Einschulung Nordrhein-Westfalen 2022, 2023, 2024
AnmeldefristenDie Anmeldung erfolgt in der zuständigen Grundschule zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Diese können bei der Schule erfragt bzw. den regionalen Medien entnommen werden. Die Anmeldung zur Einschulung in die Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Einschulungsalter, StichtagDie Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Voraussetzungen für vorzeitige EinschulungEltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die zuständige Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet dann nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht. Voraussetzungen für RückstellungSchulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Wollen Sie auf Ihrer Webseite einen Link zu uns setzen? Bauen Sie einfach folgenden HTML-Code ein: Die Einschulungsfeier findet am Donnerstag, 11.August 2022, um 8.30h in der Turnhalle statt. Anschließend gehen die Kinder in ihre Klassen und verbringen dort ihre erste Unterrichtsstunde. Für weitere Informationen klicken Sie hier. – „Frühe Sprachförderung für Kinder ohne Kitaplatz“ – „Für Gelingendes Aufwachsen und Lernen der Kinder in Köln“ – „Die Schritte vor der Einschulung“
– „Familien, Kindertageseinrichtung und Schule – Gemeinsam für einen guten Übergang zwischen KiTa und Grundschule“ finden Sie unter dem Link: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71245/index.html Infos zu Anmeldeterminen für das Schuljahr 2023/24 folgen im Juni
Vereinbaren Sie unbedingt nur an einer Schule einen Anmeldetermin! Schulpflicht – „Kann-Kinder“ Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1.August desselben Kalenderjahres (§35 des Schulgesetzes NRW) Das heißt, im Schuljahr 2023/24 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren sind. Kinder, die nach dem 30.09.2017 geboren sind, können auf Antrag der Eltern nach Entscheidung durch das Gesundheitsamt und die Schulleitung, eingeschult werden. https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/einschulung-von-schulkindern-1 Gemäß Masernschutzgesetz § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Absatz 9 – 14 vom 1. März 2020, müssen neu einzuschulende Kinder vor der Einschulung vollständig gegen Masern geimpft sein. Voranmeldung Übermittagsbetreuung (Randi ): http://franziskus-schule-koeln.de/wp-content/uploads/2021/10/Voranmeldung1516.doc Voranmeldung Offene Ganztagsschule (OGS): http://franziskus-schule-koeln.de/wp-content/uploads/2021/10/Formular_Voranmeldung_2022-2023.pdf Tipps zur Förderung der Kinder im Alltag : http://franziskus-schule-koeln.de/wp-content/uploads/2021/09/Tipps-zur-Förderung-der-Kinder-im-Alltag2019-2.doc Häufig gestellte Fragen:
Wie sind die Gebäude unter den beiden Schulen aufgeteilt? Die GGS nutzt im Altbau die untere Etage und den Erweiterungsbau außer unseren beiden Speiseräumen sowie den Schulhof hinter dem Erweiterungsbau, der Ende des Jahres fertiggestellt sein wird. Wann bekommt man Bescheid von der Grundschule 2022 NRW?Für den Fall, dass Ihnen leider eine ablehnende Entscheidung über die Aufnahme an dem von Ihnen gewünschten Grundschulstandort mitgeteilt werden muss, erfolgt dies voraussichtlich zwischen Dezember 2022 und Anfang März 2023.
Wann Bescheid Grundschule Köln?Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wer entscheidet ob das Kind in die Schule kommt?Vielfach wünschen die Eltern selbst, dass das Kind ein Jahr später eingeschult wird. Dies ist auf Antrag der Eltern zwar möglich. Aber auch hier muss die Entscheidung von der Schulleitung getroffen werden.
Wann kommen die Zusagen für die weiterführende Schule NRW?Die Aufnahmebescheide kommen zwischen dem 14. und 23. März.
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