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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. September 2022 Rechtliche Bedeutung von DiplomatenkennzeichenWas bedeuten die Zahlen auf Diplomatenkennzeichen in Deutschland?Bereits seit Ende der 70er Jahre gibt es in Deutschland die Nummernschilder für Diplomaten. Die Diplomatenkennzeichen, die zumeist nur aus einer Reihe von Zahlen bestehen, weisen den Insassen eines Fahrzeugs als diplomatischen Vertreter eines Staates oder einer überstaatlichen Organisation aus. Ob Botschafter, Konsul oder Leiter einer internationalen Organisation, mit dem Führen eines Diplomatenkennzeichens gehen einige Privilegien einher. Diplomaten genießen in der Regel besondere Rechte durch ihre diplomatische Immunität. Diese bewahrt sie vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher sowie administrativer Verfolgung im Empfängerstaat. Anhand der geprägten Zahlen-Kombination auf dem Diplomatenkennzeichen können Polizeibeamte erkennen, dass es sich beispielsweise um einen Botschafter oder Konsul handelt. Die diplomatische Immunität schränkt den Handlungsrahmen der Polizei enorm ein. Um internationale Unstimmigkeiten zu vermeiden, müssen sich die Beamten entsprechend verhalten. FAQ: DiplomatenkennzeichenWie sieht ein Diplomatenkennzeichen aus? Es gibt verschiedene Varianten von Diplomatenkennzeichen. Die Version, die hohen Diplomaten vorbehalten ist, beginnt mit einer 0, dem folgt ein Ländercode und abschließend eine Rangzahl. Welche Vorteile bietet das Diplomatenkennzeichen? Es kennzeichnet, dass für die Person in dem Fahrzeug diplomatische Immunität gilt. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem solchen Fahrzeug begangen werden, können deshalb nicht geahndet werden. Gilt das Diplomatenkennzeichen nur für den Diplomaten selbst? Eigentlich ist das Kennzeichen personengebunden. Durch Ausnahmeregelungen gelten die Vorteile des Diplomatenkennzeichens jedoch nicht nur für den Diplomaten, sondern z. B. auch für dessen Chauffeur. Diplomatenkennzeichen: Je nach Rang und Herkunft des hohen Beamten unterscheiden sich die CodesErkennbar sind Diplomaten am Kennzeichen.In Deutschland gibt es drei Varianten für die von Diplomaten verwendeten Kfz-Kennzeichen. Die so genannten 0-Kennzeichen sind hohen Diplomaten eines Staates vorbehalten. In der Regel sind das alle Mitglieder eines Diplomatischen Korps, also die von der Regierung eines Landes berufenen Missionschefs. Gemäß Art. 14 der Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) zählen dazu alle Botschafter, Nuntien (päpstliche Vertreter), Gesandte, Minister und Geschäftsträger. Das sonstige Botschaftspersonal wie technische Angestellte erhalten eine andere Variante. Ihr Diplomatenkennzeichen beginnt mit der Stadtkennung des Zulassungsbezirks. In der Regel ist das „B“ für Berlin oder „BN“ für Bonn. Konsulatsbeamte erhalten eine dritte Variante von Diplomatenkennzeichen. Üblicherweise steht auf dem Kennzeichen für die Mitglieder des Konsularischen Korps die Stadtkennung des Zulassungsbezirks und eine drei- bis fünfstelliger Nummer, die jeweils mit einer neun beginnt. Drei Kategorien können unterschieden werden:
Variante 1 – hohe DiplomatenDas 0-Kennzeichen beginnt, wie der umgangssprachliche Name vermuten bereits lässt, mit einer „0“. Darauf folgt die Stempelplakette des Zulassungsbezirks. Üblicherweise ist das Berlin. Danach ist die Länderkennung (zwei- bis dreistelliger Zahlencode) auf das Botschaftskennzeichen geprägt. Es folgt ein Bindestrich mit einer weiteren Zahl. Je niedriger diese Zahl ist, desto höher ist der Rang des Diplomaten. Die „1“ ist in der Regel einem Botschafter des entsprechenden Landes oder Leiters einer Organisation vorbehalten. Der zweite Ziffernblock ist in der Größenordnung von 1-199. Ausnahmen bilden die USA mit 1-500 und die Niederlande mit 1-299. Da über die Diplomatenkennzeichen ein Rang ausgedrückt wird, gibt es eine spezielle Verfahrensweise für gestohlene Kennzeichen. Geht ein Diplomatenkennzeichen verloren, wird der zweite Ziffernblock mit einem „A“ abgeschlossen. Wird auch dieses Schild mit der so genannten „Alias-Nummer“ entwendet, endet die Zahl mit einem „B“ und so weiter. Einzig der Buchstabe „H“ wird ausgespart, da es auch Diplomatenfahrzeuge gibt, die unter die Oldtimer-Regel fallen und als historisches Kfz anerkannt werden. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr kann wieder das originale Nummernschild verwendet werden. An einem mit Null beginnenden Kennzeichen für Diplomaten muss darüber hinaus ein CD-Zusatzschild am Kfz angebracht werden. „CD“ steht dabei für den französischen Begriff corps diplomatique und weist den Insassen des Kfz als hohen Diplomaten aus.
Deutsche Diplomaten und behördliches KennzeichenHochkarätige deutsche Staatsvertreter haben ebenfalls das Recht mit einem Diplomatenkennzeichen zu fahren. Die 0-Kennzeichen können mit rotem Diplomatenausweis beantragt werden. Einen roten Diplomatenausweis haben üblicherweise der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Präsident und der Vizepräsident des Bundesrats, Minister und Staatssekretäre, die Präsidenten und Vizepräsidenten der Höchstgerichte, Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes – kurzum: die höchsten deutschen Staatsvertreter – inne. Bei ihren Diplomatenkennzeichen entfällt allerdings der Länder-Code. Die auf die Null folgende Zahl gibt die Rangordnung wieder. Je kleiner die Zahl, umso höher ist der Rang. Beispiele: Zweite Variante – Mitarbeiter einer BotschaftAuch technischen Mitarbeitern bzw. dem Verwaltungspersonal einer Botschaft ist es erlaubt, ein Diplomatenkennzeichen zu führen. Der einzige Unterschied zum 0-Kennzeichen ist, dass anstelle der Null die Kennung des Zulassungsbezirks auf das Kennzeichen geprägt wird. Es folgt wieder der Ländercode und mit Bindestrich getrennt eine dreistellige Ziffer. Die Zulassung der Fahrzeuge mit dieser Variante des Diplomatenkennzeichens findet in der Regel in Berlin oder Bonn statt und ist gemäß Art. 37 WÜD nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt. Bei Zulassung in Bonn werden für den zweiten Ziffernblock zahlen von 1-999 und in Berlin von 300-999 vergeben. Ein CD-Zusatzschild darf nicht am Kfz angebracht werden. Angehörige eines Konsulats sind dazu berechtigt, ein Konsulatskennzeichen zu führen. Es ist dem alten Behördenkennzeichen sehr ähnlich. Die drei- fünfstellige Zahl beginnt immer mit einer “9”.Dritte Variante – Angehörige eines KonsulatsAngehörigen eines Berufskonsulats ist es möglich, ein Diplomatenkennzeichen der dritten Variante für ihre dienstlichen Fahrzeuge zu verwenden. Es beginnt mit der Stadtkennung des Zulassungsbezirks. Darauf folgen die Stempelplakette und eine drei- bis fünfstellige Zahl beginnend mit einer “9”. In Berlin und Bonn sind solche Kennzeichen für Diplomaten allerdings eher unüblich. Honorarkonsuln, die häufig die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, erhalten meist nur ein normales Nummernschild (Zivilkennzeichen), sind aber dazu berechtigt, ein CC-Zusatzschild am Fahrzeug zu führen. Durch das CD-Zusatzschild (corps diplomatique ist von Weitem zu erkennen, dass ein hoher Diplomat im Fahrzeug sitzt. Das CC-Zusatzschild (corps consulaire) zeigt an, dass der Insasse durch Amtsimmunität geschützt ist.Immunität wird durch das CC- und CD-Zusatzschild angezeigt. Durch die beiden Zusatzschilder ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass im Fahrzeug Personen mit diplomatischem Rang sitzen. „CC“ bedeutet dabei corps consulaire und weist eine Person als Angehörigen eines Berufskonsulats aus. Ein Konsul ist eine Amtsperson, die im offiziellen Auftrag eines Staates handelt. Seine Funktion ist weniger diplomatisch, sondern eher im Sinne von Verwaltung zu verstehen. Ein Konsul steht in der Regel unter Amtsimmunität, das bedeutet, dass er im Rahmen seiner konsularischen Tätigkeit von der Strafgerichtsbarkeit befreit ist. Dem wird mit CC-Zusatzschild Rechnung getragen. Insbesondere bei Fahrten mit einem PKW aus dienstlichen Zwecken kann er nicht für begangene Ordnungswidrigkeiten belangt werden. Bei Privatfahrten gilt aber generell dasselbe Recht wie für jeden anderen auch. Oftmals ist es aber schwierig, die Grenze zwischen privater und dienstlicher Fahrt zu ziehen. Für die Strecke zwischen Privatwohnung und Konsulat gilt in der Regel keine Immunität. Das CD-Zusatzschild steht für corps diplomatique und weist den Insassen eines Fahrzeuges als hohen Diplomaten, der im Dienst eines anderen Staates steht, aus. Diplomaten genießen eine vollständige Immunität. Ohne Aufhebung der Immunität durch den Entsendestaat dürfen Inhaber der diplomatischen Immunität weder verfolgt noch belangt werden. Sie sind also geschützt vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher bzw. administrativer Verfolgung. Die Ländercodes, Codes internationaler Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen auf dem Diplomatenkennzeichen
Vorteile für Diplomaten mit entsprechenden KennzeichenDie auffälligen Diplomatenkennzeichen sind so konzipiert, dass sich deutlich von Zivilkennzeichen abheben. Mit ihnen wird folgendes ausgedrückt:
Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrzeug begangen werden, welches das diplomatische Kennzeichen führt, können aufgrund der diplomatischen Immunität nicht geahndet werden. Damit ist das Diplomatenkennzeichen eine Art „Freifahrtschein“ zum Falschparken, oder zu schnell fahren. Diplomaten erhalten keinen Bußgeldbescheid, denn sie können nicht für Verstöße gegen die StVO belangt werden. Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot werden nicht verhängt. Darüber hinaus erhalten Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen steuerliche Vorteile. Kfz-Steuern werden für sie nicht erhoben. Bei Ausscheiden eines Diplomaten-Wagens aus dem diplomatischen Dienst durch z. B. Verkauf müssen allerdings Mehrwert- bzw. Einfuhrsteuern entrichtet werden. Obligatorisch bleibt aber die Kfz-Versicherungspflicht. Bei Zulassung müssen die klassischen Dokumenten wie Fahrzeugschein und -brief vorgelegt sowie die Funktionsfähigkeit durch die Hauptuntersuchung (HU) sowie Abgasuntersuchung (AU) nachgewiesen werden. Besonderheiten des DiplomatenkennzeichensDiplomatenkennzeichen sind personengebunden. Demnach wäre die Nutzung eines Fahrzeugs nur auf den Halter z. B. den Botschafter beschränkt. Doch nicht alle Diplomaten fahren selbst. Oftmals haben sie Chauffeure. Durch eine Ausnahmeregelung ist es den Fahrdienst-Mitarbeitern dennoch erlaubt, das Fahrzeug eines ranghohen diplomatischen Funktionärs zu steuern, selbst dann, wenn er keine diplomatischen Sonderrechte genießt oder sogar die deutsche Staatsbürgerschaft innehat. Auch Familienangehörige eines ranghohen Diplomaten können unter bestimmten Voraussetzungen ein Diplomatenkennzeichen erhalten. Sie dürfen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, bei der sie Vorteile durch den diplomatischen Status hätten. Durch Diplomatie sollen die Interessen eines Landes durchgesetzt, aber gleichzeitig die Interessen eines anderen Staates gewahrt werden.Was ist Diplomatie? In der Diplomatie geht es um die Pflege zwischenstaatlicher bzw. überstaatlicher Beziehungen. Durch Absprachen und Verhandlungen über die verschiedensten Sachverhalte sollen die internationalen Beziehungen gepflegt und ein Beitrag zur friedlichen Koexistenz und Kooperation geleistet werden. Ziele der Diplomatie (Auswahl):
Die Staaten treten auf internationaler Ebene als interessengeleitete Gebilde auf. Mithilfe der Diplomatie und auf Basis von Kommunikation sollen die Interessen eines Landes durchgesetzt, aber gleichzeitig die Interessen eines anderen Staates gewahrt werden. Letztlich geht es um die Suche nach einer Win-Win-Situation und einem Kompromiss. Langfristig ist das Ziel der Diplomatie, zwischenstaatliche Gewalt und Krieg zu vermeiden und friedlichere Wege der Konfliktlösung zu finden. Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: Loading... Diese Themen könnten Sie auch interessieren: |