am Einbürgerungstest teilgenommen – 98,4 Prozent erfolgreich. Seit der Einführung im Jahr 2008 liegt die Erfolgsquote bei über 98 Prozent (siehe Tabelle).QuelleBAMF auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, 07.02.2020

Expert*innen haben wiederholt Kritik am Einbürgerungstest geübt: Er mache das Einbürgerungsverfahren komplizierter und schrecke Menschen davon ab, sich einbürgern zu lassen.QuelleArtikel des MEDIENDIENSTES vom 28.08.2013

Was ist die Optionspflicht?

Die Optionspflicht ist eine Sonderregelung für Menschen, die als Kind zweier ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurden und neben dem Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass besitzen: Sie müssen sich bis zu ihrem 22. Geburtstag entscheiden, welche der beiden Staatsangehörigkeiten sie dauerhaft behalten wollen. Die jeweils andere wird entzogen.QuelleBAMF: "Einbürgerung in Deutschland"

Von der "Optionspflicht" ist ausgenommen, wer:

  • "in Deutschland aufgewachsen ist" – das heißt bis zu seinem 22. Geburtstag
    • acht Jahre in Deutschland gelebt hat,
    • sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen ist
    • oder einen Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben hat.
  • neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz besitzt.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 29 Abs. 1 und 1a

Wer bekommt die doppelte Staatsbürgerschaft?

Obwohl Mehrstaatigkeit nach offizieller Erklärungsiehe Bundestags-Drucksache 18/4715, Seite 2 vermieden werden soll, gibt es viele Menschen in Deutschland, die zwei oder mehrere Pässe haben. Das hat unterschiedliche Gründe:

  1. Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, erwerben in der Regel per Geburtsrecht beide Staatsangehörigkeiten – und können diese auch behalten.
  2. Auch Kinder ausländischer Eltern erhalten seit 2000 unter bestimmten Voraussetzungen mit der Geburt zusätzlich den deutschen Pass. Für einige von ihnen gilt jedoch die Optionspflicht – das heißt: Sie müssen sich zwischen dem 18. Geburtstag und dem 22. Geburtstag für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.
  3. Einbürgerungen: Zwar soll bei Einbürgerungen das Entstehen von Mehrstaatigkeit vermieden werden. In der Praxis gibt es aber viele Ausnahmensiehe § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz. So akzeptieren deutsche Behörden eine Einbürgerung "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" etwa, wenn
    • eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nach dem Recht des bisherigen Staates nicht möglich ist oder der bisherige Staat die Entlassung regelmäßig verweigert. Das trifft etwa auf Afghanistan, Algerien, Eritrea, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien oder Tunesien zu.
    • der Person bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen würden.
    • die Person Bürger*in der Europäischen Union oder der Schweiz ist.
    • die Person ein anerkannter Flüchtling nach der "Genfer Flüchtlingskonvention" ist.
    Quelle§ 12 Staatsangehörigkeitsgesetz

Zahl der Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft in Deutschland

Genaue Zahlen zu Doppelstaatler*innen sind nicht bekannt. Die Angaben variieren zwischen 2,6 und 4,3 Millionen Personen in Deutschland, die neben der deutschen (mindestens) eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

Laut Zensus 2011 gab es 4,3 Millionen Doppelstaatler*innen, davon hatten

  • 710.000 auch die russische,
  • 690.000 die polnische und
  • 530.000 die türkische Staatsbürgerschaft.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, Bundesdrucksache 18/9554, 06.09.2016

Laut Mikrozensus gab es 2021 hingegen nur knapp 2,6 Millionen deutsche Doppelstaatler*innen. Diese Zahl dürfte zu niedrig sein. Denn: Der Mikrozensus beruht auf Selbstauskünften der Befragten. Viele wissen nicht, dass sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, möchten es möglicherweise nicht angeben oder sehen die zweite Staatsangehörigkeit nicht als Teil ihrer Identität an.QuelleStatistisches Bundesamt (2022): "Bevölkerung mit Migrationshintergrund - Ergebnisse des Mikrozensus 2021", S. 167

Aber auch die Zahl von 4,3 Millionen Doppelstaatler*innen aus dem Zensus 2011 ist nicht genau. Der Zensus beruht auf Eintragungen aus Melderegistern. Diese enthalten häufig Fehler, etwa weil die Behörden des zweiten Landes Deutschland nicht immer darüber informieren, dass eine Person ausgebürgert wurde. Die tatsächliche Zahl der Doppelstaatler*innen dürfte zwischen 2,6 und 4,3 Millionen liegen.

In einer StudieThränhardt 2017: Einbürgerung im Einwanderungsland Deutschland aus dem Jahr 2017 schätzt der Migrationsforscher Dietrich Thränhardt die Zahl der Doppelstaatler*innen auf 2,9 Millionen. Zudem geht Thränhardt davon aus, dass etwa 10,1 Millionen Deutsche das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Die wenigsten würden dieses Recht aber wirklich einfordern.QuelleThränhardt (2017): "Einbürgerung im Einwanderungsland Deutschland", S. 21 bzw 20

Wie viele Eingebürgerte dürfen ihren alten Pass behalten?

2020 durften rund 65 Prozent der neu Eingebürgerten ihren alten Pass behalten.QuelleStatistisches Bundesamt (2021): Fachserie 1 Reihe 2.1. S. 115f

Ob ein Antrag auf Mehrstaatigkeit Erfolg hat, ist von Herkunftsland zu Herkunftsland sehr unterschiedlich:

Wann bekommen Ausländer den deutschen Pass?

Erwerb bei Geburt in Deutschland und ausländischen Eltern Seit dem 01.01.2000 erwerben die Kinder ausländischer Eltern, von denen mindestens ein Elternteil bestimmte aufenthaltsrechtliche Kriterien erfüllt, bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit.

Welche Unterlagen sind erforderlich um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Unterlagen zusammenstellen.
Geburtsurkunden..
Abstammungsurkunden..
Heiratsurkunden..
Familienbücher..
Ausländische Personaldokumente ( z. B. Reisepass, Identitätskarten, Ausländerausweise).

Welche Arten von Einbürgerung gibt es?

Begriffsabgrenzung.
dem Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt, was an den Geburtsort (Geburtsortsprinzip) oder Abstammung (Abstammungsprinzip) anknüpfen kann. ... .
dem Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Adoption oder durch Heirat,.
der Ehrenbürgerschaft..

Kann man sich nach 6 Jahren einbürgern lassen?

Wer kann eingebürgert werden? Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Sie halten sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.