Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung beim TK-versicherten Ehepartner. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Show
Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) und einer sogenannten "intracytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI) zahlen wir einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro auf Ihre Eigenanteils-Rechnung. Für Versuche, die ab dem 1.10.2022 durchgeführt wurden, zahlen wir einen erhöhten Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Ehepaar. Schicken Sie uns dafür bitte Ihre Eigenanteils-Rechnungen. Um die Erstattungen durch die TK zu erhalten, gehen Sie bitte wie beschrieben vor. 1. Vor der Behandlung: Behandlungsplan zur Genehmigung einreichenBitte senden Sie den Behandlungsplan im Original vorBeginn der Behandlung per Post an uns: Techniker Krankenkasse 2. Nach der Behandlung: Zuschuss erhaltenFür den Zuschuss schicken Sie uns bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils zusammen mit Ihrer Bankverbindung. Über die TK-App oder "Meine TK", Stichwort "Künstliche Befruchtung", können Sie den Beleg einfach hochladen: Jetzt Rechnung online einreichen Oder Sie schicken die Kontodaten und die Rechnung per Post an die oben genannte Adresse. Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, weil Sie auf dem herkömmlichen, biologischen Weg keine Kinder bekommen können, unterstützt die BKK exklusiv betroffene Ehepaare. Wenn keine Schwangerschaft eintrittNicht immer erfüllt sich der Kinderwunsch sofort. Das bedeutet nicht, dass ein Paar kinderlos bleiben muss. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versuchs, ein Kind zu zeugen, von einem unerfüllten Kinderwunsch. Mediziner stellen bei rund 90 Prozent aller Betroffenen eine Diagnose, die organische Ursachen verantwortlich macht. Psychische Ursachen werden bei zehn Prozent vermutet. Die Gründe liegen zu etwa gleichen Teilen bei beiden Geschlechtern. Der erste Schritt, um schwanger zu werden, ist deshalb, die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären. Die Voraussetzungen für eine Beteiligung an den KostenDie BKK exklusiv übernimmt bei verheirateten Paaren die Hälfte der Kosten, wenn:
Das Kinderwunschzentrum erstellt basierend auf diesen Voraussetzungen einen Behandlungsplan. Dieser muss vor der Behandlung genehmigt werden. Einfrieren von KeimzellenEi- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe können eingefroren werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine künstliche Befruchtung vorzunehmen. Versicherte haben aber nur dann Anspruch auf die sogenannte Kryokonservierung, wenn bei ihnen eine keimzellschädigende Therapie medizinisch notwendig ist. Dazu gehört die Behandlung von Erkrankungen wie Krebs, bei der die Eierstöcke, die Hoden oder die Ei- oder Samenzellen geschädigt werden und in der Folge die Fruchtbarkeit beeinträchtigt oder zerstört ist. Ist eine keimzellschädigende Therapie notwendig, besteht Anspruch auf Leistungen der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Die Leistung umfasst Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen. Für Versicherte, die eine Kryokonservierung ohne die Notwendigkeit einer keimzellschädigenden Therapie wünschen, ist diese eine Eigenleistung. Die Leistung schließt das Einfrieren von Eierstockgewebe explizit aus, da laut Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) kein Nachweis für die Wirksamkeit eines solches Verfahrens vorliegt. Inwiefern diese Leistung noch in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden kann, überprüft der GBA zurzeit. Die einzelnen SchritteMedizinische und psychosoziale Beratung Kinderwunschzentrum erstellt Behandlungsplan Behandlungsplan an die BKK exklusiv senden Start der Behandlung Kostenübernahme Einige Bundesländer fördern die Kinderwunschbehandlung über den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Weitere Informationen finden Sie über die Suchmaschinen im Internet. Wo können Sie ggf. weitere Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung erhalten?In bestimmten Fällen der Bund sowie einige Bundesländer weitere Zuschüsse für die künstliche Befruchtung. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen, unter anderem auf der Internetseite www.informationsportal-kinderwunsch.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.Welche Krankenkasse übernimmt 100% bei ICSI?KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die KKH zahlt für KKH-versicherte Ehepaare über die gesetzliche Regelleistung hinaus einen Zuschuss zum Eigenbehalt einer IVF/ICSI-Behandlung in Höhe von 100 Euro je Behandlungsversuch, also maximal 300 Euro.
Welche Krankenkasse hat die beste Leistung?Testsieger in der Gesamtbewertung der bundesweit geöffneten Krankenkassen ist die HEK - Hanseatische Krankenkasse, gefolgt von der der hkk Krankenkasse und der Techniker Krankenkasse. Noch besser schnitten die regional geöffneten Krankenkassen SECURVITA (Note 1,3) und IKK Südwest (Note 1,6) ab.
Was zahlt die Barmer bei Kinderwunsch?Die Barmer übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung, wobei pro Methode eine maximale Anzahl an Versuchen festgelegt ist. Das heißt konkret: Insemination nach hormoneller Stimulation: bis zu drei Versuche. Insemination im Spontanzyklus: bis zu acht Versuche.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei einer künstlichen Befruchtung schwanger zu werden?Leider führen manche Schwangerschaften, wie nach natürlichen Befruchtungen auch, zu einer Fehlgeburt. Insgesamt liegt die Erfolgsquote, ein Kind durch eine künstliche Befruchtung zu bekommen, daher nur bei rund 22 Prozent.
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