Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeversicherung und einer Gebäudehaftpflichtversicherung?

Definition

Was die Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen ist, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung für Eigentümer von Immobilien. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die direkt auf die Existenz eines Gebäudes oder eines Grundstücks zurückzuführen sind. Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken können sowohl für Schäden haftbar gemacht werden, die Drittpersonen aufgrund mangelhaften Unterhalts erleiden, wie  auch für weitere Schäden. In gewissen Fällen ist die Gebäudehaftpflichtversicherung  bereits in der Privathaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Ob und und welchen Bedingungen dies der Fall ist, entnehmen Sie der Tabelle weiter unten im Beitrag.

Wer ist versichert?

Versichert ist der Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes.

Welche Gefahren werden über die Gebäudehaftpflichtversicherung abgedeckt?

  • Schäden, welche Dritte auf seinem Grundstück erleiden.
  • Schäden, welche durch Unterhalts- oder Reparaturarbeiten verursacht worden sind.
  • Schäden, welche ein Hauswart verursacht, der durch den Hauseigentümer für Unterhaltsarbeiten angestellt wurde.

Was wird in der Regel nicht abgedeckt?

  • Eigenschäden
  • Beauftragt der Eigentümer ein selbstständiges Unternehmen für Unterhaltsarbeiten und verursacht es einen Schaden bei einer Drittperson, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. In diesem Fall wird das Unternehmen haftbar gemacht, welches sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen muss.
  • Schäden, welche durch eine andere Haftpflichtversicherung zu versichern sind. Beispiele können eine Bauherrenhaftpflicht-, Motorfahrzeughaftpflicht– oder eine Privathaftpflichtversicherung sein.

Welche Versicherung für welches Risiko?

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, wann das Risiko über die Privathaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist und wann eine spezielle Gebäudehaftpflichtversicherung nötig ist.

über die Privathaftpflicht: über die Betriebshaftpflicht: über die Gebäudehaftpflicht:
  • Selbstbewohntes Einfamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus mit maximal drei Wohnungen, wobei eine davon selbstbewohnt sein muss
  • Selbstgenutztes Geschäftsgebäude (keine weiteren Unternehmen sind im Gebäude tätig)
  • Sobald ein Teil des Hauses gewerblich genutzt wird (z.B. ein Coiffeurgeschäft im Erdgeschoss)
  • Wohnhäuser mit mehr als drei Wohnungen
  • Gewerbeliegenschaften
  • Einfamilienhäuser, welche nicht selbstbewohnt sind

Welche Leistungen sind versichert?

Der Eigentümer ist für Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehenden Vermögensschäden bis zur festgelegten Versicherungssumme geschützt. Zu den Personenschäden zählen unter anderem ambulante oder stationäre Behandlungskosten und Einkommensausfälle. Sachschäden sind die Beschädigung oder sogar Zerstörung fremder Gegenstände. Dazu zählen auch allfällige Reparaturkosten oder Werteinbussen des betroffenen Gegenstandes.

Die Haftpflichtversicherung wird auch als passiven Rechtsschutz bezeichnet, da sie unberechtigte Haftpflichtansprüche abwehrt.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Da es um Haftung geht, sind vor allem die Werkeigentümerhaftung, welche im OR geregelt ist, und die Grundeigentümerhaftung, welche im ZGB geregelt ist, ein wichtiger Punkt. Für die Gebäudehaftpflichtversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum tragen. Zusätzlich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts massgebend.

Schadenbeispiele

  • Der Weg auf Ihrem Grundstück, der zum Briefkasten führt, ist stark vereist. Der Postbote stürzt und verletzt sich dabei.
  • Bei einem Sturm löst sich ein Dachziegel, welcher auf ein fremdes Auto fällt. Das Auto wird beschädigt.
  • Kinder klettern auf einen Baum, welcher auf Ihrem Grundstück steht. Ein morscher Ast bricht ab und ein Kind fällt zu Boden und verletzt sich.
  • An der Dachrinne hat sich im Winter Eis gebildet, welches sich irgendwann löst und eine Person verletzt.

  • Wann brauche ich eine Haushaftpflichtversicherung?

    Eine Haushaftpflichtversicherung brauchen Sie, wenn Sie Grund- oder Hausbesitzer sind und Ihre Immobilie vermieten bzw. anderen überlassen. Die Haushaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll als Schutz vor finanziellen Folgen, wenn jemand durch Ihre Immobilie zu Schaden kommt.

  • Wofür brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht­?

    Eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht sorgt dafür, dass Sie bei Schäden, die anderen durch Ihre Immobilie entstehen, finanziell abgesichert sind. Denn als Haus- oder Grund­besitzer sind Sie für alle Gefahren­quellen ver­ant­wortlich, die von Ihrem Eigen­tum ausgehen. Per Gesetz haben Sie eine Verkehrs­sicherungs- und Instand­haltungs­pflicht. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, haften Sie für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden Dritter. Und zwar mit Ihrem privaten Vermögen.

    Teils gilt die umgekehrte Beweis­last. Das heißt: Der Haus­besitzer muss beweisen, dass er alles für die Abwehr möglicher Gefahren getan hat. Das ist nicht immer einfach. Umso sinnvoller ist eine Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung. Heizen Sie mit Öl, ist zusätz­lich eine Heizöltank-Haftpflichtversicherung sinnvoll.

  • Was deckt die Haushaftpflicht­versicherung ab?

    Der Allianz Haus-Haftpflichtschutz deckt unter anderem Sach-, Personen- und Vermögens­schäden ab, die anderen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grund­stück entstehen. Die Allianz prüft, ob gegen Sie erhobene Schadens­ersatz­ansprüche berechtigt und Sie zur Entschädigung ver­pflichtet sind. Falls ja, erhalten die Geschädigten Schadens­ersatz. Und zwar schnell und un­büro­kratisch, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe. Sind die Ansprüche an Sie zu hoch oder un­ge­recht­fertigt, bieten wir Ihnen Rechtsschutz und wehren die Forderungen für Sie ab – kostenfrei.

  • Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück?

    Für ein unbebautes Grundstück bis 3.000 Quadratmeter ist kein separater Haus-Haftpflichtschutz notwendig. Vorausgesetzt, Sie haben bei der Allianz bereits eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

  • In welchen Fällen springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht­versicherung ein?

    Ihre Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung greift, wenn Dritten auf Ihrem Grund und Boden durch Ihre Nach­lässig­keit Schäden entstehen. Ihre Haushaftpflicht springt zum Beispiel ein, wenn:

    • … Sie im Winter Ihre Räum- und Streu­pflicht ver­nach­lässigen und ein Fuß­gänger vor Ihrem Haus ausrutscht.
    • … jemand im Treppen­haus Ihrer Immobilie stürzt, weil Sie nicht für aus­reichende Be­leuchtung gesorgt haben.

    Zusätzlich ist Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Bauherr bei Umbau­arbeiten mit­versichert. Dazu gehören unter anderem Erweiterungs-, An- und Zusatz­bauten. Und Renovierungs- und Sanierungs­arbeiten – ein­schließ­lich hierbei anfallender Abbruch­arbeiten. Bauen Sie ein neues Haus, greift die Haus­haft­pflicht­versicherung nicht. Dann brauchen Sie eine separate Bauherren-Haftpflicht.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz durch meine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht­versicherung?

    In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert sind Besitz und Vermietung Ihres Hauses in Deutschland.

  • Wer ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert?

    Im Allianz Baustein Haus-Haftpflichtschutz sind neben Ihnen als Grund­besitzer auch Per­sonen mitversichert, die Sie im Zusammen­hang mit der ver­sicherten Immobilie beauftragen. Dazu zählen zum Beispiel Haus­meister, Haus­verwaltung oder Winter­dienst.

Ist eine Gebäudeversicherung eine Haftpflichtversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen nicht steuerlich absetzbar. Denn anders als etwa eine Privat-Haftpflichtversicherung dient die Police nicht der eigenen Vorsorge. Vielmehr handelt es sich um eine Sachversicherung, die Sachwerte, aber keine Personen absichert.

Was deckt die Gebäudehaftpflichtversicherung ab?

Welche Gefahren werden über die Gebäudehaftpflichtversicherung abgedeckt? Schäden, welche Dritte auf seinem Grundstück erleiden. Schäden, welche durch Unterhalts- oder Reparaturarbeiten verursacht worden sind. Schäden, welche ein Hauswart verursacht, der durch den Hauseigentümer für Unterhaltsarbeiten angestellt wurde.

Wann brauche ich eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer sollten eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen. (rh) Bauliche Mängel und ungenügender Unterhalt sind an den meisten Haftpflichtschäden schuld. Als Immobilienbesitzer haften Sie für die materiellen Folgen von Personen- und Sachschäden.

Wer zahlt die Gebäudehaftpflichtversicherung?

In der Regel ist der Eigentümer, welcher in den meisten Fällen auch der Vermieter ist, derjenige, der die Wohngebäudeversicherung zahlt. Nur wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, kann die Umlage einer Sach- und Haftpflichtversicherung, welche das Gebäude, die Bewohner und deren Besucher schützt, erfolgen.