Wie breit darf ein Auto einschließlich Ladung sein?

LKW-Fahrer haben im Straßenverkehr eine Sonderrolle inne. Nicht nur, dass LKW-Fahrer zum Großteil Berufsfahrer sind, hebt sie von anderen Verkehrsteilnehmern ab. Darüber hinaus sind ihre Fahrzeuge um einiges größer, schwerer und sperriger als gewöhnliche PKW und Motorräder.

Eine besondere Verantwortung kommt den Fahrern der Lastwagen auch im Bezug auf die LKW-Abmessungen zu. Denn durch ihre Größe sind bei LKW Breite und Länge auf einigen Straßen in Deutschland problematisch. Daher ist sie immer ein Faktor, den ein LKW-Fahrer im Hinterkopf haben muss. Auch die LKW-Breite im Innenraum ist davon betroffen und bestimmt, wie viel Ladung ein LKW transportieren kann.

Doch welche Regelungen gelten genau im Bezug auf die LKW-Breite? Welche ist die maximale Breite eines LKW, der zum Transport geeignet ist? Diese und weitere Fragen werden im Beitrag beantwortet.

FAQ: LKW-Breite

Ist die zulässige Breite von einem LKW gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, in § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist definiert wie breit ein LKW sein darf.

Wie breit darf ein LKW sein?

Ein LKW darf maximal 2,55 m breit sein. Wird dies überschritten muss es gekennzeichnet werden und eine Genehmigung für Übermaße eingeholt werden.

Drohen Sanktionen, wenn die Breite überschritten wird?

Es können Bußgelder drohen, wenn die Maße des LKW überschritten werden. Wie hoch diese sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Zulässige LKW-Breite in Deutschland

Die in Deutschland zulässige max. LKW-Breite geht aus § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hervor. Hier ist diese für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger – mit Ausnahme von Schneeräumungsgeräten und Winterdienstfahrzeugen – festgelegt.

Demnach dürfen auch LKW eine Breite von 2,55 Metern nicht überschreiten. Diese Breite geht genau aus § 32 Abs. 1, 1. StVZO sowie aus § 22 StVO hervor. Doch gibt es Ausnahmefälle, in denen diese max. Breite des LKW überschritten werden darf? Gilt diese Begrenzung der LKW-Breite mit Spiegel oder ohne? Diese Fragen werden in den folgenden Abschnitten erörtert.

Die LKW-Breite innen – die Ladefläche des LKW – wird ebenfalls durch diese Breite begrenzt, da die Breite des Anhängers die des Fahrzeugs nicht überschreiten darf. Achten Sie auch darauf, dass die Ladung eines LKW zwar hinten herausragen darf, aber seitlich in jedem Fall die Grenze von 2,55 m einzuhalten ist, wenn keine anderweitige Genehmigung eingeholt wird.

Ausnahmen der zulässigen Breite von LKW

An Baustellen kann für LKW-Fahrer die maximale Breite des Fahrzeugs von Bedeutung sein.

Es gibt einige Fälle, in denen die zulässige LKW-Breite von den 2,55 m abweicht. Dies ist der Fall bei land- und forstwirtschaftlichen Geräten sowie bei Fahrzeugen, die der Straßeninstandhaltung dienen. Diese dürfen eine maximale Breite von drei Metern haben. Eine weitere Ausnahme bei der LKW-Breite stellen Kühltransporter dar. Aufgrund ihrer dicken wärmegedämmten Seitenwände dürfen diese Fahrzeuge bis zu 2,60 m breit sein.

Wie wird die LKW-Breite gemessen?

Als nächstes stellt sich eine weitere Frage: Wie bemisst sich die Breite eines LKW? Wird diese mit Spiegel bemessen oder fließen die Seitenspiegel nicht in die Messung mit ein? Tatsächlich wird die maximale Breite von LKW und Ladung ohne die Seitenspiegel gemessen. Von Spiegel zu Spiegel können Fahrzeuge im Einzelfall also auch breiter sein als 2,55 m.

Geschichte der normierten LKW-Breite in Deutschland

Die Beschränkung der Breite von LKW besteht in Deutschland bereits seit über einhundert Jahren. Schon 1908 wurden die ersten Vorschriften zu Spurbreite und Radstand erlassen. Am 15. Juli 1930 wurde schließlich die maximale Breite von LKW konkret auf 2,25 m bzw. 2,35 m festgelegt. In den kommenden Jahrzehnten wurde die LKW-Breite noch zweimal vergrößert. So konnten Lastwagen die ausgebaute Infrastruktur besser ausnutzen und ihr Handelsvolumen erhöhen, was besonders im Zuge der europäischen Integration und Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wichtig wurde.

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

§ 22  Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. 

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. 

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. 

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen. 

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.7.09-202 / 3 Fehlerpunkte

Wie breit darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung höchstens sein (ausgenommen Fahrzeuge mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und Kühlfahrzeuge)?

(()) m

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.29-203 / 3 Fehlerpunkte

Ein 2,50 m breites Kraftfahrzeug wird mit sperrigen Gütern so beladen, dass die Ladung seitlich um 50 cm über die Begrenzungs- und Schlussleuchten hinausragt. Was ist für den Transport zu beachten?

Wie breit darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung höchstens sein ausgenommen?

Wer breiter und höher laden muss, braucht eine Ausnahme- genehmigung nach § 29 und § 46 StVO. Die Fahrzeugbreite darf bis 2,55 m (LKW oder Anhänger) 2,55 m sein und mit Ladung einschließlich Ladungsträger nicht breiter als 3 m .

Wie breit darf ein Fahrzeug sein Fahrschule?

Wie groß darf ein Fahrzeug maximal sein? Ein Fahrzeug darf inklusive Ladung maximal 2,55 Meter breit, 12 Meter lang sein und 4 Meter hoch sein. Die maximal erlaubte Länge einer Fahrzeugkombination beträgt 18 Meter. Inklusive Ladung darf eine Fahrzeugkombination höchstens 20,75 Meter lang sein.

Wie hoch darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung?

Gemäß § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung darf auch bei einem Fahrzeug samt Ladung eine Höhe von 4 Metern nicht überschritten werden. Die Ladung darf also nicht über die 4 Meter hinausragen und muss dementsprechend befestigt sein. Eine Ausnahme gilt hier für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Wie hoch und breit darf ein Fahrzeug sein?

Die höchstzulässige Breite ist in § 32 StVZO geregelt. Die Breite der Fahrstreifen ist in Deutschland festgelegt. Dementsprechend darf ein Fahrzeug nur in Ausnahmefällen eine zulässige Gesamtbreite von 2,55 m überschreiten. Für Personenkraftwagen gilt eine maximal zulässige Breite von 2,5 m.

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