Welche der nachfolgenden Stoffe gelten als Gefahrgut Drohnen?


Während für den Transport einiger Gegenstände bestimmte Einschränkungen gelten, ist der Transport anderer Gegenstände gänzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Gefahrgut im Gepäck verboten.

Das Sicherheitspersonal am Flughafen hat das Recht, Gegenstände zu beschlagnahmen, die eine Gefahr für die Flugsicherheit darstellen können. Aus diesem Grund werden Ihr Handgepäck und Ihr Check-in-Gepäck am Flughafen einer sorgfältigen Kontrolle unterzogen.

Gefährliche Güter

  • Gegenstände, die ein Verletzungsrisiko für Sie, andere Reisende oder Mitarbeiter von SAS darstellen könnten – wie etwa Gegenstände mit scharfen Spitzen oder Kanten –, dürfen an Bord von SAS Flügen nicht mitgenommen werden.

  • Bestimmte Gegenstände wie brennbare, ätzende, radioaktive oder oxidierende Substanzen werden als gefährlich eingestuft und dürfen nicht in einem Flugzeug befördert werden.

  • Elektronische Zigarren, Pfeifen und Zigaretten dürfen auf Flügen von SAS nicht verwendet werden. Diese Gegenstände müssen während der gesamten Reise in Ihrem Handgepäck aufbewahrt werden.

  • SAS erfüllt die IATA-Richtlinien für Gefahrgut sowie die FAA-Richtlinien.

  • Es gibt bestimmte Einschränkungen für den Transport von Lithiumbatterien, wobei SAS die IATA-Richtlinien für den Transport von Lithiumbatterien befolgt.

  • Mit Lithium-Batterien betriebene Hoverboards und Monowheels müssen als Frachtgut aufgegeben werden. Sie dürfen nicht im Check-in-Gepäck oder im Handgepäck befördert werden.

Sie können eine geringe Menge Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen, z. B. Zahnpasta, Lotion, Wimperntusche, Parfüm usw. Alle Flüssigkeiten müssen in Einzelbehältern von maximal 100 ml transportiert werden. Die Gesamtmenge der Flüssigkeiten ist auf 1 Liter begrenzt. Die Flüssigkeiten müssen in einem transparenten 1-Liter-Kunststoffbeutel aufbewahrt werden.

Sie können für die Flugdauer ausreichende Babymilch und -nahrung mitnehmen.

Sie können Medikamente und Injektionen für den persönlichen Gebrauch mit an Bord nehmen. Sie müssen in einem separaten Beutel aufbewahrt werden.

Es gibt einige Dinge, die Sie auf keinen Fall mit an Bord nehmen dürfen. Sehen Sie hier, welche Gegenstände nicht in Ihr Handgepäck gepackt werden dürfen.

Pulver oder pulverartige Substanzen in Dosen mit mehr als 350 ml pro Gefäß dürfen von Fluggästen an Bord von SAS-Flügen in die USA nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Es gelten die folgenden Ausnahmen:

  • Medikamente in Pulverform mit einem gültigen Rezept.

  • Babynahrung und Pulver, das zur Körperpflege von Kleinkindern verwendet wird – in der Originalverpackung.

  • Urnen mit Kremationsasche.

Wir empfehlen, pulverartige Substanzen in Ihrem Check-in-Gepäck zu verwahren. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der U.S. Transportation Security Administration (US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde, TSA).

Es gibt besondere Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Aus Sicherheitsgründen verbietet die Europäische Kommission die Beförderung bestimmter Gegenstände in Flugzeugen. Wenn Sie von, nach oder über die USA reisen, informieren Sie sich bitte bei der US-Bundesbehörde für Luftfahrt.

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Zusätzlich zu den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften sind die nachfolgenden Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen auf der Straße relevant. Die Texte dieser Vorschriften sind über Links oder zum Herunterladen im Kontextmenü zugänglich. Bitte beachten Sie, dass nur die im Bundesgesetzblatt oder im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte verbindlich sind. Zwischenzeitliche Änderungen des Gefahrgutbeförderungsrechts, die auf anderen als gefahrgutrechtlichen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, werden bei der jeweiligen nächsten Neufassung berücksichtigt.

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.

Der Änderung des Übereinkommenstextes hat Deutschland durch das Gesetz zu dem Protokoll vom 28. Oktober 1993 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zugestimmt.

Zudem hat Deutschland durch das Gesetz zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) dem Protokoll vom 13. Mai 2019 zugestimmt (BGBl. 2021 II S. 603). Der Titel des Übereinkommens lautet nun: „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Das Akronym „ADR“ bleibt unverändert.

Die Neufassung des ADR 2021 vom 16. November 2021 wurde im BGBl. 2021 II S. 1184 mit Anlageband bekannt gegeben. Den Link zum Anlageband finden Sie mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlages nachfolgend.

Diese Neufassung berücksichtigt die zum 1. Januar 2021 mit der 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020 (BGBl. 2020 II S. 757 mit Anlageband) in Kraft getretenen Änderungen des ADR.

Mit der 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020 (BGBl. 2020 II S. 757) wurden die zum 1. Januar 2021 international in Kraft getretenen Vorschriften des ADR verkündet. Den Link zum Wortlaut der Verordnung und zum Anlageband finden Sie mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger-Verlages nachfolgend.

Sechsundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (26.  ADR-Ausnahmeverordnung - 26. ADR-AusnV)

Deutschland darf anlässlich der Fortentwicklung des Regelwerks so genannte Multilaterale Vereinbarungen abschließen. Diese werden in der ADR-Ausnahmeverordnung verkündet und aufgehoben. Zwischenzeitliche Neuabschlüsse und gegebenenfalls Aufhebungen werden im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bekannt gemacht. Neu abgeschlossene Vereinbarungen dürfen gemäß § 5 Absatz 9 GGVSEB sofort angewendet werden.

Weitere Informationen einschließlich der fremdsprachigen Texte und der erfolgten Gegenzeichnungen durch die ADR-Vertragsparteien veröffentlicht die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).

Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (Gefahrgutkontrollverordnung - GGKontrollV)

Diese Verordnung regelt - in Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union - die Befugnis zu behördlichen Kontrollen auf der Straße und in den Unternehmen sowie die Art ihrer Durchführung. Sie beinhaltet auch eine Prüfliste und eine nicht abschließende Auflistung möglicher Verstöße und deren Einteilung in Gefahrenkategorien.

Die Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 wurde im BGBl. I 2005 S. 3104 bekannt gemacht. Der Text ist anliegend zu finden.

Die GGKontrollV wurde danach durch Artikel 488 der 10. Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. 2015 I S. 1474) nochmals geändert.

Weiterführende Informationen

  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Externer Link: Zur Seite der Wirtschaftskommission für Europa und der Vereinten Nationen für die Gefahrgutbeförderung (In Englisch) (Öffnet in einem neuen Fenster) UNECE-TDG-MV (englisch)
  • Externer Link: Zur Seite des Bundesanzeigers (Öffnet in einem neuen Fenster) Bekanntmachung Neufassung ADR 2021 - Wortlaut
  • Externer Link: Zur Seite des Bundesanzeigers (Öffnet in einem neuen Fenster) Neufassung ADR 2021 – Anlageband
  • Externer Link: Zur Seite des Bundesanzeigers (Öffnet in einem neuen Fenster) Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (28. ADR-Änderungsverordnung – 28. ADRÄndV)
  • Externer Link: Zur Seite des Bundesanzeigers (Öffnet in einem neuen Fenster) Anlage zur 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020
  • icon-download Gesetz zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) PDF, 48 KB, nicht barrierefrei
  • icon-download Gesetz zum ADR-Protokoll 1993 PDF, 42 KB, nicht barrierefrei
  • icon-download Bekanntmachung Gefahrgutkontrollverordnung PDF, 94 KB, nicht barrierefrei

Welche der folgenden Stoffe gelten als Gefahrgut Drohne?

Zu den gefährlichen Gütern zählen insbesondere: a) explosive Stoffe (Gefahr der Massenexplosion, Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, geringe Gefahr durch Luftstoß, hohe Brandgefahr, Sprengmittel, extrem unempfindliche Explosivstoffe), b) Gase (entzündbare Gase, nicht entzündbare Gase, giftige Gase, ...

Was ist Gefahrgut nach ADR?

ADR (Gefahrgut) ADR bezeichnet ein Europäisches Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgut. Enthalten sind Vorschriften für den Straßenverkehr bezüglich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR?

Damit dein Vorhaben in die offene Kategorie fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Drohne fällt in eine definierte Drohnen-Klasse oder wurde privat hergestellt oder wurde vor dem 01.01.2024 in den Verkehr gebracht. Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm.

Wie muss man Gefahrgut gekennzeichnet sein?

Ein Gefahrgut-Lkw muss an der Vorder- und Rückseite immer durch orangefarbene Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Warntafeln werden durch einen schwarzen Balken in zwei Hälften geteilt. Im unteren Teil der Tafel gibt die UN-Nummer das Gefahrgut an (z.B. 1203 für Benzin).