Was passiert wenn man ausversehen schwarz fährt?

Durch Schwarz­fahrer entgehen den öffent­lichen Nahverkehrs­unternehmen jähr­liche Einnahmen in Höhe von 250 Millionen Euro. Der Einsatz von Kontrolleuren kostet sie zudem 100 Millionen Euro im Jahr. Aber noch ist Schwarz­fahren in Deutsch­land „güns­tiger“ als in den meisten europäischen Ländern, so der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. Verkehrs­minister Alexander Dobrindt (CSU) und die Verkehrs­politiker der Großen Koalition wollen deshalb, dass Schwarz­fahrer künftig mehr zahlen müssen, wenn sie erwischt werden. Statt derzeit 40 Euro sollen es künftig 60 Euro sein.

Wer kein Ticket vorweisen kann, zahlt

Allerdings gibt es immer wieder Fahr­gäste, die unfreiwil­lig schwarz­fahren: Sie haben zwar ein Ticket, können es bei der Kontrolle aber nicht vorzeigen. Auch diese ehrlichen „Schwarz­fahrer“ müssen zunächst das erhöhte Beför­derungs­entgelt von 40 Euro zahlen. Dies gilt etwa, wenn sie das Ticket zuhause vergessen haben oder es in der Aufregung nicht finden. In der Praxis gibt es jedoch von Stadt zu Stadt Unterschiede.

Monats­karte nach­träglich vorlegen

Wenn der Fahr­gast sein Ticket zuhause vergessen hat oder bei der Kontrolle nicht findet, kann er es in der Regel noch nach­träglich im Kundenbüro des Verkehrs­unter­nehmens vorweisen. Dies gilt aber nur, wenn der Kunde eine persönliche, nicht über­trag­bare Monats- oder Jahres­karte hat. Alle anderen, nicht über­trag­baren Fahr­ausweise werden nicht anerkannt. Bei der Berliner S-Bahn kann der Kunde seine Zeitkarte inner­halb einer Woche nach der Kontrolle vorzeigen. Es gibt allerdings in der ganzen Stadt nur ein Kundenbüro, wo dies möglich ist. Statt 40 Euro zahlt der Fahr­gast dann aber immerhin noch 7 Euro. Auch darf der Kunde seine Monats­karte inner­halb eines Jahres nur einmal vergessen. Bei zweiten Mal kann er nicht mehr mit „Nach­sicht“ rechnen. Die Frist von einer Woche fürs „Nach­reichen“ der Monats­karte gilt auch bei der Stutt­garter S-Bahn. Bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), die den ÖPNV in der Rheinmetro­pole betreibt, kostet es ebenfalls 7 Euro, wenn der Fahr­gast die Monats­karte später doch noch vorzeigt. Allerdings hat er hier 14 Tage Zeit, um seine nicht über­trag­bare Zeitkarte zu präsentieren. Die Tabelle zeigt die Rege­lungen für sieben ausgewählte Verkehrs­verbünde.

Ticket doch noch gefunden

Wenn der Kunde sein Ticket in der Aufregung zunächst nicht findet, es aber dann doch noch hervorkramt und dem Kontrolleur vorzeigt, ist entscheidend, ob der ihn bereits elektronisch als Schwarz­fahrer gespeichert hat. Der Kontrolleur kann die Eingabe dann stornieren. Der Fahr­gast sollte darauf drängen und Zeugen hinzuziehen, die bestätigen, dass er ein Ticket hat. „Wenn der Vorgang gelöscht bzw. storniert worden ist, muss der Fahr­gast kein erhöhtes Beför­derungs­entgelt zahlen“, so KVB-Sprecher Stephan Anemueller. Die Berliner S-Bahn machte dazu auf Anfrage von test.de keine eindeutige Aussage sondern verweist auf ihre Beför­derungs­bedingungen. Dort steht, dass ein erhöhtes Beför­derungs­entgelt fällig wird, wenn der Fahr­gast „den Fahr­ausweis auf Verlangen nicht vorzeigt oder aushändigt“.

Einer betagten «Espresso»-Hörerin ist es nicht mehr wohl: Weil sie unlängst vergessen hat, mit der Ticket-App «Easy Ride» beim Einsteigen einzuchecken, hat sie bereits zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren einen ÖV-Zuschlag bezahlen müssen.

Beim ersten Mal hatte sie sich mit dem GA 2. Klasse in die 1. Klasse gesetzt, weil die 2. Klasse sehr voll gewesen sei. Sie fragt sich nun: «Werde ich als Wiederholungstäterin irgendwie strafrechtlich erfasst?»

Schwarzfahrerregister: Rund 554'000 Personen sind registriert

Das sei nicht der Fall, beruhigt Reto Hügli, Sprecher der ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». «Weitere strafrechtliche Konsequenzen hat das nicht.»

Seit zwei Jahren erhält aber jede und jeder, die oder der beim Schwarzfahren erwischt wird, einen Eintrag ins nationale Schwarzfahrerregister. Dieses geht auf einen Parlamentsbeschluss und eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zurück, das die ÖV-Branche ermächtigt, solch eine gemeinsame, nationale Datenbank zu führen.

Aktuell (Stand Mitte Juni 2021) sind darin rund 554'000 Personen und 1.2 Millionen Vorfälle registriert, schreibt die Postauto-Medienstelle auf Anfrage von «Espresso». Postauto wurde von der ÖV-Branche damit betraut, die Datenbank zu betreiben.

Zuschläge klettern überall gleich

Die Zuschläge können beim ersten Vorfall je nach ÖV-Region leicht variieren. Mal sind es 90, mal 100 Franken. Dann aber steigen die Gebühren um zusätzliche 40 Franken, wenn man innerhalb von zwei Jahren ohne gültiges Ticket erwischt wird und zusätzlich 70 Franken beim dritten und jedem weiteren Mal.

Das geht dann ins Geld. Im Zürcher Verkehrsverbund kann sich das beim dritten Mal auf 220 Franken summieren. Zu den Zuschlägen kommen nämlich nun noch 50 Franken für den Strafantrag hinzu, den die zuständige Inkassostelle (SBB, Postauto etc.) stellt. Und das kann wiederum eine «echte» Busse der Behörden zur Folge haben.

Aber eben, ins Strafregister, kommt man deswegen nicht. Mit der Erhöhung der Zuschläge wolle man auch nicht jene Kundinnen und Kunden schröpfen, die mal aus Versehen ohne Billett unterwegs seien, sagt Reto Hügli von der Alliance Swisspass. Man wolle vielmehr die notorischen Schwarzfahrer abschrecken. «Es geht um Prävention», fügt er an.

Nach zwei Jahren sollte der Eintrag verschwinden

Nicht zuletzt deshalb gibt es auch eine Löschroutine. Nach zwei Jahren sollten die Einträge ins Schwarzfahrerregister automatisch gelöscht werden, sofern der Betrag bezahlt wurde.

Bislang haben man keine Hinweise erhalten, das dem nicht so sei, meldet das Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten auf Anfrage.

Wer wissen will, ob er oder sie dort verzeichnet ist oder kontrollieren will, ob sein Eintrag tatsächlich verschwunden ist, kann bei Postauto bzw. den Verantwortlichen des Registers ein Auskunftsbegehren stellen. Aber: Pass- oder ID-Kopie nicht vergessen, denn diese Daten sind hochsensibel und entsprechend geschützt.

Haben Sie einen Eintrag im Register?

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Wer mit einer ÖV-Busse nicht einverstanden ist, kann sich aber auch direkt bei jener Stelle melden, welche die Kosten für den Zuschlag einzieht. Es gebe nämlich durchaus einen Spielraum für Kulanz in diesem Bereich, heisst es sowohl bei Postauto als auch bei der Alliance Swisspass.

Trotz Boom von Ticket-Apps nicht mehr «Bussen»

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Sie heissen Easy Ride, Fairtiq oder Lezzgo – dank Ticket-Apps können ÖV-Nutzerinnen und -Nutzer einfach via Smartphone einchecken und auschecken. Und es sollte automatisch den besten Preis für die betreffende Strecke verrechnen. Das wird je länger, je beliebter. Allein die SBB-App Easy Ride nutzen nach Auskunft der SBB inzwischen 1.2 Millionen Kundinnen und Kunden. Und obschon es schnell mal passieren kann, dass man beim Einsteigen das Einchecken vergisst, sei die Anzahl der ÖV-Bussen auf dem gleichen Niveau geblieben, sagt Reto Hügli, Mediensprecher von Alliance Swisspass. Beim Aussteigen erhält man übrigens eine Erinnerung ans Auschecken in der Ticket-App. Warum geht das nicht auch beim Einsteigen? Das sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, so Hügli. Mit dem Check-in beginne die Erfassung der Reisedaten und dies müssten die Nutzerinnen und Nutzer selbst auslösen, ebenso wie den Check-out-Vorgang.

Was ist wenn man schwarz fährt?

FAQ: Schwarzfahren Wer bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei einer Kontrolle keine gültige Fahrkarte vorweisen kann, muss in der Regel ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Dieses beläuft sich auf mindestens 60 Euro. Wiederholungstäter müssen zum mit einer Anzeige rechnen.

Wie viel Mal muss man Schwarzfahren?

Dass Schwarzfahren generell erst beim dritten Mal des Erwischtwerdens zur Anzeige gebracht wird, ist ein weit verbreiteter Irrtum, das können die Verkehrsbetriebe selbst festlegen. Viele große Verkehrsbetriebe in Deutschland wenden diese Regel allerdings zumindest grob an.

Ist Schwarzfahren ein Vergehen?

Wer ohne gültigen Fahrausweis ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, gilt als Schwarzfahrer. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldstrafen und sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden kann. Denn Schwarzfahren kostet die Verkehrsbetriebe eine Menge Geld, das die anderen Fahrgäste mittragen müssen.

Was passiert beim 4 mal Schwarzfahren?

Dann aber steigen die Gebühren um zusätzliche 40 Franken, wenn man innerhalb von zwei Jahren ohne gültiges Ticket erwischt wird und zusätzlich 70 Franken beim dritten und jedem weiteren Mal. Das geht dann ins Geld. Im Zürcher Verkehrsverbund kann sich das beim dritten Mal auf 220 Franken summieren.