Was ist der unterschied zwischen allgemeine selbsthilfe und vorläufige festnahme

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Was ist der unterschied zwischen allgemeine selbsthilfe und vorläufige festnahme

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Ob eine kostenlose Immobilienbewertung online sinnvoll und ausreichend ist erklärt dieser redaktionelle Artikel. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim lesen.

Jedermannsrechte - Notwehr-, Notstands-, Selbsthilfe- und Festnahmerechte für Jedermann - die sogenannten Jedermannsrechte

Die sogenannten Jedermannsrechte (Link zum kostenlosen PDF Download) stehen, wie der Name schon sagt, Jedermann, d.h. allen sich in Deutschland aufhaltenden Personen zu. Dazu zählen natürlich auch Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste. Sie berufen sich bei ausnahmsweisen Grundrechtseingriffen auf kein eigenes Gesetz, sondern auf nachfolgend aufgeführte Jedermannsrechte. § 34a V GewO weist auf diesen Umstand nochmals explizit hin (1):

"Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten."

Zu den sog. Jedermannsrechten i.w.S. zählen insbesondere(2):

a) im Privatrecht - Notwehr gem. § 227 BGB, Defensivnotstand gem. § 228, Aggressivnotstand gem. § 904 BGB, Selbsthilfe gem. §§ 229, Selbsthilfe des Besitzers/Besitzdieners gem. §§ 859, 860 BGB.

b) im Strafrecht - Notwehr gem. § 32 StGB, Rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB, Entschuldigender Notstand gem. § 35 StGB

.

Jedermannsrecht i.e.S. (3):

c) Im Strafverfahrensrecht - die Vorläufige Festnahme "Jedermann-Festnahme" auch Flagranzfestnahme genannt, die gem. § 127 I StPO als Jedermannsrecht i. E. S. bezeichnet wird.

Diese Rechte werden im Allgemeinen als sog. JEDERMANNSRECHTE bezeichnet, weil eben jeder auf sie zurückgreifen kann. Die überwiegenden Jedermannsrechte sind Rechtfertigungsgründe. Der Entschuldigende Notstand gem. § 35 StGB stellt jedoch einen Entschuldigungsgrund dar und wird im Rahmen der Schuld geprüft (kein Rechtfertigungsgrund!).

Damit ist der Handlungsspielraum privater Sicherheitsdienste und der Bürger natürlich begrenzt, denn das Gewaltmonopol liegt sinnvoller Weise ausschließlich beim Staat und hoheitliche Befugnisse stehen ausschließlich Hoheitsträgern zu.

Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wenn z.B. eines oder mehrere der o.g. Rechtfertigungsgründe erfüllt sind, kann eben Jedermann rechtmäßig in die Grundrechte anderer Personen, unter strenger Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (u.a. Erforderlichkeit) eingreifen.

Unter diesem Link finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Jedermannsrechten. Diese beliebte Übersicht händigen wir unseren Sicherheitsmitarbeitern mit der Dienstanweisung und den Unfallverhütungsvorschriften aus, denn rechtmäßiges und korrektes Handeln im Sicherheitsdienst hat oberste Priorität. Auch bei Studenten, Unterrichten, Firmenvorträgen und Sicherheitsschulungen findet diese Übersicht viel positives Interesse und Feedback.

Nicht verwechseln sollte man die Jedermannsrechte(4) im weiteren und im engeren Sinn mit den Jedermann-Grundrechten die aus bestimmten Grundrechten im Grundgesetz resultieren.

Die Jedermann-Grundrechte(5) im Grundgesetz werden auch als Menschenrechte bezeichnet und gelten für alle sich in Deutschland aufhaltenden Personen. Teilweise sprechen diverse Autoren bei den Jedermann-Grundrechten ebenfalls von "Jedermannsrechten". Dies ist unproblematisch, denn in unterschiedlichen Rechtsgebieten können gleiche Begriffe durchaus unterschiedliche Bedeutung haben.

Fußnoten zur obigen Text - wichtige Literatur für Leser die Belge benötigen :)

Bei den nachfolgenden Fußnoten (1) bis (4) sind Jedermannsrechte aus BGB oder StGB oder StPO gemeint.

(1) Beckscher Online Kommentar, Gewerberecht, Pielow, 36. Edition, Rdnr. 6; (2) Möllers in: Wörterbuch der Polizei, 1. Auflage 2002, Huzel in Wörterbuch der Polizei: 2. Auflage 2010 und 3. Auflage 2018 m.w.N., (3) ebenda; (4) Jedermannsrechte auch erwähnt im Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, Rdnr. 22 m.w.N,; Bezug auch auf bestimmte Jedermannsrechte im Kommentar zum PAG Schmidbauer/Steiner, Bayerisches PAG; 4. Auflage 2014, Rdnr. 29; Jedermannsrechte erwähnt im Urteil des VG München vom 02.02.2004, M 22 K 02.4069 wird auf die "sog. Jedermannsrechte Bezug genommen"; § 34a Gewerbeordnung, Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch, Grundgesetz. 5) Maunz/Dürig Grundgesetz-Kommentar, Rdnr. 23-24. 78. EL, Sept. 2016

Zudem wird der Begriff "Jedermannsrechte" im Bezug auf die o.g. Rechtfertigungsgründe und Entschuldigungsgründe als Überbegriff in zahleichen Fach- und Sachbüchern richtigerweise erwähnt.

Übrigens wurde "Ein Leben in Sicherheit" von Christian Wenzl zwischen namhaften Autoren juristischer Literatur unter dem Begriff "Jedermannsrechte" im Wörterbuch der Polizei 2018 zitiert!

Ein Leben in Sicherheit" von Christian Wenzl zwischen namhaften Autoren juristischer Literatur unter dem Begriff "Jedermannsrechte" im Wörterbuch der Polizei 2018 zitiert!

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Was ist der Zweck der allgemeinen Selbsthilfe?

Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung des (vermeintlichen) Rechts „auf eigene Faust“. Die (reine) Selbsthilfe ist eine primitive Form der Rechtsdurchsetzung: Es gibt keine Instanz, die den wahren Berechtigten von dem irrigen oder angemaßten Berechtigten unterscheidet.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen um die allgemeine Selbsthilfe gem 229 BGB anwenden zu können?

Damit "erlaubte Selbsthilfe" gemäß § 229 BGB zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zivilrechtlicher Anspruch. Obrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig zu erreichen. Ohne sofortiges Eingreifen besteht die Gefahr, dass die Verwirklichung des Anspruches vereitelt oder wesentlich erschwert wird.

Was trifft auf die allgemeine Selbsthilfe gem 229 BGB zu?

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, ...

Welche Voraussetzung müssen erfüllt sein um eine vorläufige Festnahme nach 127 STPO durchführen zu dürfen?

Vorläufige Festnahme. (1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.