Kann ich ein haus kaufen und gleich wieder verkaufen

Grundsätzlich dürfen Sie selbstverständlich alles zu jeder Zeit verkaufen, das Ihnen gehört. Immobilien haben jedoch – wie so oft – eine Sonderregel. Diese heißt Spekulationsfrist. Das bedeutet, dass Sie unter gewissen Umständen Steuern bezahlen müssen, wenn Sie Ihr eigenes Haus, Wohnung oder auch Grundstück verkaufen. Damit sollen windige oder schnelle Spekulationsgeschäfte verhindert werden, wo Immobilien nach kurzer Zeit für Gewinn verkauft werden.

Wann werde ich eigentlich zum Spekulanten?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihr Objekt innerhalb von 10 Jahren nach Ihrem Kauf wieder verkaufen, müssen Sie Steuern bezahlen. Diese 10 Jahre sind die aktuelle Spekulationsfrist. Und diese Steuer ist nicht zu ignorieren. Da kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen, je nach Erlös.

Wie Sie diese Steuer vermeiden können? Wenn Sie seit mehr als 10 Jahren Besitzer Ihrer Immobilie sind, sind Sie vollkommen sicher. Es fallen dann Keine Steuern an. Übrigens gilt hier das Datum der Beurkundung des jeweiligen Kaufvertrags.

Gibt es keine andere Möglichkeit, wie ich meine Immobilie vor Ablauf der Frist steuerfrei verkaufen kann?

Doch, natürlich hat es sich der Gesetzgeber auch hier nicht nehmen lassen, Ausnahmen hinzuzufügen. Sollten Sie nämlich die ganze Zeit selbst in Ihrer Immobilie gewohnt haben, fällt keine Spekulationssteuer an. Auch bei teilweiser Eigennutzung entfällt die Steuer.
Hierbei gilt: Die Immobilie muss im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt worden sein, um nicht als Spekulationsobjekt zu gelten. So können Sie Ihre Immobilie verkaufen ohne 10 Jahre warten zu müssen.

Beispielrechnung für die Höhe der Spekulationssteuer

Verkaufswert200.000 Euro
– abzüglich Anschaffungswert 120.000 Euro
– abzüglich o. g. Kosten (z. B. durch Renovierung oder Maklergebühren) 15.000 Euro
zu versteuernder Gewinn 65.000 Euro
Steuersatz (persönlicher Einkommenssteuersatz) z.B. 40 Prozent
anfallende Spekulationssteuer 26.000 Euro

Aber Achtung

Sie müssen tatsächlich selbst in Ihrer Immobilie wohnen, bzw. Ihre Familie. Zu Ihrer Familie zählen steuerlich gesehen nur Ihre Kinder und die auch nur, solange Sie Kindergeld beziehen. Jegliche andere Verwandte zählen nicht im Sinne dieses Gesetzes und die Steuer wäre fällig.

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie vielleicht wissen, wie hoch die Steuer bei Ihrem Verkauf wäre? Oder was Sie genau tun müssen, um von der Steuer befreit zu werden?

Wir helfen gerne. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich und wir finden die beste Lösung für Sie.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

Ein Eigenheimwechsel, bei dem Immobilienkauf und -verkauf gleichzeitig stattfinden, kann eine echte Herausforderung sein. Doch manchmal bietet der Markt eben Gelegenheiten, die man sich einfach nicht entgehen lassen will. Steht ein befristetes Angebot im Raum oder möchten Sie unbedingt den Zuschlag für ein begehrtes Prestigeobjekt bekommen? Dann bleibt Ihnen im Grunde nur eine Option, nämlich der parallele Kauf und Verkauf. Wie Sie in diesem Fall am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

Wie kompliziert ist der Eigenheimwechsel?

Möchten Sie auf einem Verkäufermarkt kaufen, führt kein Weg daran vorbei: Um Ihr Wunschobjekt zu sichern, sind schnelle Entscheidungen gefragt. Der Verkauf auf dem Käufermarkt kann sich dagegen langwierig gestalten. Es gibt keine Garantie, dass es vor Ihrem Umzugstermin zum Vertragsabschluss kommt. In dieser Situation ist die gleichzeitige Abwicklung von Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie unvermeidlich. Gründliche Planung erleichtert diesen Prozess.

Starke Verhandlungsposition

Solange Sie eine Immobilie Ihr Eigen nennen, haben Sie signifikanten Verhandlungsspielraum. Denn kommt das Geschäft nicht zustande, bleiben Sie einfach in Ihrem aktuellen Eigenheim wohnen. Besteht jedoch die Aussicht auf einen lukrativen Verkauf, so schlagen Sie ruhig zu. Lassen Sie sich mit dem Neukauf Zeit und ziehen Sie vorübergehend in eine Mietwohnung. Alternativ empfehlen wir eine Übergangsvereinbarung mit dem Käufer Ihres Eigenheims. Auf diese Weise können Sie das Objekt etwa 60 bis 90 Tage gegen Mietzahlungen weiter bewohnen, bis Sie ein neues Zuhause gefunden haben.

Optionen beim Eigenheimwechsel

Befragen Sie Ihren Immobilienmakler oder Anwalt zu den zeitlichen Rahmenbedingungen des Eigenheimwechsels. Wie schnell oder langsam die relevanten Prozesse letztendlich ablaufen, können Sie jedoch aktiv beeinflussen. Haben Sie beispielsweise Bedenken, dass der Verkauf Ihres Objekts nicht rechtzeitig zustande kommt? Dann erwirken Sie einen Aufschub im Kaufvorgang. Bitten Sie den Noch-Eigentümer Ihres neuen Heims dazu um einen späteren Vertragsabschluss. Sicher entspricht er Ihrem Wunsch gerne, wenn Sie Ihre Anzahlung dafür früher überweisen.

Kommunalgesetze und ihre Auswirkungen

Manchmal sorgen juristische Faktoren dafür, dass der Eigenheimwechsel zäher oder teurer als gedacht verläuft. In Frankreich fallen bei Immobiliengeschäften beispielsweise zusätzliche Notarkosten an. Diese sind gestaffelt und von der Steuerklasse des jeweiligen Objekts abhängig. Auch das Aufbringen der nötigen Einlage kann in einigen Ländern zur Herausforderung werden. Gerade in Deutschland fällt diese in der Regel recht hoch aus. In solchen Fällen raten wir zu zusätzlichen Finanzierungslösungen.

Die Kraft des Eigenkapitals

Beim parallelen Kauf und Verkauf einer Wohnung spielt das Eigenkapital eine ebenso wichtige Rolle wie die Ersparnisse. Es kann als Sicherheit für Kurzzeit- oder Überbrückungskredite dienen. Gelegentlich wird es auch zur Refinanzierung durch Inanspruchnahme eines Kreditrahmens genutzt. Entpuppt sich Ihr Objektverkauf als Langzeitprojekt, können Sie sogar die Vermietung Ihres Eigenheims in Erwägung ziehen und mit den Einkünften die Hypothekenraten für das neue Haus bezahlen.

Sind Sie noch unsicher, ob ein Eigenheimwechsel das Richtige für Sie ist? Dann kontaktieren Sie einen erfahrenen Immobilienmakler mit umfassender Kenntnis des Marktes vor Ort. Dort erhalten Sie alle relevanten Informationen zur aktuellen Preisentwicklung in Ihrer Gegend, über die durchschnittliche Dauer von Kauf und Verkauf sowie Tipps für die erfolgreiche Objektvermarktung.

Wie lange muss man ein Haus besitzen um es wieder zu verkaufen?

Generell kann ein gekauftes Haus wieder verkauft werden, sobald man eingetragener Eigentümer im Grundbuch ist. Um bei einem Wiederverkauf die Spekulationssteuer zu umgehen, müssen mehr als zwei Jahre vom Zeitpunkt des Kaufs vergangen sein.

Kann man ein Haus nach 2 Jahren wieder verkaufen?

Wird eine Immobilie bereits zwei Jahre nach ihrem Erwerb verkauft, müssen private Verkäufer auf den Gewinn Einkommenssteuer zahlen. Die Einkommenssteuer wird dann nicht erhoben, wenn der Verkäufer die Immobilie selbst genutzt hat. Ein Gewinn von bis zu 600 Euro ist steuerfrei.

Kann ich mein Haus verkaufen wenn es noch nicht abbezahlt ist?

Ja, das ist möglich. Sie können Ihre Immobilie trotz laufenden Kredits verkaufen. Voraussetzung ist, Sie halten die in Ihrem Immobilienkredit vereinbarten Bedingungen ein. Dazu gehören sowohl die Kündigungsfrist als auch die potenzielle Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Kann ich mein Haus nach 5 Jahren verkaufen?

Bei einem Immobilienverkauf innerhalb von 5 Jahren sollte die Drei-Objekt-Grenze beachtet werden. Das Finanzamt kann nämlich bei einem Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb dieses Zeitraums unter Umständen annehmen, dass der Verkäufer gewerblich handelt.

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