Hallo netterVermieter! Show
(ich wünschte ich hätte mal einen netten Vermieter ) Welche Rechte und Pflichten haben Mieter bei ihrem Auszug? Hier gibt es zahlreiche Irrtümer, die sich hartnäckig halten. Experten räumen auf mit falschen Vorstellungen. Von Nachmietersuche über Renovierung bis hin zum Abwohnen der Kaution: Irrtümer rund um den Auszug kursieren so einige. Doch wer schlecht oder gar falsch informiert ist, den kann das teuer zu stehen kommen. Foto: istockphoto.com / IolisImagesDas Mietrecht ist komplex. Viele Mieter kennen ihre Rechte und Pflichten nur vom Hörensagen und vor allem beim Thema Auszug haben sich einige Fehlvorstellungen angehäuft. Welche das sind und was Mieter beachten müssen, wenn sie ausziehen, klärt dieser Beitrag. Irrtum Nummer 1: Drei mögliche Nachmieter verkürzen KündigungsfristDer Markt für Mietwohnungen ist hart umkämpft. Wer auszieht, findet häufig leicht Nachmieter im eigenen Freundeskreis. Doch früher aus dem Vertrag kommen Mieter deshalb nicht. Foto: iStock.com / onkeybusinessimages„Wer seinem Vermieter drei Nachmieter sucht, kommt früher raus aus dem Mietvertrag.“ Dieser Glauben ist weit verbreitet, aber ein Mietirrtum. Auch wenn der Mieter eine Reihe von Interessenten an der Hand hat – der Vermieter muss sich nicht auf einen vom Vormieter vorgeschlagenen Nachmieter einlassen. Er entscheidet selbst, wem er die Wohnung überlässt. Auch wenn der Mieter eine Vielzahl von potenziellen Nachmietern präsentiert, hat der Mieter keine Chance, sich so aus dem Mietverhältnis zu lösen. „Diese Aussage hält sich leider beharrlich seit Jahrzehnten“, bestätigt Eva-Maria Winckelmann, Geschäftsführerin des Mieterbundes Wiesbaden. „Tatsache ist, dass ein Mieter sein Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann und grundsätzlich an die Einhaltung der Kündigungsfrist gebunden ist.“ Es gibt jedoch Sonderfälle, bei denen der Mieter einen Nachmieter suchen und so früher ausziehen kann. Irrtum Nummer 2: Abwohnen der Kaution„Nach der Kündigung muss der Mieter keine Miete mehr zahlen. Der Vermieter kann sich die restlichen Zahlungen von der Kaution nehmen.“ „Das ist falsch und ganz gefährlich“, warnt Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes aus Nürnberg. „Wer das macht, gerät in Zahlungsverzug.“ Mieter dürfen die Kaution nicht abwohnen. Sie müssen bis zum letzten Tag die vollständige Miete bezahlen. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle Ansprüche gegenüber dem Mieter. Zum Beispiel aufgrund von rückständiger Miete oder nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen. Beim Thema Kaution muss sich nicht nur der Mieter an bestimmte Vorgaben halten, auch der Vermieter hat Pflichten. Unsere Themenseite Mietkaution fasst alles Wissenswerte zusammen. Irrtum Nummer 3: Streichen und Renovieren beim Auszug„Wände streichen muss der Mieter immer nach dem Auszug – auch wenn er die Wohnung unrenoviert übernommen hat.“ Mieter müssen nicht zwingend zum Pinsel greifen, wenn sie ausziehen. Es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag steht und ob eine mögliche Klausel darin überhaupt wirksam ist. oto: Frank / stock.adobe.comOb der Mieter Malerarbeiten vornehmen muss, hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. „Grundsätzlich muss der Vermieter Schönheitsreparaturen durchführen. So ist es gesetzlich geregelt“, erklärt Geiler. Seine Renovierungspflicht kann er aber auf den Mieter übertragen – mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag. Seine Ansprüche durchsetzen kann der Vermieter aber nur, wenn die Klausel wirksam ist. Nicht wirksam ist beispielsweise eine starr formulierte Klausel, die festschreibt, dass der Mieter immer beim Auszug streichen muss – egal in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. Das haben die Richter vom Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Entscheidungen klargestellt. Denn der Mieter wäre ansonsten auch dann zu Malerarbeiten verpflichtet, obwohl noch gar kein Renovierungsbedarf besteht. Übrigens: Dübellöcher im notwendigen Umfang muss der Vermieter hinnehmen, ohne dass ein Schadensersatzanspruch besteht. Genauso unwirksam sind Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert an den Mieter übergibt. Das hat der BGH in einem wichtigen Grundsatzurteil entschieden (Az.: VII ZR 185/14). Etwaige vom Mieter während der Mietzeit vorgenommene Einbauten muss er beim Auszug allerdings unter Umständen wieder beseitigen – das hat nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Auch Schäden, die der Mieter verursacht hat und die nicht zur gewöhnlichen Abnutzung gehören, sind von diesem zu beheben. Eva-Maria Winckelmann, Geschäftsführerin des Mieterbundes Wiesbaden. Foto: Mieterbund WiesbadenExperten-Tipp: Eva-Maria Winckelmann, Mieterbund Wiesbaden„Lassen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig vor dem Auszug prüfen und klären Sie mit dem örtlichen Mieterverein, ob renoviert werden muss oder nicht. In vielen Fällen können Mieter so eine Menge Geld sparen.“ Hier können Sie Ihren Mietvertrag vom Experten prüfen lassen. Irrtum Nummer 4: Wegfall der Betriebskosten bei vorzeitigem Auszug„Zieht der Mieter im April aus, obwohl das Mietverhältnis erst im Juni endet, muss er bis zum Ende der Laufzeit nur noch die Kaltmiete zahlen.“ „Manche Mieter kommen tatsächlich auf diese Idee“, berichtet Geiler vom Nürnberger Mieterbund, „weil sie in diesem Zeitraum ja kein Wasser mehr verbrauchen, keinen Strom nutzen und keinen Müll produzieren.“ Dem Vermieter stehen aber die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses in voller Höhe zu, so der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg. „Auch wenn der Mieter früher auszieht, befreit ihn das nicht von seiner Pflicht die Nebenkosten zu bezahlen“, sagt Geiler. Ergibt sich ein Überschuss, erstattet der Vermieter diesen – wie gehabt – mit der Betriebskostenabrechnung wieder zurück. Irrtum Nummer 5: Die provozierte Kündigung„Es gibt einen Trick, um vorzeitig aus dem Mietverhältnis herauszukommen: Einfach die Miete nicht mehr zahlen, dann kündigt der Vermieter fristlos.“ Einfach die Miete nicht mehr zahlen und auf die fristlose Kündigung warten ist keine gute Idee. Foto: absolutimages/stock.adobe.comDas sollten Mieter besser unterlassen. Ihnen drohen sonst hohe Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters – beispielsweise für Anwaltskosten. „Der Mieter ist verpflichtet, bis zum Ende der Mietzeit seine Miete zu zahlen“, bestätigt Mietrechtsexpertin Winckelmann. Mit diesem Trick kommt er nicht billiger und früher aus dem Mietverhältnis heraus, sondern teurer und häufig verbunden mit langfristigen Rechtsstreitigkeiten, warnt die Expertin. Auch Gunter Geiler, Mietrechtsexperte beim Nürnberger Mieterbund warnt: „Wer das macht, riskiert tatsächlich eine fristlose Kündigung – aber mit allen Schadensersatzansprüchen, die damit zusammenhängen“. Dass der Vermieter die fristlose Kündigung nicht mehr umsetzen kann, weil der Mieter ohnehin zeitnah auszieht, spielt dabei keine Rolle. Denn laut Gesetz ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn erhebliche Mietrückstände bestehen, was beim Abwohnen der Kaution der Fall ist (§ 543 BGB). Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Nürnberg. Foto: Deutscher Mieterbund NürnbergExpertentipp: Gunther Geiler, Deutscher Mieterbund NürnbergNeben allen vertraglichen Vereinbarungen und Paragraphen können sich Vermieter und Mieter freilich immer noch außervertraglich und im gegenseitigen Einverständnis einigen. „Das klappt in vielen Fällen sehr gut“, berichtet Mietrechtsexperte Geiler. Was passiert wenn man die letzte Miete nicht zahlt?Eine Verrechnung der Kaution mit den letzten Mieten ist daher nicht möglich. Abwohnen der Kaution kann teuer werden! Wenn die letzte(n) Miete(n) vom Mieter nicht mehr bezahlt werden, hätte der Vermieter bei zwei rückständigen Monatsmieten das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags.
Kann die letzte Miete mit der Kaution verrechnet werden?Ein Recht, die letzte Mietzahlung mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen, steht dem Mieter nicht zu. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Kaution erst nach der Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Rückgabe der Mietsache fällig wird. Vorher muss der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen.
Kann der Vermieter nach Wohnungsübergabe noch Miete verlangen?Der Mieter ist auch in der Zeit von der Schlüsselrückgabe an bis zum Ende des Mietverhältnisses grds. weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet.
Was tun wenn der Mieter nicht die volle Miete zahlt?Mieter zahlt Miete nicht: Welche Schritte Sie als privater Vermieter befolgen sollten. Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?. Im persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Lösung finden.. Abmahnung aussprechen.. Kündigung des Mietverhältnisses.. Gerichtliches Mahnverfahren und Räumungsklage einreichen.. |