Wer den Job wechseln will, sollte seine Kündigungsfrist kennen. Diese regelt die verbleibende Zeit zwischen der Kündigung des Arbeitsvertrages und dem tatsächlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Kurz: Die Kündigungsfrist entscheidet, wann Sie frühestens aus dem alten Vertrag heraus und im neuen Job anfangen können. Wir zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Kündigungsfristen und Sonderregelungen es gibt, wie Sie Ihre Kündigungsfrist berechnen und was Sie bei der Kündigung – Eigenkündigung oder Fremdkündigung durch den Arbeitgeber – beachten müssen… Show
Inhalt (bitte aufklappen)
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Übersicht
Tabelle: Gesetzliche KündigungsfristenGrundsätzlich gibt es 3 Optionen, wo Ihre Kündigungsfrist geregelt ist:
Zusätzlich können die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie Sonderregelungen (siehe unten) eine wichtige Rolle spielen. Kündigungsfrist für ArbeitnehmerDas Arbeitsrecht legt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Kündigungsfristen fest. Entscheidend ist, wer die Kündigung ausspricht. Kündigt der Arbeitnehmer, beträgt die „Grundkündigungsfrist“ vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt für Arbeitnehmer immer gleich lang – solange keine längere Frist vereinbart wurde (siehe Tabelle).
Kündigungsfrist für ArbeitgeberBei der Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Hier gelten laut Tabelle folgende gesetzlichen Fristen: Beide Vertragsparteien können eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbaren. Diese muss aber im Interesse des Arbeitnehmers liegen. Mehrere Jahre an ein Unternehmen gekettet zu sein, erfüllt diese Vorschrift nicht. Deshalb liegt nach herrschender Rechtsprechung die maximale Kündigungsfrist bei sieben Monaten. Zu lange Kündigungsfristen würden einen Jobwechsel erschweren und damit die Berufsfreiheit einschränken. Diese ist durch Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt. Anzeige Gratis-Webinar für alle, die mehr verdienen wollen!Hol dir 17 geniale Tipps, mit denen Du einfach & schnell mehr Gehalt bekommst
(Dauer: 60+ Minuten, deine Anmeldung ist 100% kostenlos.) Jetzt rechtzeitig Platz sichern! Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?Der genaue Zeitpunkt der Kündigung hat großen Einfluss auf die tatsächliche Dauer der Kündigungsfrist. Ein einziger Tag kann dafür sorgen, dass sich die Kündigungsfrist um einen ganzen Monat verlängert. Etwa weil die Betriebszugehörigkeit eine Fristgrenze überschreitet. Für den Beginn der Kündigungsfrist sind daher zwei Kriterien entscheidend: SchriftformDamit eine Kündigung wirksam ist, benötigt sie die Schriftform. Ein im Affekt gebrülltes „Sie sind gefeuert!“ ist ebenso unwirksam wie eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Whatsapp. Wurde die Kündigung nicht schriftlich übermittelt, beginnt auch keine Kündigungsfrist. ZugangNicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben ist ausschlaggebend für den Beginn und die Berechnung der Kündigungsfrist, sondern der Zugang der Kündigung. Gemeint ist damit der Zeitpunkt, wann die Kündigung im sogenannten „Machtbereich“ des Gekündigten ist, er also davon – theoretisch – erfahren kann, dass ihm gekündigt wurde. Weil dieser Zugang der Kündigung regelmäßig für Verwirrung sorgt, haben wir hier ein paar Beispiele zur Erklärung gesammelt:
Für die Berechnung der Kündigungsfrist sind zwei Daten ausschlaggebend. Das Datum im Kündigungsschreiben (Beispiel: „hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“) und – wie oben angesprochen – der Zugang des Kündigungsschreibens. Die anschließende Berechnung der Kündigungsfrist erfolgt dann nach den Regeln aus § 187 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wird Ihre Kündigungsfrist nach Monaten berechnet, muss zwischen der Kündigung und dem Vertragsende mindestens ein voller Monat liegen. Beispiel 1: Ein Mitarbeiter erhält am 1. Februar die ordentliche Kündigung zum 28. Februar. Das Arbeitsverhältnis besteht noch keine zwei Jahre. Durch die kurze Betriebszugehörigkeit gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Der Tag der Aushändigung der Kündigung wird jedoch nicht eingerechnet. Die Frist beginnt daher erst am 2. Februar und kann bis zum Ende des laufenden Monats nicht mehr eingehalten werden (weniger als 4 Wochen). Das Arbeitsverhältnis endet daher erst am 31. März. Beispiel 2: Jetzt ist es umgekehrt – der Arbeitnehmer kündigt seinen Arbeitsvertrag am letzten Tag des Monats, dem 31. August, zum letzten Tag des Folgemonats, dem 30. September. Das Kündigungsschreiben legt er persönlich in der Personalabteilung vor. Die Kündigung gilt als zugegangen. Die 4-Wochen-Frist wurde eingehalten. Der Vertrag endet am 30. September. Falsch berechnete KündigungsfristSollte die Kündigungsfrist falsch berechnet oder falsch angegeben worden sein, wird das von Juristen regelmäßig so ausgelegt, dass der nächstmögliche (dann richtige) Termin gewollt wäre (BAG, 5 AZR 130/12). Sprechen die Umstände nicht dagegen, wird die Kündigung durch einen falschen oder fehlerhaften Beendigungstermin nicht automatisch unwirksam. Es verlängert sich lediglich die Kündigungsfrist und das Ende des Arbeitsverhältnisses. Erhebt der Arbeitnehmer binnen drei Wochen keine Kündigungsschutzklage (zum Beispiel wegen zu kurzer Frist), gilt die Kündigung mit falschem Zeitpunkt als akzeptiert und damit nach § 7 KSchG als wirksam. Das Arbeitsverhältnis endet dann auch zum falschen Termin. Download: Kostenloses KündigungsschreibenNutzen Sie zur Vertragskündigung unsere professionelle und kostenlose Vorlage mit Mustertext. Diese können Sie sich bequem als MS Word-Datei (.docx) herunterladen, umformulieren und ausdrucken. 100 Prozent gratis. Download Kündigungsmuster Kündigungsfrist verkürzenWer früher aus seinem Vertrag will, kann manchmal die verkürzen. Zum Beispiel wenn der Arbeitsvertrag ungültige Klauseln enthält. In dem Fall sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, der die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Arbeitsvertrag prüfen kann. Weitere Möglichkeiten, um die Kündigungsfrist zu verkürzen:
ACHTUNG: Wer das Arbeitsverhältnis eigenmächtig beendet und einfach nicht mehr zur Arbeit kommt (selbst mit schriftlicher Kündigung), muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Nicht selten beträgt die Höhe der Strafe ein Monatsgehalt. Im Arbeitsvertrag kann auch eine höhere Summe geregelt sein. Kündigungsfrist: Sonderregelungen und AusnahmenRund um die Kündigungsfrist gibt es diverse Ausnahmen und Sonderregelungen. Diese stellen wir im Folgenden genauer vor: Sonderregelung in der ProbezeitDie Probezeit dauert in der Regel maximal sechs Monate. In dieser Phase gelten besondere Regelungen, auch für die Kündigung in der Probezeit:
Sonderregelung durch ArbeitsvertragRegelungen und Klauseln zu Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag können unwirksam sein. Diese sollten deshalb genau geprüft werden.
Sonderregelung durch Tarifvertrag und TVÖDDie Regelungen in Tarifverträgen können vom Arbeitsvertrag oder den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, muss dieser deshalb genau geprüft werden:
Sonderregelung für Mitarbeiter unter 25 Jahren?Für Verwirrung sorgt regelmäßig ein Absatz im § 622 BGB. Dort heißt es: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass dies unzulässig ist (EuGH, C-555/07).
Sonderregelung bei befristeten ArbeitsverträgenEin befristeter Arbeitsvertrag unterscheidet sich von anderen Formen. Durch die Befristung ist eine Kündigung nicht vorgesehen.
Sonderregelung für SchwerbehinderteMenschen mit Behinderung beziehungsweise Schwerbehinderte genießen als Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz. Maßgeblich hierfür sind die Paragraphen § 85 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Sie treten in Kraft, wenn das Arbeitsverhältnis über sechs Monate hinaus existiert.
Sonderregelung bei Insolvenz des ArbeitgebersMeldet ein Arbeitgeber Insolvenz an, ist es natürlich eine Ausnahmesituation. Für diese gelten entsprechend abweichende Regelungen:
Sonderregelung in KleinbetriebenSogenannte Kleinbetrieben ist es nicht zuzumuten, Angestellte nach einer Kündigung noch lange weiter beschäftigen zu müssen. Für diese Arbeitgeber gibt es andere Regelungen:
Kündigungsschutzklage bei fehlerhafter KündigungWer eine Kündigung erhält, sollte diese immer genau prüfen. Selbst wenn Kündigungsfristen korrekt eingehalten wurden, kann eine Kündigung unwirksam sein, weil beispielsweise andere Vorgaben wie die Sozialauswahl nicht berücksichtigt wurden. Bei Formfehlern oder falschen Fristen müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang widersprechen und Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Frist gilt auch, wenn Sie krank oder im Urlaub sind und beginnt, sobald die Kündigung im schon angesprochenen Machtbereich landet. Vorsicht: Falle des Chefs!Manche Arbeitgeber machen im Nachgang zur Kündigung Versprechungen zu hohen finanziellen Entschädigungen. Lassen Sie sich davon nicht einlullen. So manches Unternehmen hat Ex-Mitarbeiter erst großzügige Zahlungen in Aussicht gestellt – und konnte sich nach Ablauf der 3-wöchigen Frist für die Kündigungsschutzklage nicht mehr an derlei Zusagen erinnern. Die Kündigung ist dann per Fristablauf rechtswirksam. Warum also noch einen Euro Abfindung zahlen? Sehen Sie eine Chance für eine Kündigungsschutzklage, dann reichen Sie diese auch fristgerecht ein. Es stärkt nur Ihre Verhandlungsposition. Nach der Kündigung: Die Kündigungsfrist sinnvoll nutzenDie letzten Arbeitstage im alten Job sollten Sie dazu nutzen, alle losen Enden zuzubinden und offene Projekte abzuschließen. Ganz Wichtig: Dokumentieren Sie jeden Ihrer Schritte. Auch ohne böse Absicht zu unterstellen, ist es sinnvoll, sich gegen spätere Vorwürfe abzusichern und alle offenen Flanken zu schließen. Die folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen:
Was andere Leser dazu gelesen haben
[Bildnachweis: Karrierebibel.de]
Was bedeutet zum 15 kündigen?Gesetzliche Kündigungsfristen
Für eine Kündigung des Arbeitnehmers beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers kommt es für die Berechnung der Frist auf die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers an.
Ist der Tag der Kündigung der letzte Arbeitstag?Das Datum bei der Kündigung zum Monatsende ist immer der letzte Tag des Monats. Bei einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zum Beispiel einem Monat im Oktober 2021 ist also immer das Monatsende zum Ende des nächsten Monats, hier November 2021, möglich.
Wie schreibe ich eine Kündigung zum 15?Sehr geehrte/r Frau/Herr [Vertragspartner], hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ______ ordentlich und fristgerecht zum ______ oder zu nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Was bedeutet Kündigung zum letzter Arbeitstag?Die gesetzliche Kündigungsfrist besagt, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen können. Damit ist in Ihrem nächsten Kündigungsschreiben als letzter Arbeitstag entweder der 15. eines Monats oder der letzte Tag des Monats (28. / 30.
|