Welche Rechtsformen werden in welchen Abteilungen des HR geführt?

Handelsregister A

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt.

In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:

  • der Einzelkaufmann (abgekürzt e.K., e.Kfm. bei Kauffrauen e.Kfr. und Betriebe der öffentlichen Hand, soweit sie gewerblich tätig sind (= Eigenbetriebe)
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co. KG
  • die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Der Abteilung A des Handelsregisters sind zu entnehmen:

  • Rechtsform und Sitz sowie inländische Geschäftsanschrift des Unternehmens
  • Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens, gesetzliche Vertreter nebst Vertretungsbefugnis
  • bei Kommanditgesellschaften die Höhe der Kommanditeinlage der Kommanditisten
  • die Bestellung oder Abberufung von Prokuristen
  • ein möglicher Haftungsausschluss bei Geschäftsübernahme
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, Ablehnung der Eröffnung mangels Masse
  • die Auflösung einer Gesellschaft
  • das Erlöschen der Firma
  • Für die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung werden die Geschäftsführer, deren Befugnisse sowie die Mitglieder der Vereinigung eingetragen
  • Unternehmensverträge, Umwandlungsvorgänge nach dem UmwG

Die geltenden Bestimmungen ergeben sich für den Einzelkaufmann, die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), für die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung aus dem EWIV-Ausführungsgesetz.

Das Eintragungsverfahren ist in der Handelsregisterverordnung geregelt.

Ich bin Kaufmann und möchte mich in das Handelsregister eintragen lassen. In welcher Form müssen die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden?

Die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung A erfolgt gemäß § 12 HGB

  • aufgrund einer Anmeldung (= Antrag zur Eintragung), welche dem Registergericht
  • elektronisch
  • in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB, §§ 39 f BeurkG) eingereicht werden muss.

Sie müssen sich also grundsätzlich an eine(n) Notarin/Notar wenden.

Sind mit der Anmeldung auch die Versicherung über die Bestellbarkeit abzugeben (wie dies z.B. bei der Ersteintragung der Rechtsträger und bei Veränderungen bei den gesetzlichen Vertretungsverhältnissen der Fall ist), setzt dies eine vorherige Belehrung  über die unbeschränkte Auskunftspflicht voraus. Eine solche kann von Ratschreiber nicht vorgenommen werden.

Wie reiche ich die Anmeldung und die Dokumente beim Registergericht ein?

Anmeldungen und Dokumente sind nach § 12 HGB elektronisch über das elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen.

Welches Registergericht ist zuständig für Anmeldungen und Auskünfte?

Die Handelsregister werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.

Das für Sie zuständige Registergericht finden Sie hier.

Werden die Handelsregister elektronisch geführt?

Die Handelsregister sind inzwischen digitalisiert. Die Registerdaten sind über das Internet abrufbar.

Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite

     Elektronisches Handelsregister

     www.unternehmensregister.de

     www.handelsregisterbekanntmachungen.de

Inhaltsverzeichnis zum eingetragenen Kaufmann (e.K.):

  1. e.K. Welche Rolle spielt die Firma bei der Eintragung?
  2. Rechtliche Vorschriften für den e.K.
  3. Wann ist die Eintragung ins Handelsregister obligatorisch?
  4. So funktioniert die Eintragung ins Handelsregister
  5. Was ist bei der Anmeldung zu beachten
  6. Vorteile eines eingetragenen Kaufmanns
  7. Nachteile eines eingetragenen Kaufmanns
  8. Muss man sich als Einzelkaufmann mit einem Handelsgewerbe eintragen lassen?
  9. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Istkaufmann und einem Kannkaufmann?
  10. Welche Angaben müssen beim Kaufmann im Handelsregister gemacht werden?
  11. Muss man sich als Kaufmann beim Gewerbeamt anmelden?
  12. Haftet der Einzelkaufmann mit seinem Privatvermögen?
  13. Was ist ein eingetragener Kaufmann?
  14. Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister?
  15. Gilt die Befreiung von der Bilanzierungspflicht bei einem Gewinn von weniger als 50.000 Euro auch für den eingetragenen Kaufmann?
  16. Ab wann kann ein eingetragener Kaufmann zum Handelsrichter berufen werden?
  17. Gibt es besondere Zulassungsvoraussetzungen?
  18. Was ist zu beachten, wenn man Mitarbeiter beschäftigen will?
  19. Ist eine Eintragung in eine Handwerksrolle notwendig?
  20. Ist bei einem zulassungsfreien Handwerk eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig?

Im Handelregister wird der oder die e.K. in der Abteilung A geführt. Wer als Einzelkaufmann ein Handelsgewerbe treibt, kann, muss sich aber nicht eintragen lassen. Seine Eigenschaft als Kaufmann verliert er nicht, wenn er nicht eingetragen ist. Anders sieht es allerdings bei sogenannten Kleingewerbetreibenden und Minderkaufleuten aus. Sie werden erst dann als Kaufmann bezeichnet, wenn sie in das Register eingetragen werden.

e.K. – Welche Rolle spielt die Firma bei der Eintragung ?

Ein eingetragener Kaufmann führt eine Firma. Die Firma dient als die Bezeichnung, mit der der Kaufmann im Geschäftsleben repräsentiert wird. Der Name des Betriebs wird ebenfalls im Handelsregister vermerkt. Für die Auswahl der Firma gelten allerdings einige Grundsätze, die in § 18 des Handelsgesetzbuches (HGB) nachzulesen sind. Hier geht es vor allem darum, dass es bei dem Firmennamen einen Zusatz zur Rechtsform geben muss. Die Firma muss sich unter anderem auch von anderen Firmen unterscheiden, die sich im Handelsregister befinden.

Lesetipp: Ein Unternehmer muss bei der Vornahme von Werbemaßnahmen nicht zwingend den Rechtsformzusatz „e.K.“ aufführen, um seine Identität erkennbar zu machen.

Rechtliche Vorschriften für den e.K. – Vor- und Nachteile

Bei der Einzelunternehmung, die sich hinter der Bezeichnung e.K. Verbirgt, handelt es sich im die häufigste Unternehmensform, die in Deutschland auftritt. Dabei tritt der Kaufmann als Inhaber der Firma auf und muss auch persönlich für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Dadurch ergibt sich auch ein entscheidender Vorteil, denn der Kaufmann kann schnell handeln, da er entscheidungsberechtigt ist. Streitigkeiten über die Führung des Unternehmens oder über die Gewinnaufteilung entfallen. Auf der anderen Seite muss der eingetragene Kaufmann aber auch das finanzielle Risiko allein tragen. Schließlich verpflichtet sich der Kaufmann über die Eintragung in das Handelsregister auch für eine Erstellung einer Bilanz (zur Definition Bilanz).

Wann ist die Eintragung ins Handelsregister obligatorisch?

Bei einem Istkaufmann ist die Eintragung deklaratorisch. Das bedeutet, dass der Kaufmann die Eigenschaft auch dann behält, wenn er nicht im Handelsregister steht. Bei einem Kannkaufmann ist das nicht der Fall. Er erhält die Eigenschaft erst dann, wenn er in das Register eingetragen wird. Als Kannkaufmann gem. §2 HGB gelten alle Betreiber eines Kleingewerbes, deren Unternehmensführung keiner kaufmännischen Geschäftsorganisation bedarf. Für Kleingewerbetreibende gelten weniger Regelungen als für einen Istkaufmann. So müssen sie beispielsweise keine Bücher führen. Die Gewinnermittlung kann über eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden.

So funktioniert die Eintragung ins Handelsregister

Wer sich als Kaufmann registrieren will, muss sich zunächst an einen Notar wenden. Alle Angaben bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Beglaubigung. Im Anschluss muss er alle notwendigen Angaben machen. Dazu gehören Informationen über:

  • die Firma und der Firmenname,
  • den Sitz, Niederlassungen und Zweigstellen mit eindeutiger Adresse,
  • den Unternehmenszweck,
  • die zur Vertretung berechtigte Personen,
  • die Höhe des Stammkapitals.

Ein Eintrag ins Handelsregister kostet für ein Einzelunternehmen (zur Einzelunternehmen Rechtsform) zwischen 200 und 300 Euro.

Was ist bei der Anmeldung zu beachten

Will man einer Gewerbetätigkeit nachgehen, muss man sich beim verantwortlichen Gewerbeamt eintragen lassen. Es setzt alle anderen relevanten Ämter in Kenntnis. So für das Gewerbe Zulassungsvoraussetzungen bestehen, sind die notwendigen Nachweise im Zuge der Anmeldung vorzulegen. Das betrifft z.B. Taxiunternehmen, Gaststätten, Fahrschulen und Inkassobüros.

Im Anschluss ist eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt zu beantragen und eine Anmeldung bei IHK und Berufsgenossenschaft (zur Rechtsform Genossenschaft) vorzunehmen. Will man Angestellte beschäftigen, ist zusätzlich eine Betriebsnummer von der zuständigen Agentur für Arbeit notwendig.

Vorteile eines eingetragenen Kaufmanns

  • schnelle Entscheidungsfindung
  • einheitliche Linie bei der Unternehmensführung
  • keine Gewinnaufteilung
  • kostengünstige Verwaltung
  • Privatentnahmen individuell steuerbar
  • Firmierung möglich

Nachteile eines eingetragenen Kaufmanns

  • hohes finanzielles Risiko
  • uneingeschränkte Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen
  • Kapitalbeschaffung auf eigenes Vermögen beschränkt
  • höherer Arbeitsaufwand
  • Eigenverantwortlichkeit für Leistung und Kapitalkraft
  • Verwaltungsaufwand ist höher

Fragen und Antworten zum eingetragenen Kaufmann

Muss man sich als Einzelkaufmann mit einem Handelsgewerbe eintragen lassen?

Nein. Es ist prinzipiell jedem Einzelkaufmann freigestellt, ob er sich eintragen lässt oder nicht. Eine Ausnahme besteht allerdings bei Minderkaufleuten und Kleingewerbetreibenden. Sie gelten erst als Kaufmann, wenn sie in das Handelsregister eingetragen sind.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Istkaufmann und einem Kannkaufmann?

Der Titel eines Istkaufmanns gründet auf der Gewerbetätigkeit selbst. Das bedeutet, dass er auch dann als Kaufmann gilt, wenn er nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bei einem Kannkaufmann ist das anders. Er erhält die Eigenschaft erst, wenn er in das Handelsregister eingetragen wird.

Welche Angaben müssen im Handelsregister gemacht werden?

Wer sich als Kaufmann im Handelsregister registrieren lässt, muss folgende Angaben machen: Firmenname, Adresse der Niederlassung, Unternehmenszweck, vertretungsberechtigte Person, Höhe des Stammkapitals.

Muss man sich als Kaufmann beim Gewerbeamt anmelden?

Ja. Wenn man eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen will, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Es wird sich dann selbst um die Anmeldung bei allen anderen Ämtern kümmern. Wenn für die Ausübung des Gewerbes bestimmte Voraussetzungen bestehen, müssen diese bei der Anmeldung vorgelegt werden. Das ist zum Beispiel bei Taxiunternehmen und Fahrschulen der Fall.

Haftet der Einzelkaufmann mit seinem Privatvermögen?

Ja, der Einzelkaufmann haftet mit seinem kompletten Privatvermögen für all seine unternehmerischen Entscheidungen.

Was ist ein eingetragener Kaufmann?

Als Kaufleute gelten Personen, die alleine kaufmännisch tätig sind (nicht im Sinne einer juristischen Person und nicht als Teil eines Personenzusammenschlusses). Voraussetzung für einen Ist-Kaufmann ist die Eintragung in das Handelsregister.

Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister?

Ein eingetragener Kaufmann führt eine Firma, durch die er im alltäglichen Geschäftsverkehr repräsentiert wird. Der Name dieser Firma wird im Handelsregister vermerkt. Eine wichtige Voraussetzung bei der Eintragung besteht darin, dass der Firmenname den entsprechenden Rechtsformzusatz trägt.

Gilt die Befreiung von der Bilanzierungspflicht bei einem Gewinn von weniger als 50.000 Euro auch für den eingetragenen Kaufmann?

Nein. Die Grenzen von 50.000 Euro und 500.000 Euro beim Gewinn gelten nur für Nichtbilanzierungspflichtige wie Kleinunternehmer.

Ab wann kann ein eingetragener Kaufmann zum Handelsrichter berufen werden?

Mit Vollendung des 30. Lebensjahres.

Gibt es besondere Zulassungsvoraussetzungen?

Das kommt auf die Branche an. Nachweise und spezielle Berechtigungen sind z. B. notwendig, wenn man im Güterverkehr, in Gaststätten, Fahrschulen, Versicherungsbüros oder Pflegediensten arbeitet.

Was ist zu beachten, wenn man Mitarbeiter beschäftigen will?

Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit als eingetragener Kaufmann ist zunächst einmal eine Steuernummer. Darüber hinaus brauchen Sie eine Betriebsnummer vom zuständigen Arbeitsamt. Ansonsten sind die Mitarbeiter wie in einem normalen Unternehmen bei der Krankenkasse zu melden.

Ist eine Eintragung in eine Handwerksrolle notwendig?

Nicht in jedem Fall. Eine solche Eintragung ist nur dann notwendig, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Sie erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer. Sie prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Meisterbrief, Nachweis eines fremden Betriebsführers oder Geschäftsleiters).

Ist bei einem zulassungsfreien Handwerk eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig?

Ja. Außerdem ist ein Eintrag in das Handelsregister notwendig.

Welche Abteilungen hat das Handelsregister?

Das Register besteht aus zwei Abteilungen, Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften), welche mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden.

In welcher Abteilung des Handelsregisters wird die GmbH eingetragen?

In Abteilung B werden eingetragen: Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Wie wird das HR geführt?

Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt (§ 8 Abs. 1 HGB). Das HGB regelt, welche Eintragungen in das Handelsregister zu machen sind; z.B. Firma, Ort der Niederlassung, Höhe des Grundkapitals (AG) bzw. Stammkapitals (GmbH), Art der Prokura, Namen der Geschäftsführer bzw.

Was für Rechtsformen gibt es?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Gründung einzelner Rechtsformen:.
Einzelunternehmen..
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Eingetragener Kaufmann (e.K.).
Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Kommanditgesellschaft (KG).
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).