Meine tochter berührt absichtlich mein glied

Auch sexuelle Übergriffe auf Nichten und Vergewaltigungen der Ehefrau angeklagt - Dingolfinger Lagerarbeiter (57) bestreitet zum Prozessauftakt die Vorwürfe

DINGOLFING/LANDSHUT Unglaublich und nahezu unbeschreiblich, was sich von 1996 an bis 2013, also über 27 Jahre lang in einer Dingolfinger Familie an sexuellen und gewalttätigen Übergriffen abgespielt haben soll: Einem Lagerarbeiter (57) werden im Prozess vor der als Jugendschutzgericht tagenden 4. Strafkammer des Landgerichts über 200 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, 31 Fälle der Vergewaltigung, gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung sowie Bedrohung vorgeworfen. Zum Prozessauftakt bestritt der offenbar alkoholokranke 57-Jährige die Vorwürfe.

 Laut der von Staatsanwältin lebte der Lagerarbeiter nach dem Tod seiner ersten Ehefrau von 1996 bis 2000 mit seiner heute 26-jährigen Tochter zusammen. Zu den ersten sexuellen Übergriffen soll es gekommen sein, als sie erst sechs oder sieben Jahre alt war. Zum Beispiel beim gemeinsamen Baden. Da soll der Angeklagte bereits die Schülerin im Intimbereich begrapscht und von ihr verlangt haben, seinen Penis in die Hand zu nehmen und Masturbationsbewegungen durchzuführen, so die Anklage.

 In der Folgezeit habe das Mädchen seinen Vater immer wieder manuell befriedigen müssen, während er sich oral in ihrem Intimbereich zu Gange war. Insgesamt sei es laut Anklage bis Ende 2000 zu 200 derartiger Übergriffe gekommen. Bei mindestens weiteren drei Gelegenheiten soll er dann mit seinem Geschlechtsteil zumindest in den Scheidenvorhof der Tochter eingedrungen sein.  Zu weiteren sexuellen Übergriffen soll es dann in den Jahren 1996 bis 1998 auch auf zwei damals zehnjährige Nichten bei Besuchen in seiner Wohnung gekommen sein. Die heute 30-jährige Nichte soll er im Intimbereich begrapscht haben, als sie bei ihm übernachtete, ein andermal, als er bei einem Besuch bei seiner Schwester mit dem Mädchen auf der Couch lag. Die 28-Jährige soll in den Sommer- und Pfingstferien 1998 jeweils bei ihm zu Besuch gewesen sein. Dabei soll er ihr einmal sogar im Beisein seiner Tochter an die Wäsche gegangen sein, ein andermal soll er ihre Hand an sein Glied geführt haben.

 Damit nicht genug: Seine zweite Ehefrau, die er 2003 geheiratet hatte, soll er von 2004 bei insgesamt 31 Gelegenheiten vergewaltigt haben. So etwa, wenn sie sich wegen seines angetrunkenen Zustands weigerte, freiwillig mit ihm zu schlafen oder wenn er von ihr Oralverkehr verlangte. Den Geschlechtsverkehr soll er immer mit Gewalttätigkeiten erzwungen haben - auch noch, als die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und Nichten bekannt geworden war. So habe er seine heute 38-jährige Ehefrau mit Fäusten traktiert und mit Füßen getreten, ein andermal ein Geschirrtuch um ihren Hals gelegt und das zusammengezogen. Sogar mit einem Küchenmesser, das er ihr an den Hals hielt, soll er gedroht haben: „Wenn du jetzt nicht das Maul hältst, dann schneid’ ich dir den Schädel runter.”

Zum Prozessauftakt bestritt der Lagerarbeiter, der inzwischen einen Rentenantrag gestellt hat, sämtliche Vorwürfe nachdrücklich. „Ich habe meine Ehefrau nie vergewaltigt, wo sie ihre Verletzungen her gehabt habe, wisse er nicht”, so der 57-Jährige. „Sie ist sehr schwierig, psychisch krank und ist manchmal auf mich losgegangen.” An die acht Mal habe sie auch ein Frauenhaus aufgesucht, sei aber immer wieder zurückgekommen. Die Tasche mit ihren Utensilien sei aber ständig gepackt gewesen. Beim Sex habe man verschiedene „Spielchen” ausprobiert, aber nie sei Gewalt im Spiel gewesen.

Auch seinen Nichten habe er nie etwas angetan, führte der Angeklagte weiter aus. Dass er sie angeblich zu sich geholt oder seine Schwester besucht habe, könne nicht stimmen; denn damals sei ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein „gezwickt” worden, außerdem habe er kein Auto gehabt.

Was seine Tochter aus erster Ehe angehe, stimme zwar, dass er mit ihr - als ihre 1993 verstorbene Mutter noch gelebt habe - öfter gebadet und man sich gegenseitig gewaschen habe. Dabei habe er sie aber nie absichtlich im Intimbereich berührt, auch sie habe ihn nicht anfassen müssen. Das Verhältnis zu seiner Tochter sei all die Jahre gut gewesen, erst als sie volljährig geworden sei, habe es mit ihr Streit gegeben und dann keinen Kontakt mehr, bekundete der Lagerarbeiter. Vorher habe es schon ab und zu Fälle gegeben, „wo sie mich gegen ihre Großmutter ausgespielt hat.”

Vorsitzender Richter Oliver Dopheide machte dem 57-Jährigen klar, dass es für die Prozessbeteiligten schwer sei, das von ihm geschilderte gute Verhältnis zur Tochter nachzuvollziehen. Dagegen sprächen die Akteninhalte aus Verfahren vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Landau. So habe er 2001 im betrunkenen Zustand die Tochter im betrunkenen Zustand aus der Wohnung geworfen und ihre Katze misshandelt.

Das Mädchen sei damals nur mit Unterwäsche bekleidet auf der Straße gestanden und dann von ihrer Oma abgeholt worden. Es habe später von Ohrfeigen und von Drohungen ihres Vaters, dass er sie erschlage, berichtet. Im Januar 2012 sei ihm dann die elterliche Sorge entzogen worden, lediglich ein Umgangsrecht mit ihr in Anwesenheit anderer Personen eingeräumt worden. Schon damals, so Vorsitzender Richter Dopheide, hätten auch sexuelle Übergriffe im Raum gestanden, allerdings seien die Vorwürfe damals nicht weiter verfolgt worden. Schon angesichts dieser Vorgeschichte sei es schwer vorstellbar, dass an den aktuellen Vorwürfen nichts dran sei.

Die Ehefrau und die Tochter wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Der Prozess, für den insgesamt noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt sind, wird am 11. April fortgesetzt. 

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