Kann man Euro 5 noch kaufen?

Welche deutsche Städte von Fahrverboten betroffen oder bedroht sind, beantworten wir in diesem Artikel.

Foto: Imago

Inhalt
  1. News zu Dieselfahrverboten
  2. Dieselfahrverbote: News zu Mainz, Stuttgart, Berlin, Essen, Köln, Aachen, Frankfurt a.M., Darmstadt & Leipzig
  3. Alle (geplanten) Dieselfahrverbote in der Übersicht (Tabelle)
  4. Vorerst keine Dieselfahrverbote in Dortmund, Bonn & Wuppertal
  5. Warum drohen Dieselfahrverbote?
  6. Ab wann drohen Dieselfahrverbote? (Vorgaben an Messstationen)
  7. Wo dürfen Messstationen stehen?
  8. Was legitimiert die Fahrverbote (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts)?
  9. Gelten Fahrverbote pauschal in der Innenstadt?
  10. Welche Diesel sind von den Fahrverboten betroffen?
  11. Fahrverbote auch für Euro-6-Diesel?
  12. Fahrverbote auch für Benziner?
  13. Gibt es Ausnahmeregelungen bei Fahrverboten?
  14. Wie werden die Fahrverbote kontrolliert?
  15. Wie viele Verstöße gegen Dieselfahrverbote wurden bislang registriert?
  16. Können auch Politiker belangt werden (Zwangshaft)?
  17. Gibt es Alternativen zu Dieselfahrverboten?
  18. Warum krisitieren Forscher Dieselfahrverbote?

In vielen Städten wie Stuttgart gelten bereits Dieselfahrverbote – oder drohen zu kommen. Gerade durch das Urteil im Juni 2021 durch den Europäischen Gerichtshof, das Deutschland Versäumnisse beim Kampf gegen den Luftschadstoff Stickstoffdioxid vorwirft. Dieser Artikel wird laufend aktualisiert!

 

News zu Dieselfahrverboten

  • München plant die Einführung eines erweiterten Dieselfahrverbots ab 2023 in mehreren Stufen. Für Euro 4/IV-Diesel und schlechter soll das erweiterte Fahrverbot der Stufe 1 ab 1. Februar 2023 gelten. Betroffen ist der Mittlere Ring, auf den die bestehende Umweltzone erweitert wird. Stufe 2 soll ab 1. Oktober 2023 starten und gilt für Diesel-Kfz der Emissionsklassen Euro 5/V und schlechter, die dann nicht mehr in die erweiterte Umweltzone einfahren dürfen. Bei den ersten beiden Stufen sind Lieferverkehr und Anwohner:innen generell ausgenommen. Erst ab Stufe 3 ab dem 1. April 2024 gilt das Dieselfahrverbot für alle. Es besteht jedoch auch dann noch die Möglichkeit eines Antrags auf Einzel-Ausnahmegenehmigung. Zudem bedarf es für folgende Personen, Fahrten oder Fahrzeuge keine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung: Handwerkerfahrzeuge mit Münchner Handwerkerparkausweis, medizinische Notfälle, Bestattungsfahrzeuge, schwerbehinderte Menschen, Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr und sonstige Fahrzeuge mit Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetzt (befristet bis 31.03.2024), Kraftfahrzeuge im Linienverkehr sowie zur Zufahrt des ZOB (befristet bis 31.03.2024), Quell- und Zielfahrten von Reisebussen (befristet bis 31.03.2024), zur Zufahrt von Fahrzeugen zur Großmarkthalle über den Mittleren Ring und den Korridor "Schäftlarnstraße" und zur Zufahrt von Fahrzeugen zum Autoreisezug (München-Ostbahnhof) über den Mittleren Ring.

  • Deutschland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jahrelang zu wenig getan, um Bürger:innen in vielen Städten vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu schützen. Damit habe die Bundesrepublik EU-Recht gebrochen, stellten die höchsten EU-Richter am Anfang Juni 2021 fest und erteilten den deutschen Behörden damit eine Lektion (Rechtssache C-635/18). Was genau aus dem Urteil folgt, ist unklar. (Weitere) Dieselfahrverbote für ältere Fahrzeuge sind theoretisch eine Option. Aber es ist unklar, ob es so weit kommt. Das liegt daran, dass das höchstrichterliche Urteil aus Luxemburg sich auf die Jahre 2010 bis 2016 bezieht und erstmal nur die Versäumnisse der Vergangenheit feststellt. In jenen Jahren habe Deutschland in 26 Gebieten "die Grenzwerte für Stickstoffdioxid systematisch und anhaltend überschritten", urteilte der EuGH. Zudem habe Deutschland gegen die Verpflichtung verstoßen, diese Überschreitungen so kurz wie möglich zu halten. Allerdings hat sich die Lage inzwischen verändert: Die Luft ist in vielen deutschen Städten besser geworden. 2016 wurden nach Angaben des Bundesumweltministeriums noch in 90 Städten die NO2-Grenzwerte teils deutlich verletzt. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs: München, Ludwigsburg, Limburg, Stuttgart, Darmstadt und Hamburg. Zumindest in diesen Städten müssen sich die Behörden wohl dringend etwas überlegen. Denn die EU-Kommission, die Deutschland verklagt hatte und nun vor dem EuGH gewann, pocht auf schnelle Gegenmaßnahmen. Wie diese aussehen, sei den deutschen Behörden überlassen, solange sie wirkten, sagte eine Kommissionssprecherin.

  • Aus Messwerten des Umweltbundesamts (UBA), die am 28. Mai 2021 veröffentlicht worden, geht hervor, dass 2020 nur noch sechs Städte die Stickstoffdioxid-Grenzwerte nicht eingehalten haben. 2019 lagen noch 25 Städte darüber. Demnach gab es in den Städten München (54 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel), Ludwigsburg (47), Limburg (44), Stuttgart (43), Darmstadt (42) und Hamburg (41) eine Überschreitung des erlaubten Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft. Am selben Tag wurden auch die Luftreinhaltungspläne von Hamburg und Ludiwgsburg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Beide Städte sind demnach angehalten, ihre Pläne zu überarbeiten, um die erlaubten Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Für einen Hamburger Straßenabschnitt wären demnach auch Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge verfassungskonform.

  • Durch eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Dezember 2020 geraten in der Diskussion um Dieselfahrverbote auch Elektroautos in den Fokus der Debatte. Der Grund: Die Feinstaubfilterung der Abgase von Verbrennungsfahrzeuge ist mittlerweile derart fortgeschritten, dass Reifen-, Kupplungs- und Bremsabrieb 88 bis 96 Prozent der besonders gesundheitsschädlichen PM2,5-Emission ausmachen. Die in Mikrometer bemessenen Partikel gelten unterhalb der Grenze von 2,5 als besonders schädlich, da sie von der Lunge in den Körper übergehen können. Nicht nur, dass einer Schätzung der OECD zufolge ab 2035 Reifen-, Kupplungs- und Bremsabrieb Haupterzeuger des gesundheitsschädlichen Feinstaubs sein dürften. Das hohe Gewicht von Elektroautos verstärke zusätzlich den Reifen- und Straßenverschleiß. Dabei berücksichtigt die Studie bereits das Fehlen einer Kupplung und das Rekuperieren anstelle des herkömmlichen Bremsens. Die OECD schlägt vor, die Feinstaubmengen sowohl durch weniger belastende Materialien bei Bremsen, Reifen und Straßenbelag als auch durch die Verringerung des Verkehrsaufkommens etwa durch alternative Nahverkehrskonzepte oder Mautsysteme für die Innenstadt zu reduzieren.

  • Der ADAC hat sich Ende Juli 2020 gegen weitere Dieselfahrverbote in Städten ausgesprochen: "Der Verkehrsrückgang durch Corona hat dazu beigetragen, die Luftqualität zu verbessern", sagte Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident des Automobilclubs der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem begännen nun bereits beschlossene Maßnahmen zu wirken. Dazu zählt Hillebrand etwa die Erneuerung städtischer Busflotten, Software-Updates für eine bessere Abgasreinigung von Pkw und mehr umweltschonende Fahrzeuge im Straßenverkehr. "Es wird jetzt vor allem wichtig sein, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wieder anzukurbeln und den positiven Trend beim Radverkehr zu verstetigen", so Hillebrand weiter. Weitere Fahrverbote seien nicht vermittelbar. Auch interessant: Alles zum CO2-Preis

  • In vielen deutschen Städten sollen Dieselfahrverbote dabei helfen, die Belastung durch Stickoxide zu senken. Genau das hat einer Studie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zufolge auch der geringere Verkehr während der Corona-Einschränkungen bewirkt: Die Luftqualität habe sich demnach im Zeitraum vom 23. März bis zum 19. April 2020 in 48 Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen durch den Lockdown um etwa 30 Prozent für Stickoxide (NOx) verbessert. Zunächst sei dieser Effekt nicht aus den Konzentrationsverläufen herauslesbar gewesen, "da er durch die sich gleichzeitig umstellende Wetterlage quasi verschleiert wurde", erklärte DWD-Experte Christian Plaß-Dülmer. "Vor allem die beiden meteorologischen Parameter Wind und Temperatur beeinflussen die Konzentration der Stickoxide und damit der Luftqualität entscheidend." Daher mussten diese Einflüsse aus den Messdaten herausgerechnet werden, um den tatsächlichen Effekt der Corona-Maßnahmen auf die Luftqualität ermitteln zu können. 

  • Gleiches hatte das ARD-Politikmagazin Kontraste berichtet. Demnach verzeichnen nahezu alle Länder aufgrund des geringeren Verkehrs durch die Corona-Krise einen Rückgang der NO2-Werte, die ausschlaggebend für etwaige Dieselfahrverbote sind. So sollen etwa die verkehrsnahen Messstationen in Berlin im Mittel einen Rückgang von 28 Prozent gegenüber der Vormonate verzeichnen, während Hamburg eine Abnahme um 23 bis 48 Prozent seit der Einführung der Corona-Maßnahmen meldet. Den Autor:innen der Umfrage zufolge schätzt auch das Hessische Landesamt für Umwelt den um Wettereinflüsse bereinigten Rückgang der Stickoxid-Belastungen auf rund 30 Prozent ein. Meldungen hatten für Diskussionen gesorgt, in denen über ein Gleichbleiben oder sogar einen Anstieg der NO2-Werte trotz des reduzierten Verkehrsaufkommens berichtet wurde. Einige Politiker:innen stellten deswegen sogar die Grundlage für Dieselfahrverbote in Städten infrage. Dabei ging es vor allem um die gemessene NO2-Konzentration der Messtation am Stuttgarter Neckartor, die im März und April 2020 gegenüber dem Februar sogar leicht angestiegen war. Der ARD-Bericht zitiert dazu den Stuttgarter Stadtklimatologen Rainer Kapp, der die leicht gestiegenen Werte mit einem Wetterumschwung begründet. "Ab dem 16. März 2020 hatten wir dann den Beginn einer stabilen Hochdruckphase mit wenig Wind und vertikalem Luftaustausch, wo sich auch in normalen Zeiten Schadstoffe im Talkessel von Stuttgart stark anreichern", so Kapp gegenüber Kontraste. Nur weil gleichzeitig der Verkehr am Stuttgarter Neckartor auf etwa 60 Prozent zurückgegangen sei, wären nicht noch deutlich höhere Werte gemessen worden. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

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    EU-Grenzwerte: CO2-Ausstoß Autos & Strafen VW-Konzern verfehlt CO2-Ziel knapp

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Dieselfahrverbote: News zu Mainz, Stuttgart, Berlin, Essen, Köln, Aachen, Frankfurt a.M., Darmstadt & Leipzig

  • Frankfurt am Main führte am 1. Januar 2021 ein Tempolimit von 40 Kilometern pro Stunde in der Innenstadt ein. Das bestätigte zuvor Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) auf Anfrage der DPA. Auf diese Weise sei es voraussichtlich möglich, drohende Fahrverbote zu verhindern. Das Land Hessen habe die für ein Tempolimit notwendige Genehmigung erteilt. Im Dezember 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass die Stadt zur Reduzierung des Stickstoffdioxid-Ausstoßes Fahrverbote in kleinen Zonen oder auf bestimmten Strecken prüfen und umsetzen muss. Das Gericht war damals zu der Überzeugung gelangt, dass die bisher geplanten Vorhaben der Stadt nicht geeignet seien, die Grenzwerte einzuhalten.

  • Mainz bekam als erste Stadt in Rheinland-Pfalz ab 1. Juli 2020 ein streckenbezogenes Fahrverbot. Dieses gilt für Euro-5-Diesel und schlechter sowie Euro-2-Benziner und schlechter. Das Fahrverbot gilt auf einem Abschnitt der sogenannten "Rheinachse". Gleichzeitig wird in diesem Bereich Tempo 30 eingeführt. Gleiches gilt für zwei weitere Straßen in der Innenstadt, die mit zu hohen Schadstoffwerten aufgefallen sind. Eine große Fahrverbotszone für die Mainzer Innenstadt droht damit nicht mehr.

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    EU-Urteil zu Euro-6-Norm (Grenzwerte) EU-Gericht erklärt Abgaswerte für nichtig

  • Das Dieselfahrverbot in Stuttgart wurde im Juli 2020 erneut ausgeweitet: Seitdem gilt auch für Autos mit der Euro-Norm 5 ein flächendeckendes Fahrverbot in der sogenannten kleinen Umweltzone. Dieser Bereich schließt den Stuttgarter Talkessel sowie die Stadtteile Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen mit ein. Bislang fehlt es nach Angaben der Stadt jedoch an den notwendigen Verkehrsschildern, sodass Autofahrer:innen bislang nicht wissen könne, wo sie fahren dürfen und wo nicht. Auch entsprechende Kontrollen sowie Sanktionen sind daher bislang nicht möglich. Nach Angaben der Stadt werde es noch bis September 2020 dauern, das Fahrverbot auszuschildern. Bereits seit Januar 2020 dürfen Autos mit der Euro-Norm 5 nicht mehr auf vier großen Ein- und Ausfahrtstrecken der baden-württembergischen Landeshauptstadt fahren. Darüber hinaus wurde das Parken in der Innenstadt verteuert, Tempo-40-Zonen wurden ausgeweitet und weitere Luftfiltersäulen aufgestellt. Anlieger:innen sind von dem künftigen streckenbezogenen Fahrverbot ausgenommen – also etwa der Lieferverkehr, Handwerker:innen und Anwohner:innen. Außerdem können für Wohnmobile, Reisebusse oder Arztbesuche Ausnahmegenehmigungen beantragt werden – auch Pendler:innen können unter bestimmten Umständen eine bekommen. Eltern und Großeltern, die Kinder zur Schule oder Kita bringen, können ebenfalls entsprechende Anträge stellen. Und auch Euro-5-Diesel mit Softwareupdate dürfen die entsprechenden Straßen noch zwei weitere Jahre befahren. Bei einem Verstoß gegen das Dieselfahrverbot droht Fahrzeughalter:innen ein Bußgeld von 80 Euro plus Gebühren und Auslagen. Bereits seit dem Jahresbeginn 2019 gilt in Stuttgart ein Dieselfahrverbot für Auswärtige, seit dem 1. April 2019 dürfen auch Bewohner:innen der Stadt nicht mehr mit Fahrzeugen der Abgasnorm 4 oder schlechter in die Umweltzone, die das komplette Stadtgebiet umfasst, fahren.

  • Die ersten Dieselfahrverbote in Berlin gelten seit November 2019 im Bezirk Neukölln in der Silbersteinstraße zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße, seit Dezember auch im Bezirk Mitte. Ältere Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Euro-5-Norm dürfen die betroffenen Straßen nicht mehr befahren. Wer die Verbote missachtet, muss ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro zahlen. Ausnahmegenehmigungen soll es für Anwohner:innen, Liefer- und Pflegedienste sowie Handwerker:innen geben. Die Dieselfahrverbote in der Hauptstadt gehen auf ein Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts zurück, das im Oktober 2018 die Einführung verlangt hat, um die zulässigen Grenzwerte im Stadtgebiet einhalten zu können. Zusätzlich weitet Berlin die Strecken mit Tempo-30-Zonen um 33 zusätzliche Straßen aus.

  • Dieselfahrverbote für Essen und die Autobahn A40 sind vom Tisch: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich mit der Stadt und dem Land Nordrhein-Westfalen auf einen Vergleich geeinigt. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2019 mit. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket sieht eine Umweltspur und "umweltsensitive Ampelsteuerungen" vor. Außerdem ist eine Überbauung der A40 im Gespräch, da diese für schlechte Luftwerte in der Essener Innenstadt sorgt. Weiter soll die Stadt Essen das Radwegnetz und den Öffentlichen Nahverkehr ausbauen.

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    Pförtnerampel gegen Dieselfahrverbot: Köln Pförtnerampel gegen Stickoxide

  • Der Stadt Köln drohen streckenbezogene Dieselfahrverbote: Der am 1. April 2019 in Kraft getretene Luftreinhalteplan wurde mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster am 12. September 2019 für rechtswidrig erklärt. Der Plan sah unter anderem eine Erneuerung der Busflotte und eine neue Ampeltechnik, die zu weniger Stop-and-Go-Verkehr führen soll, vor. Zudem sollte der Nahverkehr attraktiver gemacht werden. Aufgrund des Urteils muss der Luftreinhalteplan überarbeitet und um Fahrverbote ergänzt werden. Konkret geht es um erhöhte Werte an vier Messstationen, die gesenkt werden müssen. Bleibt es bei zu hohen Werten, drohen streckenbezogene Fahrverbote. Welche Straßenabschnitte und welche Fahrzeuge dies betreffen würde, müsste die Bezirksregierung Köln prüfen und festlegen. Konkret geht es um den Clevischen Ring, die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und den Neumarkt. Zunächst hat die Rheinmetropole die "Grüne Umweltzone" zum 1. Oktober 2019 nochmals erweitert – sie erfasst seitdem nahezu das gesamte Stadtgebiet. Außerdem erhoff sich die Stadt durch die Einführung einer Pförtnerampel auf einer Kölner Hauptverkehrsstrecke kurz vor einer Messstation für Luftschadstoffe eine Senkung der Schadstoffbelastung.

  • Aachen ist an einem Dieselfahrverbot vorbeigekommen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hat den Luftreinhalteplan für rechtswidrig erklärt. Die Stadt muss diesen nun zeitnah überarbeiten. Zudem verpflichtete das Gericht die Stadt Aachen, Dieselfahrverbote als Präventivmaßnahmen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Sollten trotz der strengeren Maßnahmen die Werte erneut überschritten werden, müsste die Aufsichtsbehörde Dieselfahrverbote aussprechen.

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    Hardware-Nachrüstung gegen Diesel-Fahrverbote VW gegen Hardware-Nachrüstung

  • Seit dem 1. Juni 2019 gelten Dieselfahrverbote auf zwei Straßen in Darmstadt, um den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen. Darauf haben sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Kläger mit dem Land Hessen Mitte Dezember 2018 geeinigt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Vergleich für rechtskräftig erklärt. Die Fahrverbote für die Hügelstraße am City-Tunnel und eine wichtige Ausfallstraße gelten für Dieselfahrzeuge bis zur Euro-5-Norm und Benziner bis Euronorm 2. Möglich sind Ausnahmen für Rettungs- und Müllwagen oder Nutzfahrzeuge des örtlichen Handwerks. Auch für Anwohner:innen der betroffenen Straßen soll es Übergangsregeln geben. Außerdem sind rund 200 Maßnahmen der Stadt zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs verbindlicher Teil der Einigung. Sollte die NO2-Belastung in der zweiten Jahreshälfte 2019 trotzdem nicht wie erwartet unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, soll das Maßnahmenpaket weiter verschärft werden. Mehr zum Thema: Dieselfahrverbote in Paris

 

Alle (geplanten) Dieselfahrverbote in der Übersicht (Tabelle)

OrtUmfangbetroffene Fahrzeugeab wannAachenoffenoffenEntscheidung offenBerlinstreckenbezogen:
Leipziger Straße,
Brückenstraße,
Reinhardstraße,
Alt-Moabit,
Friedrichstraße,
Stromstraße,
Hermannstraße,
SilbersteinstraßeEuro-5-Diesel und schlechterEnde November 2019Bonnstreckenbezogen:
Belderberg,
ReuterstraßeEuro-4-Diesel und schlechter,
Euro-2-Benziner und schlechterEntscheidung offenEuro-5-DieselEntscheidung offenEssenFahrverbotszoneEuro-4-Diesel und schlechter,
Euro-2-Benziner und schlechteroffenEuro-5-DieseloffenFrankfurt a. M.FahrverbotszoneEuro-4-Diesel und schlechter,
Euro-2-Benziner und schlechterEntscheidung offenEuro-5-DieselEntscheidung offenGelsenkirchenstreckenbezogen:
Kurt-Schumacher-StraßeEuro-5-Diesel und schlechter,
Euro-2-Benziner und schlechter1. Juli 2019Hamburgstreckenbezogen:
Max-Brauer-Allee,
StresemannstraßeEuro-5-Diesel und schlechter31. März 2018Kölnstreckenbezogen:
noch nicht definiertoffenoffenMainzstreckenbezogen:
Rheinachse (zwischen Rheinstr./Höhe Holzhofstr. und Rheinalle/Höhe Neue FeuerwacheEuro-5-Diesel und schlechter,
Euro-2-Benziner und schlechter1. Juli 2020StuttgartFahrverbotszoneEuro-4-Diesel und schlechter1. Januar 2019Euro-5-Diesel1. Januar 2020kleine UmweltzoneEuro-5-Diesel1. Juli 2020

 

Vorerst keine Dieselfahrverbote in Dortmund, Bonn & Wuppertal

  • Bonn bleibt ein drohendes Dieselfahrverbot vorerst erspart. Im Kampf gegen hohe Stockstoffdioxid-Werte muss die Stadt am Rhein aber Tempo 30 auf der betroffenen Reuterstraße einführen (gilt bereits seit 1. Januar 2020) und die Einhaltung in der Anfangszeit intensiv überwachen. Darüber hinaus soll der Verkehr in Richtung Bad Godesberg nicht mehr über diesen Bereich geleitet werden. Dazu soll die Beschilderung auf der Autobahn geändert werden und eine Ampelsteuerung im Bereich der Autobahnabfahrt Poppelsdorf den Zufluss regeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), wie das Oberverwaltungsgericht in Münster Ende Januar 2020 mitteilte. Damit haben die Streitparteien ein mehrstufiges Verfahren beschlossen – bei einem Misserfolg bei der Senkung der Schadstoffe müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung etwa auf weitere Teile der Reuterstraße ausgedehnt werden. Zunächst wollen Land und Stadt die Stickstoffdioxid-Werte jetzt engmaschig beobachten und eventuell mit Hilfe einer sogenannten Pförtnerampel nachsteuern. Als problematisch wird dabei ein möglicher Rückstau bis auf die Autobahn A 565 angesehen.

  • Die Stadt Dortmund kommt vorerst um Dieselfahrverbote herum. Allerdings sieht die Einigung zwischen dem Bundesland Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Auflagen vor: Dortmund muss im Kampf gegen zu hohe Stickstoffdioxid-Werte unter anderem eine Umweltspur einführen. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch, 22. Januar 2020, mit. Demnach einigten sich die Streitparteien in einem mehr als vierstündigen Schlichtungsgespräch etwa auf eine Umweltspur auf der Brackeler Straße und Tempo 30 in diesem Bereich. Die Streitparteien vereinbarten ein 17-seitiges Gesamtkonzept, um die Luftschadstoffbelastung "kontinuierlich zu vermindern", wie es in der Gerichtsmitteilung heißt. Das OVG hatte vermittelt, nachdem die DUH den Luftreinhalteplan für Dortmund juristisch angefochten hatte. Dieselfahrverbote drohen, wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht eingehalten wird.

  • In Wuppertal wird es vorerst kein Dieselfahrverbot geben. Um die Stickstoffdioxid-Werte zu verringern, muss die Stadt verkehrsabhängige Ampelschaltungen an den Hauptbelastungspunkten einführen. Stark befahrene Straßen sollen so entlastet werden. Auf verschiedenen Streckenabschnitten wird zusätzlich die Geschwindigkeit auf bis zu 30 km/h gedrosselt. Vor allem das Anfahren und Beschleunigen an den Steigungsstrecken sollen die neuen Regelungen verringern. Zwei Straßen sollen für Lastwagen mit über 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt werden. Weitere Verbesserungen sieht das 13-seitige Gesamtkonzept für den öffentlichen Personennahverkehr, für den städtischen Fuhrpark und für das Radwegnetz in Münster vor. Die Maßnahmen gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 24. April 2020 nach dem Schlichtungsverfahren zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Wuppertal bekannt. Ob die Maßnahmen Wirkung zeigen, wird bis Mitte November 2020 unter Berücksichtigung der Einflüsse durch die Corona-Pandemie überprüft.

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Warum drohen Dieselfahrverbote?

Dieselfahrverbote drohen, da in Städten und Ballungszentren EU-Grenzwerte für Stickoxide immer wieder deutlich überschritten werden. Beim besonders gesundheitsschädlichen Gas Stickstoffdioxid (NO2) stellte das Umweltbundesamt 2016 an rund 60 Prozent aller Messstationen an stark befahrenen Straßen Überschreitungen fest. Der von der EU festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt wurde 2015 besonders deutlich in Stuttgart gerissen. Am Neckartor lag die Konzentration des lungenschädlichen Gases bei durchschnittlich 87 Mikrogramm. An der Landshuter Allee in München waren es 84 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch an einzelnen Messstationen in Köln, Kiel, Heilbronn, Hamburg und Darmstadt wurden Werte von über 60 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt. Weil die Grenzwerte in Deutschland seit Jahren überschritten werden, hatte die EU-Kommission gegen Deutschland ein Verfahren eröffnet. Immer wieder warnen auch Umweltorganisationen vor gesundheitlichen Risiken durch Stickstoffdioxid.

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Ab wann drohen Dieselfahrverbote? (Vorgaben an Messstationen)

Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelten strengere Vorgaben bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa. Die obersten Richter:innen in Luxemburg befanden, dass schon die Grenzwert-Überschreitung an einzelnen Messstationen als Verstoß gegen EU-Regeln gilt, da bereits ab diesen Werten Gesundheitsschäden drohen. Durchschnittswerte für größere Gebiete oder Ballungsräume hätten damit wenig Aussagekraft. Außerdem können Bürger:innen bei Gericht überprüfen lassen, ob die Messstationen für Luftschadstoffe wie Kohlenmonoxid und Stickstoffdioxid richtig platziert sind. Verhandelt wurde ein Fall, in dem Einwohner:innen von Brüssel und eine Umweltorganisation die örtlichen Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt hatten. Das zuständige Brüsseler Gericht hatte bei den Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts ersucht, das die Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte und für die Messungen macht. Bereits Ende Februar 2019 hatte der EuGH vor dem Hintergrund der Dieselfahrverbote in zahlreichen deutschen Städten ein wichtiges Gutachten zum Schutz vor Luftschadstoffen vorgelegt. Darin plädierte die deutsche Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. Diesem Gutachten sind die Richter nun gefolgt, weitere Dieselfahrverbote stehen daher zu befürchten.

 

Wo dürfen Messstationen stehen?

Wo Messstellen stehen dürfen, legt die EU-Richtlinie 2008/50/EG fest: Demnach befinden sich die Messstationen sowohl an Orten mit den "höchsten Konzentrationen" als auch an Orten, wo die Belastung geringer ist. Zwar gibt es einen gewissen Spielraum für die Positionierung der Stickoxid-Messstationen, der aber beträgt meist nur wenige Meter: "mindestens 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt" sowie "in einer Höhe zwischen 1,5 Metern (Atemzone) und vier Metern über dem Boden". Da Kritiker:innen dieses Messverfahren häufig moniert haben, ließ Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Genauigkeit der Abgas-Messtationen in Deutschland vom TÜV untersuchen. Das Ergebnis: 66 von 70 in Deutschland überprüften Messstellen sind nicht zu beanstanden. Drei der überprüften Messstellen liefern repräsentative Ergebnisse, obwohl sie von den Standortvorgaben der EU-Richtlinie abweichen. Eine weitere Messstelle, die vier Meter näher als vorgeschrieben an einer verkehrsreichen Kreuzung in Berlin steht, bedarf zwar einer weiteren Untersuchung, eigne sich aber dennoch zur Messung von Stickstoffdioxiden. Der TÜV Rheinland hat insgesamt 70 Messstationen überprüft, an denen 2017 der zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter überschritten wurden. 

 

Was legitimiert die Fahrverbote (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts)?

Dieselfahrverbote als Mittel gegen erhöhte Schadstoffwerte in Innenstädten ermöglicht hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018. Daraufhin begann die DUH mit einer Klagewelle gegen Kommunen, die die EU-Grenzwerte für Stickoxide im Mittel überschreiten. Das Gericht setzte auch fest, dass es Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Dieselfahrverboten geben soll. Außerdem müsse es Ausnahmeregelungen geben, etwa für Handwerker:innen. Die Polizei darf die Einhaltung der Fahrverbote und ihrer Ausnahmen überprüfen. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gibt es nicht, denn "gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. In der Urteils-Begründung unterschied das Gericht deutlich zwischen zonalen Fahrverboten und denen auf einzelnen Strecken. "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets zu beachten und verbietet es, derartig weitreichende Verkehrsverbote ohne Berücksichtigung der damit für die betroffenen verbundenen wirtschaftlichen Folgen auszusprechen." Eine phasenweise Einführung von zonalen Fahrverboten sei demnach zu prüfen. Danach wären ältere Fahrzeuge (bis Euro 4) beispielsweise eher betroffen und neuere Fahrzeuge mit Euro 5 nicht vor dem 1. September 2019. Streckenbezogene Verbote, wie nun in Hamburg, müsse man hingegen hinnehmen, da sie über Durchfahrt- oder Halteverbote nicht hinausgingen, mit denen Autofahrer:innen stets rechnen müssten. Ursprünglich hatten die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf entschieden, die Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden, weshalb auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen seien. So hatte das Stuttgarter Gericht Dieselfahrverbote als "effektivste" Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung. Diese Auffassung wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Urteil zu Dieselfahrverboten vom 27. Februar 2018 zurück.

Blaue Plakette für Dieselautos (Video):

 

 

Gelten Fahrverbote pauschal in der Innenstadt?

Das ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig aus dem Februar 2018 den Städten und Kommunen überlassen. Sie können ganze Gebiete, oder aber nur einzelne Straßen für Dieselautos sperren.

 

Welche Diesel sind von den Fahrverboten betroffen?

Auch hier gibt es keine pauschale Antwort, doch in der Regel dürfte die Dieselfahrverbote die Dieselautos mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder schlechter betreffen. Im Einzelnen gibt das der Luftreinhalteplan der jeweiligen Stadt und Kommune vor. Die DUH kündigte bereits an, dass man auch Euro-6-Diesel im Visier habe. "Ab 2020 wird es auch für Euro 6-Fahrzeuge Fahrverbote geben. Die Grenzwerte bei Euro 6 werden zum Teil um das 25fache überschritten", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch der NRZ. Noch sind diese aber nicht von Verboten betroffen.

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Fahrverbote auch für Euro-6-Diesel?

Künftig könnten auch Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm von Dieselfahrverboten betroffen sein, wie aus einem Urteil des EU-Gerichts hervorgeht. Die luxemburgischen Richter:innen hatten entschieden, dass die Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 im Jahr 2016 zu unrecht von der EU-Kommission gelockert wurden. Europäische Städte waren gegen die Lockerung der Abgas-Grenzwerte vorgegangen. Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von 80 mg Stickoxid pro Kilometer übergangsweise auf 168 mg/km und anschließend auf 120 mg/km ändern. Die Begründung: Bisher ermittelte Laborwerte seien oft viel niedriger als jene, die im echten Fahrbetrieb entstehen. Bis zum Februar 2020 ändert sich jedoch erst mal nichts, um Rechtssicherheit zu bewahren und sicherzustellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. Nach Ablautf der 14-monatigen Frist könnten europäische Großstädte grundsätzlich die Grenzwerte der Euro-6-Norm anfechten und im Zweifel sogar Fahrverbote gegen moderne Dieselfahrzeuge verhängen dürfen – auch wenn sie offiziell zugelassen wurden.

 

Fahrverbote auch für Benziner?

Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote geht bisweilen unter, dass auch Benzinern davon betroffen sind. Das ab 1. Februar 2019 in Frankfurt geltende Fahrverbot inkludiert bereits Benziner die maximal die Euro-2-Norm erfüllen. Und auch in Köln, Bonn, Essen und Gelsenkirchen sollen die Fahrverbote Benziner alter Normen umfassen. Betroffen wären viele Youngtimer der Neunzigerjahre. Fahrzeuge mit Euro-1-Norm kamen erstmals 1993 auf den Markt, Euro 2 wurde vier Jahre später eingeführt und erst um die Jahrtausendwende von Euro 3 abgelöst. Vom Oldtimer-Status, beziehungsweise vom H-Kennzeichen, das von Fahrverboten befreit, sind entsprechende Fahrzeuge zeitlich noch ein gutes Stück entfernt. Grund für das Fahrverbot ist auch hier der erhöhte Stickoxid-Ausstoß, der bei Euro-1-Benzinern auf dem Niveau von Euro-4-Dieseln liegt. Erst ab Euro 3 gilt der NOx-Ausstoß als so niedrig, dass keine Verbote drohen. Nachrüstungen, um bessere Abgasnormen zu erfüllen, gelten als aufwändig und teuer.

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Gibt es Ausnahmeregelungen bei Fahrverboten?

Für Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 soll es künftig generelle Ausnahmen bei Dieselfahrverboten in deutschen Städten geben. Das hat der Bundestag Mitte März 2019 beschlossen. Auch nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen laut Gesetz der großen Koalition verschont werden. Dasselbe gilt für ältere Diesel, die nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligram Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Außerdem sollen Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten. Die Begründung: Der EU-Grenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm könne auch mit anderen Mitteln erreicht werden. Ob diese Regelung tatsächlich Dieselfahrverbote verhindert, dürften Gerichtsurteile zeigen. Überwacht werden sollen Fahrverbote stichprobenartig mit mobilen Kontrollgeräten anhand der Nummernschilder. Die Daten sollen "spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung" gelöscht werden und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden.

Außerdem könnten nach einem Kabinettsbeschluss vom 15. November 2018 Dieselfahrverbote wieder eingeschränkt werden. Dafür wird eine Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgenommen. In Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide seien Diesel-Fahrverbote – in der Regel – nicht verhältnismäßig, weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten, heißt es. Fahrverbote sollen in der Regel nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Stickstoffdioxid-Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten wird. Der europäische Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Die Städte können allerdings weiterhin frei entscheiden. Zudem wird festgeschrieben, dass Diesel mit den Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Möglich machen könnte dies zum Beispiel das Nachrüsten eines zusätzlichen Katalysators. Unabhängig von ihrem NO2-Ausstoß sollen Euro-6-Diesel von Fahrverboten ausgenommen sein. Gleiches gilt für schwere Kommunalfahrzeuge, die umgerüstet wurden. Umweltverbände und Oppositionspolitiker:innen kritisieren die Aufweichung des EU-Grenzwertes.

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Wie werden die Fahrverbote kontrolliert?

Die Kontrolle der Dieselfahrverbote ist momentan noch nicht klar geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: stichprobenartige Einzelüberprüfung oder die Überwachung per Kamera. Da für ersteres die Polizei zuständig wäre, meldete sich die Polizeigewerkschaft auch umgehend zu Wort und wies darauf hin, dass eine entsprechende Kontrolle ganzer Zonen kaum möglich seie. In Hamburg, wo sich die aktuell einzigen Verbotszonen befinden, gibt es solche Stichproben. Allerdings sind hier auch nur zwei vergleichsweise kurze Straßenabschnitte betroffen, die kontrolliert werden müssen. Ein Anfang November 2018 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf soll eine automatisierte Nummernschild-Überwachung ermöglichen. Die Stadt Frankfurt lehnt die automasisierte Erfassung aus Datenschutz-Bedenken ab. Solche Bedenken gibt es an vielen Stellen. Zudem würde die Auswertung der Daten mehr Personal fordern. In Stuttgart, wo ab Anfang 2019 ein flächendeckendes Fahrverbot gilt, wird es Überprüfungen im Rahmen normaler Polizeikontrollen geben oder die Verhängung eines Bußgeldes im Rahmen anderer Vergehen – etwa wegen Falschparkens. Dann kämen zu dem normalen Knöllchen 80 Euro wegen des Fahrens in die Zone dazu. Eine neue Plakette (oftmals als "Blaue Plakette bezeichnet) könnte die Erkennung von zur Einfahrt in Dieselfahrverbotszonen legitimierten Fahrzeugen vereinfachen, wird jedoch von der Bundesregierung abgelehnt.

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Wie viele Verstöße gegen Dieselfahrverbote wurden bislang registriert?

Über 16.000 Verstöße wurden bislang bei Kontrollen von Dieselfahrverboten in vier deutschen Städten festgestellt (Stand: 27.01.2020). Die Summe der verhängten Bußgelder beläuft sich inklusive Gebühren auf etwa 1,6 Millionen Euro. Allerdings steht noch nicht fest, wie viele der Bußgeldbescheide am Ende rechtskräftig sein werden. In Darmstadt und Stuttgart wurden dabei die meisten Autofahrer:innen ertappt: Hier müssen Dieselfahrer vor allem damit rechnen, erwischt zu werden, wenn sie andere Verkehrsregeln missachtet haben. Wird jemand etwa beim Falschparken erwischt oder geblitzt, wird dort zusätzlich überprüft, ob das jeweilige Auto überhaupt auf dieser Straße fahren durfte. In Stuttgart und Darmstadt kostet ein Verstoß 80 Euro plus Gebühren, also ingesamt 108,50 Euro. In Berlin beträgt das Verwarn- oder Bußgeld 20 Euro für Pkw, 25 Euro für Busse und 75 Euro für Lkw. In Hamburg sind 25 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw zu zahlen.

 

Können auch Politiker belangt werden (Zwangshaft)?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 19. Dezember 2019 eine Zwangshaft wegen Verstößen gegen das EU-Recht im Streit um Dieselfahrverbote nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber hohe Hürden aufgebaut. Die Richter:innen nannten zwei Voraussetzungen: Es müsse in Deutschland eine Rechtsgrundlage geben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die Entscheidung über die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragten Zwangshaft gegen den bayerischen Umweltminister Markus Söder soll nun der damit befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof treffen. Nach nationalem Recht dürfte die Durchsetzung aber wohl kaum möglich sein. Die Landesregierung hatte gerichtliche Vorgaben unter anderem zu Diesel-Fahrverboten im Luftreinhalteplan für München nicht umsetzt. Dabei sind die Debatten über bayerische Fahrverbote beileibe nicht neu. Schon seit 2012 wird über Einlassverbote für bestimmte Fahrzeuge gestritten. Bis dato ohne Folgen. Weshalb die DUH als Klägerin beantragt hatte, Söder in Zwanghaft zu bringen, bis das Land Bayern den Luftreinhalteplan so verändert, dass die Werte von Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten werden können. Allerdings sieht das deutsche Recht nach Auffassung des verantwortlichen Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Verhängung von Zwangshaft gegen Amtsträger nicht vor. 

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Gibt es Alternativen zu Dieselfahrverboten?

Mit dem Ausbau von Ladestationen für Elektroautos oder der Förderung von Elektroautos und -fahrrädern für Handwerker:innen, Vereine oder Lieferdienste möchte der Diesel-Fonds die Luft deutscher Innenstädte verbessern und Alternativen zu Dieselfahrverboten schaffen. Diverse Autoclubs sprechen sich zudem für Hardware-Nachrüstungen aus.

 

Warum krisitieren Forscher Dieselfahrverbote?

(Diesel-)Fahrverbote als Maßnahme zum Schutz vor Luftschadstoffen in Städten ist nach Meinung von Wissenschaftler:innen der falsche Ansatz. Die Forscher:innen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina waren von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beauftragt worden, den Sachverhalt unabhängig zu prüfen und aufzuklären. Fahrverbote würden kurzfristig und kleinräumig keine Verbesserung bringen, lautet das Fazit. Zudem kritisierten die Wissenschaftler:innen, dass sich die Diskussion auf Stickstoffdioxid konzentriere. Viel gefährlicher für die Gesundheit seien Feinstäube, die in der aktuellen Debatte aber kaum eine Rolle spielen. Zudem seien andere Quellen von Luftschadstoffen weit weniger reguliert, sodass es eine bundesweite, ressortübergreifende Strategie zur Luftreinhaltung braucht. Der verbindliche EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft wird von den Forscher:innen nicht angezweifelt, eine Verschärfung tue aus wissenschaftlicher Sicht aber auch keine Not, zumal die Emission sämtlicher Luftschadstoffe, außer Ammoniak, in Deutschland rückläufig sind. Positiv bewerten die Wissenschaftler:innen Software-Updates und Hardware-Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen. Dieses Ergebnis stützt auch das Forscher-Team rund um "Auto-Professor" Ferdinand Dudenhöffer vom CAR Center Automotive Research an der Universität Duisburg-Essen: Die Expert:innen werteten Daten von 398 der insgesamt 526 offiziellen Messstationen der deutschen Bundesländer aus. Die CAR-Analyse zeigt, dass es an vielen Messstationen zwar Verbesserungen gab, ihre Werte aber immer noch weit über dem EU-weit gültigen Grenzwert von 40 Mikrogramm liegen. Mit den bisherigen Maßnahmen zum Minimieren der Schadstoffausstöße, wie etwa Software-Updates oder Abwrackprämien, wäre dieser Grenzwert erst im Jahr 2023 erreicht, prognostizieren die Forscher:innen. Außerdem stellen sie am Beispiel der Werte der beiden Fahrverbotsstrecken, die seit Juni 2018 in Hamburg gelten, die Wirkung von Dieselfahrverboten in Frage. Denn während die Stickoxidkonzentration an der Max-Brauer-Allee seit Einführung des Dieselfahrverbots um gut ein Prozent stieg, sank der Wert an der Stresemannstraße um gut fünf Prozent. "Das müssen die Politik und das Umweltbundesamt erst mal klären", so Dudenhöffer. "Die Ergebnisse zeigen, dass die Behörden zu wenig darüber wissen, was Fahrverbote bewirken, obwohl diese Verbote die Mobilität der betroffenen Dieselfahrer drakonisch einschränken." 

Wann wird Euro 5 verboten?

Seit dem 1. April 2019 gilt das Diesel‐Verkehrsverbot auch für sie. Das zonale Diesel‐Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter gilt seit dem 1. Juli 2020. Die Einführung des Verbots erfolgt unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen.

Kann man sich noch einen Euro 5 Diesel kaufen?

Laut Zertifizierung gelten die nachgerüsteten Diesel immer noch als Euro 5 Fahrzeuge. Allerdings sind diese aufgrund der Nachrüstung nicht mehr von den Fahrverboten betroffen.

Wie lange dürfen Euro 5 Benziner noch fahren?

Juni 2019 sind neben Diesel-Fahrzeugen bis Euro 5 die Benziner-Klassen 1 bis 2 auf bestimmten Straßen verboten. Essen: In der aktuell noch grünen Umweltzone soll ein Fahrverbot für Diesel der Klassen 1 bis 4 und der beiden Benziner-Euro-Normen 1 bis 2 in Kraft gesetzt werden.

Was passiert mit Diesel Euro 5?

Euro 5 Diesel-Autos sind bisher nur in Deutschland von Fahrverboten betroffen. Sie entsprechen damit eher den Umweltzonen, die es in dutzenden deutschen Städten teilweise schon seit Jahren gibt und die älteren Dieselfahrzeugen (bis Abgasnorm Euro 3) die Einfahrt verbieten.