Wann steigt Mindestlohn auf 13 €?

In Deutschland gibt es mittlerweile sowohl bundesweit als auch auf Landesebene geltende Mindestlohnregelungen.

Allgemeiner bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn

In Deutschland gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro pro Arbeitsstunde. Der Deutsche Bundestag hat das Mindestlohnerhöhungsgesetz mit Zustimmung des Bundesrats am 10. Juni 2022 beschlossen; es wurde zum 30. Juni 2022 verkündet.

Der Bruttostundenlohn von 12 Euro wurde einmalig durch die Bundesregierung erhöht. Im Anschluss daran soll die unabhängige Mindestlohnkommission die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden – erstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen (Quelle: Bundesregierung, Grafik). Für viele Beschäftigte ist die Lohnerhöhung wohl der größte Lohnsprung in ihrem Berufsleben. Im Juli 2022 betrug der Mindestlohn noch 10,45 Euro, vorher gab es 9,82 Euro pro Stunde.

Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, für Auszubildende, für bestimmte Praktikantinnen und Praktikanten, für ehrenamtlich Tätige sowie für zuvor Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie hier:

• Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Mindestlohn

Branchenmindestlöhne

In einigen Branchen können Arbeitsentgelte auf dem Niveau des allgemeinen Mindestlohns oder sogar darüber unangemessen niedrig sein und Lohndumping fördern. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in diesen Branchen daher zum Teil deutlich höhere Branchenmindestlöhne, die ebenfalls verbindlich sind und zwingend eingehalten werden müssen.

Branchenmindestlöhne gelten derzeit in etwa einem Dutzend Wirtschaftsbereichen, zum Beispiel im Baugewerbe, in der Gebäudereinigung, der Leiharbeit und der Pflegebranche.

Rechtsgrundlage dafür sind das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Branchenmindestlöhne resultieren zumeist aus Einigungen der Tarifvertragsparteien und werden in aller Regel auf dem Verordnungsweg verbindlich gemacht.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist zwischenzeitlich für alle Branchen geöffnet. Damit ist es möglich, dass zu den bisherigen Branchenmindestlöhnen weitere hinzukommen, wenn sich die Tarifvertragsparteien einer Branche darauf einigen.

Eine Übersicht über die aktuell geltenden Branchenmindestlöhne finden Sie hier:

  • Übersicht über Branchenmindestlöhne

    Stand: Januar 2021
    Hinweis: Aufgrund der Darstellung in Tabellenform ist die Datei nur barrierearm.

    PDF-Dokument (123.8 kB)

Berliner Landesmindestlohn

Während der langjährigen Diskussion um die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes hat das Land Berlin eigene Spielräume zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen genutzt und bereits am 29. Dezember 2013 das Landesmindestlohngesetz in Kraft gesetzt.

Der Landesmindestlohn gilt nicht – wie der allgemeine bundesweite gesetzliche Mindestlohn oder die Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – allgemein für alle Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten. Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet das Land Berlin überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat (etwa im Landesdienst, in Beteiligungsunternehmen, bei Zuwendungsempfängern – insbesondere auch im Bereich der Landesbeschäftigungsförderung – und bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht) darauf hinzuwirken, dass ab 17. Juli 2022 ein Stundenlohn von mindestens 13,00 Euro eingehalten wird. Der Landesmindestlohn steht nicht in Konkurrenz zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn oder zu den Branchenmindestlöhnen, sondern ergänzt diese. Andere, höhere Mindestlohnvorgaben gehen dem Landesmindestlohn vor.

Das Berliner Landesmindestlohngesetz war und ist ein wichtiges Signal aus der deutschen Hauptstadt für einen angemessenen und gerechten Mindestlohn. Es zeigt, dass das Land Berlin gewillt ist, all seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um in seinem Einflussbereich im Sinne eines auskömmlichen Mindestlohnes tätig zu werden. Das Gesetz hat mit seiner Vorbildwirkung dazu beigetragen, dass der auch von der Arbeitsverwaltung des Berliner Senats seit Jahren geforderte bundesweite allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 eingeführt worden ist und zahlreichen Menschen in und außerhalb von Berlin zugutekommt. Diese Vorbildfunktion soll der Berliner Landesmindestlohn durch angemessene Erhöhungen auch künftig entfalten.

Die Landesmindestlohngesetz Berlin von 2013 in seiner aktuellen Fassung finden Sie hier:

  • Landesmindestlohngesetz Berlin

  • Gemeinsamens Tarifregister Berlin und Brandenburg - Mindestlöhne im Überblick

    Stand: Juli 2022
    Hinweis: Aufgrund der Darstellung in Tabellenform ist die Datei nur barrierearm.

    PDF-Dokument (161.5 kB)

Kontakt bei Fragen rund um das Gesetz

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat eine Zentrale Anlaufstelle Landesmindestlohn eingerichtet. Unternehmerinnen und Unternehmer, Bürgerinnen und Bürger können Fragen rund um das Gesetz hier per E-Mail stellen:

E-Mail

Wann kommt der Mindestlohn 13 Euro?

Im Steinmetz- und Bildhauerhandwerk beträgt der Mindestlohn seit dem 1. August 2022 13,35 Euro pro Stunde. In der Pflegebranche steigen die Branchenmindestlöhne zum 1. September 2022.

Wann gibt es die 12 € Mindestlohn?

Die Bundesregierung hat eines ihrer wichtigsten Vorhaben umgesetzt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich. Ab 1. Oktober 2022 liegt er bei zwölf Euro brutto je Stunde. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.

Wann steigt Mindestlohn 2023?

Der Mindestlohn 2023 wird 12 Euro pro Stunde betragen. Somit steigt er gegenüber dem aktuellen Stand von 10,45 Euro um 1,55 Euro an. Das entsprechende Gesetz tritt bereits ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft. Beim Mindestlohn handelt es sich um eine deutschlandweite Lohnuntergrenze, die seit 2015 gesetzlich verankert ist.

Wann kommt der Mindestlohn von 12 50 €?

Wann kommt der Mindestlohn 2022 von 12 Euro? Beschäftigte in Deutschland können sich über einen höheren Mindestlohn noch in diesem Jahr freuen. Der Countdown läuft, denn der von der Ampel-Koalition geplante gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 1. Oktober 2022. Das hat das Bundeskabinett im Februar beschlossen.