Was steht mir vom Amt zu mit 1 Kind?

Wer Kinder hat oder schwanger ist, ist besonderen Belastungen ausgesetzt. Unter anderem haben sie mehr Ausgaben beziehungsweise höhere Kosten. Es gibt darum eine Reihe von staatlichen Unterstützungsangeboten und Leistungen, die Eltern, Alleinerziehende und Schwangere entlasten.

Wichtig: Informieren Sie sich, welche Stelle oder Behörde für die jeweilige Leistung zuständig ist. Ihre Familienkasse ist Ihr Ansprechpartner nur dann, wenn es um Kindergeld oder Kinderzuschlag geht.

Elterngeld

Eltern können Anspruch auf Elterngeld haben , wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr erwerbstätig sind oder auf eine Teilzeit-Stelle wechseln.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Wer nach der Geburt seines Kindes weniger Einkommen hat, weil er weniger oder gar nicht mehr arbeitet, hat Anspruch auf diese Leistung.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistung

Ansprechpartner sind die lokalen Elterngeldstellen . Dort können Sie Elterngeld beantragen.

Weitere Informationen zum Elterngeld  finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Dort erhalten Sie auch die Kontaktdaten Ihrer lokalen Elterngeldstelle.

Gut zu wissen: Wenn Sie in Elternzeit gehen, können Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung (Fachbegriff: Antragspflichtversicherung) einzahlen und vermeiden dadurch bei eventueller Arbeitslosigkeit nach Ihrer Elternzeit sofort auf Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich: Hartz IV) angewiesen zu sein. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Bildungspaket: Unterstützung bei Freizeit- und Schulausgaben

Was steht mir vom Amt zu mit 1 Kind?

Mitgliedsbeitrag beim Sportverein, Nachhilfe, Busfahrkarte – wenn solche Ausgaben für Ihr Kind Ihr finanzielles Budget überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entlastung durch das sogenannte „Bildungspaket“ erhalten.

Damit ist eine Reihe von Leistungen gemeint, die dafür sorgen sollen, dass Ihr Kind auf bestimmte Freizeitaktivitäten nicht verzichten muss und dieselben Chancen auf Erfolg in der Schule hat, wie andere Kinder. Diese Leistungen werden darum auch Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Familien, die Kinderzuschlag erhalten oder Arbeitslosengeld II beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie in Ihrem Fall erfüllen müssen.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistung

In der Regel sind Einrichtungen Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde für diese Leistungen zuständig. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, wer bei Ihnen vor Ort die Ansprechpartner zum Bildungspaket sind.

Befreiung von Kita-Gebühren

Familien, die Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II erhalten, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Jugendamt vor Ort.

Unterstützung für Schwangere und Mütter

Wer ein Kind erwartet, muss sich viel vorbereiten – und hat viele Extra-Ausgaben. Auch wenn das Baby da ist, kommen zusätzliche Kosten auf. Schwangere und Mütter können daher unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich finanzielle Hilfe erhalten, zum Beispiel für die Erstausstattung.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Wenn Sie als Schwangere oder Mutter kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistungen

Kontaktieren Sie das Jobcenter, das für Sie zuständig ist.

Beispiele für Leistungen

Sie können einmalige Geldleistungen oder Gutscheine für zum Beispiel die Erstausstattung erhalten. Schwangere Kundinnen des Jobcenters erhalten einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld II.

Weitere Unterstützungsangebote

Im Familienportal des Bundesfamilienministerium können Sie sich speziell über Mutterschaftsleistungen informieren.

Auf der Seite der Bundesstiftung Mutter und Kind erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Unterstützung der Stiftung (zum Beispiel Beratung oder finanzielle Hilfe) in Anspruch nehmen können: Bundesstiftung Mutter und Kind

Hilfe für Alleinerziehende

Alleinerziehend sein - das ist oft nicht einfach. Alles muss man allein bewältigen. Geldsorgen können zusätzlich belasten. Welche finanziellen Leistungen gibt es? Lesen Sie hier, was Alleinerziehenden zusteht. 

Rat und Hilfe für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist, trägt viel Verantwortung. Kinder-Betreuung und Haushalt fordern Kraft und Zeit. Deshalb kann es hilfreich sein, sich Rat und Unterstützung für Alleinerziehende zu suchen. Wenn Sie sich gerade trennen, ist es besonders wichtig, gut informiert zu sein. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Anlaufstellen für so genannte Ein-Eltern-Familien. Auch das Jugendamt ist für Sie da. 

Nutzen Sie auch die kostenlosen Angebote der Frühen Hilfen. In vielen Kommunen stehen beispielsweise Familienhebammen der Frühen Hilfen Alleinerziehenden zur Seite. Und die Familienpatinnen und -paten der Frühen Hilfen unterstützen Sie durch wertvolle Auszeiten. Auf Wunsch gehen Hebammen oder Familienpatinnen und -paten auch mit Ihnen zum Amt. Mit der bundesweiten Suche Frühe Hilfen finden Sie eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe.

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Grundsätzlich stehen allgemeine Leistungen für Familien auch Alleinerziehenden zu. Eine Übersicht über finanzielle Leistungen für Familien haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt. Womit Alleinerziehende zusätzlich zu diesen allgemeinen Leistungen rechnen können, erfahren Sie hier:

1. Unterhalt

Kindesunterhalt 

Wenn Eltern sich trennen gilt meist: Ein Elternteil zahlt Unterhalt, indem er das Kind erzieht, pflegt und ernährt. Der andere Elternteil muss den sogenannten Barunterhalt zahlen. Ausnahme: Das Netto-Einkommen des anderen Elternteils liegt unterhalb des gesetzlich geregelten Selbstbehalts. Dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums finden Sie ausführliche Informationen zum Kindesunterhalt.

Wie hoch der Unterhalt ist, hängt vom Einkommen des zahlenden Elternteils ab. Und davon, wieviel das Kind braucht. Einen Überblick, mit welchem Geld Alleinerziehende für ihre Kinder rechnen können, gibt die Düsseldorfer Tabelle. Wichtig: Diese Beträge sind nur Richtwerte. Die Höhe des Unterhalts wird individuell berechnet.

Wenn Ihnen kein Unterhalt gezahlt wird, gehen Sie zum Jugendamt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie Informationen zum Unterhaltsvorschuss.

Unterhalt für Alleinerziehende

In einigen Fällen haben auch die Alleinerziehenden selbst Anspruch auf Unterhalt. Zum Beispiel, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten können. Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie weiterführende Informationen zum Unterhalt für Alleinerziehende. 

2. Elterngeld

Elterngeld bekommen Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, weil sie das Kind betreuen. Alleinerziehende können auch ohne Partner die Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld nutzen. Weitere Informationen zum Elterngeld für Alleinerziehende finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

3. Entlastungsbetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag 

Entlastungsbetrag

Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Dafür gibt es den Entlastungsbetrag. Aktuell liegt er bei 4.008 Euro jährlich. Der Entlastungsbetrag erhöht sich um 240 Euro jährlich für jedes weitere Kind. Den Entlastungsbetrag erhält derjenige, der auch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommt. Man kann ihn auch rückwirkend in der Steuererklärung angeben. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums gibt es weitere Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Kindergeld

Das Kindergeld wird dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Zahlt der andere Elternteil Unterhalt, dann wird die Hälfte des Kindergeldes davon abgezogen. Wichtig: Bei Hartz 4 wird das Kindergeld teilweise als Einkommen angerechnet. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld.

Kinderfreibetrag

Alleinerziehenden steht normalerweise die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Die andere Hälfte kann der andere Elternteil geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber auch die vollen Kinderfreibeträge bekommen. Beispielsweise, wenn der andere Elternteil im Ausland wohnt oder den Unterhalt nicht zahlt. Wichtig: Sie können entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums informiert über die Kinderfreibeträge.

4. Kinderkrankentage 

Berufstätige Alleinerziehende, die gesetzlich krankenversichert sind, können im Jahr 2022 für 60 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Ein-Eltern-Familien mit mehreren Kindern sogar bis zu 130 Arbeitstage. Der Grund für die erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen ist die Corona-Pandemie. Normalerweise können Alleinerziehende bis zu 40 Kinderkrankentage bekommen. Das Kinderkrankengeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Mehr Informationen zum Kinderkrankengeld gibt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums. 

5. Mehrbedarf bei Hartz 4 oder Sozialhilfe

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4 genannt) oder Sozialhilfe beziehen und alleinerziehend sind, können Sie einen Mehrbedarf bekommen. Den Mehrbedarf können Sie bereits in der Schwangerschaft erhalten. Dann können Sie auch einen Einmalbedarf für die Erstausstattung des Babys geltend machen.

Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Stadt oder Kommune. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, ist das Jobcenter zuständig.

6. Stiftungen

Bundestiftung Mutter und Kind

Die Bundestiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren in besonderen Notlagen. Beantragen kann man diese Unterstützung über Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Die entsprechenden Adressen finden Sie über die Beratungsstellensuche im Portal familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 

Regionale Stiftungen und Landesgelder

Geld für Alleinerziehende halten zum Teil auch Stiftungen in Ihrer Region bereit. In manchen Bundesländern gibt es außerdem zusätzliche Gelder für Alleinerziehende vom Land. Prüfen Sie, ob es spezielle Unterstützungsangebote auch in Ihrer Region gibt. Das Jugendamt kann Ihnen dabei helfen. 

7. Mutter-Kind-Einrichtungen & Vater-Kind-Einrichtungen

Geraten Schwangere, Mütter oder Väter in Not, können sie eine Zeit lang in spezielle Einrichtungen ziehen. Das sind Mutter-Kind-Einrichtungen oder Vater-Kind-Einrichtungen. Alleinerziehende mit Kindern unter sechs Jahre werden dort betreut und beraten. So können gemeinsam Krisen überwunden werden. Manche dieser Einrichtungen sind spezialisiert, zum Beispiel auf minderjährige Mütter. Die Einrichtungen werden von unterschiedlichen Trägern angeboten. Bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie mehr dazu.

Wie viel Geld bekomme ich als alleinerziehende Mutter?

Mehrbedarf und Sonderbedarf Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben Anspruch auf den sogenannten „Mehrbedarf für Alleinerziehende“. Der wird vom Jobcenter gewährt. Dieser Mehrbedarf hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. 2019 liegt er zwischen 50,88 Euro und 254,40 Euro pro Monat.

Wie viel hartz4 bekommt man als alleinerziehende Mutter?

Hartz-IV-Regelsatz: Wie viel bekommt wer?.

Wie viel Bürgergeld gibt es?

Höhe des Bürgergeldes Der Regelsatz des Bürgergeldes wird laut dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 14. September 2022 502 Euro betragen. Das ist der Regelsatz für Alleinstehende. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 53 Euro monatlich.

Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld?

Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Wer bereits Arbeitslosengeld 2 bekommt, muss keinen neuen Antrag stellen. Wer derzeit noch kein Arbeitslosengeld 2 bekommt, kann Bürgergeld bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen – bei den Jobcentern. Das soll auch rein digital möglich sein.