„Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet“, vgl. § 102 Absatz 2 Satz 1 SGB VI. EM-Rente - med. Bewertung- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich mehr erfahren Warum eine Arbeitsmarktrente immer befristet ist: Kurz nochmal erläutert, was eine Arbeitsmarktrente ist!Anspruchsteller beziehen oft nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie können laut medizinischer Feststellung mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein. Sie sind arbeitslos und können ihr verbliebenes Restleistungsvermögen nicht in einer Erwerbstätigkeit einsetzen, weil ihnen ein entsprechender Arbeitsplatz nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dann ist nur noch die Frage zu beantworten, ob für diese Gruppe der Erwerbsgeminderten ein verschlossener Arbeitsmarkt vorliegt. Ein verschlossener Arbeitsmarkt liegt immer dann vor, wenn dem Versicherten für sein festgestelltes Restleistungsvermögen kein geeigneter Arbeitspaltz angeboten werden kann. Dann hat der Versicherte Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, obwohl er oder sie noch fähig sind, mehr als 3 Stunden bis unter 6 Stunden zu arbeiten. Daher nennt man die volle Erwerbsminderungsrente im Volksmund in solchen Fällen auch Arbeitsmarktrente! Coaching medizinische Begutachtung- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung zum Angebot Warum eine Arbeitsmarktrente immer befristet ist: Die Befristungsregelung der Arbeitsmarktrente aus einem UmkehrschlussEine Rente wegen Erwerbsminderung ist in der Regel befristet zu leisten. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Die befristete Rente kann verlängert werden. Dann verbleibt es beim ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Erwerbsminderungsrenten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen, § 102 Absatz 2 Satz 3 SGB VI Wenn eine EM-Rente immer nur dann unbefristet geleistet wird, wenn auf sie unabhängig von der Arbeitsmarktlage ein Anspruch besteht, dann heißt dies im Umkehrschluss aus § 102 Abs.2 Satz 3 SGB VI: Wenn ein Anspruch auf eine volle EM-Rente auf Grund der Abhängigkeit zur Arbeitsmarktlage besteht, kann diese Rente nur befristet geleistet werden. Denn nur EM-Renten aus medizinischen Gründen können unbefristet geleistet werden, nicht aber Arbeitsmarktrenten. Warum eine Arbeitsmarktrente immer befristet ist!Die Arbeitsmarktrente ist immer eine volle EM-Rente. Die Befristung erfolgt für 3 Jahre. Sie kann auch mehr als 3 x mal befristet werden. Die volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente kann es aber nur dann geben, wenn ihr eine teilweise Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorausgeht. Allein wegen einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit gibt es keine Arbeitsmarktrente!Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“ Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“- Erwerbsminderungsrente ohne Stress mehr erfahren Newsletter abonnierenWissensvorsprung in Sachen Rente sichern!Hast Du das gewusst?Helfen Sie anderen! Sagen Sie es weiter.Das könnte Sie ebenfalls interessierenWann bekommt man die volle Erwerbsminderungsrente?Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an.
Wann wird eine volle Erwerbsminderungsrente unbefristet?Eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente wird frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist; davon ist nach 9 Jahren auszugehen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt?Sobald das Rentenalter erreicht ist, erfolgt die automatische Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in das Altersruhegeld. Hierzu muss kein Antrag gestellt werden. Ab einem Alter von 60 Jahren kann die Erwerbsminderungsrente auf Antrag in eine Altersrente umgewandelt werden.
Wann wird Erwerbsminderungsrente in Altersrente umgewandelt?Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt.
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