05.04.2018
Die Auswahl neuer Kollegen ist für jeden Betrieb ein besonderer Moment: Ist die Entscheidung richtig? Bei diesem wichtigen Vorgang obliegt es Ihnen, die Rechtmäßigkeit der Bewerberauswahl zu überwachen und dem Arbeitgeber auf die Finger zu schauen. Die entscheidende Rechtsgrundlage findet sich dabei in § 99 BetrVG. Allerdings gilt diese Vorschrift nur in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern.
- Der Betriebsrat entscheidet bei jeder Einstellung mit
- Vorgehensweise des Betriebsrats bei Erteilung der Zustimmung
- Beispiel
- Vorgehen bei Verweigerung der Zustimmung
- Download: Musterschreiben Einstellung: Zustimmungsverweigerung wegen fehlender Unterlagen
Mitbestimmung.Eine Einstellung ist vor allem durch einen praktischen Vorgang gekennzeichnet: Laut dem BAG gilt ein Beschäftigter immer dann als eingestellt, wenn er in den Betrieb eingegliedert ist, um zusammen mit anderen Beschäftigten den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Rechtsverhältnis derjenige zum Arbeitgeber steht und ob es überhaupt eines gibt.
Der Betriebsrat entscheidet bei jeder Einstellung mit
Nach § 99 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine geplante Einstellung informieren. Er darf den Beschäftigten erst dann tätig werden lassen, wenn Sie entweder zugestimmt haben oder die fehlende Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzt wurde. Sie müssen innerhalb einer Woche nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber im Gremium über den Vorgang entscheiden: Im Anschluss an die entsprechende Betriebsratssitzung und die Beschlussfassung informieren Sie – über den Betriebsratsvorsitzenden – den Arbeitgeber, und zwar am besten schriftlich.
Vorgehensweise des Betriebsrats bei Erteilung der Zustimmung
Je nachdem, ob Sie der Einstellung zustimmen oder nicht, müssen Sie verschiedene Punkte beachten:
Wenn Sie der Einstellung zustimmen:
- In diesem Fall können Sie einfach die Wochenfrist verstreichen lassen. Dann weiß der Arbeitgeber, dass die Zustimmung zur beantragten Einstellung erfolgt ist.
- Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es aber zu empfehlen, dass auch eine ausdrückliche Zustimmung mitgeteilt wird.
Beispiel
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf seiner Sitzung vom ________ (Datum) hat sich der Betriebsrat mit der beantragten Einstellung von Herrn ________ (Name) in die Abteilung ________ (Bezeichnung) befasst und mehrheitlich beschlossen, der Einstellung zuzustimmen.
____________________________ (Unterschrift)
Vorgehen bei Verweigerung der Zustimmung
Wenn Sie die Zustimmung zur Einstellung verweigern, müssen Sie einige Regeln beachten: Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen und begründet sein. Achtung: Hierbei reicht es nicht aus, wenn Sie das BetrVG zitieren, etwa: „(…) verweigert der Betriebsrat die Zustimmung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, weil durch die Einstellung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt wäre.“ Diese Formulierung wird einer rechtlichen Überprüfung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nicht standhalten, Sie müssen in eigenen Worten die Fakten nennen und begründen, warum Sie die Zustimmung verweigern.
Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)
Personalfragebogen, § 94 BetrVG und Auswahlrichtlinien, § 95 BetrVG I. Vertragsanbahnung = allgemeine personelle Angelegenheit
Personalplanung, § 92 BetrVG und Stellenausschreibung, § 93 BetrVG
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen an Hand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Der Arbeitgeber muss auf Wunsch des Betriebsrates Stellen erst innerhalb des
Betriebes ausschreiben.
(INFORMATIONSPFLICHT oder ECHTES MITBESTIMMUNGSRECHT)
Wird im Zusammenhang mit der Einstellung ein Personalfragebogen benutzt, so hat der Betriebsrat bei der Abfassung ein Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat kann Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung begehren. In Betrieben von mehr als 500 Arbeitnehmern kann er die Aufstellung von
Richtlinien verlangen.
(ECHTES MITBESTIMMUNGSRECHT)
II. Einstellung = Personelle Einzelmaßnahmen
Gemäß § 99 I BetrVG hat der Arbeitgeber bei Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern (§ 7 BetrVG) den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten.Beachten Sie auch: Wird die Einstellung durch eine Personalberatung oder -vermittlung vorbereitet, genügt die Information über die von dem Personalberater nach Vorauswahl vorgeschlagenen Bewerber (BAG, DB 1991,969).
Beachten Sie weiterhin: Der Betriebsrat hat aber keinen Anspruch auf Beteiligung an einem Vorstellungsgespräch. Eine Vorstellung des Bewerbers beim Betriebsrat kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein (BAG, DB 1978, 2320).
Beispiel:
Der Betriebsrat lädt den vorgeschlagenen Bewerber ein, um herauszufinden, ob ihm ein Arbeitsbereich zugesagt wurde, den bisher ein anderer Arbeitnehmer innehat. Diesem würde durch die Neueinstellung dieses Bewerbers eine
Versetzung oder eine Kündigung drohen.
Da der Betriebsrat in einem solchen Fall von seinem Zustimmungsverweigerungsrecht innerhalb der Wochenfrist Gebrauch machen könnte, wäre es für ihn wichtig davon zu erfahren.
§ 100 BetrVG gestattet dem Arbeitgeber aus dringendem sachlichen Grund vorläufige personelle Maßnahmen auch ohne oder gegen die Zustimmung des Betriebsrates zutreffen.
Beispiel:
Die Schmidt GmbH hat die Möglichkeit einen dringend benötigten
Fachinformatiker einzustellen und muss sich angesichts der Marktlage sofort entscheiden.
Über die fehlende Zustimmung des Betriesrates ist der Bewerber zu unterrichten. Unterbleibt diese Unterrichtung, könnten bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Initiative des Betriesrates hin Schadensersatzansprüche des Bewerbers entstehen.
Zudem ist der Betriebsrat unverzüglich über die vorläufige personelle Massnahme zu unterrichten.
Verstößt der Arbeitgeber gegen die vorgenannten Pflichten, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personellen Maßnahme aufzuheben, nach § 101 BetrVG.
Beachten Sie: Der Betriebsrat kann die Einstellung verhindern, nicht jedoch die Einstellung bestimmter Bewerber erzwingen.
Stand: 07.06.2008
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