Welche Krankenkasse übernimmt künstliche Befruchtung zu 100 Prozent 2022

Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung beim TK-versicherten Ehepartner. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.

Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) und einer sogenannten "intracytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI) zahlen wir einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro auf Ihre Eigenanteils-Rechnung. Für Versuche, die ab dem 1.10.2022 durchgeführt wurden, zahlen wir einen erhöhten Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Ehepaar. Schicken Sie uns dafür bitte Ihre Eigenanteils-Rechnungen.

Um die Erstattungen durch die TK zu erhalten, gehen Sie bitte wie beschrieben vor.

1. Vor der Behandlung: Behandlungsplan zur Genehmigung einreichen

Bitte senden Sie den Behandlungsplan im Original vorBeginn der Behandlung per Post an uns: 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

2. Nach der Behandlung: Zuschuss erhalten

Für den Zuschuss schicken Sie uns bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils zusammen mit Ihrer Bankverbindung. Über die TK-App oder "Meine TK", Stichwort "Künstliche Befruchtung", können Sie den Beleg einfach hochladen: 

Jetzt Rechnung online einreichen

Oder Sie schicken die Kontodaten und die Rechnung per Post an die oben genannte Adresse.

Mehr zum Thema:

Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Welche Krankenkasse übernimmt künstliche Befruchtung zu 100 Prozent 2022

Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, weil Sie auf dem herkömmlichen, biologischen Weg keine Kinder bekommen können, unterstützt die BKK exklusiv betroffene Ehepaare.

Wenn keine Schwangerschaft eintritt

Nicht immer erfüllt sich der Kinderwunsch sofort. Das bedeutet nicht, dass ein Paar kinderlos bleiben muss. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versuchs, ein Kind zu zeugen, von einem unerfüllten Kinderwunsch. Mediziner stellen bei rund 90 Prozent aller Betroffenen eine Diagnose, die organische Ursachen verantwortlich macht. Psychische Ursachen werden bei zehn Prozent vermutet. Die Gründe liegen zu etwa gleichen Teilen bei beiden Geschlechtern. Der erste Schritt, um schwanger zu werden, ist deshalb, die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären.

Die Voraussetzungen für eine Beteiligung an den Kosten

Die BKK exklusiv übernimmt bei verheirateten Paaren die Hälfte der Kosten, wenn:

  • die Ärztin / der Arzt eine medizinische Indikation und Notwendigkeit für eine Kinderwunschbehandlung festgestellt hat,
  • die Ärztin / der Arzt bestätigt, dass die Erfolgschancen hinreichend sind,
  • die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt ist,
  • der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt ist,
  • ausschließlich Samen- und Eizellen der Ehepartner verwendet werden und das deutsche Embryonenschutzgesetz eingehalten wurde,
  • die Behandlung an einer zur Reproduktionsbehandlung berechtigten Einrichtung/Praxis erfolgt.

Das Kinderwunschzentrum erstellt basierend auf diesen Voraussetzungen einen Behandlungsplan. Dieser muss vor der Behandlung genehmigt werden.

Einfrieren von Keimzellen

Ei- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe können eingefroren werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine künstliche Befruchtung vorzunehmen. Versicherte haben aber nur dann Anspruch auf die sogenannte Kryokonservierung, wenn bei ihnen eine keimzellschädigende Therapie medizinisch notwendig ist. Dazu gehört die Behandlung von Erkrankungen wie Krebs, bei der die Eierstöcke, die Hoden oder die Ei- oder Samenzellen geschädigt werden und in der Folge die Fruchtbarkeit beeinträchtigt oder zerstört ist.

Ist eine keimzellschädigende Therapie notwendig, besteht Anspruch auf Leistungen der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Die Leistung umfasst Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen.

Für Versicherte, die eine Kryokonservierung ohne die Notwendigkeit einer keimzellschädigenden Therapie wünschen, ist diese eine Eigenleistung. Die Leistung schließt das Einfrieren von Eierstockgewebe explizit aus, da laut Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) kein Nachweis für die Wirksamkeit eines solches Verfahrens vorliegt. Inwiefern diese Leistung noch in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden kann, überprüft der GBA zurzeit.

Die einzelnen Schritte

Medizinische und psychosoziale Beratung
Sie vereinbaren als Ehepaar einen gemeinsamen medizinischen Beratungstermin, am besten beim Gynäkologen. Ist eine Fruchtbarkeitsbehandlung aussichtsreich, bespricht die Ärztin / der Arzt die gesundheitlichen und seelischen Belastungen der künstlichen Befruchtung. Dann überweist er Sie an ein Kinderwunschzentrum.

Kinderwunschzentrum erstellt Behandlungsplan
Stehen die Gründe für die Kinderlosigkeit fest, kann das Kinderwunschzentrum einen Behandlungsplan erstellen. Der Mediziner wählt dabei je nach Diagnose die passende Methode, zum Beispiel eine Samenübertragung in die Gebärmutter (Insemination) oder eine Befruchtung in der Petrischale: die In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Behandlungsplan an die BKK exklusiv senden
Sie reichen den Behandlungsplan bei der BKK exklusiv ein. es wird dann entschieden, ob wir für Sie die Kosten einer künstlichen Befruchtung übernehmen können. Seit 2004 sieht das Sozialgesetzbuch vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche bei verheirateten Frauen zwischen 25 und 40 Jahren übernehmen.

Start der Behandlung
Haben Sie sich für die Therapie entschieden und ist die Kostenübernahme durch die BKK exklusiv geklärt, kann die Behandlung beginnen. Die verschiedenen Phasen der künstlichen Befruchtung erstrecken sich meist über mehrere Wochen oder Monate.

Kostenübernahme
Jeder Einzelfall ist genau zu prüfen. Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten für die künstliche Befruchtung.

Zusätzliche Förderung der Bundesländer

Einige Bundesländer fördern die Kinderwunschbehandlung über den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Weitere Informationen finden Sie über die Suchmaschinen im Internet.

Wo können Sie ggf. weitere Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung erhalten?

In bestimmten Fällen der Bund sowie einige Bundesländer weitere Zuschüsse für die künstliche Befruchtung. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen, unter anderem auf der Internetseite www.informationsportal-kinderwunsch.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

Welche Krankenkasse übernimmt 100% bei ICSI?

KKH Kaufmännische Krankenkasse Die KKH zahlt für KKH-versicherte Ehepaare über die gesetzliche Regelleistung hinaus einen Zuschuss zum Eigenbehalt einer IVF/ICSI-Behandlung in Höhe von 100 Euro je Behandlungsversuch, also maximal 300 Euro.

Welche Krankenkasse hat die beste Leistung?

Testsieger in der Gesamtbewertung der bundesweit geöffneten Krankenkassen ist die HEK - Hanseatische Krankenkasse, gefolgt von der der hkk Krankenkasse und der Techniker Krankenkasse. Noch besser schnitten die regional geöffneten Krankenkassen SECURVITA (Note 1,3) und IKK Südwest (Note 1,6) ab.

Was zahlt die Barmer bei Kinderwunsch?

Die Barmer übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung, wobei pro Methode eine maximale Anzahl an Versuchen festgelegt ist. Das heißt konkret: Insemination nach hormoneller Stimulation: bis zu drei Versuche. Insemination im Spontanzyklus: bis zu acht Versuche.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei einer künstlichen Befruchtung schwanger zu werden?

Leider führen manche Schwangerschaften, wie nach natürlichen Befruchtungen auch, zu einer Fehlgeburt. Insgesamt liegt die Erfolgsquote, ein Kind durch eine künstliche Befruchtung zu bekommen, daher nur bei rund 22 Prozent.