Was ist der unterschied zwischen fruchtsaft fruchtnektar und fruchtsaftgetränk

Die Auswahl an Fruchtsäften, Nektaren und Fruchtgetränken ist groß. Wie viel Frucht steckt denn nun wirklich hinter den einzelnen Bezeichnungen?

Die Unterschiede werden vom europäischen Gesetzgeber ganz genau festgelegt und wir haben sie hier noch einmal zusammengefasst.

Fruchtsaft- 100% Fruchtgehalt

Als „Fruchtsaft“ dürfen nur Produkte bezeichnet werden, welche immer einen Fruchtgehalt von 100% aufweisen.

Zudem enthalten Fruchtsäfte keinen zugesetzten Zucker und dürfen nur den natürlichen Zucker aus den Früchten enthalten.

Alle unsere hohes C Produkte sind Säfte und stehen für 100% Fruchtgehalt ohne Zuckerzusatz. Lediglich bei hohes C Kids! haben wir eine Ausnahme gemacht, weil wir den Kindern ein gesundes Erfrischungsgetränk bieten wollen, dass auch ihren Durst stillt.

Fruchtsäfte enthalten viele hochwertige Nährstoffe in flüssiger Form und werden daher als gesund eingestuft. Aus diesem Grund ordnen Ernährungswissenschaftler sie auch den pflanzlichen Lebensmitteln zu: Ein Glas Fruchtsaft täglich kann daher auch eine der – im Rahmen der internationalen „5 am Tag“-Kampagne – empfohlenen fünf Portionen an Obst und Gemüse pro Tag ersetzen.

Mehr Infos zu Vitaminen, Mineralien, Spurenelementen und Pflanzeninhaltsstoffen gibt es hier.

Was ist der unterschied zwischen fruchtsaft fruchtnektar und fruchtsaftgetränk

Fruchtgehalt in Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränk

Fruchtnektar- mindestens 25 bis 50% Fruchtgehalt

Bei Fruchtnektaren variiert der Mindest- Fruchtgehalt je nach Frucht zwischen 25 und 50%. Anders als bei Fruchtsäften, darf bei Fruchtnektaren zusätzlich mit Zucker gesüßt werden.

Fruchtgetränke- mindestens 10 bis 30% Fruchtgehalt

Getränke mit einem Fruchtgehalt von mindestens 10 bis 30% werden als Fruchtgetränke bzw. Fruchtsaftgetränke bezeichnet. Damit haben manche Fruchtsaftgetränke einen Fruchtgehalt von gerade einmal 10% verglichen mit Fruchtsäften. Außerdem dürfen Zucker, Aromen und Zusatzstoffe hinzugefügt werden.

Smoothies – Frucht – und Saftgehalt variieren

Für die sogenannten „Smoothies“ gibt es noch keine verbindlichen, lebensmittelrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Frucht- & Saftgehalt oder Zusätze.

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100% Saft ist Fruchtsaft, der zu 100% aus „flüssigem Obst“ besteht, d.h. Farb- und Konservierungsstoffe sind ebenso ausgeschlossen wie zugesetzter Zucker. Fruchtsaft kann jedoch zwei verschiedene Entstehungswege hinter sich haben. Als „Direktsaft“ bezeichnet man ihn, wenn er nach der Gewinnung aus der Frucht abgefüllt oder für die spätere Abfüllung eingelagert wird. Heißt es auf der Packung "aus Konzentrat", wird dem frisch gepressten Saft im Herstellerland unter Vakuum-Bedingungen das Wasser entzogen. Durch Rückverdünnung mit Wasser wird aus dem sirupähnlichen Konzentrat wieder Fruchtsaft.

Manche Früchte haben von Natur aus hingegen so viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch, dass sie nicht als 100% Fruchtsaft angeboten werden können, sondern erst mit Wasser und Zucker als Fruchtnektar genießbar gemacht werden müssen. Dazu zählen z.B. Schwarze Johannisbeeren, Sauerkirschen und Bananen. Der Mindestfruchtgehalt bei Fruchtnektar ist dabei vorgeschrieben: er liegt zwischen 25 und 50%, je nach Fruchtart. Auch Fruchtnektar enthält weder Farb- noch Konservierungsstoffe.

Ein Fruchtsaftgetränk wiederum dient in erster Linie als fruchtiger Durstlöscher, daher ist ein hoher Wasseranteil erwünscht. Die Früchte sind hier in erster Linie Geschmacksgeber. Gespritzte Säfte werden je nach Gebiet auch als "Schorle" bezeichnet. Das Getränk setzt sich aus Fruchtsaft, Mineralwasser und Kohlensäure zusammen. Das Ausgangsprodukt Fruchtsaft unterliegt denselben Bestimmungen wie ein 100%-iger Fruchtsaft. So hat eine Apfelsaftschorle in guter Qualität etwa einen Fruchtsaftgehalt von 60%.


Fruchtsäfte, Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke sind Getränke, die aus Früchten hergestellt sind. Sie unterscheiden sich in ihrem Fruchtanteil, sowie in den gesetzlich erlaubten Zugaben anderer Zusatzstoffe wie bspw. Zucker.

Fruchtsaft

Laut der deutschen Fruchtsaftverordnung muss Fruchtsaft aus 100% Früchten bzw. 100% Fruchtsaftkonzentrat bestehen, dem keine Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder andere Zusätze zugegeben werden dürfen. Fruchtsäfte dürfen bis zu 15gr. pro Liter Zucker zugesetzt werden, ohn dass dies kenntlich gemacht werden muss. Saft aus Zitronen, Limetten, Bergamotten und schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren darf mehr Zucker zugesetzt werden. Dies muss aber deklariert werden. Apfelsaft darf gar nicht gezuckert werden. Besteht der Fruchtsaft aus einer einzelnen Frucht, darf im Namen anstelle der ‘Frucht’ der Name der Frucht genannt werden, also Apfelsaft, Orangensaft, etc.

Fruchtnektar

Fruchtnektar ist eine Mischung aus Fruchsaft und/oder Fruchtmark, Wasser und Zucker. Der Fruchtanteil beträgt 25-50%. Der Zuckeranteil ist hoch, daher werden auch Früchte die sonst zu sauer sind, zu Fruchtnektar verarbeitet. Der Fruchtanteil im Fruchtnektar muss deklariert werden.

Fruchtsaftgetränk

Der Fruchtanteil bei Fruchtsaftgetränken ist noch niedriger als beim Fruchtnektar. Bei Orangensaft liegt dieser bei 6%, bei Traubensaft und Apfelsaft bei 30%. Der Wasser- und Zuckeranteil ist hoch, der Vitamin- und Mineralstoffgehalt entsprechend gering. Der Furchtanteil muss auch beim Fruchtsaftgetränk deklariert sein.

Gemüsesaft

Gemüsesaft besteht wie Fruchtsaft aus 100% Gemüsesaft. Salz und Gewürze dürfen zugesetzt werden, daher ist es bei Lebensmittelallergien empfehlenswert, die Zutatenliste genau zu lesen.

Gemüsetrunk

Gemüsetrunk enthält 25-40% Gemüseanteil, Salz, Gewürze, Flüssigzucker, usw. dürfen zugesetzt werden.

Limonaden

Der Fruchtgehalt bei Limonaden ist halb so hoch wie bei Fruchtsaftgetränken. Außerdem enthalten sie natürliche Farb- und Aromastoffe. Cola-Getränke werden als ‘coffeinhaltige Limonaden’ bezeichnet. Auch Tonicwater und Bitter Lemon zählen zu den Limonaden. Sie erhalten ihren bitteren Geschmack durch den Zusatz von Chinin.

Brausen

Brausen enthalten keinen Fruchtanteil. Daher dürfen auf Brauseetiketten keine Früchte abgebildet werden. Brausen bestehen aus Wasser, Zucker und künstlichen Aromastoffen.

Energy-Drinks

Energy-Drinks enthalten neben Wasser, Zucker und Aromastoffen Koffein und Taurin. Taurin ist im menschlichen Körper im Gallensaft sowie in tierischen Lebensmitteln enthalten und unterstützt Herz- und Gehirnfunktionen. Inwieweit sich Taurin in Energy-Drinks positiv auf diese Körperfunktionen auswirkt konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Saft Nektar und Fruchtsaftgetränk?

Im Unterschied zum reinen Fruchtsaft und Nektar enthalten Fruchtsaftgetränke also deutlich weniger Frucht als sonstige Inhaltsstoffe, nämlich nur sechs bis 30 Prozent.

Was ist in einem Fruchtsaftgetränk?

Ein Fruchtsaftgetränk (Saft - Nektar - Fruchtsaftgetränk) ist ein Erfrischungsgetränk aus mindestens 30 % Fruchtsaft bei Kernobst und Trauben , 6 % bei Zitrusfrüchten und mindestens 10 % bei anderen Früchten sowie Wasser und Zucker oder Süßstoff (siehe Fruchtsaft Verordnung unten).

Was ist gesünder Fruchtsaft oder Fruchtnektar?

Fruchtnektar ist eine Mischung aus Fruchtsaft oder Fruchtmark, Wasser und Zucker. Der Fruchtgehalt liegt zwischen 25 und 50 Prozent. Fruchtnektar liefert somit mehr Zucker und weniger gesunde Nährstoffe als Fruchtsaft.

Was ist der Unterschied zwischen Fruchtsaft Fruchtnektar und Sirup?

Nektar (oder Fruchtnektar) ist bereits ein zubereitetes Getränk. Zum Saft wird Wasser und Zucker zugesetzt. Somit sind Fruchtsaft-Schorlen tatsächlich auch Nektar (nur dass bei einer Schorle das Wasser mit Kohlensäure versetzt ist).