Was ist der unterschied zwischen registered und copyright

Was ist der Unterschied zwischen den Symbolen ®, TM und SM?
Ein mit dem Symbol ® versehenes Markenzeichen weist darauf hin, dass es sich dabei um ein markenrechtlich geschütztes und entsprechend eingetragenes Markenzeichen für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen handelt. Es weist darauf hin, dass das Zeichen "Registered" ist.

Weitverbreitet ist auch die Verwendung der Buchstaben TM (als Abkürzung für trademark) und SM (als Abkürzung für servicemark).

Obschon in der Schweiz und den meisten Ländern keinerlei Pflicht besteht, diese Symbole im Zusamenhang mit geschützten Markenzeichen zu verwenden, werden sie häufig als Hinweis auf einen entsprechenden Markenschutz verwendet.

Die Verwendung der fraglichen Symbole kann bei erfolgreichen Produkten unter Umständern verhindern, dass das damit versehene Markenzeichen zur Gattungsbezeichnung für das unter der Marke angebotene Produkt wird. Gerade für neuartige Waren oder Dienstleistungen, für die noch kein eigentlicher Gattungsbegriff existiert, ist dieses Risiko erheblich. Ist ein Markenzeichen zum Gattungsgegriff für das darunter angebotene Produkt geworden, so lässt sich das Markenrecht in der Regel nicht mehr wirksam durchsetzen.

Es ist deshalb empfehlenswert, für ein neuartiges Produkt stets einen Gattungsbegriff vorzusehen (z. B. Multifunktionsgerät), ansonsten das Publikum die Marke als Gattungsbegriff der Produkts verwenden wird und damit ein wirksamer Schutz der Marke verunmöglicht werden könnte.

In den USA beispielsweise kann die Verwendung des Symbols ® im Zusammenhang mit einer entsprechend registrierten Marke Voraussetzung für umfangreichere Schadenersatzforderungen sein.

Da in gewissen Staaten wie beispielsweise den USA und Grossbritannien Markenrechte durch blosse Benutzung entstehen, können die Symbole TM oder SM einen entsprechenden Markenschutz signalisieren und deren Verwendung kann in diesen Ländern rechtliche Vorteile bringen.

In der Schweiz und vielen anderen Staaten existiert ein Markenschutz hingegen erst mit der definitiven Eintragung des Markenzeichens ins Markenregister.

Liegt für das Markenzeichen und das Produkt, welches das Markenzeichen kennzeichnet, eine entsprechende Markeneintragung vor, kann das Symbol ® benutzt werden. Liegt hingegen keine oder erst eine Markenanmeldung vor, oder handelt es sich um Produkte oder Dienstleistungen, die nicht von einer entsprechenden Markeneintragung abgedeckt werden, sollte auf die Verwendung des Symbols ® unbedingt verzichtet werden.

Gleiches gilt für dessen Verwendung in Zusammenhang mit Markenprodukten, die in Länder exportiert werden, für die keine entsprechend registrierte Marke existiert.

Insofern ist darauf zu achten, dass das Symbol ® nicht in irreführender oder täuschender Art und Weise verwendet wird, da dies in vielen Staaten unerwünschte rechtliche Konsequenzen haben kann.

Oder: Was ist der Unterschied zwischen dem TM-Zeichen und dem ®-Zeichen?

Das TM-Zeichen kommt aus dem angloamerikanischen Raum und steht dort für ein Zeichen, welches im geschäftlichen Verkehr tatsächlich wie eine Marke benutzt wird (Trademark). Durch den Zusatz „TM“ zeigt der Inhaber des Zeichens, dass er Markenschutz für das Zeichen beansprucht. Denn anders als in Deutschland entsteht dort primär Markenschutz durch Benutzung, während hier Markenschutz durch Registrierung einer Marke vor dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Harmonisierungsamt (HABM, Europäische Marke) entsteht.

Das ® („R im Kreis“) steht für eine registrierte, d.h. nicht nur angemeldete, sondern tatsächlich eingetragene Marke. Es wird in aller Regel von Markeninhabern verwendet und sollte wenn dann direkt an dem Zeichen stehen, welches als Marke tatsächlich registriert ist.

Ohne eingetragene Marke ist die Verwendung von TM oder ® regelmäßig wettbewerbswidrig

Verwendet man das Zeichen TM oder ® in Deutschland, ohne dass man eine Marke besitzt, dann ist dies wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden (BGH  Urteil vom 26.02.2009 – I ZR 219/06 – Thermoroll (OLG Karlsruhe)). Es ist weiter irreführend, wenn man die Zeichen TM oder ® an den Bestandteil einer tatsächlich registrierten Marke setzt, der für sich genommen nicht schutzfähig ist. Man sollte das ® auch nicht an ein Logo heften, wenn tatsächlich nur das Wort geschützt ist und umgekehrt. Ein weiterer Fall der Irreführung der Verwendung von Markenzeichen kann vorliegen, wenn man das ® für eine Marke verwendet, die nicht für die beworbenen Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist.

Beispiel: Das Zeichen „XY ®“ wird verwendet, um ein Restaurant zu bewerben, obwohl die Marke nicht für Dienstleistungen eines Restaurants geschützt ist.

Das Zeichen © wird hingegen für urheberrechtlich geschützte Werke verwendet und hat mit einer Marke zunächst nichts zu tun.

Das Kammergericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass es nicht irreführend sei, wenn man in Deutschland das TM-Zeichen für eine angemeldete aber noch nicht eingetragene Marke verwendet.

Leitsatz
1. Der angesprochene deutschsprachige Verkehr wird, soweit ihm das TM-Symbol für „Unregistered Trademark“ bekannt ist, die Verwendung dieses Symbols in Deutschland nahe liegend dahin verstehen, dass insoweit eine Markeneintragung beantragt worden ist.

2. Soweit Teile des angesprochenen Verkehrs einem Missverständnis (insbesondere Gleichsetzung mit dem Symbol „R im Kreis“) unterliegen, kann – wenn tatsächlich ein Markeneintragungsverfahren (mit einem einschlägigen Schutzbereich) anhängig ist – dies der Annahme einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung im Rahmen einer Interessenabwägung entgegenstehen.

aus den Gründen

„Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich des im deutschsprachigen Internetauftritt der Antragsgegnerin verwendeten™-Zusatzes bei dem Slogan „Claim Your Right™“ (in der Antragsschrift gestellter Verfügungsantrag zu Ziff. 2) verneint, § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 UWG.

Ein kleines hochgestelltes „TM“ ist im angloamerikanischen Rechtskreis das Symbol für „Unregistered Trademark“. In diesem Rechtskreis ist dies der Fachbegriff für eine (noch) unregistrierte Warenmarke. Im angloamerikanischen Rechtskreis bewirkt das Symbol einen erhöhten Rechtsstatus (vergleiche Wikipedia.org „Unregistered Trade Mark“). Insoweit unterscheidet sich das TM-Symbol gerade von dem Symbol „R im Kreis“ als Symbol im angloamerikanischen Rechtskreis für eine eingetragene Marke (zum Symbol „R im Kreis“ und eine wettbewerbsrechtliche Irreführung vergleiche BGH, GRUR 2009, 888, TZ. 15 – Thermoroll; GRUR 1990, 364, juris Rn. 34ff – Baelz; Senat, MarkenR 2003, 360, juris Rn. 102; OLG Düsseldorf, NJW-Wettbr 1997, 5, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, WRP 1994, 136, juris Rn. 13; das Symbol „R im Kreis“ weitgehend gleichsetzend mit dem TM-Symbol: Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 5 Rn. 5.122).

Der vom Internetauftritt der Antragsgegnerin angesprochene deutschsprachige Verkehr, soweit ihm das TM-Symbol bekannt ist, wird die Verwendung dieses Symbols in Deutschland nahe liegend dahin verstehen, dass die Antragsgegnerin insoweit eine Markeneintragung beantragt hat. Dies trifft vorliegend auch zu. Ausweislich des von der Antragstellerin vorgelegten vorprozessualen Schriftwechsels verwendete die Antragsgegnerin die hier streitgegenständliche Aussage mit dem TM-Symbol während der Zeit, in der sie eine entsprechende europäische Markenanmeldung (mit einem auch hier einschlägigen Schutzbereich) betrieben hatte. Deshalb scheidet eine Irreführung dieses Teils des angesprochenen Verkehrs, der den objektiv richtigen Aussagegehalt erkennt, von vornherein aus.
[…]
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung überwiegt dann der Schutz dieser Verbraucher nicht das Interesse der Antragsgegnerin, mit der Verwendung des TM-Symbols wahrheitsgemäß auf das laufende Antragsverfahren vor dem Markenamt hinzuweisen und damit den Rechtsverkehr und insbesondere Konkurrenten vor einer Verwendung des Slogans zu warnen. Es bleibt dann dem Rechtsverkehr und den Konkurrenten überlassen, eigenständig das Risiko zu beurteilen, ob der Antrag auf Eintragung der Marke (mit einem Schutzumfang, wie ihn der Zusammenhang aus der Verwendung des TM-Symbols durch die Antragsgegnerin nahe legt) Erfolg haben und der Verwender dann sogleich markenrechtlich in Anspruch genommen werden kann.“

Kommentar: wir meinen, die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung bei bislang nicht eingetragenen Marken ist unsicher. Insofern empfehlen wir stets, die Eintragung einer Marke abzuwarten und erst dann das „R im Kreis“ oder das „TM“ zum Hinweis auf die Markeneintragung zu verwenden.

Was bedeutet R und C?

"C im Kreis" und "R im Kreis" - Zur rechtlichen Bedeutung von Copyrightvermerken und Markenschutzhinweisen.

Was bedeutet großes R im Kreis?

Das R im Kreis stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht und weist darauf hin, dass eine Marke beim US-amerikanischen Markenamt, dem USPTO, eingetragen ist. Durch die Verwendung des Symbols ® wird der Marke der volle Markenschutz bestätigt.

Wann darf man das R im Kreis verwenden?

Das Symbol „R im Kreissollte erst dann verwendet werden, wenn die Marke im Markenregister eingetragen wurde (und auch nur solange sie eingetragen ist). Dabei sollte dieses Zeichen exakt hinter der Marke gesetzt, die auch tatsächlich eingetragen ist, um eine Irreführung zu vermeiden.

Was bedeutet das eingekreiste R?

Das Registered-Trade-Mark-Symbol ist ein meist in kleinerer Schriftgröße dargestellter, hochgestellter, eingekreister Großbuchstabe „R“, der hinter dem Namen der Waren- und Dienstleistungsmarke angefügt wird. Steht dieses Sonderzeichen nicht zur Verfügung, wird es teilweise auch als „(R)“ umschrieben.