Wer darf mit 62 in Rente?

Geringere Hürden hat die „Alters­rente für lang­jährig Versicherte“, deren Renten­eintritts­alter mit 63 Jahren konstant bleibt. Hier sind 35 Jahre in der Renten­versicherung notwendig. Der Ausstieg als „lang­jährig Versicherter“ ist aber im Gegen­satz zum Ausstieg als „besonders lang­jährig Versicherter“ recht teuer. Denn zu den geringeren Entgelt­punkten kommen hier noch Abschläge auf die erarbeitete Rente hinzu. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als regulär in Rente geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Bei 24 Monaten kommt einiges zusammen und die vorzeitige Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt.

Durch das steigende Regelrenten­alter steigt auch für jeden Jahr­gang der Abschlag, den Versicherte in Kauf nehmen müssen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Ab dem Jahr­gang 1964 kostet der Renten­eintritt mit 63 Jahren Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Wichtig: Die Höhe der Rente bleibt auf diesem Niveau und steigt nicht auf den Wert ohne Abschläge an, wenn der Rentner das Regelrenten­alter erreicht hat.

Beispiel: Elena Haupt­mann ist 1964 geboren. Ihr reguläres Renten­alter hätte sie mit 67 Jahren erreicht. Wenn sie bis dahin durch­arbeitet, bekäme sie eine Rente von 1 585 Euro. Bis zu ihrem 63. Geburts­tag käme sie nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1 441 Euro, wenn sie in den alten Bundes­ländern bis dahin 40 Jahre lang durch­schnitt­lich verdient hat. Bei Renten­beginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3). Der Abschlag ergibt dann knapp 207 Euro, sodass 1 233 Euro übrig bleiben. Diese Abschläge würden bis zum Ende ihres Lebens bestehen bleiben. Durch mögliche prozentuale Renten­steigerungen wächst die absolute Differenz sogar noch.

Voraus­setzungen für die Rente mit 63 mit Abschlägen

Versicherte müssen 35 Beitrags­jahre erreichen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflicht­versicherter Arbeitnehmer oder Selbst­ständiger und Jahren mit freiwil­ligen Beiträgen zählen auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitrags­jahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungs­zeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einge­zahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeits­losig­keit und Studium.

Tabelle: Abschläge durch einen früheren Renten­beginn

Bei der Rente für lang­jährig Versicherte mit 35 Versicherungs­jahren wird der Renten­eintritt mit 63 Jahren immer teurer. Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen.

Abschläge ausgleichen kann sich lohnen

Versicherte müssen nicht mit der gekürzten Rente leben. Es gibt die Möglich­keit, die Abschläge vor Renten­eintritt durch freiwil­lige Einzahlungen in die Renten­versicherung auszugleichen. Die Konditionen sind hier besser, als wenn man das Geld in eine private Renten­versicherung zahlen würde. Das liegt daran, dass sich die Einzahlungen Steuern sparen lassen. Alles dazu in unserem Special Die Rente erhöhen und Steuern sparen.

Buch­tipp: Meine Rente

Richtig planen, mehr heraus­holen. Das gesammelte Finanztest-Expertenwissen über Renten­versicherung, Vorsorge, Riester-Rente, Flexirente und Mütterrente finden Sie in unserem im März 2021 erschienenen Buch Meine Rente. Der Ratgeber der Stiftung Warentest geht anhand vieler anschaulicher Praxis­beispiele auf die wichtigsten Fragen rund um den Renten­eintritt ein. Mit unseren Tipps können Sie mehr heraus­holen!

Viele Deutsche träumen davon, mit dem 60. Geburtstag aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Den Ruhestand genießen, die Enkelkinder heranwachsen sehen, reisen, dem Hobby nachgehen. Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die Regelaltersgrenze ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964. Was bleibt, ist die Überbrückung der fehlenden Jahre mit privaten Mitteln.

Die Rente mit 62 Lebensjahren

Für schwerbehinderte gesetzlich Versicherte ist der Rentenbeginn am frühesten möglich. Sie können mit einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren in Rente gehen, müssen allerdings Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent monatlich in Kauf nehmen. Dafür muss eine Behinderung von 50 Prozent attestiert worden sein. Eine Ausnahme bilden die Geburtsjahrgänge bis 1958 – 1963.

Sie profitieren noch von der Rentenreform – früher begann der Rentenanspruch für Schwerbehinderte mit Abschlägen bei 60 Jahren. Diese Grenze wird schrittweise angehoben. Für die oben genannten Jahrgänge ist daher der Rentenbeginn zwischen 61 Jahren und 61 Jahren und 10 Monaten möglich.

Renteneintritt mit 63 Jahren

Wer besonders lange in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat – also mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet hat (besonders langjährig Versicherter), kann ohne Abschläge nach dem 63. Geburtstag den Ruhestand genießen. Für jüngere Geburtsjahrgänge ändert sich diese Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise auf 65 Jahre.

Auch für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) ist ein Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich. Die Einbußen betragen dann bis zu 14,4 Prozent der Regelaltersrente. Jeder Monat, der früher in Rente gegangen wird, bringt einen Abzug von 0,3 Prozentpunkten mit sich. Diese Abschläge bleiben für die gesamte Dauer des Rentenbezuges bestehen, auch wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer noch etwas hinzuverdienen möchte, darf das nur in beschränktem Maße.

Renteneintritt mit 65 Jahren

Für ältere Geburtsjahrgänge gilt noch die Regelaltergrenze von 65 Jahren. Sie können also mit 65 in Rente gehen.

Regelaltersgrenze: 67 Jahre

Für alle gesetzlich Versicherten ab dem Geburtsjahr 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt haben sie Anspruch auf die Regelaltersrente. Ihr persönliches Renteneintrittsalter errechnet unser Rechner.

Bei Erwerbsminderung ist Frührente möglich

Versicherte, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachzugehen, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Viele Arbeitnehmer machen davon Gebrauch. An ein bestimmtes Alter ist diese Rente nicht gebunden. Doch für den Antrag sind ärztliche Atteste und unter Umständen auch Gutachten notwendig. Bezieher von Erwerbsminderungsrenten erhalten ihre Altersrente, wenn sie 65 Jahre alt geworden sind. Unterschiede beim monatlichen Rentenbetrag gibt es jedoch zwischen den beiden Rentenarten nicht.

Mit Altersteilzeit den Ruhestand vorziehen

Eine Möglichkeit, vorzeitig die Arbeitstätigkeit zu beenden, ist die Altersteilzeit. Diese muss allerdings mit dem Arbeitgeber verhandelt werden, denn einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht. Mit der Altersteilzeit soll dem älteren Arbeitnehmer der schrittweise Übergang in die Rente gelingen. Das wird aufgrund von körperlichen oder auch psychischen Beeinträchtigungen gern in Anspruch genommen. Besonders beliebt bei Unternehmen und Arbeitnehmern ist das Blockmodell. Hier bleibt die Arbeitszeit zunächst wie vereinbart, ausgezahlt wird jedoch nur die Hälfte des Entgeltes. Arbeitgeber sind verpflichtet, noch einmal 20 Prozent der Vergütung aufzustocken. In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit bleibt der Arbeitnehmer dann zu Hause, erhält aber weiterhin den reduzierten Lohn. Außerdem müssen zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Arbeitnehmer können Altersteilzeit nur mit ihrem Chef verhandeln, wenn sie

  • mindestens das 55. Lebensjahr erreicht haben
  • in den letzten fünf Arbeitsjahren 1.080 Kalendertage (das sind 36 Monate, also drei Jahre) einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen.

Die Altersteilzeit muss über Monate hinweg gut geplant werden. Interessante Informationen dazu hat die Techniker Krankenkasse zusammengestellt.

Rente mit 60 durch private Vorsorge

Versicherte, die dennoch schon mit 60 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten, benötigen ein entsprechend großes finanzielles Polster. Sie müssen nicht nur die fehlenden Jahre ohne eigenes Arbeitseinkommen bis zur Rente zwischen­finanzieren, ihre Rente wird auch durch die fehlenden Beitragszahlungen in diesen Jahren geringer ausfallen. Die Alternative sind private Rentenversicherung oder kapitalbildende Lebens­versicherungen, die das Sparguthaben als Rente bereits früher auszahlen können. Vertraglich können hier die verschiedensten Varianten vereinbart werden.

Rentenlücke durch langfristigen Vermögensaufbau schließen

Ein langfristiger Aufbau eines Rentenvermögens muss früh geplant werden. Dazu zählt, sich über den gewünschten Lebensstandard im Alter Gedanken zu machen. So sind zum Beispiel solche Fragen zu beantworten:

  • Wie viel Geld benötige ich im Alter, um meine regelmäßigen Ausgaben zu decken?
  • Entstehen zusätzliche Kosten für eine private Krankenversicherung für die Jahre, in denen keine versicherungs­pflichtige Beschäftigung ausgeübt wird?
  • Welchen zusätzlichen Luxus möchte ich mir leisten und wie kann ich ihn finanzieren?
  • Wie hoch muss das Vermögen sein, damit der frühere Renteneintritt finanzierbar ist?

Für den Aufbau des Vermögens bieten sich die verschiedensten Produkte an, von Versicherungen über Rentensparpläne bis hin zu Aktien und Fonds. Geht es um die Rente, sind sichere Geldanlagen denen vorzuziehen, die eine sehr hohe Rendite versprechen. Einige Zeit vor dem geplanten Rentenbeginn lohnt es sich unter Umständen, das angelegte Geld umzuschichten. Interessierte sollten sich hier Unterstützung von einem erfahrenen Berater sichern.

Was andere Leser auch gelesen haben

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:

Unter welchen Voraussetzungen kann man mit 62 in Rente gehen?

Gibt es eine Altersrente mit 62: Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI ist eine Rente mit 62.
das 62. Lebensjahr vollendet hat,.
35 Jahre Wartezeiten nachweisen kann und..
bei Rentenbeginn der Grad der Behinderung von 50 = Schwerbehinderung vorliegt..

Kann ich schon mit 62 in Rente gehen?

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Kann ich nach 45 Jahren mit 62 in Rente gehen?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 1962 geboren bin?

Mit genau 63 Jahren konnte nach Inkrafttreten der Regelung allerdings nur in Rente gehen, wer 1952 oder früher geboren wurde. ... Wann kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte