Was darf man bei hartz 4 dazu verdienen

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Erstellt: 28.06.2021Aktualisiert: 30.07.2021, 14:35 Uhr

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Hartz-IV-Empfänger dürfen sich was hinzuverdienen. Das Einkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet, doch Freibeträge machen einen Zuverdienst attraktiv.

München - Bezieher von Hartz IV können sich was hinzuverdienen. Zwingende Voraussetzung ist, dass sie dieses Einkommen beim Jobcenter angeben, sonst drohen ernsthafte Konsequenzen. Denn das Verheimlichen von Einkommen gilt als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.  

Für das Jobcenter ist ein Einkommen grundsätzlich jede Einnahme, die ab der Antragstellung fließt. Dazu zählen auch Einnahmen aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit. Diese werden jedoch auf die Grundsicherungsleistung angerechnet. Das bedeutet, das Einkommen führt zu einer Minderung der monatlichen Zahlungen vom Jobcenter.

Hartz IV und arbeiten: Freibeträge machen Jobaufnahme attraktiv

Das Jobcenter gewährt jedoch bei Einnahmen aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit einige Freibeträge, für deren Höhe das Bruttoeinkommen entscheidend ist. Verdient ein Hartz-IV-Empfänger bis zu 100 Euro brutto im Monat, ändert sich nichts. Denn Einkommen in dieser Höhe werden nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Bei Verdiensten darüber gibt es eine Abstufung. So bleiben zusätzlich 20 Prozent des über 100 Euro bis einschließlich 1.000 Euro liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.

Zusätzlich zu den beiden genannten Beträgen werden zehn Prozent von dem Bruttolohn über 1.000 Euro bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt diese bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, bei Leistungsberechtigten, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bei 1.500 Euro.

Folgende Beispiele verdeutlichen die Berechnung.

Beispiel 1:

Ein Hartz-IV-Empfänger übt eine geringfügige Beschäftigung aus (bis 450 Euro), auf die in der Regel keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig sind.

Grundabsetzungsbetrag 100 Euro
dazu 20% von den verbleibenden 350 Euro 70 Euro
Zusammen bleiben anrechnungsfrei 170 Euro

Beispiel 2:

Ein Hartz-IV-Empfänger ohne Kind erzielt Einkünfte in Höhe von 1.900 Euro brutto. Angenommen, nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bleiben ihm 1.500 Euro.

Grundabsetzungsbetrag 100 Euro
von 100 bis 1.000 Euro = von 900 Euro bleiben 20% frei 180 Euro
von 1.000 bis 1.200 Euro = von 200 Euro bleiben 10% frei 20 Euro
Zusammen bleiben anrechnungsfrei 300 Euro

Hätte der Hartz-IV-Bezieher ein Kind, wären von 1.000 bis 1.500 Euro zehn Prozent frei, also 50 Euro. Insgesamt wären dann 330 Euro anrechnungsfrei.

Hartz IV und Einkommen: nicht nur Arbeitslohn wird berücksichtigt

Diese Freibeträge gelten allerdings, wie anfangs erwähnt, nur für Einnahmen aus selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeiten. Damit soll erreicht werden, dass ein Jobsuchender möglichst schnell wieder in das Arbeitsleben zurückfindet.

Für das Jobcenter zählen aber auch folgende Einnahmen als Einkommen.

  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Aktienbesitz
  • Renten jeder Art
  • Einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften)
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG

Auch diese Einnahmen müssen beim Jobcenter angegeben werden. Hiervon werden keine Freibeträge, aber Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Werbungskosten abgezogen, bevor die Einnahmen auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird.

Jobcenter können auch sehr hart zu Leistungsempfängern sein. So erlebte eine Hartz-IV-Familie, die ihrem Sohn Homeschooling ermöglichen wollte und ein Notebook kaufte, ihre blaues Wunder.  

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Kurz und knapp: Hartz 4 und der Zuverdienst

Ist ein Zuverdienst bei Hartz-4-Bezug möglich?

Als Empfänger von Leistungen haben Sie die Möglichkeit, trotz Hartz IV einen Zuverdienst zu erlangen, wenn Sie nebenbei arbeiten.

Gibt es einen Freibetrag in Bezug auf den Zuverdienst?

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro kommt Ihnen dabei voll zugute. Ein Mehrverdienst wird teilweise auf Ihre Leistungen angerechnet. Das Jobcenter berechnet den Abzug aufgrund der Angaben zum Zuverdienst, zu denen Sie verpflichtet sind.

Wie viel dürfen Sie dazu verdienen?

Wie viel Zuverdienst auf Ihre Grundsicherung angerechnet wird, ist als Rechenschlüssel in § 11b SGB II aufgeführt und hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Entgegen einer starken Meinung in der Bevölkerung ist ein beachtlicher Teil der Hartz-4-Empfänger (auch: Hartz-IV-Empfänger) berufstätig. Es ist möglich, trotz Hartz 4 einen Zuverdienst zu erlangen, der die Lebensumstände der Betroffenen verbessern kann. Wo die Zuverdienstgrenze bei Hartz 4 liegt und was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

  • Kurz und knapp: Hartz 4 und der Zuverdienst
  • Können Sie bei Hartz 4 einen Zuverdienst erlangen?
    • Auch Berufstätige können Hartz IV beantragen
    • Wie viel darf man bei Hartz 4 dazuverdienen?
      • Was dürfen Sie zu Hartz 4 dazuverdienen? Diese Tabelle schafft den Überblick
      • Der Grundfreibetrag zum Zuverdienst bei Arbeitslosengeld
      • Trotz Hartz 4 etwas dazuverdienen – auch mit mehreren Jobs
    • Gab es beim Hartz-4-Zuverdienst eine Neuregelung?
      • Einmaliger Zuverdienst bei ALG 2
    • Lohnt sich bei Hartz 4 ein Zuverdienst?
      • Hinzuverdienst bei Hartz 4 durch Ein-Euro-Job


Können Sie bei Hartz 4 einen Zuverdienst erlangen?

Sie können sich zu Hartz 4 einen Zuverdienst erarbeiten. Doch wie hoch darf dieser sein?

Im Jahr 2017 haben in Deutschland jeden Monat durchschnittlich 4,4 Millionen Menschen Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) bezogen. Im selben Zeitraum hatten 1,2 Millionen Menschen neben Hartz 4 noch einen Zuverdienst durch einen Minijob oder eine andere Anstellung. Empfänger arbeiten also mehr, als viele Meinungsbildner in der Bevölkerung es zu wissen glauben. Doch welche sind die konkreten Bestimmungen für den Zuverdienst bei Hartz 4?

Wenn Sie sich zum Beispiel fragen, „Was und wie viel darf ich bei Hartz 4 dazuverdienen?“, beantwortet dieser Beitrag die wichtigsten Fragen und bringt Licht in den Paragraphendschungel.

Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ist – wie fast alle Regelungen, die Hartz 4 betreffen – im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. § 11 des SGB II regelt genau, welche Teile des Einkommens anzurechnen sind, also mit den ALG-2-Bezügen verrechnet werden, und welche nicht.

Auch Berufstätige können Hartz IV beantragen

Umgekehrt gilt auch: Wer berufstätig ist und durch sein Einkommen nicht genug verdient, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, hat ebenfalls Anspruch auf Hartz 4. Diese Personen werden als Aufstocker bezeichnet. Für sie gelten dieselben Regelungen wie für diejenigen, die sich erst nach dem Antrag auf Arbeitslosengeld 2 einen Zuverdienst verschaffen.

Wie viel darf man bei Hartz 4 dazuverdienen?

Bis Sie einen Verdienst vorweisen können, der Ihre volle Grundsicherung abdeckt und Sie damit nicht mehr leistungsberechtigt sind, dürfen Sie verdienen, soviel Sie wollen. Allerdings wird Ihr Einkommen in der Regel mit Ihren Hartz-4-Leistungen verrechnet. Von der Höhe ihres Einkommens hängt also ab, wie viel Sie bei Hartz 4 von Ihrem Zuverdienst behalten können.

Die absolute Obergrenze fürs Dazuverdienen bei Hartz 4 liegt bei 1200 Euro brutto für Leistungsberechtigte ohne Kinder und bei 1500 Euro für Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern.

Wer als Alleinstehender ein Bruttoeinkommen von 1200 Euro überschreitet, gilt nicht mehr als leistungsberechtigt, da erwartet wird, dass der Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestritten werden kann.

Was darf man bei Hartz 4 dazuverdienen? Es gibt viele Regeln zu beachten, doch wir lichten den Paragraphendschungel.

In § 11b SGB II werden die sogenannten Absetzbeträge festgelegt, also die zu berücksichtigenden Beträge, die vom Hartz-4-Zuverdienst abgezogen werden, bevor dieser mit den Hartz-4-Bezügen verrechnet wird. Diese sind:

  • auf das Einkommen entrichtete Steuern
  • Pflichtbeträge zur Sozialversicherung
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Altersvorsorgebeiträge
  • und einige mehr.

Dadurch ergibt sich sozusagen Ihr Netto-Einkommen. Denn wenn Sie Ihr eigenes Geld verdienen, können Sie auch Steuern und Ihre Versicherungsbeiträge selbst zahlen. Der Rest Ihres Geldes wird nun mit Ihren Hartz-4-Leistungen verrechnet. Dabei sieht § 11 mehrere Regelungen vor, die regulieren, wie viel von Ihrem Nebenverdienst zu Hartz 4 noch bleibt.

Was dürfen Sie zu Hartz 4 dazuverdienen? Diese Tabelle schafft den Überblick

Anzurech­nendes EinkommenSie behalten
100 Euro 100 Prozent
101 - 1000 Euro 20 Prozent
1001 - 1200 Euro 10 Prozent
mit minder­jährigem Kind 1001 - 1500 Euro 10 Prozent

Das bedeutet nicht, dass Sie von Ihrem gesamten Einkommen nur 10 Prozent behalten, wenn Sie mehr als 1200 Euro verdienen. Stattdessen wird für den Teil Ihres Einkommens, der in dem entsprechenden Einkommensbereich liegt, der dazugehörige Prozentsatz freigestellt.

Beispiel 1: Jens S. verdient monatlich 900 Euro als Zuverdienst bei Hartz IV dazu. Davon werden 100 Euro Grundfreibetrag nicht angerechnet, die er komplett behalten darf. Von den übrigen 800 Euro, die im Bereich zwischen 101 und 1000 Euro liegen, darf Jens S. 20 Prozent behalten.

20 Prozent von 800 Euro sind 160 Euro. 160 Euro des verrechneten Einkommens und 100 Euro Grundfreibetrag ergeben zusammen 260 Euro, die Jens S. von seinem Hartz-4-Zuverdienst behalten darf.

Wenn das Einkommen die Grenze von 1000 Euro überschreitet, wird die Rechnung komplizierter.

Beispiel 2: Hubertus H. verdient monatlich 1200 Euro als Zuverdienst zu Hartz 4. Sein Einkommen kann in drei Abschnitte eingeteilt werden:

  1. 200 Euro, die zwischen 1000 und 1200 liegen und von denen Hubertus H. 10 %, also 20 Euro behält.
  2. 900 Euro, die zwischen 100 und 1000 liegen und von denen er 20 %, also 180 Euro behält.
  3. 100 Euro Grundfreibetrag, die er komplett behalten kann.

Hubertus H. darf von seinem Hartz-4-Zuverdienst insgesamt 300 Euro behalten.

Wie viel Sie dazuverdienen können bei Hartz 4, ist also beschränkt und der Zuverdienst wird bei steigendem Einkommen immer kleiner.

Der Grundfreibetrag zum Zuverdienst bei Arbeitslosengeld

Hinzuverdienst bei Hartz IV: Wer arbeitet, darf einen Teil des Zuverdienstes behalten.

Wie bereits erwähnt, haben Hartz-4-Nebenverdiener Anrecht auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro, den sie sich monatlich hinzuverdienen dürfen. Dieser Grundfreibetrag beinhaltet eine Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro und Absetzbeträge für Riester-Rente und private Versicherungen von 30 Euro.

Trotz Hartz 4 etwas dazuverdienen – auch mit mehreren Jobs

Es ist durchaus möglich, einen Hartz-4-Zuverdienst aus verschiedenen Jobs zu erhalten. Wie viel Zuverdienst Sie bei Hartz 4 haben dürfen, hängt nicht von der Anzahl der Jobs ab, denn die Freibeträge werden nicht pro Arbeitsplatz berechnet, sondern für den gesamten Hartz-4-Zusatzverdienst. So soll verhindert werden, dass der Freibetrag durch die Annahme von mehreren Minijobs unkontrolliert erhöht werden kann.

Gab es beim Hartz-4-Zuverdienst eine Neuregelung?

Das Zweite Sozialgesetzbuch wurde seit seinem Bestehen bereits neun mal geändert (Stand Juli 2018). Durch diese letzte Änderung wurden einige Neuerungen am ALG 2 und den Zuverdienst-Bestimmungen vorgenommen.

Zum einen wurden bis dahin auch sogenannte Einnahmen „in Geldeswert“ als Einkommen gewertet. Damit sind Sachleistungen wie geschenkte Autos oder andere Gegenstände gemeint. Auch diese zählten damit als Zuverdienst zum Arbeitslosengeld.

Vorteil: Durch die Änderung gab es also aus Sicht der Hartz-4-Empfänger eine Verbesserung, da der Freibetrag nicht mehr vorzeitig durch Sachleistungen ausgereizt werden kann.

Zum anderen gelten seit der Änderung Nachzahlungen aus anderen Monaten als „einmalige Einnahmen“, die auf mehrere Monate angerechnet werden können. So wird verhindert, dass die Zahlungen zu Vermögen werden, welches nicht berechnet werden kann.

Nachteil: Bei ausreichender Höhe können diese Nachzahlungen Ihren Freibetrag zum Hartz-4-Zuverdienst ausreizen, bevor Ihr Lohn vom aktuellen Monat überhaupt angerechnet wurde.

Einmaliger Zuverdienst bei ALG 2

Zwar kann eine einmalige Zahlung nach der Änderung von 2016 Ihrem Arbeitslosengeld als Zuverdienst angerechnet werden, aber wenn Sie einmalig ein Einkommen haben, das höher ist als die Obergrenze von 1200 Euro, müssen Sie nicht befürchten, Ihren Bedürftigenstatus zu verlieren.

Der Hartz-4-Zuverdienst kann ein Schritt in die Welt der Arbeit und in die Eigenständigkeit sein.

Haben Sie ein einmaliges Einkommen von 2000 Euro als Hartz-4-Zuverdienst, zum Beispiel durch eine Zeitarbeit, kann dieses auf mehrere Monate verteilt und jeweils in kleinen Teilen angerechnet werden. So wird Ihnen geholfen, indem Ihr Versicherungsschutz dank Hartz 4 erhalten bleibt und dem Jobcenter wird überflüssiger Arbeitsaufwand erspart.

Lohnt sich bei Hartz 4 ein Zuverdienst?

In der Vergangenheit gab es oft Debatten darüber, ob es sich für Hartz-4-Empfänger überhaupt lohnt, neben dem Arbeitslosengeld 2 einen Hinzuverdienst anzustreben. Kritiker behaupten, dass die hohen Abgaben und die großteilige Verrechnung mit den Leistungen demotivierend wirken und Leistungsempfängern keinen Ansporn geben, sich einen Job zu suchen.

Tatsächlich kann ein maximaler Freibetrag von 300 Euro monatlich erreicht werden, der vom Empfänger einbehalten werden kann. Ob dieser Betrag die Mehrarbeit wert ist, muss jede Person für sich selbst entscheiden.

Neben dem Geldbonus zu Hartz 4 hat ein Zuverdienst aber auch andere Vorteile. Ab einem Einkommen von 850 Euro zahlen Sie Rentenversicherungsbeiträge, die Ihnen im Alter zugute kommen. Außerdem können Sie weitere private Versicherungen und Renten abschließen für die Ihnen sonst das Geld fehlen würde und die Ihnen eine bessere finanzielle Absicherung ermöglichen können.

Hier gilt: Je mehr vom Einkommen abzusetzende Beiträge nach § 11b Abs. 1 SGB II Sie zahlen, desto weniger Ihres selbstverdienten Geldes kann das Jobcenter Ihnen anrechnen.

Hinzuverdienst bei Hartz 4 durch Ein-Euro-Job

Ein Ein-Euro-Job als Zuverdienst bietet nur wenig Geld.

Sind Sie arbeitslos ohne Zuverdienst, kann das Jobcenter Sie dazu auffordern, einen sogenannten Ein-Euro-Job auszuführen.

Als Ein-Euro-Jobber arbeiten Sie zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche und verdienen zwischen einem und 2,50 Euro pro Stunde. Der Verdienst ist aber nicht als Gehalt zu verstehen, sondern als Aufwandsentschädigung. Daher wird das so vierdiente Geld auch nach § 11 nicht als anzurechnender Betrag gewertet.

Die Entschädigung ist zwar sehr gering, hat aber den Vorteil, dass sie als Harzt-4-Zuverdienst nicht mit den Leistungen verrechnet wird und Ihnen voll zugute kommt.

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Wie viel darf man bei Hartz 4 dazuverdienen 2022?

Wie viel Geld darf ich bei Bezug von Hartz 4 dazuverdienen? Für die meisten ALG-2-Empfänger ist die Frage von Bedeutung, wie hoch ihr Hartz-4-Zuverdienst sein darf. Grundsätzlich liegt die Grenze beim Einkommen für Erwerbstätige bei 1.200 Euro brutto. Für Personen mit Kind erhöht sich die Summe auf maximal 1.500 Euro.

Wird 450 Euro Job auf Hartz 4 angerechnet?

Einkommen kann sich auf dein Hartz IV auswirken Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt 100 Euro im Monat. Du kannst als Minijobber also 100 Euro im Monat von deinem Einkommen aus dem Minijob behalten. Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 80 Prozent auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet.

Wie viel kann man bei Hartz 4 dazuverdienen?

Hartz-IV und arbeiten: 100 Euro Freibetrag Wenn Hartz-IV-Empfänger arbeiten, also erwerbstätig sind, können sie in einem Monat 100 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass dies auf ihren Regelsatz angerechnet wird. Das erklärt die Bundesagentur für Arbeit in einem Merkblatt.

Wie viel darf man von 450 behalten?

Bei einem Bruttoeinkommen, das zwischen 101 und 1.000 Euro liegt, müssen 80 Prozent angerechnet werden. 20 Prozent dürfen sie demzufolge behalten, wenn Sie auf 450-Euro-Basis einen Job ausüben.

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