Muss ich alles machen was mein Chef sagt

Bei einem „Nein“ zum Chef geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Diese liegen normalerweise bei 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen Sie in der Regel aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Fragen Sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei einem hohen Ausmaß an Über­stunden auch Nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.

Nähere Informationen, wann Sie die Leistung von Überstunden ablehnen dürfen, finden Sie hier.

Wenn die Firma Ihnen Urlaub vorschreiben will

Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr Chef trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn Sie auf „Zwangsurlaub“ geschickt werden.

Tätigkeiten, die Sie laut Arbeitsvertrag nicht machen müssen

Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht ver­pflicht­et sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber vom Chef zum Einkaufen ge­schickt werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihren Chef schon längere Zeit neue Aufgaben er­ledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiter­hin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.

Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem Arbeitgeber die Zuweisung neuer Aufgaben durch­aus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine fristlose Entlassung zur Folge haben. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer AK nach.

Tipp

Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“ Einfühlungsvermögen entschärft manche Si­tu­a­ti­on – und manches Nein. „Es tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht aushelfen, weil ...“

Arbeitsrecht: Was darf der Chef von den Mitarbeitern verlangen und was nicht?

Muss ich alles machen was mein Chef sagt

02:21 min

Achtung, sonst droht eine Abmahnung!

Privates im Job: Was ist erlaubt und was nicht?

9. Dezember 2021 um 15:45 Uhr

Arbeitnehmer, aufgepasst: Nicht alles ist erlaubt

WhatsApp-Nachrichten senden, eben mal kurz Facebook checken oder noch schnell einen Arzttermin vereinbaren - oft erledigen Arbeitnehmer viel Privates auf der Arbeit. Aber auch mancher Chef respektiert die Grenzen nicht und fragt nach Feierabend To-dos ab. Da stellt sich die Frage: Was ist eigentlich erlaubt? Was darf der Chef, und was darf der Arbeitnehmer? Wir klären auf.

So viel Privates ist bei der Arbeit erlaubt

Arbeitgeber bezahlen ihre Beschäftigten, damit sie die anfallende Arbeit erledigen und nicht dafür, dass sie sich mit Privattelefonaten, Chats oder Ähnlichem beschäftigen. Viele Chefs tolerieren das zwar, aber Vorsicht: Wie viel Privates darf man mit der Arbeitszeit vermischen? Rechtsanwältin Ann-Sophie Braun sagt, was geht und was nicht.

Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine Stellenbeschreibung, die genau festlegt, welche Aufgabenbereiche Sie in Ihrer Position übernehmen müssen. In der Regel sind hier keine privaten Erledigungen aufgeführt. Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da. Dafür werden Sie bezahlt. Wenn der Arbeitgeber festlegt, dass Privatsachen generell verboten sind, muss sich der Arbeitnehmer daran halten. Ansonsten droht die Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung.

Auch gefährlich: zu spät zur Arbeit zu kommen. "Das ist der Klassiker. Da ist auf jeden Fall eine Abmahnung gerechtfertigt", sagt Rechtsanwältin Braun. Kommen Sie trotz Abmahnung weiter regelmäßig zu spät, ist sogar eine Kündigung möglich. Welche Kündigungs-Fallen Sie noch kennen sollten, erfahren Sie im Video.

Rechte als Arbeitnehmer: Das darf der Chef nicht verlangen

Neben den verschiedenen Pflichten und Anforderungen, die aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, gibt es auch viele Dinge, die kein Chef von seinen Arbeitnehmern verlangen darf.

Krankschreibung

Waren Sie beim Arzt und haben sich im Anschluss ordnungsgemäß bei Ihrem Arbeitgeber krank gemeldet, dann darf der Chef nicht von Ihnen verlangen, wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen oder von zuhause aus zu arbeiten.

Überstunden und Mehrarbeit

Streng genommen müssen Sie auch keine Anforderungen übernehmen, die nicht vertraglich festgehalten sind. Wenn die Bitten, Aufgaben für den Chef zu erledigen, überhandnehmen und Sie feststellen, dass Sie ständig Überstunden machen müssen, sollten Sie mit Ihrem Chef ein Gespräch führen.

Fazit: Im Zweifel lieber beim Chef nachfragen, damit es bei der Arbeit auch entspannt bleibt.

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Kann ich zusätzliche Aufgaben ablehnen?

Der Arbeitnehmer darf seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung grundsätzlich nicht verweigern. Dennoch gibt es Konstellationen, in denen er eine Weisung seines Arbeitgebers nicht befolgen muss. Der Arbeitgeber darf dann nicht zur Kündigung oder Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung greifen.

Was darf der Chef nicht zu mir sagen?

Generell darf der Chef nicht über private Angelegenheiten eines Mitarbeiters sprechen, z.B. dessen private Situation, Krankheit, Probleme, u. ä.. Auch nicht, wenn er von anderen Mitarbeitern explizit darauf angesprochen wird, weil es die Zusammenarbeit belastet, z.B. bei häufigen Fehlzeiten oder Alkohohlmissbrauch.

Was darf mein Chef mir vorschreiben?

Howald: Grundsätzlich gilt: Wo der Arbeitnehmer Kundenkontakt hat, kann das Unternehmen auch das Tragen der branchenüblichen Kleidung vorschreiben. Die persönliche Freiheit muss hier mit der unternehmerischen Freiheit ins Gleichgewicht gebracht werden.

Was ist eine unbillige Weisung?

Das Weisungsrecht (auch Direktionsrecht) des Arbeitgebers ist wesentlicher Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. In § 106 Gewerbeordnung (GewO) hat dieses Recht seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden.