Erstellt: 15.04.2022, 11:12 Uhr Show
KommentareTeilen Die gesetzliche Rentenversicherung muss nicht nur aus Pflichtbeiträgen bestehen - mit freiwilligen Einzahlungen kann man die Rente aufbessern. Wer angestellt ist oder in besonderen Berufen als Selbstständiger arbeitet, kommt an den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung nicht vorbei. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, schon während des aktiven Berufslebens zusätzlich in die Rentenkasse einzuzahlen, um auf diese Weise die Rente im Ruhestand aufzubessern. Eine Option, die unter Umständen in Betracht gezogen werden sollte. Freiwillige Rentenzahlungen: In diesen Fällen lohnt es sich besonders
Freiwillige Rentenbeiträge zahlen: Für wen sich eigenen sich die Sonderzahlungen?Sie haben geerbt? Sie haben einen hohen Betrag ausgezahlt bekommen, sei es aus einer Lebensversicherung oder einer Abfindung? Dann können Sie das Geld in die Rentenkasse einzahlen, um so vorzusorgen. Wann Sie einzahlen und ob Sie die Summe auf einmal oder in Teilen zahlen, sollte jedoch gut abgewägt werden. Es kann durchaus sinnvoll sein, Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen und nicht gleich einen großen Betrag einzuzahlen. Beiträge zur Rentenversicherung können nämlich nur in bestimmten Grenzen von der Steuer abgesetzt werden. Wie das für die einzelnen Kalenderjahre aussieht, sollte man auf jeden Fall vor einer Entscheidung mit einem Steuerfachmann oder aber den Beratern der Rentenversicherung besprechen. Sollten Sie sich aber dazu entschlossen haben, die Sonderzahlung schon ein paar Jahre vor verfrühtem Renteneintritt in einem Betrag einzuzahlen, sichern Sie sich damit Rentenpunkte nach den aktuell gültigen Berechnungsgrundlagen für die Rente. Das lohnt sich besonders dann, wenn sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren weiter positiv entwickelt. Dann dürften auch die Renten weiter steigen. Damit müssten Sie in der Folge mehr Geld auf den Tisch legen, um Ihren Rentenausgleich zu finanzieren. Was ist, wenn trotz Rentenanspruch weiter gearbeitet wird?Keine Einzahlung in die Rentenkasse verpflichtet Sie dazu, am Ende tatsächlich in Frührente zu gehen. Jeder kann sich bis zur Rente noch entscheiden, doch bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Ist dies der Fall, wirkt die ursprünglich als Ausgleichszahlung gedachte Summe wie eine Erhöhung der gesetzlichen Rente. Gesetzliche oder freiwillige Rente?Ob Sie zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen oder doch lieber auf private Altersvorsorge setzen, ist individuell sehr verschieden. Was sich finanziell mehr lohnt, ist vorab nur schwer zu sagen. Wie sich die gesetzliche Rente entwickelt, ist Thema unzähliger Diskussionen und Expertisen. Die gesetzliche Rente speist sich aus dem, was aktive Arbeitnehmer im Moment einzahlen - und sie ist von politischen Entscheidungen abhängig. Das Rentenalter ist gesetzlich vorgeschrieben und kann in den kommenden Jahren weiter steigen. Außerdem ist die gesetzliche Absicherung abhängig von der demografischen Entwicklung. Wenn weniger Beitragszahler für einen Rentner aufkommen, steigt die Rente automatisch weniger stark. Der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein. Wir spielen drei Szenarien durch: die reguläre Altersrente, die Rente mit 63 und ein späterer Renteneintritt mit Zuschlägen. Auch interessant
Erstellt: 16.03.2022Aktualisiert: 31.03.2022, 13:30 Uhr KommentareTeilen Wann es sich für Sie lohnen kann, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel. Sind Sie nicht ohnehin in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, so können Sie durch das freiwillige Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung einem Bericht der Stiftung Warentest zufolge Ihre Rente erhöhen. Das gilt allerdings nur in bestimmten Fällen. Erfahren Sie hier, wann es sich für Sie überhaupt lohnen könnte, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und was die Vor- und Nachteile sind. Lesen Sie außerdem, warum Sie regelmäßig Ihr Rentenkonto checken sollten*. Wer darf freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?Neben Selbstständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern, dürfen auch Beamte und Beamtinnen, Frührentner und Frührentnerinnen sowie Hausfrauen und Hausmänner laut Stiftung Warentest freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um die Rente zu erhöhen. Auch wenn Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Sie dem Bericht zufolge als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer freiwillig den Beitragssatz erhöhen und freiwillig mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind, kommen Nachzahlungen für Schule, Studium und Ausbildungszeiten infrage. Sind Sie bereits über 50 Jahre alt, können Sie laut Stiftung Warentest Ausgleichszahlungen für einen früheren Rentenbeginn leisten. Streit mit der Rentenversicherung?Unterstützung bekommen Sie entweder beim Sozialverband VdK – Mitgliedsbeitrag in Bayern 6 Euro/Monat (variiert je nach Bundesland) oder beim Sozialverband Deutschland (SoVD) – Mitgliedsbeitrag 6,90 Euro/Monat Gesetzliche Rentenversicherung: Kümmern Sie sich um Ihre Altersvorsorge und lassen Sie sich beratenUm sich langfristig eine Basisvorsorge aufzubauen und im Alter alle anfallenden Kosten bewerkstelligen zu können, besteht dem Bericht zufolge die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Aber auch dann, wenn Sie kurz vor dem Ruhestand beispielsweise feststellen, dass Ihre Rürup-Rente geringer ausfällt, als Sie angenommen hatten. Erfahren Sie hier, wie sich der Mindestlohn von zukünftig 12 Euro auf die Rente auswirkt. Die Stiftung Warentest empfiehlt jedoch, sich gut zu informieren, bevor Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie kostenlos. Wenn Sie viel Geld in Ihre Altersvorsorge investieren möchten, besteht dem Bericht zufolge die Möglichkeit, sich bei Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerberatungen oder einer unabhängigen Rentenberatung Rat einzuholen. Was spricht für, was spricht gegen das freiwillige Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung?
Quelle: Stiftung Warentest Unser Rente-Newsletter informiert Sie jeden Mittwoch über neue Entwicklungen rund um Ihre Rente. Melden Sie sich jetzt an. Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Steuerboni besonders für Selbstständige attraktivDen Berechnungen der Stiftung Warentest zufolge ist es besonders für Selbstständige durch die Steuerboni interessant, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Frührentnerinnen und Frührentner profitieren dem Bericht zufolge meist weniger stark von den steuerlichen Vorteilen, wenn sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Stiftung Warentest rät, genau zu rechnen, bevor Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Denn Sie dürfen nicht vergessen, dass im Ruhestand auf Ihre Rente Steuern und gegebenenfalls Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. Auch interessantWie viel bringen freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente?Wer ein Jahr lang jeden Monat den aktuellen Mindestbeitrag von 83,70 Euro an die Rentenversicherung zahlt, bekommt dafür 4,44 Euro monatlich mehr Rente. Der Höchstbeitrag von 1.320,60 Euro bringt im Alter etwa 70,12 Euro (Stand: 2021).
Wie lange kann ich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2021 noch bis 31. März 2022 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
Wer kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung
Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen.
Kann ich mir Rentenjahre kaufen?Fehlende Rentenjahre kaufen: Wie viele Rentenpunkte kann man erwerben? Für den Kauf von Rentenpunkten ist ein formaler Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Die gewünschten Beiträge lassen sich entweder monatlich oder auf einen Schlag bezahlen.
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