Was passiert wenn flixtrain ausfällt

Fahr­gast­rechte-Formular der Deutschen Bahn. Bahn­kunden können es verwenden, wenn sie ihren Erstattungs­anspruch schriftlich geltend machen. © picture alliance / ZB

Elektronisches Ticket. Der Anspruch auf Entschädigung (wegen einer Verspätung), die Erstattung des Ticket­preises wegen eines Zugausfalls und der Anspruch auf Erstattung von notwendigen Taxi- und Hotel­kosten können online über das Kunden­konto auf bahn.de oder die Handy-App DB Navigator erfolgen, wenn das Ticket online gebucht wurde und der Kunde zuvor ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn eröffnet hatte.

Das sagen Bahn­kunden über den neuen Online-Antrag. Der Online-Antrag ist recht neu. Es gibt ihn erst seit Juni 2021. Den Antrag empfinden viele als bequem, da nur wenig selbst von der Kundin oder dem Kunden einzutragen ist (etwa Bank­daten und tatsäch­liche Ankunfts­zeit) und das Geld in der Regel nur wenige Tage nach Antrag­stellung auf dem Konto des Kunden ist. Das hat eine Leser­umfrage der Stiftung Warentest im Früh­jahr 2022 ergeben. Online-Antrag­steller kritisieren allerdings, dass die Kommunikation zwischen Service­center Fahr­gast­rechte und Kunde bei Rück­fragen zum Online-Antrag immer noch per Post erfolge.

Am Schalter gekauftes Ticket aus Papier. Haben Kunden ihre Tickets „klassisch“ am Schalter oder an einem Auto­maten gekauft, muss der Antrag schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Kunden, die ihr Ticket im Rahmen einer Sonder­aktion etwa in einem Supermarkt gekauft haben. Die Bahn bietet dafür das Fahrgastrechte-Formular an. Bahn­kunden sind aber nicht verpflichtet, das Formular zu nutzen. Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden.
Über kosten­pflichtigen Dienst­leister können diese Bahn­kunden doch eine Entschädigung online beantragen (siehe unten „Alternative: Digitale Fahr­gast­helfer“).

Formloser Antrag genügt auch

Wer seinen Antrag formlos stellt, sollte folgende Daten in das Schreiben aufnehmen: Anschrift, Datum der Reise, Darstellung der geplanten Zugverbindung, Angaben zum tatsäch­lichen Reise­verlauf, Konto­verbindung und Unter­schrift. Die Stiftung Warentest empfiehlt aber, das Fahrgastrechte-Formular zu verwenden. Darin werden alle notwendigen Daten abge­fragt. Das Risiko, etwas zu vergessen, sinkt. Das Formular bekommen Fahr­gäste beim Zugbegleiter, im DB Reisezentrum oder online. Ideal ist es, wenn sich Kunden vor dem (verspäteten) Erreichen ihres Zielbahnhofs ein Fahr­gast­rechte-Formular vom Zugpersonal geben lassen, auf dem der Schaffner die Verspätung bereits bestätigt.

Antrag einschi­cken oder abgeben

Wer am Schalter ein Bahnti­cket aus Papier gekauft hat, kann die Erstattung nicht elektronisch (etwa per E-Mail oder über die Bahn-Website) beantragen. Solche Kunden müssen das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular entweder im DB Reisezentrum abgeben oder an das Service­center Fahr­gast­rechte schi­cken (Adresse: DB Dialog GmbH Service­center Fahr­gast­rechte, 60647 Frank­furt am Main). Die Abgabe des Formulars in Bahnhof kann natürlich nervig sein, wenn dort eine Schlange ist, hat aber den Vorteil, dass der Kunde dort sofort seine Verspätungs­entschädigung erhalten kann. Wer den Weg über das Service­center Fahr­gast­rechte wählt, muss erfahrungs­gemäß ein paar Wochen warten bis das Geld auf seinem Konto ist.

Ausgaben für Hotel und Taxi

Hatte ein Fahr­gast im Zuge einer Bahn­verspätung erstattungs­fähige Ausgaben für eine Hotel­über­nachtung oder Taxi­fahrt, muss er seinem Erstattungs­antrag entsprechende Quittungen beifügen.

Belege hoch­laden bei Online-Antrag. Beim Online-Antrag der Deutschen Bahn reicht es, Fotos von den Belegen zu machen und diese über das Bahn.de-Kunden­konto oder die Handy-App DB Navigator vor dem Klick auf „Entschädigung beantragen“ hoch­zuladen.

Bitte beachten: Die Fotos müssen die gesamte Quittung gut lesbar abbilden. Sie dürfen also nicht verwackelt sein und dürfen nicht nur Ausschnitte des Belegs zeigen. Außerdem können nur Belege mit einem Gesamt­wert in Höhe von maximal 120 Euro hoch­geladen werden. Sobald die Gesamt­summe der Belege über Taxi- und Hotel­ausgaben 120 Euro über­steigt, muss der Fahr­gast die Originalbelege per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte einschi­cken.

Belege beilegen beim Fahr­gast­rechte-Formular. Wer den Entschädigungs­antrag nicht online stellen kann (etwa weil er sein Ticket am Auto­maten gekauft hat), muss die Belege in Kopie dem ausgefüllten Fahr­gast­rechte-Formular beifügen und den gesamten Antrag an das Servicecenter Fahrgastrechte einschi­cken.

Das gilt bei Zeitfahr­karten (z.B. Monats- oder Jahres­karte)

Besitzer einer Zeitfahr­karte für den Regional­verkehr haben das Problem, dass ihnen für einen Verspätungs­fall bei einer Fahrt zweiter Klasse nur 1,50 Euro als Entschädigung zustehen. Sie müssen also noch weitere Verspätungs­anträge einreichen, um insgesamt die Mindest­summe für Auszahlungen von vier Euro zu erreichen.

Fahr­gast­rechte-Formular. Wer seine Entschädigung über das Fahr­gast­rechte-Formular geltend macht, füllt für jeden Verspätungs­fall ein Formular aus und reicht diese gebündelt ein, sobald er die 4 Euro-Grenze erreicht hat. Nutzer einer Zeit­fahrt­karte müssen dem Antrag eine Kopie ihres Fahr­scheins beilegen. Steht auf der Fahr­karte kein Preis, ist zudem ein Kosten­nach­weis einzureichen (etwa Rechnungs­kopie). Das gilt nicht für Besitzer der Bahncard 100.

Online-Antrag. Wer seine Entschädigung über sein Kunden­konto auf bahn.de oder über die Handy-App DB Navigator beantragt, kann Anträge zwar nicht mehrere Anträge gebündelt auf einen Schlag einreichen. Allerdings sammelt das Service­centre Fahr­gast­rechte im Hintergrund für den Kunden die Anträge und über­weist die Entschädigung eigen­ständig, sobald die 4-Euro-Grenze erreicht ist. Das berichtet eine Bahn­sprecherin auf Anfrage von test.de.

Alternative: Digitale Fahr­gast­helfer

Wer sein Ticket am Schalter oder am Auto­maten gekauft hat, kann die Verspätungs­entschädigung nicht online bei der Deutschen Bahn beantragen, sondern muss das „Fahr­gast­rechte-Formular“ ausfüllen und im Reisezentrum abgeben oder auf eigene Kosten an das Service­center Fahr­gast­rechte in Frank­furt am Main schi­cken. Vor allem Vielfahrer, die häufiger von Zugverspätungen betroffen sind, nervt das, da sie bei jedem Vorfall erneut ihre persönlichen Daten in das Fahr­gast­rechte-Formular eintragen müssen. Bequemer geht es über Online-Fahr­gast­helfer. Sie fungieren als digi­taler Post­bote: Der Kunde gibt auf der Website des Dienstes seine Daten ein (meist reicht neben den persönlichen Daten ein Foto des Bahnti­ckets). Der Dienst füllt den Papier­antrag aus und schickt ihn ans Service­center Fahr­gast­rechte. Bei Folge­anträgen greift er auf die Stamm­daten des Nutzers zu. Es gibt derzeit vier digitale Fahr­gast­helfer auf dem Markt. Die güns­tigsten Anbieter sind Robin Zug und Zug-Erstattung:

Fahrkartenerstattung.de: Der Anbieter verlangt eine Provision von 28,90 Prozent der von der Bahn gezahlten Entschädigung oder Erstattung. Beispiel: Von 25 Euro Verspätungs­entschädigung erhält der Anbieter also 7,23 Euro. Einzelnen Kunden bietet Fahr­karten­erstattung den Kauf des Entschädigungs­anspruch gegen die Bahn an („Express-Entschädigung“). Der Kunde erhält den Kauf­preis nach Angaben des Anbieters inner­halb von in der Regel 24 Stunden. Der Kauf­preis beträgt 65 bis 88,5 Prozent des Entschädigungs­betrages.

Refundrebel.com: Der Anbieter verlangt eine Provision in Höhe von 29,75 Prozent der Entschädigung oder Erstattung. Beispiel: Von 25 Euro Verspätungs­entschädigung erhält der Anbieter also 7,44 Euro.

Robin-Zug.de: Der Anbieter verlangt eine Provisionin Höhevon pauschal 99 Cent bei Fahrten im Nahverkehr, bei Fahrten im Fern­verkehr (ICE, IC, Bahncard 100) pauschal 1,99 Euro. Beträgt der Entschädigungs­betrag 15 Euro oder mehr, zahlt der Kunde als Provision 1,99 Euro. Der erste Antrag über Robin-Zug.de ist kostenfrei.

Zug-Erstattung.de: Die Provision für den Anbieter beträgt pauschal 99 Cent pro Antrag. Der erste Antrag im Jahr ist kostenfrei.

Der Sonderfall Flixtrain

Die meisten, aber nicht alle Eisenbahn­unternehmen haben sich dem Service­center Fahr­gast­rechte ange­schlossen. Flixtrain gehört zu diesen Ausnahme­fällen. Flixtrain-Kunden müssen ihre Ansprüche daher direkt bei Flixtrain geltend machen. Das Unternehmen bietet auf seiner Internetseite leider kein Antrags­formular an. Flixtrain ist über folgende Kontakt­daten erreich­bar:
Telefon: 030 / 300 137 100; E-Mail: [email protected].

Ein Jahr Frist für Antrag­stellung

Die Ansprüche auf Entschädigung und Erstattung können bis zu ein Jahr nach Ende der Geltungs­dauer der Fahr­karte geltend gemacht werden (Artikel 60 der europäischen Fahr­gast­rechte-Verordnung). Wer etwa eine Jahres­fahr­karte für 2021 gekauft hat, kann seine Ansprüche aus Fahrten im Jahr 2021 bis Ende 2022 bei der Bahn einfordern.

Was macht man wenn der Flixtrain ausfällt?

Wenn eure Flixtrain-Fahrt ausgefallen ist und ihr eine Erstattung beantragen wollt, ruft das Kontaktformular bei Flixtrain auf:.
Wählt im Formular „Zu welchem Thema können wir Dir helfen“ die Option „Rückerstattung beantragen“..
Bei der genaueren Themenangabe wählt ihr „Fahrt storniert“..

Warum fällt Flixtrain so oft aus?

„Grund für die Reduzierung der Kapazitäten ist die sinkende Nachfrage durch die Omikron-Variante und der Wiederanstieg der Trassenpreise“, sagte Flixtrain-Sprecher Sebastian Meyer der Berliner Zeitung. „Wir informieren alle Fahrgäste proaktiv über den Ausfall ihrer Fahrt.

Was passiert wenn der Flixbus ausfällt?

Bei Fahrten im Fernliniendienst mit einer Dauer von mehr als drei Stunden haben die Fahrgäste bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten Anspruch auf angemessene Hilfeleistung. Dazu gehören Imbisse, Mahlzeiten und Erfrischungen sowie erforderlichenfalls Unterbringung.

Wie gut ist Flixtrain?

Persönliches Fazit: Ich werde auf jeden Fall wieder mit Flixtrain fahren. Sowohl die Buchung als auch die Reise waren umkompliziert, für meine Bedürfnisse reichte der Komfort aus und ich habe für Hin- und Rückreise circa ein Viertel von dem gezahlt, was üblicherweise bei der Deutschen Bahn anfällt.