Was bedeuten die Kästchen auf dem Rezept?

Das AMNOG bestimmt auch, dass ein Patient, der aus persönlichen Gründen ein bestimmtes Medikament haben möchte, es aber keine medizinischen Gründe dafür gibt, dieses in der Apotheke verlangen kann und dann zunächst selbst bezahlen muss (Stichwort „Kostenerstattung“). Die Rechnung kann er dann bei seiner Krankenkasse einreichen. Aber Achtung: die Krankenkasse erstattet dann nur den Preis für das günstigste verfügbare Medikament; unter Umständen muss ein erheblicher Teil der Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Ich rate von diesem Vorgehen ab.

Gibt es nun ernsthafte Argumente gegen diese geschilderten Regelungen? Aus meiner Sicht nicht, denn

  • Ein Medikament darf immer nur dann gegen anderes ausgetauscht werden, wenn Wirkstoff und Dosierung exakt gleich sind. Die Qualität der Medikamenten-versorgung wird also nicht beeinträchtigt! Es wäre unter diesen Voraussetzungen unvernünftig, auf die möglichen Einsparungen zu verzichten.
  • Zwar wird der mögliche Wechsel der Tablettenfarben, -formen und -schachteln den einen oder anderen Patienten verwirren, dies kann jedoch in der Regel im Gespräch geklärt werden.
  • Kritiker führen als Argument öfter an, dass der Wirkstoff in verschiedenen Präparaten der gleiche sei, es aber verschiedene Zusatzstoffe geben könne, die für Unverträglichkeiten oder veränderte Wirksamkeit verantwortlich sein könnten. Dieses Phänomen ist zwar prinzipiell möglich, in der Praxis jedoch extrem selten, so dass es kein Argument für ein generelles Austauschverbot sein kann. Wenn allerdings ein begründeter Verdacht auf eine Unverträglichkeit oder einen Wirkverlust besteht, werde ich das "Aut-idem-Kreuz" setzen und damit einen Austausch des verordneten Präparates ausschließen.

Zusammenfassung


1. Das Setzen des „Aut-idem-Kreuzes“ ist nur in Einzelfällen medizinisch erforderlich. In der Regel setze ich es daher nicht

2. Die Qualität der Versorgung mit Medikamenten ist durch die Austauschregelung nicht beeinträchtigt

3. Die Umsetzung der Regelung führt häufig zu Irritationen und Diskussionen. Angesichts der Kostenexplosion im Gesundheitswesen müssen wir alle das ertragen – wir Ärzte, die wir häufig aufwändige Erklärungen liefern müssen, und Sie als Patienten, die Irritationen durch häufig wechselnde Medikamentennamen, -farben und -schachteln hinzunehmen gezwungen sind.

Rezepte für Medikamente sind eine bunte Mischung: Mal sind sie rosa, mal sind sie blau, grün oder gelb. Dabei haben die verschiedenen Farben jeweils eine Bedeutung, zum Beispiel wer die Kosten für die Medikamente übernimmt. Die Farbe hat aber auch Auswirkungen auf die Gültigkeit von Rezepten - mehr dazu erkären wir im Video.

Wann muss ich beim Medikament zuzahlen?

Rosa Rezepte werden die meisten Kassenpatienten kennen: Es ist das "normale" Rezept, hier übernimmt die Kasse die Kosten. Erwachsene müssen lediglich fünf bis zehn Euro dazuzahlen. Blaue Rezepte sind Privatrezepte, da müssen Kassenpatienten den vollen Preis zahlen. Das wohl bekannteste Beispiel: die Pille. Grüne Rezepte sind lediglich Empfehlungen des Arztes, auch hier zahlt der Patient. Und gelbe Rezepte fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, also zum Beispiel sehr starke Schmerzmittel.

Ob zusätzliche Kosten für ein Medikament anfallen, erkennt man an den sogenannten Rezeptstatusfeldern - ganz links auf dem Rezept. Eines dieser Kästchen ist angekreuzt:

Gebührenfrei

Der Patient muss keinen Rezeptanteil bezahlen, der grundsätzlich zehn Prozent des Verkauspreises eines Medikaments beträgt. Liegt der Preis für das Medikament allerdings höher als der (von der Krankenkasse) vorgeschriebene Festbetrag für den Wirkstoff, müssen die Mehrkosten selbst bezahlt werden.

Gebührenpflichtig

Der Versicherte muss für den Rezeptanteil selbst aufkommen. Die Zuzahlung beträgt bei Arzneimitteln zehn Prozent des Medikaments. Sie ist in der Regel jedoch auf fünf bis zehn Euro beschränkt, damit chronisch Kranke keine Unsummen für Medikamente ausgeben müssen.

Eventuelle Mehrkosten, die den vorgeschriebenen Festbetrag überschreiten, müssen ebenfalls selbst bezahlt werden.

noctu

Ist dieses Kästchen angekreuzt, übernimmt die Krankenkasse den Nachtdienstzuschlag, den die Apotheke verlangt, wenn ein Patient ein Rezept während der Notdienst-Zeiten einlöst. Ist kein Häkchen in dem Feld, beträgt die Gebühr 2,50 Euro.

Sonstige

Soll die Kosten weder die Krankenkasse noch der Patient tragen, kreuzt der Arzt dieses Kästchen an. Die Verordnung geht dann zu Lasten eines anderen Kostenträgers, wie beispielsweise der Bundeswehr, der Polizei oder der Postbeamtenkrankenkasse.

Unfall

Dieses Kästchen wird ausgefüllt, wenn das Medikament nach einem Unfall verschrieben wird. In diesem Fall bekommt die Krankenkasse gegebenfalls die Kosten von Dritten erstattet, z. B. von der Haftpflicht- oder KfZ-Versicherung des Unfallverursachers.

Arbeitsunfall

In diesem Kästchen ist ein Häkchen gesetzt, wenn das Medikament nach einem Unfall verschrieben wird, der in der Arbeitszeit geschehen ist. Dann müssen zusätzliche Angaben wie Unfalltag, Betrieb und Arbeitgebernummer gemacht werden. Die Felder Versichertennummer und Kassennummer bleiben bei einem Arbeitsunfall leer.

Welche persönlichen Daten stehen auf dem Arztrezept?

- Name, Anschrift und Geburtsdatum sind immer angegeben.

- Hinzu kommt die Krankenkasse, bei der man versichert ist. Auch die Kassennummer (jede Krankenkasse hat ihre eigene) ist auf dem Rezept vermerkt. Ausnahme: Bei Arbeitsunfällen wird hier der Kostenträger der Berufsgenossenschaft eingetragen, da er für diese Kosten aufkommt.

- Die zehnstellige Krankenversicherungsnummer muss ebenfalls auf dem Rezept stehen. Sie bleibt übrigens das ganze Leben lang gleich - sogar wenn die Krankenkasse gewechselt wird.

- Auch der Versichertenstatus ist mit einer dreistelligen Zahl auf dem Rezept vermerkt. Die erste Zahl verrät, ob man Familienangehöriger ist (3), Rentner (5) oder „einfaches“ Mitglied (1). Die zweite Zahl sagt aus, ob der Patient z. B. Leistungsempfänger ist (dann steht da eine 9). Die dritte Zahl verrät - falls vorhanden - den sogenannten DMP-Status (Disease-Management-Programme), wobei eine 1 für Diabetes Typ 2 steht, eine 2 für Brustkrebs, eine 3 für Koronare Herzkrankheit, eine 4 für Diabetes Typ 1, eine 5 für Asthma bronchiale und eine 6 für COPD.

- Ist der Patient nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) oder dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) anspruchsberechtigt, wird das im dafür vorgesehenen Kästchen mit der Zahl 6 markiert. Dazu zählen u. a. Kriegsopfer, ehemalige Kriegsgefangene oder Wehrdienstbeschäftigte.

Was bedeutet das Kreuzchen auf dem Rezept?

durch Kreuz, Kringel, Haken, Strich), bedeutet dies ein Substitutionsverbot. Ein Austausch des verordneten Arzneimittels ist damit ausgeschlossen. Auch gegen ein rabattiertes Arzneimittel darf nicht substituiert werden.

Was bedeutet das Ankreuzen des aut idem Feldes auf einem Medikamentenrezept?

"Aut idem" ist lateinisch und bedeutet "oder das Gleiche". Im Apothekenrecht wird damit die Möglichkeit des Apothekers beschrieben, statt eines vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abzugeben.

Was bedeutet der Status auf dem Rezept?

Der Status des Patienten (z. B. Rentner, Kind) wird durch einen Zahlencode definiert, der für den Versicherten eingetragen wird. Der Status hat lediglich buchhalterische und statistische Bedeutung für die Abrechnung mit den Krankenkassen und sagt nichts über den Leistungsanspruch der Versicherten aus.

Was bedeutet die 7 auf dem Rezept?

Hilfsmittel: Werden Hilfsmittel, zum Beispiel orthopädische Einlagen verordnet, ist dies mit der Ziffer 7 auf dem Rezept zu kennzeichnen. Das Rezept darf aber neben den Hilfsmitteln keine Arznei- oder Verbandmittel beinhalten, um Verwechslungen bei der Abrechnung zu vermeiden.