Was ändert sich im Oktober 2022

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Ein Frau mit FFP2-Maske wartet auf eine U-Bahn (Symbolbild): Die Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie die bundesweiten Corona-Regeln verschärfen. (Quelle: Sven Hoppe/dpa)

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Der Herbst hat offiziell begonnen und bringt einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bundesweite Corona-Maßnahmen
  • Vollständiger Impfschutz
  • Mindestlohn steigt auf 12 Euro
  • Neue Verdienstobergrenze für Mini- und Midijob
  • Frist für Grundsteuererklärung endet
  • Gasumlage kommt doch nicht
  • Verpflichtender Heizungscheck
  • Neue Fragen bei der Führerscheinprüfung
  • WhatsApp läuft auf alten iPhones aus
  • Partielle Sonnenfinsternis

Die Blätter färben sich, die Temperaturen sinken. Die neue Jahreszeit ist deutlich spürbar. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich im Oktober einiges. Die

Bundesregierung verfolgt eine neue Corona-Schutzstrategie, Minijobber können mehr verdienen und die umstrittene Gasumlage macht sich bemerkbar.

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Bundesweite Corona-Maßnahmen

Vor der befürchteten Corona-Herbstwelle will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger mit altbekannten und neuen Regeln schützen. Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu gehören die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr und in Arztpraxen sowie die bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Die Bundesländer können darüber hinaus individuelle Maßnahmen je nach Infektionslage treffen. Beispielsweise entscheiden sie, ob für Restaurants und weitere Innenräume eine Maskenpflicht gilt. Die Länder entscheiden auch, ob es wieder eine Testpflicht in den Schulen geben soll. So können sich je nach Region und je nach Corona-Lage neue Maßnahmen ergeben. Mehr zu den geplanten Regeln lesen Sie hier.

Person mit Smartphone und einer FFP2-Maske: Masken werden uns diesen Herbst und Winter wieder stärker begleiten. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

Vollständiger Impfschutz

Wer zwei Impfungen oder weniger gegen das Coronavirus erhalten hat, gilt ab dem 1. Oktober nicht mehr als vollständig geimpft. Menschen, die jedoch zweimal geimpft und genesen sind, gelten als vollständig geimpft. Nachgewiesen werde der Genesenenstatus durch einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung oder einen positiven PCR-Test aus der Zeit vor oder nach der zweiten Impfung, heißt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Bis zum 30. April 2023 wird es noch möglich sein, sich in Apotheken, in Tierarzt- oder Zahnarztpraxen gegen das Coronavirus oder die Grippe impfen zu lassen.

Frau wird gegen das Coronavirus geimpft: Ab Oktober gelten zwei Covid-Impfungen nicht mehr als vollständiger Impfschutz. (Quelle: IMAGO/Ilya Naymushin/imago-images-bilder)

Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Zum 1. Oktober wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Das ist die zweite Erhöhung in diesem Jahr, nachdem er Anfang Juli bereits auf 10,45 Euro erhöht worden war. Der Mindestlohn gilt auch für Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, denn Schlupflöcher wurden gestrichen. So drohen beispielsweise weniger zahlenden Arbeitgebern saftige Bußgelder von 500.000 Euro und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zehn-Euro-Schein und Zwei-Euro-Münze: Expertinnen und Experten befürchten, dass der erhöhte Mindestlohn die Inflation ankurbeln könnte. (Quelle: IMAGO/Matthias Stolt/imago-images-bilder)

Neue Verdienstobergrenze für Mini- und Midijob

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigen auch die monatlichen Verdienstobergrenzen für Mini- und Midijobs. Menschen, die einen sogenannten 450-Euro-Job haben, können ab Oktober bis zu 520 Euro verdienen. Das entspricht einer Arbeitszeit von zehn Stunden die Woche.

Wer mehr als zweimal im Jahr über diese Grenze kommt, darf nicht weiter geringfügig beschäftigt werden. Bei sogenannten Midi-Jobs wird die Verdienstobergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben.

Suche nach Mitarbeiterin: Statt 450 Euro können Minijobberinnen und -jobber 520 Euro verdienen. (Quelle: imago stock&people/imago-images-bilder)

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Frist für Grundsteuererklärung endet

Haus- und Wohnungseigentümer müssen bis Ende Oktober Angaben zu ihrem Grundstück ans Finanzamt übermitteln. Denn im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Bis Mitte September hatte dies allerdings erst rund ein Fünftel der Eigentümerinnen und Eigentümer erledigt. Das Bundesfinanzministerium lehnt eine bundesweite Fristverlängerung dennoch ab. Die Bundesländer können die Frist aber nach eigenem Ermessen verlängern. Lesen Sie hier, wie Sie die Grundsteuererklärung richtig ausfüllen.

Gasumlage kommt doch nicht

Mit dem Ukraine-Krieg schossen die Gaspreise durch die Decke. Russland hat seine Gaslieferungen stark heruntergefahren, der Import von Gas wird immer teurer. Für Entlastung sollte ab Oktober ein neues Instrument sorgen: die Gasumlage. Doch sie wurde im letzten Moment gekippt.

Die stark gestiegenen Einkaufspreise der Gasversorger sollen an alle Gasverbraucher weitergegeben werden, damit die Energieversorgung gesichert ist. Fast alle Gasversorger hatten allerdings bereits entsprechende Preisanpassungen vorgenommen und kommuniziert. Verbraucherschützer raten Betroffenen, ihre Anbieter zu kontaktieren. Vertreter der kommunalen Unternehmen gehen aber davon aus, dass Verbrauchern kein Schaden entstehen wird.

Die Bundesregierung hatte als Ausgleich für die Mehrbelastung durch die Gasumlage eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent angekündigt – und dabei bleibt es wohl auch trotz Rücknahme der Umlage. Die entsprechende Verordnung geht am Freitag zur Abstimmung in den Bundestag. Auch für Fernwärme soll die Mehrwertsteuer sinken.

Lesen Sie hier, wie Sie Gas und somit eine Menge Geld sparen können.

Gaszähler: Infolge des Ukraine-Krieges explodieren die Gaspreise. (Quelle: IMAGO/Rene Traut/imago-images-bilder)

Verpflichtender Heizungscheck

Die ab Oktober geltende Verordnung mit dem Namen "Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen" legt für Hausbesitzerinnen und -besitzer fest, dass sie ihre Heizung innerhalb der nächsten zwei Jahre durchchecken lassen müssen.

Thermostat an einem Heizkörper: Alle Hausbesitzerinnen und -besitzer müssen in den nächsten zwei Jahren ihre Heizungen prüfen lassen. (Quelle: IMAGO/mix1 Photos/imago-images-bilder)

Neue Fragen bei der Führerscheinprüfung

Führerscheinanwärterinnen und -anwärter aufgepasst! Wer gerade in der Fahrschule steckt, sollte sich auf diese Änderung vorbereiten: Ab dem 1. Oktober 2022 werden die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung geändert. Neue Fragen werden hinzugefügt, alte Fragen überarbeitet. Insgesamt beinhaltet der Fragenkatalog 52 Fragen.

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Fahrschulauto: Für die theoretische Führerscheinprüfung werden neben alten auch neue Fragen in den Fragenkatalog aufgenommen. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

WhatsApp läuft auf alten iPhones aus

Menschen mit älteren iPhones werden sich ärgern: Ab dem 25. Oktober 2022 läuft WhatsApp nur noch auf Geräten mit dem Betriebssystem iOS 12 oder höher. Wer ein iPhone der fünften Generation oder älter hat, wird kein WhatsApp mehr nutzen können.

App Store auf einem iPhone: WhatsApp läuft auf mehreren iPhone-Generationen aus. (Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)

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Partielle Sonnenfinsternis

Nach der letzten partiellen Sonnenfinsternis im Juni 2021 können Sie das Phänomen wieder am 25. Oktober im deutschsprachigen Raum beobachten. Die Sonne wird teilweise vom Mond verdeckt. Das Naturereignis beginnt um 11.10 Uhr und endet um 13.16 Uhr. Sie sollten aber darauf achten, unter keinen Umständen mit dem bloßen Auge oder nur einer Sonnenbrille in die Sonne zu schauen. Das kann zu ernsthaften Augenschäden führen. Für Sonnenfinsternisse gibt es spezielle Brillen, mit denen Sie gefahrlos in die Sonne blicken können.

Was ist neu im Oktober 2022?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto je Stunde. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro. Und die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird auf 1.600 Euro angehoben. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen.

Was ändert sich im 2022?

Die Regelsätze steigen Januar 2022 mehr Geld. Die Regelsätze wurden zum Januar 2022 um 3 Euro monatlich erhöht, so dass künftig ein Anspruch auf einen Regelbedarf in Höhe von 449 Euro im Monat für Alleinstehende/Alleinerziehende besteht. In Bedarfsgemeinschaften erhöht sich der Regelsatz auf 404 Euro pro Partner*in.

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