Wie ist eine ladung bei dunkelheit kenntlich zu machen

Für Ladung, die hinter dem LKW heraus ragt, gibt es detaillierte gesetzliche Vorschriften. Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt. Das Fahrzeug oder der Zug inklusive der Ladung darf aber nicht länger als 20,75 Meter sein.

Ladung, die mehr als einen Meter nach hinten über die Rückstrahler hinausragt, muss vom Fahrzeugführer besonders kenntlich gemacht werden: entweder durch eine hellrote, mindestens 30 mal 30 Zentimeter große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne oder durch ein ebenso großes hellrotes, quer zur Fahrtrichtung aufgehängtes Schild. Alternativ kann man auch einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 Zentimeter verwenden.

Beleuchtung bei Dunkelheit

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn hängen, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass andere Verkehrsteilnehmer sie übersehen.

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, müssen außerdem mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle und ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 Zentimeter angebracht werden.

Das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei kontrolliert häufig die Ladungssicherung. Geht von der mangelhaft gesicherten Ladung eine Gefahr aus, dürfen die Kontrollbehörden die Weiterfahrt untersagen. Bei einem Verstoß gegen die Abmessungen können sie gegen den Fahrer ein Bußgeld von mindestens 50 Euro verhängen (nach der Punktereform zum 1. Mai 2014 wohl sogar ab 70 Euro). Daneben droht derzeit ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. (ir)

    Wie transportiere ich große Gegenstände sicher?

    Um sperrige Objekte sicher von A nach B zu befördern, sollten ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden: Sowohl die zulässige Gesamtlast des Pkw (bzw. die maximale Achslast) als auch Vorkehrungen gegen das Verrutschen des Objekts gilt es im Vorfeld zu beachten und vorzubereiten. Aber selbst der geräumigste Pkw erreicht irgendwann seine Grenzen und verneint bei Kühlschrank und großen Möbeln.

    Möchte man die Ladung auf dem Dach transportieren, kann ein stabiler Dachgepäckträger helfen. Belädt man diesen nach Vorschrift und Anleitung, ist das Fahrrad oder Surfboard schnell und sicher verstaut. Doch der große Kühlschrank lässt sich auf dem Dach nicht so gut fortbewegen.

    Oft lohnt sich deshalb das Mieten eines Lieferwagens. Viele Bau-und Möbelmärkte bieten diesen Service an, für einen bestimmten Zeitraum manchmal sogar kostenfrei. Eine weitere Option kann an den eigenen Pkw gehängt werden: Lange Bretter beispielsweise lassen sich gut auf einem Anhänger transportieren. Sollte auch hier die Ladung überstehen, greift man zur hellroten Kennzeichnung in Form einer Fahne oder eines Schilds.

    Überstehende Ladung – was gilt es zu beachten?

    Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist es ratsam, zuerst das zulässige Maximalgewicht sowie die erlaubten Maximalmaße von Auto samt Ladung zu prüfen. Der nächste Schritt ist das korrekte Beladen und die anschließende Ladungssicherung. Die überstehende Ladung darf weder die eigene Sicht einschränken noch wichtige Lichter oder das Nummernschild verdecken. Und natürlich ist das Überladen des Fahrzeugs unbedingt zu vermeiden. Doch das ist noch nicht alles! Welche Punkte außerdem wichtig sind, ist im FAQ zusammengefasst.

    Überstehende Ladung kennzeichnen – welche Möglichkeiten gibt es?

    Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rücklichter des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss man sie ausreichend kennzeichnen. Dafür muss entweder eine hellrote Fahne mit Querstange oder ein hellrotes Schild (jeweils mit den Maßen 30 x 30 cm) quer zur Fahrtrichtung angebracht werden. Alternativ kann man auch einen gleichfarbigen zylindrischen Körper mit einem Durchmesser von mind. 35 cm verwenden. Für alle drei Sicherungshilfen gilt: Sie dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn befestigt werden.

    Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen?

    Der § 17 der StVO besagt, dass wenn Dämmerung, Dunkelheit oder schlechte Sichtverhältnisse es erfordern, Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen sind. Diese dürfen dabei weder verschmutzt noch verdeckt sein. Um anderen Verkehrsteilnehmern auch bei Dunkelheit das Ende des Fahrzeugs zu signalisieren, sind deshalb eine rote Leuchte und rote Rückstrahler erforderlich. Auch diese dürfen nicht höher als 1,5 m angebracht werden.

    Seitlich überstehende Ladung muss ebenfalls mit einer Leuchte kenntlich gemacht werden, welche nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht abstrahlt. Diese Regel gilt, wenn die seitliche Ladung mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragt.

    Ist es erlaubt, mit offenem Kofferraum zu fahren?

    Ja, das Fahren mit offenem Kofferraum ist erlaubt – jedoch muss die Ladung ausreichend gesichert sein. Auch Heckklappe und Kofferraumdeckel sollten mithilfe von Spanngurten befestigt werden. Hierfür sind in der Regel ausreichend Ösen und Haken im Fahrzeug vorhanden. Es bedarf also nur einiger Hilfsmittel und dem Transport mit dem Auto steht Nichts im Wege.

    Wie viele Meter darf die Ladung überstehen?

    Sowohl die Maximalmaße für Fahrzeug inklusive Ladung als auch der generell erlaubte Ladungsüberstand sind in der StVO festgelegt.

    • Maximalbreite: 2,55 m
    • Maximalhöhe: 4 m
    • Maximallänge: 20,75 m

    Je nach Fahrstrecke und Fahrzeughöhe unterscheidet sich der erlaubte Überstand folgendermaßen:

    • Ladungsüberstand nach hinten (unter 100 km Strecke): 3 m
    • Ladungsüberstand nach hinten (über 100 km Strecke): 1,5 m
    • Ladungsüberstand nach vorne (bis 2,5 m Fahrzeughöhe): nicht erlaubt
    • Ladungsüberstand nach vorne (ab 2,5 m Fahrzeughöhe): bis 0,5 m

    Ausnahmen gibt es bei Kühl- und land- bzw. forstwirtschaftlichen Fahrzeugen – ihnen werden etwas größere Maximalmaße eingeräumt. Für überstehende Ladung beim Pkw sind jedoch vor allem die 1,5 m bis 3 m wichtig, welche Ladung nach hinten überstehen darf.

    Überstehende Ladung – wie hoch ist ein Bußgeld?

    Je nach Verstoß kann überstehende Ladung beim Pkw Verwarngelder zwischen 20 € und 60 € zur Folge haben – mehrere Verstöße summieren sich dabei schnell. Ist die Ladung beispielsweise höher, breiter oder länger als erlaubt oder ragt unzulässig nach vorne hinaus, sind jeweils 20 € fällig. Die gleiche Summe muss man zahlen, wenn man mit Ladung erwischt wird, die bei einer Beförderungsstrecke bis 100 km mehr als 3 Meter nach hinten hinausragt, bzw. mehr als 1,5 Meter bei über 100 km Fahrstrecke.

    Fehlen die vorgeschriebenen Sicherungsmittel oder ragen schlecht erkennbare Gegenstände seitlich aus dem Pkw heraus, sind 25 € Bußgeld fällig. Ganze 60 € muss man zahlen, wenn die Ladung höher als 4,20 m ist.

    Darf ich mit überstehender Ladung auf die Autobahn?

    Sind alle Maßnahmen zur Sicherung der Ladung beachtet worden, ist das Fahren auf der Autobahn kein Problem. Großes und schweres Gepäck hat jedoch Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs – und das selbst ohne Dachträger oder Anhänger.

    Tipp: Rechnen Sie mit dem veränderten Fahrverhalten Ihres Pkw. Nicht nur das Verhalten in Kurven, auch die Bremswege verändern sich in einem voll beladenen Auto. Das Fahren mit einem Anhänger bedarf zudem etwas an Eingewöhnung. Ein besonders ruhiges und vorausschauendes Fahrverhalten ist deshalb Ihre beste Begleitung.

    Gefährdet man die Verkehrssicherheit oder verliert gar einen Teil der Ladung, sind hohe Bußgelder und auch – je nach Situation – die Eintragung eines Punktes in Flensburg eine mögliche Folge.

    Transport mit Anhänger – was gilt es zu beachten?

    Ist man mit einem Transportanhänger unterwegs, gelten dieselben Regeln wie für überstehende Ladung beim Pkw. Der Anhänger darf einen Überstand von 1,5 m bis zu 3 m nach hinten haben, je nachdem, wie weit die Wegstrecke ist. Ab 1 m Überstand nach hinten ist dabei eine Kennzeichnung durch Fahne, Schild oder zylindrischen Körper erforderlich. Natürlich hat auch ein Anhänger Maximallasten, die man nicht überschreiten möchte. Sind jedoch alle Vorgaben geprüft und das Gepäck ausreichend gesichert, hat man beste Voraussetzungen für einen optimalen Transport.

    Eine sichere Fahrt ist also auch mit sperriger Ladung kein Problem – wenn man die Sicherheitsmaßnahmen beachtet. Sind noch Fragen offen? Wir beraten Sie gerne auch bei Anliegen rund um die Versicherung Ihres Kraftfahrzeugs! Neben klassischen Kfz-Versicherungen bieten wir bei Verti auch verschiedene Zusatzoptionen an. Zum Beispiel bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, wenn die Ladung in Ihrem Wohnmobil verrutscht! Nutzen Sie doch unseren Online-Tarifrechner oder lassen Sie sich gerne von uns persönlich unter 030 – 890 003 003 beraten!

    Wie ist die Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen?

    2.2.22-108 Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt? Damit die Ladung von anderen Fahrern rechtzeitig wahrgenommen wird, muss sie durch Beleuchtung kenntlich gemacht werden.

    Wie ist bei Dunkelheit die Ladung zu kennzeichnen?

    Daher muss rückwärtige Ladung, die mindestens einen Meter über das Fahrzeug hinausragt, kenntlich gemacht werden. Bei Dunkelheit muss dies durch eine rote Leuchte und Rückstrahler erfolgen.

    Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechte Sicht kenntlich zu machen wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzung Leuchten des Fahrzeuges hinaus ragt?

    Wenn die Ladung mehr als 40 cm über die „normalen“ Beleuchtungseinrichtungen hinausragt und nicht kenntlich gemacht wird, so ist sie sowohl für den Gegenverkehr als auch für nachfolgende Fahrzeuge, die einen Überholvorgang durchführen eine Gefahr, weil die tatsächliche Fahrzeugbreite nicht zu erkennen ist.

    Wie muss man Ladung kennzeichnen?

    Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rücklichter des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss man sie ausreichend kennzeichnen. Dafür muss entweder eine hellrote Fahne mit Querstange oder ein hellrotes Schild (jeweils mit den Maßen 30 x 30 cm) quer zur Fahrtrichtung angebracht werden.

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